Beispiel Sitz-Minimierung 2009

[Tipps und Tricks 2009]

Sitz-Minimierung bei der Bundestagswahl 2009

Negatives Stimmgewicht bei der Bundestagswahl 2009

Wegen des negativen Stimmgewichts hätten zusätzliche Zweitstimmen bei der Bundestagswahl 2009 für die CDU folgende Wirkung:

Die CDU hätte insgesamt 5 Sitze weniger (189 statt 194 Sitze), wenn sie 1.558.852 Stimmen mehr bekommen hätte – nämlich in den überhängenden Bundesländern der CDU (+ Hessen) jeweils mindestens 71.781,95122 × (Direktmandate − ½) Stimmen (an Stelle der tatsächlich errungenen Zweitstimmenzahlen der Landeslisten).

Der Vorteil für die CDU durch die zusätzlichen Stimmen bei der Oberverteilung zwischen den Parteien werden hier durch Nachteile bei der CDU-listenverbindungsinternen Unterverteilung an überhängende Listen wieder zunichte gemacht. Unterm Strich erhielten die CDU-Landeslisten in Hamburg, Niedersachsen und Berlin je einen Sitz sowie in Nordrhein-Westfalen zwei Sitze weniger.

Anwendung des Minimierungsverfahrens bei der Bundestagswahl 2009

Würde man das Minimierungsverfahren zur Vermeidung des negativen Stimmgewichts bei der Bundestagswahl 2009 anwenden, ergäbe sich folgende Änderung:

Die CDU erhielte beim Wahlergebnis der Bundestagswahl 2009 auch nur diese Anzahl (189 statt 194) von Sitzen. Für die Landeslisten der CDU gilt dann als neuer Divisor 71.781,95122 (bzw. dieser Wert – es handelt sich um die Stimmenzahl in Niedersachsen geteilt durch 20,5 – aufgerundet).

Vorteile

Nachteile


von Martin Fehndrich (12.10.2009, letzte Aktualisierung: 19.06.2011)