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Archiv bis 10. Februar 2014

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Kommunalwahlzettel in Rheinland-Pfalz » Archiv bis 10. Februar 2014 « Zurück Weiter »

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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 11:12 Uhr:   

In Rheinland-Pfalz sollen die Wahlzettel zur Kommunalwahl umgestaltet werden, um den Anteil von Frauen zu erhöhen:
http://www.rhein-zeitung.de/region/politik-rheinland-pfalz_artikel,-Kommunalwahl-Gleichberechtigung-per-Wahlzettel-_arid,1105152.html

Mal abgesehen davon, daß ich das wie die zitierten Kläger für verfassungswidrig halte: Interessant ist die Frage, nach welchen Kriterien eigentlich die "aussichtsreichen Plätze" definiert werden sollen. Gerade bei einer Kommunalwahl mit Kumulieren und Panaschieren. Einfach die Parteiergebnisse der letzten Kommunalwahl fortzuschreiben wäre ja wohl ziemlich abenteuerlich.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 12:17 Uhr:   

"Aussichtsreiche Plätze" sind immer 50% der insgesamt zu vergebenden Sitze ohne Berücksichtigung von Vorkumulation. Das heißt übrigens, dass der Anteil von Frauen auf aussichtsreichen Plätzen 1/3 betragen kann, wenn ausschließlich Männer wählbar sind (die Frauen hinter den vorkumulierten Männern könnten theoretisch nachrücken, wenn die auf dem Stimmzettel sichtbare Liste erschöpft ist).
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Hanseat
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 13:22 Uhr:   

Ratinger Linke: ""Aussichtsreiche Plätze" sind immer 50% der insgesamt zu vergebenden Sitze ohne Berücksichtigung von Vorkumulation."

Wieso das denn? Bei einer Liste, die in einem bestimmten Ort regelmäßig 80% der Stimmen erhält, sind natürlich mehr Plätze (und damit auch andere) aussichtsreich, als bei einer Liste, die im Regelfall nur einen Sitz erhält. Insbesondere bei Kumulieren und Panaschieren gibt es dann noch ganz andere Effekte, die die zur Aussichtsreichheit eines Platzes führen: Im Regelfall ist der letzte Platz aussichtsreicher, als die davor, weil er mehr ins Auge fällt. Hat man bei langen Listen zwei Spalten, so ist der erste Platz der zweiten Spalte aussichtsreicher als viele Plätze in der ersten Spalte, weil das menschliche Auge im Regelfall zuerst dahin wandert (sehr schön zu sehen, bei den 2011er Wahlen in Hamburg, als Platz 31 bei den Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen jeweils zu einem Aufsteigen des dort gelisteten Kandidaten geführt hat).
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 13:37 Uhr:   

@Hanseat:
"Wieso das denn?"

Weil es in § 29 Abs. 2 Satz 2 f. KWG steht:

"In einem Feld unterhalb des jeweiligen Kennworts werden für die Liste Angaben zum Geschlechteranteil auf dem Wahlvorschlag bis zu dem Platz, der der Hälfte der in der Wahl zu vergebenden Plätze entspricht (aussichtsreiche Plätze), gemacht. Mehrfachbenennungen zählen einfach."

Der Stimmzettel schaut übrigens so aus. Unter "Geschlechteranteil" hätt ich mir eigentlich vorgestellt, dass der Wähler nicht selber rechnen muss. So geht das ja praktisch nicht über den Antrag der CDU raus.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 14:30 Uhr:   

Dieser peinliche Volkserziehungsversuch ist eindeutig ein Versuch amtlicher Wahlbeeinflussung und eindeutig verfassungswidrig, unabhängig von der Frage, ob sich die Wähler beeindrucken lassen. Außerdem soll bewusst der falsche Eindruck erweckt werden, man müsse Stimmen gleichmäßig auf Männer und Frauen verteilen.

Wie viele Frauen auf den ersten 5, 10 oder 15 Plätzen stehen, kann jeder selbst nachzählen, wenn es ihn interessiert. Außerdem verstehen die entweder ihr eigenes Wahlsystem nicht oder führen auch insoweit bewusst irre. "Aussichtsreiche" Listenplätze gibt es gar nicht. Nur bei Stimmengleichheit kann der Listenplatz relevant sein. Praktisch kann es ein Vorteil sein, Erster oder Letzter zu sein.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 14:44 Uhr:   

Bei dem Wahlsystem hat der Listenplatz schon mehr als nur psychologische Relevanz. Durch die Wähler, die zwar eine Liste ankreuzen, aber einzelne Kandidaten aus anderen Listen wählen, kriegen die Kandidaten ein listenplatzabhängiges Grundpolster an Stimmen. Das ist praktisch relevant genug, dass die hinteren Plätze wirklich nahezu aussichtslos sind.
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Hanseat
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 16:51 Uhr:   

@ Ratinger Linke:

Meine Frage war nicht, was das (unsinnige) Gesetz als "aussichtsreichen Platz" definiert, sondern, was tatsächlich aussichtsreiche Plätze sind. Schließlich haben sie explizit "siind immer" und nicht "sind nach dem zukünftigen rheinland-pfälzischen Kommunalwahlrecht" geschrieben. Und nun hätte ich gerne eine Antwort, warum auch bei anderen Wahlgesetzen (sie schrieben "immer" und daran haben Sie sich festhalten zu lassen) die ersten 50% der Plätze aussichtsreich sein sollen.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 16:53 Uhr:   

Der Stimmzettel ist ja grauenhaft gestaltet.
Mal abgesehen von dem Holzhammerverweis auf das GG - wie Thomas Frings schon festgestellt hat, ist das ein bewußter Versuch der Wählertäuschung.

Aber auch der Rest ist widersprüchlich und wohl auch fehlerhaft.
Jedenfalls ist mir unklar, warum Sieglinde Vogt bei Partei B offenbar 9 Stimmen bekommen kann, während die Gestaltung bei Joseph Böhme (C) wohl eher dem Wahlgesetz entspricht.
Auch die Zählweise ist unklar. Bei allen drei Listen werden 12 Plätze besetzt. Bei A und B gelten aber 6, bei Liste C nur 5 Plätze als "aussichtsreich" in der ohnehin bescheuerten Definition dieses Wahlgesetzes.

Und WENN man schon ein Beispiel geben will, dann sollten doch die entscheidenden Angaben für Anzahl Frauen bzw. Männer auch ausgefüllt sein.

So einen gequirlten Unsinn habe ich schon lange nicht mehr gesehen.
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Abwähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 17:20 Uhr:   

@Thomas Frings ich sehe darin ja eher den Versuch die Parteien zu erziehen, als das Volk. Die Grundidee halte ich für gut, über die Umsetzung kann man sicher streiten
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 17:26 Uhr:   

@Hanseat:

Die Frage zuvor war, wie es definiert ist, und maßgeblich ist halt die Definition im Kommunalwahlgesetz. Das "immer" sollte nur "unabhängig vom konkreten Wahlvorschlag" bedeuten. Real sind die aussichtsreichen Plätze natürlich von den Eigenschaften des Wahlvorschlags und dem Verhalten seiner Wähler abhängig, bloß ist das ziemlich schwer objektiv beschreibbar, vorallem als Prognose.

So, wie es geregelt ist, ist es aber von der passiven Wahlgleichheit her schon auch kritisch, weil kleine Listen ihre Statistik wesentlich leichter frisieren können als große. Vorallem müsste man meines Erachtens mindestens die Vorkumulation berücksichtigen. Von der Wahlfreiheit her halt ich es dagegen für unbedenklich. Der Sinn, den Wählern das Zählen abzunehmen, ist halt beschränkt.

Für 2004 gibts übrigens eine umfangreiche statistische Auswertung (leider sind nicht alle enthaltenen Daten so relevant, wie sie sein könnten, aber das ist schon so recht gut).

@Ralf Arnemann:

Bei Partei B ist das Stimmzettelmuster wohl tatsächlich fehlerhaft. Ansonsten ist das teils Geschmackssache. Aber bis auf die neuen Zusätze und die Vorkumulation ist das ja praktisch identisch zu Hessen, was wohl wählerfreundlicher als Bayern oder Baden-Württemberg ist.

Wie bei Vorkumulation zu zählen ist, ist in der Tat nicht eindeutig formuliert, aber zusammen mit dem Stimmzettelmuster wird es ziemlich klar, dass vorkumulierte Bewerber nur 1 Listenplatz im Sinn der Statistik einnehmen und meine obige Aussage deshalb richtig ist. Rätselhaft ist bloß, warum sie dann nicht bei der Statistik konkrete Zahlen reingeschrieben haben. Aber bei der Wählergruppe müsste wohl "3 Frauen und 2 Männer" stehn. Und wenn es im Wahlvorschlag außer den im Stimmzettel aufgeführten noch eine weitere Frau gäbe, müsste da "4 Frauen und 2 Männer" (auf den ersten 6 Plätzen) stehn, was sicher kaum ein Wähler, der nachzählt, kapiert.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 17:42 Uhr:   

"ich sehe darin ja eher den Versuch die Parteien zu erziehen, als das Volk"
Die Präferenzstimmen vergeben die Wähler und natürlich sollen "erzogen" werden.


"Die Grundidee halte ich für gut, über die Umsetzung kann man sicher streiten"
Nein, die Grundidee ist nicht gut. Staatliche Stellen haben sich nicht ins Wahlverhalten einzumischen. Wenn die Wähler tendenziell lieber von Männern als von Frauen vertreten werden wollen oder umgekehrt, dann ist das zu respektierender Wählerwille. Bei Kandidaten überwiegen ja vor allem deswegen Männer, weil sich viel mehr Männer politisch engagieren. Wer vermutlich viele Stimmen holen wird, wird auch ohne Quote aufgestellt. Wer nur der Quote wegen auf die Liste kommt, dürfte eher nicht so viele Stimmen holen. Gut möglich, dass die "Bevorzugung" von Männern durch Präferenzstimmen bloß dadurch entsteht, dass Quotenfrauen weniger gewählt werden und Quotenfans somit das "Problem" insoweit selbst erst geschaffen haben.
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 17:51 Uhr:   

Ich halte das auch für ziemlich eindeutig verfassungswidrig. Mir ist schleierhaft, wie man so eine amtliche Wählerbeeinflussung für unbedenklicher halten kann als eine verpflichtende Frauenquote auf den Listen. Letzteres hielte ich für machbar, jedenfalls wenn es sich um offene Listen handelt und es eine Ausnahmeregelung für den Fall gibt, dass nicht genügend Frauen in der Aufstellungsversammlung der Partei antreten oder eine Mehrheit bekommen.

@Ratinger Linke:
"Der Stimmzettel schaut übrigens so aus. Unter "Geschlechteranteil" hätt ich mir eigentlich vorgestellt, dass der Wähler nicht selber rechnen muss."

Auch wenn im Stimmzettelmuster kein Prozentzeichen abgedruckt ist, gehe ich davon aus, dass es sich um Prozentangaben handeln wird. Anderenfalls wären es ja keine Geschlechteranteile.
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Abwähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 17:51 Uhr:   

"Wenn die Wähler tendenziell lieber von
Männern als von Frauen vertreten werden wollen oder umgekehrt, dann
ist das zu respektierender Wählerwille."

Sicherlich. Und auch dafür stellt der Wahlzettel ja ein hervorragendes Tool dar, kann man auf einen Blick sehen welche Partei den höchsten Männeranteil hat, und da sein Kreuz machen.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 18:06 Uhr:   

@Thomas Frings:

Die Argumentation stellt aber die Verhältniswahl insgesamt in Frage. Man könnte genauso sagen, dass die Wähler ja bloß z.B. mehr SPDler als CDUler wählen müssen, wenn sie mehr haben wollen. Bei einer Mehrheitswahl ist das natürlich total realitätsfremd. Tatsächlich können die Wähler das Geschlechterverhältnis halt nur sehr begrenzt steuern (womit die Maßnahme entsprechend begrenzt sinnvoll ist).

Wobei ich bei dem Wahlsystem (anders als bei Einerwahlkreisen) kein grundsätzliches Geschlechterproblem seh. Wenn man eine Personenwahl will, muss man das Ergebnis halt so hinnehmen. Und grad bei ländlichen Kommunalwahlen ist das Hauptproblem wohl, dass recht wenig Frauen Lust auf sowas haben. Die explizite Aufnahme des Geschlechts im Stimmzettel find ich aber als leichten Hinweis ok, bloß das Abzählen ist etwas kindisch.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 18:30 Uhr:   

Tatsächlich schreibt der Landeswahlleiter, dass die Geschlechteranteile "in %" anzugeben sind. Damit ist aber noch nicht geklärt, wie gerundet werden soll. Sowas müsste eigentlich schon die Wahlordnung, zumindest implizit aus den Anlagen ersichtlich sein. Abgesehn davon ist die Geschlechtsangabe laut Landeswahlleiter ("w" und "m") abweichend vom Stimmzettelmuster ("F" und "M").
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CHeine
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 19:03 Uhr:   

Wenn ich den Stimmzettel richtig lese (ich kann die Vergrößerung des Stimmzettel im Link nur sehr verschwommen lesen), wird u.a. das Geschlecht des Kandidaten/in mit verzeichnet. Also wenn ich an unsere letzte Kommunalwahl denke, als die vollen Namen aller Kandidaten ja auch auf dem Stimmzettel standen, gab es wohl keinen Zweifel am Geschlecht - durch die Vornamen. Eine männliche Martina und einen weiblichen Robert gab es nicht.
Oder werden in RP keine Vornamen auf den Stimmzettel gedruckt? Auch so erschließt sich mir die Logik der Gender-Verfechter nicht. Einerseits gibt es Bestrebungen, auf Vornamen bei Bewerbungen u.ä. zu verzichten, um Voreingenommenheit auszuschließen. Und hier wird das genaue Gegenteil gefordert.
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Anyway
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 19:13 Uhr:   

Das sind konkurrierende Theorien. Verfechter von dritten Geschlechtern bzw Geschlechterdekonstruktion halten davon natürlich weniger. Siehe auch bei den Piraten, wo sich Quotenwünsche mit dem Ansinnen beißen, das (angegebene) Geschlecht der Mitglieder nicht zu erfassen und thematisieren.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2014 - 21:03 Uhr:   

@CHeine:

Vornamen sind ziemlich häufig nicht ohne Weiteres auf ein Geschlecht zuordenbar. Wie ich 2009 die Kandidaten zur Bundestag nach Geschlecht sortiert hab, war ich erhebliche Zeit damit beschäftigt, bei etlichen das mutmaßliche Geschlecht rauszukriegen, und hab es bei einigen nicht mit Sicherheit geschafft (dabei sind das Leute, die überwiegend im Internet präsent sind). Das fängt schon mit einheimischen Namen an, die nur in Teilen Deutschlands gebräuchlich sind. Schon bei türkischen Namen kenn ich nur die häufigeren, und spätestens bei vietnamesischen Namen kann man gefühlsmäßig total daneben liegen. Es gibt auch Vornamen, die geschlechtsmäßig wirklich nicht eindeutig sind oder (noch schlimmer) für viele nur scheinbar eindeutig sind (etwa "Anne").

Voreingenommen sollen die Wähler natürlich sein. Die theoretische Unterstellung ist ja, dass sie wissen, wen sie wählen (was natürlich praktisch so gut wie nie der Fall ist), und die Angaben auf dem Stimmzettel nur der Indentifizierung dienen. Insofern ist die Geschlechtsangabe natürlich inkonsequent, zumal in Rheinland-Pfalz auch nicht Alter, Staatsangehörigkeit und Beruf auf dem Stimmzettel stehn darf (steht aber alles in der Bekanntmachung, bisher aber auch dort nicht das Geschlecht).
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 10. Februar 2014 - 14:19 Uhr:   

> Wenn die Wähler tendenziell lieber von
> Männern als von Frauen vertreten werden
> wollen oder umgekehrt, dann ist das zu
> respektierender Wählerwille.
Sehe ich auch so - aber es gibt da einen bösen Präzedenzfall: Bei den betriebsinternen Wahlen der Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsrat und Betriebsrat wird nötigenfalls das Wahlergebnis nachträglich korrigiert, um eine gewisse Frauenquote im Gremium zu sichern.

Entweder ist das aus mir völlig unverständlichen Gründen GG-konform oder es hat noch niemand dagegen geklagt.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 10. Februar 2014 - 14:23 Uhr:   

> Das fängt schon mit einheimischen
> Namen an, die nur in Teilen Deutschlands
> gebräuchlich sind.
Jau.
Im friesischen Teil meiner Familie kommen so schöne Vornamen wie Hanke, Tete, Syelle, Hauke, Gebe, Tante, Eibe oder Siade vor.
Die können Nicht-Friesen eigentlich nie korrekt zuordnen. "Tante" ist z. B. ein Männername ...

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