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31.12.2002

Verfassungsgericht verhandelt über weiteren Berliner Wahleinspruch

Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen verhandelt der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin über einen gegen die letzte Abgeordnetenhauswahl erhobenen Einspruch. Am 31. Januar 2003 befaßt sich das Gericht ab 10 Uhr mit dem Wahleinspruch des Ost-Berliner CDU-Kandidaten Carsten Wilke, mit dem er sich ins Parlament klagen will.

Seine Erfolgsaussichten dürften dabei wesentlich besser sein als die  des am 6. Dezember abgelehnten Wahleinspruch von CDU-Mitgliedern aus Steglitz-Zehlendorf.

Bei dem Verfahren geht es um die Berechnung und Verteilung von Ausgleichsmandate. Dem Berliner Gesetzgeber war diese Materie offenbar zu kompliziert, so daß er sich dazu entschied, diese Regelung der Landeswahlordnung zu überlassen. Die dort festgelegte Berechnungsweise kann aber dazu führen, daß nicht nur zusätzliche Ausgleichsmandate verteilt werden, sondern daß bei deren Berechnung auch eine Umverteilung von bereits nach der im Landeswahlgesetz vorgeschriebenen Basisrechnung zugeteilten Sitzen erfolgt.

Das Wahlsystem zum Berliner Abgeordnetenhaus

Negative Ausgleichsmandate in Berlin


von Wilko Zicht