Mehrheitsklausel

[Wahlrechtslexikon]

Definition

Eine Mehrheitsklausel ist eine Klausel in einem Wahlgesetz, die in einem Verhältniswahlrecht die Umsetzung einer Stimmenmehrheit einer Partei in eine Mandatsmehrheit sichern soll.

Beispiel aus dem Bundeswahlgesetz – § 6 Abs. 3 BWahlG (Gesetzesversion von 2007)

(3) Erhält bei der Verteilung der Sitze nach Absatz 2 eine Landesliste, auf die mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Landeslisten entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze, wird ihr von den nach Zahlenbruchteilen zu vergebenden Sitzen abweichend von Absatz 2 Sätze 4 und 5 zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt. Danach zu vergebende Sitze werden nach Absatz 2 Sätze 4 und 5 zugeteilt.

Die Wahrscheinlichkeit der Anwendung tendiert bei größeren Parlamenten gegen Null. Sollte jemanden die konkrete Anwendung einer solchen Klausel bei einer Wahl bekannt sein, bitten wir um eine Nachricht.

Ein Verfehlen einer Mehrheit wegen fehlender Mehrheitsklausel gab es bei den Wahlen der Beiräte im Gebiet der Stadt Bremen am 25. Mai 2003 im Bezirk Gröpelingen.


von Martin Fehndrich (Erstellt: 09.09.2000, Letzte Aktualisierung: 16.02.2009)