Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Archiv bis 11. Februar 2011

Wahlrecht.de Forum » Umfragen » Wahlumfragen Landtagswahlen » Wahlumfragen Hamburg » Archiv bis 11. Februar 2011 « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Freitag, 03. Dezember 2010 - 21:50 Uhr:   

Der Nebensatz in Satz § 22 Abs. 3 BüWG beschreibt die Möglichkeit des doppelten Stimmgewichts ja explizit. Aber gibt es da wirklich schon Rechtsprechung zu? Einen Einzelbewerber und SPD Parteivorsitzenden Olaf Scholz könnte man nach Satz 1 schon als unzulässig ansehen, selbst einen Bülent Çiftlik, wenn dieser in seiner Partei noch genügend Rückhalt hätte um kandidieren zu können.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 03. Dezember 2010 - 22:53 Uhr:   

Es gibt die Entscheidungen zur Kommunalwahl 1990 in Bayern (insbesondere in München, wo im Wesentlichen die Junge Union als "Junge Liste" antreten wollte und als vermeintliche Tarnliste der CSU nicht zugelassen worden ist) und folgende Rechtsprechung. Der bayrische Verfassungsgerichtshof hält aber nur eine rein formale Prüfung für mit der Wahlfreiheit vereinbar (Vf. 41-VI-92). Effektiv sind damit Tarnlisten nicht zu verhindern. Bundesverwaltungsgericht (7 C 23/93) und Bundesverfassungsgericht (2 BvR 347/93) haben diese Rechtsprechung bestätigt. Siehe auch den folgenden Entwurf des GLKrWG (Begründung zu Art. 23, heute Art. 24 Abs. 3).

Meines Erachtens ist das ohne Weiteres auf die Situation in Hamburg und sonstwo übertragbar.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 03. Dezember 2010 - 23:01 Uhr:   

"Beherrschende Betreibung" durch eine Partei ist bei einem Einzelbewerber wohl relativ schwierig. Wenn jemand aber als Spitzenkandidat einer Partei auftritt und dann als Unabhängiger kandidiert, dann ist das derart dreister Mißbrauch, dass der Wahlvorschlag natürlich zurückzuweisen wäre.

§ 22 Abs. 2 und 3 erschweren Kandidaturtricks natürlich ganz erheblich, aber wasserdicht ist das bei weitem nicht. Zweifelsfälle sind immer möglich und nicht abgedeckt ist die taktische Nicht-Kandidatur ohne Tarnliste. Nicht erfasst wäre ein Handel wie dieser: die FDP verzichtet auf eine Landesliste, dafür tritt die CDU in mehreren Wahlkreisen nicht an. Mit der Taktik hätte man 2008 durchaus eine schwarz-gelbe Mehrheit erreichen können. Sich lang hinziehende Streitigkeiten wegen der Zulassung oder Nichtzulassung tatsächlicher oder vermeintlicher Tarnlisten sind natürlich nicht wünschenswert und auch nicht, dass der Landeswahlausschuss zu einem politischen Organ wird.
 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Freitag, 03. Dezember 2010 - 23:32 Uhr:   

§22 Abs.2 schränkt den Absatz 3 auch ein. In Deinem Beispiel dürfte die FDP nicht als Wahlkreisliste mit der CDU antreten, also kann sie auch keine Tarnliste sein. Tarnliste ist auch eher ein praktisch kaum nachweisbarer Spezialfall. Entsprechende Teilkandidaturen befreundeter Parteien sind da einfacher. An der Stelle ist die Parlamentswahl 2005 in Albanien ein schönes Beispiel, wie schnell die Wähler lernen. http://www.wahlrecht.de/ausland/albanien.html
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 04. Dezember 2010 - 00:36 Uhr:   

Scholz war ein schlechtes Beispiel, weil für potenzielle Mitglieder des Senats eine Einzelkandidatur mangels Nachrücker nicht sonderlich vorteilhaft ist. Eine formale Spitzenkandidatur für die SPD wär nach § 25 Abs. 2 Satz 4 ohnehin ausgeschlossen.

Ansonsten wird man aber Einzelbewerbungen jeglicher Art nicht verhindern können; höchstens bieten sie eine Angriffsfläche für den politischen Gegner. Das mag etablierte Parteien etwas abschrecken, nicht aber etwaige neue Protestparteien (die auch eher nicht so straff organisiert sind, dass man ihnen was nachweisen könnte).

Albanien repräsentiert eigentlich den Normalfall. Venezuela hat die personalisierte Verhältniswahl nach deutschem Muster auch durch das Grabenwahlsystem ersetzt, zu dem es faktisch ohnehin geworden ist. Die Wähler haben überhaupt kein Problem damit gehabt, die beiden zusammengehörigen Parteien auf dem Stimmzettel zu finden (Erst- und Zweitstimme sind gegenüber Deutschland vertauscht). Nur irrelevante Kleinparteien treten für beide Stimmen an. Ansonsten kandidieren sie oft in Listenverbindungen und haben für den Wahlkreiskandidaten entweder eine nicht real existierende Partei oder spezialisieren eine Partei aus dem Bündnis für den Wahlkreiskandidaten. Folglich ist jedes Wahlkreismandat ein Überhangmandat.

Der Versuch einer solchen völligen Herauslösung der Personen- aus der Verhältniswahl funktioniert eigentlich überhaupt nur in gefestigten Demokratien, wo die etablierten Parteien offenbar Skrupel haben, sich massive Vorteile dieser Art zu verschaffen (obwohl sie bei anderen Manipulationen, die vergleichsweise minimale Vorteile bringen, oft knallhart die eigenen Interessen durchsetzen).
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 04. Dezember 2010 - 02:10 Uhr:   

@Ratinger Linke
[…] wobei das aber auch wesentlich von der Stimmzettelgestaltung abhängen wird, bei der die Landeswahlleitung praktisch völlig frei ist […]

Gewählt wird wieder mit Stimmzettelheften.

@Thomas Frings
Lässt man zentral auszählen,[…] wird man erst am nächsten morgen mit dem Zählen anfangen und am Wahlabend gibt es außer den 18-Uhr-Prognosen gar keine Zahlen.

Es wird – wenn ein entsprechender Vorschlag des Landeswahlleiters umgesetzt wird – am späten Wahlabend ein vorläufiges Teilergebnis für die Landeslistenergebnisse (nach Parteien) geben. Am Montag sollen dann die Personenstimmen der Landesliste und die Wahlkreisstimmen ausgezählt werden. Da es ein großes Interesse der in der Bürgerschaft vertretenen Parteien an belastbaren Zahlen für den Wahltag gibt, gehe ich auch von einer Umsetzung des Vorschlags aus.

Eine Sitzverteilung wird man am Wahlabend so oder so ganz sicher noch nicht haben. 2008 wurde das vorläufige amtliche Endergebnis erst am Mittwochabend bekanntgegeben.

Das vorläufige amtliche Endergebnis für die Bürgerschaftswahl wird diesmal für Montagabend angestrebt. Mit dem vorläufigen Teilergebnis (Zahlen der nach Parteien auf die Landeslisten entfallenden Stimmen) vom Sonntagabend wird sich aber bereits recht zuverlässig das Verhältnis der Fraktionsstärken ermitteln lassen.

Meiner Ansicht und Erfahrung nach ließen sich bei guter Schulung der Wahlvorsteher auch am Wahlabend die Personenstimmen (der Landesliste) ermitteln, zumal die Hamburger Wahlbezirke nicht zu groß sind (nur wenige Wahlbezirke werden voraussichtlich mehr als 700 Wähler haben). Die Bezirke haben allerdings kürzlich eine Testauszählung mit zwei Wahlvorständen und je 700 Stimmzettelheften um ein Uhr nachts abgebrochen (bei Beginn um 18 Uhr wie bei einer Wahl). Die Stimmverteilung soll sich dabei aber nicht an die der Wahl 2008 (bei den Wahlkreisen) orientiert haben.
 Link zu diesem Beitrag

Frank Schmidt
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 04. Dezember 2010 - 10:48 Uhr:   

Tarnlisten ließen sich vermeiden, wenn man auf die Landesliste verzichtet und stattdessen die Wahlkreislisten verbindet (und alle 121 statt nur 71 Sitze über die Wahlkreise verteilt).

Für Parteien über 5% würden zuerst ihre Landessitze bestimmt, und dann diese auf die Wahlkreislisten verteilt (analog zu Bundestagssitzen, die auf Landeslisten verteilt werden), und innerhalb der Listen nach Stimmenzahlen der Kandidaten.

Kleinere Parteien oder unabhängige könnten über Wahlkreise in die Bürgerschaft einziehen. Momentan bräuchten sie (mit Sainte Lague) etwa die Stimmenzahl für einen halben Sitz von 71, also etwa 1/142, laut meinem Vorschlag die Stimmenzahl für einen vollen Sitz von 121, also 1/121 (diesmal exakt). Dadurch sind Tarnlisten ausgeschlossen; erhält eine Zweitliste einer Partei genug Stimmen, um Sitze zu erhalten, gingen der Erstliste etwa genausoviele Sitze verloren, eher mehr als weniger.

Parteien könnten mit einer Wahlkreisliste in mehreren Wahlkreisen kandidieren, allerdings mit begrenzter Listenlänge (zB 10), um Wählern kleinerer Parteien eine Wahlmöglichkeit zu geben (SPD und CDU würden schon 2-4 Sitze aus jedem Wahlkreis bekommen, und bräuchten deswegen nicht zu kombinieren). Eine Partei, die in die Bürgerschaft kommt, hat mindestens 5%, also mindestens 6 Sitze, also sollte eine Partei schon 3 verschiedene Listen aufstellen können - eine würde auch reichen, aber die stieße an die Grenzen, wenn die Partei an die 8% erreichen würde und/oder mehrere Nachrücker nötig würden.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 04. Dezember 2010 - 14:09 Uhr:   

Die einfachste Korrektur wäre, dass alle 10 Stimmen zählen und nicht nur 5. Ohne Zweifel kann man das ganze System noch sinnvoller machen, aber mit der Minimalkorrektur hätte man schon ein brauchbares Wahlsystem. Die Möglichkeit von Einzelkandidaturen wird man nie befriedigend in ein Verhältniswahlsystem, noch dazu mit Sperrklausel, integrieren können (außer bei sehr kleinen Gesamtsitzzahlen).
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 04. Dezember 2010 - 16:58 Uhr:   

"Es wird – wenn ein entsprechender Vorschlag des Landeswahlleiters umgesetzt wird – am späten Wahlabend ein vorläufiges Teilergebnis für die Landeslistenergebnisse (nach Parteien) geben."
Dass man micht nach Kandidaten auszählt, beschleunigt die Auszählung natürlich. Nur wird das Stimmzettelheft bei den Landeslisten viel umfangreicher sein als bei den Wahlkreislisten. Dass auch der letzte Wahlvorstand vor Mitternacht fertig wird, ist wohl ein sehr ambitioniertes Ziel - erst recht, wenn man dabei nicht auf Wahlordnung sch... will.

"Die Bezirke haben allerdings kürzlich eine Testauszählung mit zwei Wahlvorständen und je 700 Stimmzettelheften um ein Uhr nachts abgebrochen (bei Beginn um 18 Uhr wie bei einer Wahl). Die Stimmverteilung soll sich dabei aber nicht an die der Wahl 2008 (bei den Wahlkreisen) orientiert haben."
Man hätte wohl nicht abgebrochen, wenn das Ende nahe gewesen wäre. Bei viel mehr Aufwand als 2008 in weniger als der Hälfte der Zeit fertig zu werden, erscheint jedenfalls gelinde gesagt ziemlich unrealistisch.


"In Deinem Beispiel dürfte die FDP nicht als Wahlkreisliste mit der CDU antreten, also kann sie auch keine Tarnliste sein."
Stimmt. Ohne Abs. 2 wäre es aber z.B. möglich, dass die CDU komplett auf Wahlkreislisten verzichtet und dafür einige ihrer Bewerber auf den FDP-Wahlkreislisten unterbringt.
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 04. Dezember 2010 - 19:44 Uhr:   

Heute steht dazu auch was in der WELT.

Dass auch der letzte Wahlvorstand vor Mitternacht fertig wird, ist wohl ein sehr ambitioniertes Ziel […]

Klar, das ist es ja seit einigen Jahren bereits für Zweistimmenwahlen auf einem Stimmzettel (etwa als Negativbeispiel einige Kölner Wahlbezirke bei der Landtagswahl in NRW im Mai). Für Hamburg ist es aber bei guter Vorbereitung und Organisation der Auszählung zu schaffen. Probleme mit der Auszählung gab es in der Vergangenheit auch nicht in den wenigen Wahlbezirken, die um die 700 Wähler hatten, sondern in kleineren, deren Vorstände – aus welchen Gründen auch immer – mit der Auszählung oder einer notwendigen Nachzählung überfordert waren.

Man hätte wohl nicht abgebrochen, wenn das Ende nahe gewesen wäre. Bei viel mehr Aufwand als 2008 in weniger als der Hälfte der Zeit fertig zu werden, erscheint jedenfalls gelinde gesagt ziemlich unrealistisch.

Die Auszählungen 2008 haben ja nicht pro Stimmzettelheft den ganzen dafür angesetzten Tag gedauert, sondern nur wenige Stunden.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 04. Dezember 2010 - 21:41 Uhr:   

@Thomas Frings:

Ich bezweifle auch stark, dass das BüWG wirksam verhindern kann, dass z.B. die FDP auf ihren Wahlkreislisten CDU-Mitglieder aufstellt, solang das nicht förmlich zwischen FDP und CDU vereinbart wird. Das BüWG verbietet nicht explizit die Kandidatur von Fremd- und Doppelparteimitgliedern, wie es neuerdings üblich wird, und selbst das halt ich so allgemein nicht für mit der Freiheit der Wahl vereinbar. Vielleicht äußert sich das Bundesverfassungsgericht demnächst dazu in der WASG/PDS-Entscheidung, die bereits für 2009 angekündigt war (und für die es gut 5 Jahre nach der Wahl allmählich Zeit wird).

Zur Auszählung:

Jenachdem, wie viele Parteien in der kurzen Frist die Unterschriftenhürde schaffen, muss man davon ausgehn, dass das Stimmenheft 32 A4-Seiten haben wird, selbst wenn man wesentlich kleiner druckt als 2008 und mit 2 Spalten eine Partei auf einer einzigen Seite unterbringt.

Allein um zu verifizieren, dass ein Stimmenheft nicht ungültig ist, sind ungefähr 45 Sekunden nötig, wenn man flott, aber sorgfältig arbeitet (wer es unter 30 Sekunden schafft, arbeitet sicher nicht sorgfältig genug). Das macht dann bei 800 Wählern schon 5 Stunden in 2 Arbeitsgruppen, ohne dass irgendwas ausgezählt wär. Genügend Personal vorausgesetzt, kann man mit unwesentlich mehr zeitlichem Aufwand im selben Schritt schon alle Hefte mit unpanaschierten 5 gültigen Stimmen aussortieren und hätte dann schon bald nach Mitternacht ein erstes Ergebnis.

Wesentlich verkürzen kann man die Prozedur nur dann, wenn man die Prüfung auf Gültigkeit auf die nächsten Tage verschiebt und zunächst alles zählt, wo man 5 Stimmen gefunden hat. Das heißt dann aber, dass die Zählung am nächsten Tag wieder bei Null beginnt und man am Wahlabend einzig für die Befriedigung des schnellen Informationsbedürfnis zählt (was für die Motivation der Wahlhelfer nicht unbedingt förderlich ist).

Der größte Urnenwahlbezirk hat 2008 736 Wähler gehabt, der größte Briefwahlbezirk 1722 (der zweitgrößte aber nur 1006). Tendenziell würd ich eher von einer etwas höheren Wahlbeteiligung ausgehn, die aber vielleicht trotz der kurzen Frist primär auf die Briefwähler durchschlägt.
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 13. Dezember 2010 - 13:59 Uhr:   

Die erste Umfrage nach der Bekanntgabe (frei über Google), dass Walter Scheuerl nicht mit einer eigenen Partei sondern auf der Landesliste der CDU kandidieren wird.

Institut: Infratest dimap
Auftraggeber: NDR
Befragungszeitraum: 10.–12.12.2010
Befragte: 1.000

SPD: 43 %
CDU: 22 %
GAL: 19 %
LIN: 7 %
FDP: 4 %
Son: 5 %

Übersicht: Wahlumfragen in Hamburg
Quelle: NDR, Umfrage: Rot-Grün in Hamburg deutlich vorn
 Link zu diesem Beitrag

zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Dezember 2010 - 14:11 Uhr:   

Institut: Trend Research (Onlinebefragung)
Auftraggeber: Radio Hamburg und Oldie 95
Befragungszeitraum: 10.–14.12.2010
Befragte: 648

SPD: 45 %
CDU: 24 %
GAL: 16 %
LIN: 8 %
FDP: 3 %

Quelle: http://www.radiohamburg.de/Hamburg/Nachrichten/2010/Dezember/Sonntagsfrage-fuer-Hamburg-SPD-klar-vor-CDU
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 07. Januar 2011 - 04:33 Uhr:   

Neben den 30 automatisch anerkannten Parteien und Wählervereinigungen hat der Landeswahlausschuss noch 7 weitere anerkannt: Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit (BIG), Bürgerliche Mitte (Bü-Mi), Freie Wähler Hamburg, Freie Wähler Gemeinschaft, Nordabgeordnete (WNA), PARTEI und Sarazzistische Partei - für Volksentscheide (SPV) (zu den Bezirksversammlungswahlen auch noch die Humanwirtschaftspartei). Die Deutschen Konservativen (nicht identisch mit der Deutschen Konservativen Partei) sind wegen Fristversäumnis nicht anerkannt worden.

Man beachte, dass damit 3 verschiedene Freie Wähler anerkannt sind, wobei die im bayrischen Landtag vertretenen nicht darunter sind, weil die automatische Anerkennung nur für Parteien gilt. Die Freien Wähler sind zwar mittlerweile (auch) eine Partei (auch wenn sie die Bezeichnung "Partei" vermeiden und stattdessen von "politischer Vereinigung" reden), aber die bayrischen Freien Wähler sind im Gegensatz zu den Freien Wählern Hamburg keine formale Untergliederung dieser Partei (und zum Zeitpunkt der Wahl hat die Partei auch noch nicht existiert).

Die Anerkennung der DVU ist meines Erachtens zu Unrecht erfolgt, weil sie zwar zur letzten Bundestagswahl zugelassen war, aber ihre Parteieigenschaft dabei nicht festgestellt worden ist. Ist aber praktisch egal, nachdem die DVU nun nicht mehr separat existiert und jedenfalls die NPD korrekt anerkannt worden ist, falls eine Vererbung solcher Privilegien bei einer Fusion überhaupt möglich ist. Ein Wahlerfolg in Hamburg ist ohnehin nicht geplant.

Neben den in der Bürgerschaft vertreten Parteien sind auch FDP, NPD, SSW und CSU von der Beibringung von Unterstützerunterschriften befreit. Bülent Çiftlik, dessen Parteiausschluss inzwischen von der Landesschiedskommission der SPD bestätigt worden ist, könnte auch einfach so antreten, aber laut Abendblatt will er weiter in der SPD bleiben, wobei eine Einzelkandidatur wohl nicht hilfreich wäre. Seine Karriere in der SPD dürfte aber auf jeden Fall vorbei sein.

Laut Landeswahlleiter haben bisher nur CDU, SPD, Grüne, Linke, FDP, NPD, BIG, Bü-Mi, Freie Union, Freie Wähler, Freie Wähler Gemeinschaft, WNA, ÖDP, PARTEI, Piraten, Rentner, SPV und 7 Einzelbewerber (darunter 3 im Wahlkreis 1) ihre Kandidatur angekündigt. Können aber bis 19. Januar noch mehr werden. Etliche werden an den Unterschriften scheitern, so dass das Stimmenheft wohl nicht allzu dick wird.

Bei der Auszählung ist der aktuelle Plan [ganz hinten] offenbar tatsächlich, dass am Wahlabend die Gesamtstimmen der Landeslisten fast komplett ausgezählt werden. Die Personenstimmen sollen nicht "dokumentiert" werden; "unklare Stimmabgaben" sollen zunächst pauschal als ungültig gewertet werden. Nachdem umgekehrt eine Prüfung auf Gültigkeit praktisch nicht auch noch durchführbar sein wird, heißt das entweder, dass am Tag danach komplett neu ausgezählt wird, oder dass überhaupt keine adäquate Prüfung auf Gültigkeit erfolgt.

Äußerst bedenklich übrigens der auf Seite 3 abgebildete Stimmzettel, den man als Anleitung zur Stimmabgabe auffassen muss, der aber mangels vernünftiger Auslegungsregeln eindeutig ungültig ist (was für den Wähler nicht ohne Weiteres klar ist).

Eine aktuelle Wahlordnung gibts immer noch nicht.
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 07. Januar 2011 - 18:21 Uhr:   

@Ratinger Linke
"Die Anerkennung der DVU ist meines Erachtens zu Unrecht erfolgt, weil sie zwar zur letzten Bundestagswahl zugelassen war, aber ihre Parteieigenschaft dabei nicht festgestellt worden ist."

M.E. folgt aus der Zulassung zur Bundestagswahl (auch wenn dies wegen der Vertretung im Landtag Brandenburg erfolgte) die Parteieigenschaft. Man muss dies schon als implizite Feststellung der Parteieigenschaft ansehen.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 07. Januar 2011 - 21:05 Uhr:   

Im Grund ist die Regelung sowieso Unsinn. Um festzustellen, ob die Parteieigenschaft festgestellt werden muss, muss ja schon die Parteieigenschaft festgestellt werden, da die Befreiung von der Feststellung der Parteieigenschaft nur für Parteien gilt. Das ist logisch kompletter Schwachsinn (im Bundeswahlgesetz nicht viel anders).

Sinn der Sache ist wohl ein Privileg einer weniger intensiven Prüfung für mutmaßliche Parteien, die in Parlamenten vertreten sind. Darunter würde die DVU aber nicht fallen. Deren Parteieigenschaft ist übrigens auch 2004 in Brandenburg nicht festgestellt worden, vielleicht aber 1999 (2004 hat der Landeswahlausschuss jedenfalls explizit zwischen Parteien und politischen Vereinigungen unterschieden, obwohl das im Landeswahlgesetz nicht eindeutig verlangt wird).

Wobei die Unterscheidung zwischen Partei und sonstiger politischer Vereinigung alles andere als trivial ist und sich die Organisationen ja nichtmal selber einer der beiden Gruppen zuordnen müssen. Eigentlich würd ich sowieso davon ausgehn, dass jede politische Vereinigung, die die grundlegende Definition des Parteiengesetz erfüllt, auch eine Partei mit allen Rechten und Pflichten ist, dann könnte man sich diese unsinnige Unterscheidung sparen und hätte nur noch das Problem mit Partei und Nichtpartei.
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Januar 2011 - 13:24 Uhr:   

Institut: Infratest dimap
Auftraggeber: NDR
Befragungszeitraum: 07.–11.01.2011
Befragte: 1.000

SPD: 43 %
CDU: 26 %
GAL: 17 %
LIN: 5 %
FDP: 4 %
Son: 5 %

Übersicht: Wahlumfragen in Hamburg
Quelle: NDR, Hamburger wollen weiter Wechsel zu Rot-Grün
 Link zu diesem Beitrag

zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Januar 2011 - 13:35 Uhr:   

Ein kleiner Hinweis:
In der Übersicht http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/index.htm steht fälschlicher Weise "Trend Research(13.01.11)" aber mit den aktuellen Zahlen von Infratest dimap.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 15. Januar 2011 - 18:00 Uhr:   

Piraten, PARTEI und ÖDP haben die Unterschriften offenbar zusammen. Das wären zumindest schonmal 9 Listen. Die Bürgerliche Mitte (= Schulreformgegener ohne Scheuerl, der für die CDU kandidiert) wird wohl auch keine Probleme haben; ansonsten scheinen zumindest die Rentner ausreichend organisiert zu sein.

Die Piraten haben auch in den aussichtsreicheren Bezirken genügend Unterschriften. Bei der Bundestagswahl waren die Ergebnisse in den Bezirken: Mitte 3.80, Nord 2.89, Altona 2.66, Harburg 2.55, Eimsbüttel 2.51, Bergedorf 2.28, Wandsbek 2.00 Prozent. In Bergedorf gilt die 3%-Klausel faktisch nicht, weil ein Wahlkreissitz wesentlich billiger ist (in der Regel unter 2%); dort haben sie die entsprechende Wahlkreisliste durch. (Auch in den anderen großen Wahlkreisen in Mitte, Altona und Harburg können u.U. weniger als 3% reichen.)

Die Piraten haben übrigens auch in Baden-Württemberg, wo das für eine komplette Kandidatur nicht trivial ist, praktisch alle Unterschriften zusammen.
 Link zu diesem Beitrag

SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 11. Februar 2011 - 15:51 Uhr:   

Neue Wahlumfrage zur Hamburgwahl von Infratest Dimap im Auftrag der ARD.
SPD fast doppelt so stark wie CDU.

Das linke Lager(SPD,GRÜNE,LINKE) verzeichnet demnach 64,5% der Befragten für diese Parteien.
Die Konservativen(CDU/FDP) würden demnach 28,5% für sich verbuchen können.

UMFRAGEERGEBNIS:

SPD 45%
CDU 23,5%
GRÜNE 14%
LINKE 5,5%
FDP 5%

NDR:" 60 Prozent der Hamburger wünschen sich, dass der nächste Hamburger Senat von der SPD geführt sein sollte. Nur 24 Prozent sind der Ansicht, der neue Senat sollte wieder von der CDU geführt sein. SPD-Herausforderer Olaf Scholz liegt in der Gunst der Hamburger klar vor Amtsinhaber Christoph Ahlhaus (CDU). Könnten die Hamburger den Ersten Bürgermeister direkt wählen, würden sich 55 Prozent für Scholz und nur 21 Prozent für Ahlhaus entscheiden."

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite