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20.03.2003

Verfassungsgericht entscheidet über Berliner Wahleinspruch

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin wird am Freitag, den 21. März 2003, 14.30 Uhr, die Entscheidung in dem Verfahren über den Einspruch des Herrn Carsten Wilke gegen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus vom 21. Oktober 2001 verkünden.

Die Sachlage und der Verhandlungsverlauf lassen einen Erfolg des Einspruchs erwarten.

Der Verkündungstermin ist öffentlich und findet im Saal 449 im Gebäude des Kammergerichts, Elßholzstraße 30 - 33, 10781 Berlin-Schöneberg, statt.

Verkündungstermin am 21. März 2003

Meldung vom 15.11.2001 Rechenfehler des Statistischen Landesamtes - Wilke erhebt Einspruch gegen Sitzverlust

Meldung vom 31.12.2002 Verfassungsgericht verhandelt über weiteren Berliner Wahleinspruch

Das Wahlsystem zum Berliner Abgeordnetenhaus

Negative Ausgleichsmandate in Berlin


von Martin Fehndrich