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12.04.2001

CDU/FDP-Koalition in Baden-Württemberg vereinbart Einführung von Listen bei Landtagswahlen

Nach der Landtagswahl vom 25.03.2001 will die CDU/FDP-Koalition das Landtagswahlsystem durch Einführung von Bezirkslisten reformieren. Für kleinere Parteien ergibt sich damit mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung ihrer Fraktion im Landtag. Die Koalitionsvereinbarung lautet:

Das geltende Landtagswahlrecht wird unter Beibehaltung des bisherigen Einstimmenwahlrechts in der Weise verändert, dass die Zweitzuteilung und die Zuteilung von Ausgleichsmandaten ausschließlich nach vier von den Parteien in den Regierungsbezirken aufgestellten Listen erfolgen.

Offen bleibt, ob der größte Systemfehler im baden-württembergischen Wahlsystem, der durch die bezirksweise Zuteilung von Ausgleichsmandaten entsteht, beseitigt wird.

Die bezirksweise Zuteilung von Ausgleichsmandaten verzerrt den Proporz der Bezirke untereinander (weil z. B. schwäbische Überhangmandate durch weitere schwäbische Ausgleichsmandate ausgeglichen werden). Darüberhinaus multipliziert sich die Verzerrung des Parteienproporzes durch das Divisorverfahrens mit Abrundung (D’Hondt) mit der Anzahl der Bezirke.


von Martin Fehndrich (12.04.2001, letzte Linkaktualisierung: 14.03.2006)