Automatische Methode

[Verfahren]

Das Berechnungsverfahren mit vorgegebenem Verhältnis Stimmen/Sitze

Während bei den meisten Wahlsystemen eine (mehr oder weniger) feste Anzahl von Sitzen zu verteilen ist, hängt die Anzahl der Sitze bei der automatischen Methode von der Anzahl der abgegebenen Stimmen ab. Das grundsätzliche Problem bei der Verhältniswahl, das Auf- oder Abrunden auf ganze Sitze, bleibt damit nach wie vor erhalten. Der Freiheitsgrad ist in diesem Fall die Anzahl der Sitze (statt dem Verhältnis der Anzahl von Stimmen zu Sitzen).

Es gibt (nach wie vor) eine Rundungsregel, also z. B. Abrunden (d’Hondt) oder Standardrundung (Sainte-Laguë). Die Proportionalität wird von der Rundungsregel und nicht von der Wahl zwischen Automatischer Methode oder fester Anzahl von Sitzen bestimmt.

Die Automatische Methode wurde in der Weimarer Republik) verwendet, dabei entfielen zunächst auf jeweils 60.000 Stimmen ein Sitz. Da eine Partei für mehr als 30.000 Reststimmen im Reichsgebiet jedoch noch einen Sitz bekam, galt hier letztlich das Verfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë), bei dem ebenfalls ab einem halben Sitzanspruch aufgerundet wird. Die Anzahl der Parlamentsmitglieder schwankte entsprechend der Schwankung bei Wahlbeteiligung und Anzahl der Wahlberechtigten zwischen 459 (1920) und 647 (1933).

Allerdings ist beim automatischen Verfahren nur die Verwendung von Divisorverfahren möglich. Den Divisorverfahren liegt eine bestimmte Rundungsregel zugrunde (so wird beim bekannten d’Hondtschen Verfahren abgerundet). Das der Berechnung zugrunde liegende Stimmen-zu-Sitz-Verhältnis muß passend bestimmt werden (oder bei festem Stimmen-zu-Sitz-Verhältnis ergibt sich eine vom Wahlergebnis abhängige Gesamtsitzzahl). Sainte-Laguë benutzt die Standardrundung.


von Martin Fehndrich (letzte Aktualisierung: 14.10.2006; letzte Aktualisierung der Links: 25.10.2016)