Sainte-Laguë

[Divisorverfahren]

Das Divisorverfahren mit Standardrundung

Bezeichnungen

nach:

Beschreibungen

  1. Als Höchstzahlverfahren
    Die Stimmen der Parteien werden durch 0,5 − 1,5 − 2,5 ... n − 0,5 dividiert und die Sitze in der Reihenfolge der größten sich ergebenen Höchstzahlen zugeteilt. (Es können ebensogut die ungeraden Zahlen 1, 3, 5, 7, 9 ... benutzt werden.)
     
  2. Als Rangmaßzahlverfahren
    Bei der Bestimmung der Ausschussbesetzung im Deutschen Bundestag werden anstelle der Höchstzahlen deren Kehrwert bzw. Rangmaßzahlen berechnet und die Sitze in der Reihenfolge der kleinsten Rangmaßzahlen zugeteilt.
     
  3. Als Divisorverfahren – Teile und Runde
    Die Stimmen der Parteien werden durch einen geeigneten Divisor (Stimmen pro Sitz) dividiert und nach Standardrundung gerundet.

Beispielrechnung: Zahlenbeispiel

Fehlerminimierung

Minimiert die quadratische Abweichung der Größe „Sitze durch Stimmen“.

Eigenschaften

Der Bundeswahlleiter kommt in einer Studie vom 4. Januar 1999 zu dem Fazit, dass das Verfahren nach Sainte-Laguë dem Verfahren nach Hare/Niemeyer (wegen dessen Paradoxien) und dem Verfahren nach D’Hondt vorzuziehen ist.


von Martin Fehndrich (letzte Aktualisierung: 09.04.2007)