Wahl

[Wahlrechtslexikon]

Staatliche und nichtstaatliche Wahlen

Eine staatliche und nichtstaatliche Wahl ist die Entscheidung einer größeren Personengruppe mittels eines Wahlsystems über die Auswahl einer oder mehrerer Personen über einen festgelegten Zeitraum für ein Amt oder Gremium.

Beispiele für staatliche Wahlen sind die Bundestagswahl, Landtagswahlen und Kommunalwahlen.

Beispiele für nichtstaatliche Wahlen sind etwa Vereinswahlen und Sozialwahlen.


von Matthias Cantow (10.09.2008, letzte Aktualisierung: 22.07.2010)