Zweitstimme

[Tipps und Tricks 2002]

Tipps und Tricks zur sowie Bedeutung der Zweitstimme

Anders, als es der irreführende Name vermuten lässt, ist die Zweitstimme im Vergleich zur Erststimme die wesentlich wichtigere Stimme.

  1. Regelfall
  2. Ausnahmen
    1. Überhangmandate
    2. Fünfprozenthürde
    3. Stimmensplitting
    4. „Verlorene“ Stimme
    5. Negatives Stimmgewicht
    6. Staatliche Parteienfinanzierung

A. Regelfall

Geben Sie die Zweitstimme an die bevorzugte Partei Ihrer Wahl (Lieblingspartei).

B. Ausnahmen

1. Überhangmandate

Wenn Sie damit rechnen, dass Ihre bevorzugte Partei in dem Bundesland, in dem Sie wahlberechtigt sind, Überhangmandate erhält, sollten Sie Ihre Zweitstimme an eine andere Partei geben, z. B. an den bevorzugten Koalitionspartner. Falls dies für Sie nicht in Frage kommt und die Wahrscheinlichkeit von Überhangmandaten sehr hoch ist (CDU Baden-Württemberg, SPD Brandenburg, evtl. CDU Sachsen), sollten Sie erwägen, sich der Zweitstimme zu enthalten, weil sie sonst riskieren, dass die Zweitstimme Ihrer Partei schadet (negatives Stimmgewicht).

Überhangmandate sind in folgenden Bundesländern denkbar:

Für die CDU:

Für die SPD:

Für die PDS:

[Detaillierte Informationen zur Situation in den einzelnen Bundesländern]

2. Fünfprozenthürde

Gelegentlich kann es sinnvoll sein, statt der eigentlich favorisierten Partei eine andere Partei zu wählen, damit diese die Fünfprozenthürde überwinden kann. Hier können relativ wenige Zweitstimmen eine Hebelwirkung entfalten, mit der die Sitzverteilung im Bundestag gehörig durcheinandergewirbelt wird, da mit einem Schlag fünf Prozent der Zweitstimmen aktiviert werden.

Eine solche Stütz- bzw. Leihstimme kommt nicht nur in Frage bei potentiellen Koalitionspartnern, deren Parlamentseinzug dadurch gesichert werden soll, sondern auch zur Verhinderung anderweitiger Koalitionsmöglichkeiten. Wer eine große Koalition zwischen Union und SPD bevorzugt, könnte beispielsweise mit einer Zweitstimme für die PDS dazu beitragen, dass diese wieder in den Bundestag einzieht, so dass (möglicherweise) Rot-Grün, Rot-Gelb und Schwarz-Gelb keine Mehrheit haben und nur eine große Koalition übrig bleibt. (Vorausgesetzt, man hält eine Koalition SPD-GRÜNE-PDS für ausgeschlossen.)

Selbstverständlich macht eine solche Taktik nur Sinn, wenn die betroffene Partei tatsächlich auf der Kippe, also irgendwo zwischen vier und sechs Prozent, zu erwarten ist.

Wenn Sie wegen der Gefahr eines negativen Stimmgewichts oder aus anderen Gründen erwägen, sich der Zweitstimme zu enthalten, ist zu bedenken, dass dadurch die Fünfprozenthürde herabgesetzt wird, da diese sich auf die Gesamtzahl der gültigen Stimmen bezieht. Eine Enthaltung bei der Zweistimme könnte also insbesondere der PDS zugute kommen.

3. Stimmensplitting

Eine beliebte Wahltaktik von Koalitionswählern ist das sog. „Stimmensplitting“, bei dem die Erststimme an den größeren Koalitionspartner und die Zweitstimme an den kleineren Koalitionspartner gegeben wird. Hierbei sollte man sich aber folgender Dinge bewusst sein:

Obwohl diese Wahltaktik vor allem bei Wählern verbreitet ist, die überdurchschnittliche Kenntnisse vom Bundestagswahlrecht besitzen, ist sie häufig unsinnig. Das gilt insbesondere in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Hessen usw., in denen Überhangmandate keine Rolle spielen.

4. „Verlorene“ Stimme

Wenn Sie Ihre Stimme einer Partei geben, die keine Chance hat, eine der Sperrhürden zu überwinden, sollten Sie sich bewusst sein, dass diese Stimme keine Auswirkung auf die Sitzverteilung hat.

5. Negatives Stimmgewicht

Vorsicht bei der Stimmabgabe für eine überhängende Landesliste! Hier droht eine negative Wirkung Ihrer Stimme. Ihre Stimme nützt nicht nur nichts, sie schadet der gewählten Partei sogar.

6. Staatliche Parteienfinanzierung

Unabhängig von der Sitzverteilung im Bundestag hat die Zweitstimme auch Einfluss auf die staatliche Parteienfinanzierung. Vorraussetzung dafür ist, dass die von Ihnen gewählte Partei insgesamt mindestens 0,5 Prozent der Zweitstimmen erhält. In diesem Fall erhält die Partei pro Jahr für die ersten vier Millionen Zweitstimmen jeweils 85 Cent, für jede weitere Zweitstimme 70 Cent.

Die Gesamtsumme der staatlichen Parteienfinanzierung, die sich auch noch aus anderen Zuschüssen zusammensetzt, ist limitiert auf 133 Millionen Euro pro Jahr. Da diese Grenze meist überschritten wird, werden die Zuschüsse an die jeweilige Partei entsprechend reduziert, so dass sich letztlich etwas geringere Beträge ergeben als im vorigen Abschnitt angegeben. Aus dem gleichen Grund ist es in der Regel nicht möglich, durch Wahlenthaltung die Gesamtsumme der staatlichen Parteienfinanzierung zu reduzieren.


von Wilko Zicht und Martin Fehndrich (letzte Aktualisierung: 07.09.2002, letzte Linkaktualisierung: 11.01.2009)