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Kommunalwahlzettel in Rheinland-Pfalz

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Archiv bis 10. Februar 2014Ralf Arnemann20 10.02.14, 14:23h 
Archiv bis 13. Februar 2014Thomas Frings20 13.02.14, 21:00h 
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Februar 2014 - 20:01 Uhr:   

Verfassungsbeschwerde unzulässig (wegen mangelnder Darlegung der Verletzung eigener Rechte). Der Beschluss selber ist offenbar nicht online, aber die Pressemitteilung klingt ansonsten schon recht kritisch.
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Dienstag, 18. Februar 2014 - 20:09 Uhr:   

Und die Regierung will jetzt gegen sich selber klagen.<
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Februar 2014 - 12:18 Uhr:   

Die Ausführungen des VGH Koblenz in der Sache deuten darauf hin, dass das Gericht in der Tat diesen Stimmzettel für unzulässig hält.
Wer meint, derartige Gestaltungen des Stimmzettels seien in Ordnung, sollte sich fragen, ob er dann auch eine prozentuale Angabe der Altersverteilung (etwa dergestalt der Kandidaten unter 40) ebenso gutheißen würde.
Das derartige Angaben auf einen Stimmzettel geeignet sind den Wähler zu beeinflussen sollte klar sein - sei es in Bezug auf junge Wähler oder auf Frauen. Das jeweils eine bestimmte Gestaltung bestimmten Parteien nützt bzw. diese sich davon nutzen versprechen auch.
Niemand möchte Parteien verbieten mit ihren Kandidatenauswahl Wahlwerbung zu betreiben. Jedwede Partei kann durch Wahlwerbung darüber informieren, dass sie eine hohen Anteil weiblicher Kandidaten oder auch jüngerer Kandidaten hat, um dadurch zu versuchen bestimmte Wählergruppen besonders anzusprechen. Nur muss das die jeweilige Partei selbst tun. Wahlwerbung in Wahllokalen ist zurecht verboten. Und das muss auch für Fälle einer solchen verdeckten Wählerbeeinflussung gelten. Wir sprechen im Europarecht schon seit Jahrzehnten von Fällen mittelbarer Diskriminierung. Das geht soweit, dass sogar potenzielle Diskriminierungen ausreichend.
Für einen so sensiblen Bereich wie Wahlen können keine anderen Grundsätze gelten. Gestaltungen des Stimmzettels die potenziell geeignet sind Wähler zu beeinflussen sind zu unterlassen.
Die Reihenfolge der Anordnung der Parteien hat auf objektive, vorher gesetzlich bestimmter Grundlage zu erfolgen. Bei Kandidatenbenennung muss der Name zur Identifizierung ausreichen. Alle weiteren Informationen kann sich der Wähler im Vorfeld der Wahl selbst besorgen bzw. er wird von den Medien informiert. Selektiv auf dem Stimmzettel über bestimmte Merkmale zu informieren oder plakativ-selektiv über bestimmte Verteilungen eines willkürlich bestimmten Merkmals auf Listen zu informieren ist geeignet den Wähler mittelbar zu beeinflussen und daher als eine unzulässige amtliche Wahlbeeinflussung zu werten.
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Hanseat
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Februar 2014 - 12:38 Uhr:   

"Bei Kandidatenbenennung muss der Name zur Identifizierung ausreichen. Alle weiteren Informationen kann sich der Wähler im Vorfeld der Wahl selbst besorgen bzw. er wird von den Medien informiert."

Wenn es denn so wäre. Bei der Hamburger Bezirksversammlungswahl werden neben dem Namen auch das Geburtsjahr, der Beruf und der Stadtteil auf den Stimmzettel gedrickt. Während das Alter - für mich überraschend - keine signifikante Auswirkung hat (ich hätte erwartet, dass in eher überalterten Stadtteilen die ältere Generation profitiert, während z.B. im Schanzenviertel eher jüngere Kandidaten gewählt werden), führt die Berufs- und vor allem die Stadtteilangabe zu deutlichen Verschiebungen. So wurden bei der Bezirksversammlung Hamburg-Nord ein SPD-Kandidat mit der Angabe "Fachanwalt für Arbeitsrecht" und eine FDP-Kandidatin mit der Angabe "Unternehmerin" deutlich nach oben gewählt - beides Kandidaten, die keinen besonderen persönlichen Wahlkampf machten und auch nicht in der Lokalpresse auftauchten. Heftiger war jedoch, dass Kandidaten aus kleinen Stadtteilen (wenn sie nicht ganz oben auf der Liste standen, Spitzenkandidat zieht immer) praktisch durch die Bank gegenüber Kandidaten aus einwohnerstarken Stadtteilen verloren.
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Februar 2014 - 12:58 Uhr:   

@Hanseat,

ich halte den Namen für ausreichend. Sofern man weitere Angaben zu den einzelnen Kandidaten angibt, ist das allerdings nicht per se zu beanstanden. Auch etwa nicht eine Klarstellung welches Geschlecht der einzelne Kandidat hat (was ja nicht immer durch den Namen erkennbar ist).
Aber plakative "Information" auf den Wahlzettel zur Frage der Zusammensetzung einer Liste - prozentuale Angabe der Anzahl der Frauen, des Alters, etc. - ist geeignet Wahlbeeinflussung für eine bestimmte Liste darzustellen. Und eine solche amtlich veranlasste Wählerbeeinflussung ist unzulässig.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Februar 2014 - 13:23 Uhr:   

Dass es eine Beeinflussung ist, ist völlig klar und ja auch zweifellos beabsichtigt. Die Frage ist bloß, ob man das als Behebung eines Informationsdefizits oder als Störung von vorhandenen Informationen wertet. Richtig ist, dass bei letzterer Sichtweise auch Alters-, Adress- und Berufsangaben hochgradig problematisch wären (soweit zur Identifizierung unnötig; in Hessen hats glaub ich mal einen Fall gegeben, wo der Name tatsächlich doppelt war). Ich würd sogar sagen, dass dann der Name zu viel Beeinflussung ist und durch eine ID (wie etwa in Brasilien) ersetzt werden müsste.
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Februar 2014 - 13:53 Uhr:   

@Ratinger Linke,

die Angabe zu Alter und Beruf der Kandidaten findet man regelmäßig auch in den Tageszeitungen, die ein Wähler gegebenenfalls ja auch ins Wahllokal mitnehmen kann.
Das man bestimmte Informationen über die einzelnen Kandidaten in den Wahlzettel aufnimmt, würde ich auch nicht beanstanden. Zumal wenn es um eine Personenwahl geht - und bei Kommunalwahlen ist ja regelmäßig das Kumulieren und Panaschieren möglich. Anhand der vorliegene Liste kann der Wähler auch die personelle Zusammensetzung erkennen. Inwieweit man bei den Angaben zu den Kandidaten über den Namen hinausgeht ist letztlich eine Frage gesetzlicher Gestaltung. Aber die Verteilung eines bestimmtes Merkmal der Listenkandidaten durch prozentuale Angabe besonders hervorzuheben ist eine mittelbare Beeinflussung der Wähler und als solche unzulässig.

Wähler die besonders gerne junge Kandidaten oder weibliche Kandidaten wählen, können sich vorab informieren und ggf. durch Kumulieren und panaschieren dies bei der Stimmabgabe berücksichtigen. Aber plakative Prozentangaben über eine Liste sind geeignet Wähler davon abzuhalten überhaupt einer bestimmten Liste bzw. Kandidaten auf einer bestimmten Liste Stimmen zu geben - sogar sofern diese das präferierte Merkmal erfüllen, da ein negativer Eindruck von der Liste hängen bleibt und wohl auch hängen bleiben soll, wenn die Anzahl der Kandidaten mit einem Merkmal prozentual gering ist. Eine solche mittelbar durch die Hervorhebung der Information über eine Liste erfolgte Wertung bzw. Abwertung können Parteien im Wahlkampf gegeneinander verwenden in Form des "negative campaigning". Auf Wahlzetteln hat das nichts zu suchen. Diese dürfen nicht beeinflussen, sondern haben als Instrument der Umsetzung einer Wahlentscheidung zu dienen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Februar 2014 - 14:24 Uhr:   

Gerade weil es eine Personenwahl und keine Berufswahl ist, sind derartige Angaben eigentlich deplatziert. Real ist es halt so, dass die allermeisten Wähler (abgesehn von kleinen Gemeinden) höchstens über ein paar einzelne Kandidaten ausreichendes Wissen haben und praktisch nach den auf dem Stimmzettel verfügbaren Informationen wählen. Deshalb bin ich bezüglich der Personenwahl auch allgemein sehr skeptisch; die ist weitgehend bloß Illusion und sonstige Informationsmöglichkeiten eher theoretisch.

Die Beurteilung der Liste insgesamt ist belanglos, weil die Liste als solche in Rheinland-Pfalz nicht gewählt werden kann (das Listenkreuz ist bloß eine Enthaltung bezüglich der Personenwahl) und gerade aufgrund der Angaben von den anderen Wählern verändert wird, so dass das Resultat rein spekulativ ist (die folglich fehlende Unmittelbarkeit ist ein weiterer Grund gegen kombinierte Listen- und Personenwahl).

Letztlich geht es drum, an einem grundsätzlich untauglichen Wahlsystem rumzuoperieren. Das wird nie zu einem befriedigenden Ergebnis führen. Interessanterweise unterbleibt übrigens die Angabe der Geschlechteranteile im 1-Listen-Fall, also typischerweise genau da, wo die Personenwahl praktisch funktionsfähig ist
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Februar 2014 - 15:06 Uhr:   

@Ratinger Linke,

es ist auch keine Geschlechterwahl.
Wenn ein Wähler - so wird unterstellt und so kommt es ja auch vereinzelt vor - nach Geschlechtspräferenz wählt - wieso dann nicht nach Präferenz bestimmter Berufe oder des eigenen Berufs? Zumal Vertreter der Gemeindeversammlung diesen weiter regelmäßig ausüben, da sie ehrenamtlich tätig sind. Insofern ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Wahlzettel diese Information enthält. Wieso soll diese Angabe weniger aussagekräftig sein für einen Kandidaten als das Geschlecht?

Der Wähler ist völlig souverän nach welchen - ggf. auch nicht sachpolitischen - Kriterien er eine Wahlentscheidung trifft. Mindestanforderung an den Wahlzettel ist die Identifizierbarkeit der Kandidaten der Liste. Bei der Identifizierbarkeit einer Liste reicht dafür der Parteiname bzw. Listenname aus. Angaben über die prozentuale Verteilung bestimmter Merkmale der Kandidaten einer Liste sind hingegen für eine Identifizierung völlig überflüssig - und wirken tendenziös auf eine Wahlentscheidung für eine Liste ein. Das ist auch der einzig möglich Zweck einer solchen "Information", was sie damit zu einer amtlichen Wahlbeeinflussung macht.

Bei Kandidaten kann im Einzelfall der Name nicht für die Identifizerung ausreichen. Insofern ist die Angabe weiterer Merkmale, die damit eine Sicherstellung einer Identifizierung ermöglichen, nicht grundsätzlich zu beanstanden. Bei strafrechtlichen Anklageschriften wird sogar vor den Namen der Beruf genannt, sofern einer ausgeübt wird. Dem Beruf wird im sozialen Verkehr eine besonders hohe Bedeutung beigemessen. Ich halte daher eine solche Angabe nicht für beanstandungswürdig, wenn auch aus meiner Sicht nicht unbedingt erforderlich.

Die Wirkung einer solche Information des Berufs aller Kandidaten oder ggf. auch die Angabe vor jedem Kandidaten welches Geschlecht er hat (ggf. Frau/Herr) ist auch eine andere, als prozentuale Angaben über Listen. Denn Angaben von Prozentwerten bzw. Verhältnissen wirken immer auch wertend (hoch = gut, niedrig = schlecht). Diese Assoziation soll ja auch geweckt werden. Insofern ist diese scheinbar neutrale Information gerade nicht neutral, sondern bezweckt eine Wählerbeeinflussung. Auf amtlichen Dokumenten ist so etwas unzulässig - besondere auf dem Wahlzettel. Wahlkampf müssen die Parteien schon mit ihren eigenen Materialien und auf eigene Kosten machen. Der Staat selbst muss neutral sein - und darf keiner Partei über Gestaltungen der Wahlzettel begünstigen oder Schaden. Ansonsten machen sich bestimmte Parteien den Staat zur Beute. Und das ist weder mit rechtsstaatlichen, noch mit demokratischen Grundsätzen vereinbar.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Februar 2014 - 16:08 Uhr:   

@Marc:
"Wieso soll diese Angabe weniger aussagekräftig sein für einen Kandidaten als das Geschlecht?"

Behaupt ich ja nicht. Ich sag nur, dass es ein vergleichbares Problem ist. Und nachdem in Rheinland-Pfalz ansonsten nur die Namen draufstehn, sind die Geschlechtsangaben dort problematischer, als sie es etwa in Bayern wären.

"Der Wähler ist völlig souverän nach welchen - ggf. auch nicht sachpolitischen - Kriterien er eine Wahlentscheidung trifft."

Wenn er wirklich souverän wär, würd es sowieso kein Problem geben. Praktisch ist er es halt nicht, und die Bewertung hängt davon ab, wo genau man seine Defizite verortet.
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Februar 2014 - 16:26 Uhr:   

@Ratinger Linke,

souverän meinte ich im Sinne von frei in seiner Entscheidung - wenn auch nicht frei von Beeinflussung. Wir alle sind mehr oder weniger beeinflussbar. Es geht bei der Frage auch nicht um die Ausübung von Einfluss, sondern darauf wer Einfluss nimmt. Der Staat darf dies über die Gestaltung des Wahlzettels nicht tun. Und da sind irgendwelche Zahlenangaben über Listen - die Wähler an Punkte oder Noten erinnern, problematischer als eine bloße Information über Beruf oder auch Geschlecht eines Kandidaten. Letzteres ist in der Regel ohenhin über den Namen erkennbar ist..
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Februar 2014 - 16:36 Uhr:   

@Marc:
"Der Staat darf dies über die Gestaltung des Wahlzettels nicht tun."

Aber er darf das über harten Zwang? Wird ja regelmäßig gemacht, indem ich z.B. nur Kandidaten aus meinem Wahlkreis wählen darf, die potenziell im Gegensatz zu anderen völlig irrelevant sind.

In der Tat ist es wohl so, dass nach den gegebenen Maßstäben das mildere Mittel problematischer ist als die Maximallösung einer geschlechtergetrennten Wahl.
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Mark Obrembalski
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Februar 2014 - 16:51 Uhr:   

Die Entscheidung des VerfGH Rheinland-Pfalz ist jetzt unter

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={7C5F1A09-BA92-4ACC-87AC-B173D23D8E3C}

veröffentlicht.
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Februar 2014 - 20:29 Uhr:   

Die Angabe "Beruf" auf Wahlzetteln wird in der Praxis übrigens meist dadurch entwertet, dass etliche Kandidaten dort gar nicht ihren Beruf angeben, sondern ihre Ausbildung.

Dann steht da z.B. "Diplom-Physiker".
In der heutigen Berufswelt ist es aber nicht selbstverständlich, dass jemand einen Beruf ausübt, der nahe an seiner Ausbildung ist. Unsere Kanzlerin ist z.B. auch Diplom-Phyiskerin, ihr Beruf ist das aber nicht.

Was der gute Mann beruflich tatsächlich macht (oder ob er vielleicht auch arbeitslos ist), kann man daraus nicht ableiten.
Und so ist das sehr, sehr häufig.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. April 2014 - 16:53 Uhr:   

Neue Entscheidung: [Pressemitteilung] [Leitsätze] [Beschluss]
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Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 05. April 2014 - 00:26 Uhr:   

Das nenne ich mal eine schallende Ohrfeige für Rot-Grün. Jetzt bleibt nur noch abzuwarten, ob Rot-Grün die Vorschriften zum Gender-Wahlzettel selbst zurücknimmt oder darauf wartet, daß sie im Hauptsacheverfahren endgültig verworfen werden.

So hätte der rot-grüne Quoten-Wahlzettel übrigens aussehen sollen:
http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/699/binarywriterservlet?imgUid=1ac4c314-c1b2-541d-e665-1d3077fe9e30&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

Daa fallen mir doch gleich noch ein paar Stimmzettel mit appellativem Charakter ein:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Stimmzettel-Anschluss.jpg
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wahlzettel-3.-Reich.jpg
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 05. April 2014 - 02:28 Uhr:   

In der Hauptsache würd ich aber gern noch mehr drüber lesen, ob jetzt Bewerbernamen auf dem Stimmzettel erlaubt sind oder nicht. Erst hat es sich so gelesen, als ob das keinesfalls tragbar wär (u.A. ist das zweifellos eine "staatliche Einwirkung auf den Inhalt des Wählerwillens im Zeitpunkt der Stimmabgabe"), aber am Ende lassen sie sogar offen, ob eventuell sogar die Geschlechtsangabe erlaubt ist (immerhin wär die objektiver als der Name).

Rot/Grün könnte auch dran interessiert sein, ob die implizite Aufforderung, stattdessen lieber eine harte Quote einzuführen, noch etwas deutlicher geht.
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Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 05. April 2014 - 11:04 Uhr:   

Harte Quote? Und wie soll die aussehen? Jeder Wähler wird verpflichtet, mindestens so viele Frauen wie Männer zu wählen? Bei Verstoß dagegen ist die Stimmabgabe ungültig?

Ich werte das mal als verspäteten Aprilscherz.
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Wähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 05. April 2014 - 12:50 Uhr:   

"In der Hauptsache würd ich aber gern noch mehr drüber lesen, ob jetzt Bewerbernamen auf dem Stimmzettel erlaubt sind oder nicht."

Wenn ich einzelne Kandidaten per Kumulieren und Panaschieren wählen soll, muss doch der Bewerbername auf dem Stimmzettel stehen, sonst kann ich den Kandidaten / die Kandidatin doch garnicht auswählen und ankreuzen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 05. April 2014 - 13:23 Uhr:   

@Beobachter:

Wenn man will, dass alle alle wählen, ist das das gleiche Problem wie bei unechter Teilortswahl. Kann man also 1:1 übernehmen oder Alternativen nutzen, mit denen man auch die unechte Teilortswahl verbessern könnte.

Ungültige Stimmen sind bei komplexeren Wahlsystemen immer ein Problem, aber man kann das wesentlich besser lösen als bei der unechten Teilortswahl. Sofern ein einzelnes Listenkreuz existiert, kann immer ersatzweise die Listenreihenfolge herangezogen werden.

Einen gewissen Effekt hätte man schon dann, wenn man z.B. die Stimmen pro Geschlecht auf 2/3 limitiert und sonst ganz normal verteilt. Wenn es auf den genauen Frauenanteil unter den Gewählten nicht ankommt, er aber halbwegs den Stimmen entsprechen soll, reicht auch eine Unterverteilung nach Geschlecht. Wer nicht genug Frauen bzw. Männer auf der Liste hat, ist halt nicht vollständig wählbar (wie bei unechter Teilortswahl auch). Soweit das bei Kandidatenmangel oder Mehrheitswahl alle betrifft, hat die Quote automatisch weniger Effekt.

@Wähler:

Zur Auswahl von Kandidaten reicht auch eine eindeutige Nummer. In Hessen und Bayern gibts die eh, und Kandidaten auf unübersichtlichen Stimmzetteln machen mit der auch Werbung. Es gibt auch Länder, wo das regelmäßig so funktioniert (wenn auch normalerweise mit einfacheren Wahlsystemen). In Brasilien haben viele Wahlcomputer bloß eine Zifferntastatur, und auch auf Papierstimmzetteln wird normalerweise die Nummer des gewählten Kandidaten handschriftlich eingetragen.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. November 2014 - 20:35 Uhr:   

Gemessen daran, dass Rot-Grün Gleichberechtigung an Quoten festmacht, hat sich letzte Woche in Mainz Erstaunliches getan. Malu Dreyer hat ihr Kabinett umgebildet. Die Landesregierung besteht jetzt aus sieben Frauen und zwei Männern.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. Januar 2015 - 20:20 Uhr:   

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