Sainte-Laguë

[Divisorverfahren]

Das Divisorverfahren mit Standardrundung

Bezeichnungen

nach:

Beschreibungen

  1. Als Höchstzahlverfahren
    Die Stimmen der Parteien werden durch 0,5 − 1,5 − 2,5 ... n − 0,5 dividiert und die Sitze in der Reihenfolge der größten sich ergebenen Höchstzahlen zugeteilt. (Es können ebensogut die ungeraden Zahlen 1, 3, 5, 7, 9 ... benutzt werden.)
     
  2. Als Rangmaßzahlverfahren
    Bei der Bestimmung der Ausschussbesetzung im Deutschen Bundestag werden anstelle der Höchstzahlen deren Kehrwert bzw. Rangmaßzahlen berechnet und die Sitze in der Reihenfolge der kleinsten Rangmaßzahlen zugeteilt.
     
  3. Als Divisorverfahren – Teile und Runde
    Die Stimmen der Parteien werden durch einen geeigneten Divisor (Stimmen pro Sitz) dividiert und nach Standardrundung gerundet.

Beispielrechnung: Zahlenbeispiel

Fehlerminimierung

Minimiert die quadratische Abweichung der Größe „Sitze durch Stimmen“.

Eigenschaften

Der Bundeswahlleiter kommt in einer Studie vom 4. Januar 1999 zu dem Fazit, dass das Verfahren nach Sainte-Laguë dem Verfahren nach Hare/Niemeyer (wegen dessen Paradoxien) und dem Verfahren nach d’Hondt vorzuziehen ist.

Anwendung

Der 16. Deutsche Bundestag beschloss am 24. Januar 2008, im Bundeswahlgesetz das Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) durch das Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) zu ersetzen. Diese Änderung trat am 21. März 2008 in Kraft und kam erstmals bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 zur Anwendung.

Davor bzw. danach würde das Zuteilungsverfahren nach Sainte-Laguë in den folgenden Ländern im Landtagswahlrecht eingeführt: Bremen, Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.


von Martin Fehndrich (1999, letzte Aktualisierung: 17.04.2013)