Bundesregierung schafft wichtige Voraussetzung für die Wahl des Bundespräsidenten |
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Am 30. Juni 2010 wird die 14. Bundesversammlung einen neuen Bundespräsidenten wählen. Sie besteht gemäß Art. 54 Abs. 3 Grundgesetz aus den 622 Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestages und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden, somit aus 1244 Wahlfrauen und Wahlmännern. Die Bundesregierung hat heute nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren auf Vorschlag von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière festgestellt, wie viele Mitglieder die einzelnen Landtage zur Bundesversammlung zu wählen haben. |
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Die von Länderseite zu wählenden Mitglieder der Bundesversammlung verteilen sich auf die einzelnen Länder entsprechend deren Anteil an der deutschen Bevölkerung. Die Bundesregierung legt ihrem Beschluss jeweils die aktuellsten Zahlen der amtlichen Bevölkerungsstatistik zugrunde. |
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Sie hat danach folgende Verteilung der auf die Länder entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt: |
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Baden-Würtemberg | 79 Mitglieder |
Bayern | 95 Mitglieder |
Berlin | 25 Mitglieder |
Brandenburg | 20 Mitglieder |
Bremen | 5 Mitglieder |
Hamburg¹ | 13 Mitglieder |
Hessen | 45 Mitglieder |
Mecklenburg-Vorpommern | 13 Mitglieder |
Niedersachsen | 62 Mitglieder |
Nordrhein-Westfalen¹ | 133 Mitglieder |
Rheinland-Pfalz | 31 Mitglieder |
Saarland | 8 Mitglieder |
Sachsen | 34 Mitglieder |
Sachsen-Anhalt | 19 Mitglieder |
Schleswig-Holstein | 22 Mitglieder |
Thüringen | 18 Mitglieder | |
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Die Landtage wählen die auf das jeweilige Land entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung nach dem Verhältniswahlrecht. Aufgrund der Zusammensetzung des Deutschen Bundestages sowie der Landesparlamente nach dem Stand der jeweils letzten Wahl ergibt sich, sofern in Nordrhein-Westfalen die Wahl nach Konstituierung des neuen Landtages am 9. Juni 2010 erfolgt, voraussichtlich folgende Zusammensetzung der 14. Bundesversammlung nach Parteien: |
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CDU und CSU¹ | 497–499 Mitglieder |
SPD¹ | 333–334 Mitglieder |
FDP | 147 Mitglieder |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 127 Mitglieder |
DIE LINKE¹ | 124–125 Mitglieder |
Sonstige | 14 Mitglieder |
Summe | 1244 Mitglieder |
¹ Losentscheide in zwei Landtagen erforderlich (§ 4 Abs. 3 BPWahlG) |
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