Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Keine Wahlbenachrichtigung?!

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Keine Wahlbenachrichtigung?! « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Wulfen
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2002 - 22:05 Uhr:   

In meinem Bekanntenkreis sind mir jetzt mehrere Fälle bekannt geworden, in denen keine Wahlbenachrichtigung bzw. Briefwahlunterlagen zugestellt wurden, was z.T. das Wählen schwierig bis unmöglich machte.
Wenn ich das mal so Pi mal Daumen hochrechne und mir ansehe, wie knapp das Wahlergebnis diesmal war, dann werde ich doch ein wenig misstrauisch.
Einer Freundin von mir wurde in dem Wahllokal, welches nur für Menschen ohne Wahlbenachrichtigung eingerichtet war, mitgeteilt: "Hier ist heute ganz schön was los."
Dieses Wahllokal lag in einem Aussenbezirk von Köln und ist z.B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur sehr schlecht zu erreichen.
Wieviele Menschen sind nun wohl nur deshalb nicht zur Wahl gegangen, weil sie keine Benachrichtigung erhalten haben?
Wieviele Menschen überhaupt haben eigentlich keine Unterlagen erhalten?
Hat jemand ähnliches zu berichten? Erfahrungen? Meinungen?
 Link zu diesem Beitrag

Eike
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2002 - 23:03 Uhr:   

Wer, weil er keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, nicht gewusst, dass Bundestagswahl ist, scheint sehr eigenbrötlerisch zu leben. Ansonsten ist man ja immer in dem Wahlbezirk wahlberechtigt (auch ohne Wahlbenachrichtigung), in dem man wohnt.
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2002 - 23:34 Uhr:   

"Einer Freundin von mir wurde in dem Wahllokal, welches nur für Menschen ohne Wahlbenachrichtigung eingerichtet war,"

Das halte ich für ein Gerücht.
 Link zu diesem Beitrag

Wulfen
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2002 - 13:43 Uhr:   

". Ansonsten ist man ja immer in dem Wahlbezirk wahlberechtigt (auch ohne Wahlbenachrichtigung), in dem man wohnt. "
Das dachten meine Bekannten auch. Steht auch so im Internet. Ging aber nicht!
Ohne Wahlbenachrichtigung konnte man (zumindest in Köln) nur in EINEM speziellen Wahllokal wählen gehen. KEIN GERÜCHT!TATSACHE!
Und es geht nicht um Vergessen der Wahl, sondern um pure Bequemlichkeit, weil wie gesagt besagtes Wahllokal lag am A... der Welt.
Auch generell kann man denke ich davon ausgehen, dass derjenige, der keine Wahlbenachrichtigung erhält eher nicht zur Wahl geht, als jemand, der eine hat.
Menschen, die keine Breifwahlunterlagen erhalten hatten, waren freilich noch schlechter dran. Die konnten nämlich überhaupt nicht wählen.
Hier m.E. nach Manipulationsmöglichkeiten vorhanden. Deshalb interessiert mich ja, wieviele dieser Fehler passiert sind.
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2002 - 14:25 Uhr:   

"Ohne Wahlbenachrichtigung konnte man (zumindest in Köln) nur in EINEM speziellen Wahllokal wählen gehen. KEIN GERÜCHT!TATSACHE!"

Glaub ich immer noch nicht, schildere doch bitte den Sachverhalt dem Wahlleiter von Köln und schreibe uns, was er geantwortet hat. Ich denke, dass Deine Freundin einer Falschinformation aufgesessen ist.

"Auch generell kann man denke ich davon ausgehen, dass derjenige, der keine Wahlbenachrichtigung erhält eher nicht zur Wahl geht, als jemand, der eine hat."

Das stimmt, und es wäre auch ein Anfechtungsgrund.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2002 - 14:29 Uhr:   

Das Wahllokal deines Wahlbezirks muss ja nicht unbedingt das sein, das deiner Wohnung am nächsten ist, da kenne ich aus meiner Umgebung auch Beispiele wo Leute nur wenige Meter von einem Wahllokal entfernt wohnen (das allerdings schon in einem anderen Ortsteil liegt), aber woanders wählen gehen müssen. Und dass man seine Stimme nur in einem Wahllokal abgeben kann, war schon immer so. Dies dient gerade der Vermeidung von Manipulation, so wird nämlich die mehrfache Stimmabgabe verhindert.
 Link zu diesem Beitrag

ich
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2002 - 23:46 Uhr:   

Ich hab diesmal getestet, wie es sich ohne Wahlbenachrichtigung wählt. Das war überhaupt kein Problem. Nachdem ich wie selbstverständlich meinen Personalausweis vorgezeigt hab, bin ich zwar höflich gefragt worden, ob ich womöglich auch eine Wahlbenachrichtigung dabei hätte. Nachdem ich gesagt hab, dass ich die doch gar nicht brauch, hat man das ohne weiteres akzeptiert, nur dass sie natürlich vor Aushändigung des Stimmzettels überprüft haben, ob ich tatsächlich im Wählerverzeichnis steh.

Übrigens bin in der Vergangenheit weder ich jemals gebeten worden, mich auszuweisen, noch wüsste ich das von irgendeinem Bekannten hier in München, was mich immer etwas befremdet hat.

Zu entfernten Wahllokalen: Die gegenüberliegende Straßenseite hat bei mir ungefähr 3-mal so weit zu ihrem Wahllokal (sind aber trotzdem nur um die 500 Meter).
 Link zu diesem Beitrag

Wulfen
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2002 - 02:19 Uhr:   

@Matthias: Tatsächlich hat besagte Freundin per E-mail eine Erklärung gefordert.Ich halte sie auf dem Laufenden.
@ich: Und ihr Hinweis macht das ganze natürlich besonders interessant.@Thomas Frings: Herrgott, lesen sie doch meinen Beitrag nochmal genau durch.
Zudem mehr: Hat jemand heute Monitor gesehen?Wie gesagt ich lebe in Köln.
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 02:41 Uhr:   

@Wulfen: Irgendwo steckt hier ein Mißverständnis. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist nichts anderes als die Information darüber, daß man ins Wählerverzeichniseingetragen wurde. Wenn man keine Karte bekommen hat, kann das zwei Gründe haben:

1. Man wurde nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen. Dann kann man nicht wählen. Nirgends. (Natürlich kann man dann innerhalb der Frist Einspurch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, aber dafür ist es am Wahltag zu spät, weil die Frist da schon längst abgelaufen ist.)

2. Die Karte ist auf dem Postweg verloren gegangen oder wurde gar nicht erst losgeschickt etc., obwohl man ins Wählerverzeichnis eingetragen wurde. In diesem Fall kann man in dem Wahllokal wählen, wo man ins Verzeichnis eingetragen wurde. Nirgendwo anders. Ausnahme: Man beantragt bis 15 Uhr am Wahltag einen Wahlschein (ab Freitag 18 Uhr geht das offiziell aber nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung). Dann hat man drei Möglichkeiten:

a) Man geht mit dem Wahlschein in ein beliebiges (!) Wahllokal seines Wahlkreises und wählt dort ganz normal in der Wahlzelle.

b) Man füllt die Briefwahlunterlagen aus und steckt sie in den Postkasten in der Hoffung, sie kommen noch bis Sonntag, 18 Uhr, neim Wahlamt an.

c) Man füllt die Briefwahlunterlagen aus und bringt sie zum Wahlamt bzw. läßt sie von jemand anderem zum Wahlamt bringen.

Ich nehme an, die besagte Freundin hat Möglichkeit c) in Anspruch genommen - in Unwissenheit darüber, daß sie auch die Möglichkeit a) gehabt hätte.

Ansonsten kann ich aus Bremen berichten, daß hier ebenfalls etliche Wähler keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen haben. Aus meinem Wahllokal war beispielsweise fast eine gesamte Straße betroffen. Im Vorfeld der Wahl wurde auch schon in der Zeitung davon berichtet, daß in Bremen mehrere hundert bis wenige tausend Benachrichtigungskarten aufgrund eines technischen Fehlers beim Wahlamt nicht gedruckt wurde. Auf meine Nachfrage beim Wahlamt hieß es, man habe "etwa 95 Prozent" der Betroffenen identifizieren können.
 Link zu diesem Beitrag

Fragender
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 09:05 Uhr:   

@Wilko Zicht
"technischer Fehler" beim Wahlamt? Klingt nicht sehr glaubwürdig bei einem Staat, der doch sonst alles genau reguliert und kontrolliert.
 Link zu diesem Beitrag

Kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 09:25 Uhr:   

@Fragender:

Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass das Druckprogramm abgestürzt ist und der Bedienstete, auf dessen Computer die Fehlermeldung erschien, diese einfach unbeachtet weggeklickt hat.

Eine andere denkbare Fehlerquelle ist es, bei Dienstschluss um 16 Uhr den Computer herunterzufahren, während eigentlich noch ein Druckauftrag zu bearbeiten ist. Dann wird eben der Druck der Karten an einer unvorhergesehenen Stelle abgebrochen - und am nächsten Tag wird dort weitergemacht, wo man eigentlich schon hätte sein sollen.
 Link zu diesem Beitrag

Fragender
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 09:44 Uhr:   

@Kai
Dafür gibt es doch Sicherheitsroutinen, die man sicherlich eingebaut hat. Das ist jeweils keine Erklärung.
 Link zu diesem Beitrag

Kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 12:28 Uhr:   

@Fragender:

Haben Sie schon einmal in einem Rathaus gearbeitet? Die EDV ist dort teilweise wirklich so steinzeitlich, dass der DAU (dümmste anzunehmende User) dort sehr viel Unheil anrichten kann. Der Einbau entsprechender Sicherheitsroutinen würde mich offen gestanden sogar wundern.
 Link zu diesem Beitrag

bob
Veröffentlicht am Sonntag, 26. September 2004 - 14:39 Uhr:   

Wählen ohne Wahlschein...

Ich halte das Wählen ohne Wahlschein für sehr problematisch. Hinterher kann niemand mehr überprüfen, ob die Anzahl der abgegebenen Stimmen (=Zahl der Stimmzettel in der Urne) vielleicht höher ist als die Anzahl der Menschen, die überhaupt wählen gegangen sind.

wer weiß...
 Link zu diesem Beitrag

Good Entity
Veröffentlicht am Sonntag, 26. September 2004 - 17:08 Uhr:   

Der Wahlvorstand könnte natürlich auch den Inhalt einer Wahlurne in den Reißwolf tun und sich einen schönen Abend mit dem "richtigen" Ankreuzen von Stimmzetteln machen (sogar in der richtigen Anzahl, damit es nicht auffällt). Das Auszählen geht ja anschließend fix, weil man vorher weiß, wo die Kreuze sind. Wär' doch ein toller Plan, wenn sich alle einig sind.
 Link zu diesem Beitrag

Auch ein Deutscher
Veröffentlicht am Sonntag, 26. September 2004 - 17:56 Uhr:   

"Wär' doch ein toller Plan, wenn sich alle einig sind."

Und fällt dann auch gar nicht auf - oder hat jemand von euch schon von so einem Vorgang in den letzten 5 Jahrzehnten gehört? ,)
 Link zu diesem Beitrag

Good Entity
Veröffentlicht am Sonntag, 26. September 2004 - 18:26 Uhr:   

Genau. Auch Alberto wäre zufrieden: Da die meisten Wahlvorstände bekanntermaßen Ödies sind, könnten diese dann auch gleich zuverlässig sicherstellen, dass nur weitere Ödies in den Bundestag (oder sonstwohin) kommen.

Und wenn sie sich "nicht ganz einig" sind, na dann werden die Kreuze eben proporzmäßig aufgeteilt.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Montag, 27. September 2004 - 19:05 Uhr:   

Ein Wahlschein ist übrigens was Anderes als eine Wahlbenachrichtigung. Wenn ein Wahlschein zwingend erforderlich wär, könnte das zwar u.U. einen Missbrauch tatsächlich noch unwahrscheinlicher machen, aber der Aufwand wär enorm, was auch nicht gerade für eine hohe Wahlbeteiligung förderlich wär.
 Link zu diesem Beitrag

Good Entity
Veröffentlicht am Dienstag, 28. September 2004 - 22:27 Uhr:   

Allerdings könnte auch dabei ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden. Wahlscheine könnten sicher leichter als Geldscheine gefälscht werden, wenn man das dann schon unbedingt will. Da wäre es ja mit der derzeitigen Wahlbenachrichtigung schwieriger, da müsste man ja erstmal den richtigen Karton und die Farbe des Druckers recherchieren und nachstellen. Aber die Wahlscheine und Stimmzettel? Das scheint mir doch simples farbiges "stinknormales" Kopierpapier zu sein.

Der Aufwand für eine Änderung wäre gigantisch (und womöglich nur mit Werbung auf den Stimmzetteln zu finanzieren, ein neues Feld ...), da hast Du, @c07, völlig Recht.

Glücklicherweise bringt das Fälschen selbst von ein paar Tausend solcher Unterlagen ziemlich wenig - maximal ein anderer Bürgermeister einer Kleinstadt oder so. Es würde sich ja erst lohnen, wenn man gezielt ein sehr knappes Ergebnis irgendwo manipulieren könnte - das weiß man aber erst hinterher.
 Link zu diesem Beitrag

Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Dienstag, 28. September 2004 - 23:04 Uhr:   

Gab es nicht vor wenigen Jahren Wahlbetrug in Dachau?
Könnte jemand meinem Gedächtnis auf die Sprünge helfen?
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. September 2004 - 00:05 Uhr:   

Ja, hier ein erschöpfendes Archiv dazu.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. September 2004 - 06:49 Uhr:   

Good Entity:
> Da wäre es ja mit der derzeitigen Wahlbenachrichtigung schwieriger,
> da müsste man ja erstmal den richtigen Karton und die Farbe des
> Druckers recherchieren und nachstellen.

Die Wahlbenachrichtigungen sind sehr unterschiedlich. In München wird z.B. keine Karte nach dem Muster der Anlage 3 BWO verwendet, sondern ein Brief mit neutralem DIN-A4-Blatt aus dem Laserdrucker. Farbiges Papier gibt es nur dann, wenn es noch andere Wahlen bzw. Abstimmungen im näheren zeitlichen Umfeld gibt. Lässt sich jedenfalls völlig problemlos orginalgetreu fälschen.

Der eigentliche Unterschied ist, dass man beim Wahlschein zumindest auch das Dienstsiegel fälschen muss, womit es eine echte Urkundenfälschung ist. Eigentlich ist das aber relativ belanglos, weil die Wahlfälschung vermutlich eh das schwerwiegendere Delikt ist (IANAL).
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. September 2004 - 07:03 Uhr:   

Allerdings gibt es beim Fälschen von Wahlbenachrichtigungen ein wirkliches Problem: Ohne passenden Eintrag im Wählerverzeichnis bringt das nichts. Einfacher ist es sicher, sich echte Wahlbenachrichtigungen zu beschaffen.
 Link zu diesem Beitrag

Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. September 2004 - 12:11 Uhr:   

@ Wilko Zicht
Danke
 Link zu diesem Beitrag

Gudrun
Veröffentlicht am Freitag, 08. Oktober 2004 - 04:26 Uhr:   

Kann mir jemand sagen ob man in Deutschland waehlen kann, wenn man mal im Knast gesessen hat? wenn ja (was ich ja schwer hoffen will), gilt das fuer alle Straftaten, oder gibt es Ausnahmen?
Danke fuer Antworten
 Link zu diesem Beitrag

Sole
Veröffentlicht am Freitag, 08. Oktober 2004 - 11:25 Uhr:   

Ja kann man. Ist auf Wahlrecht.de beschrieben.

Im wesentlichen ist nur betroffen, wer Wahlverbrechen begangen hat (Fälschung und so Zeugs).

Mehr auf der Webseite.
 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 09. Oktober 2004 - 15:02 Uhr:   

http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html
 Link zu diesem Beitrag

Misgin
Veröffentlicht am Samstag, 10. September 2005 - 02:39 Uhr:   

Hallo, ich komme aus Celle und habe bislang auch noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen. Was das soll weiss ich nicht, auf jeden fall werde ich am Montag mal im Rathaus anrufen und erfragen was das ganze soll. Es sind ja nur noch eine Woche bis zur Wahl und meine freunde haben schon seit 2-3 Wochen ihre benachrichtigungen bekommen.
 Link zu diesem Beitrag

D (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 04. März 2006 - 19:08 Uhr:   

Kann mir jemand sagen, wann bei Landtagswahlen etwa die Wahlbenachrichtigungskarten verschickt werden?
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Veröffentlicht am Samstag, 04. März 2006 - 19:47 Uhr:   

In Sachsen-Anhalt sind die Wahlbenachrichtigungen bis zum 21. Tag vor der Wahl zuzusenden. In den anderen Bundesländern dürfte es ähnlich sein.
 Link zu diesem Beitrag

Nummer8
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 15:14 Uhr:   

Ich habe mehrere Wahlbenachrichtigungen bei verschiedenen Wahlorten erhalten. Wenn ich also nun diese mehreren Stimmen nutze, begehe ich aktiven Wahlbetrug? Ist ein solches Vergehen überhaupt mit Strafe oder Bußgeld versehen? Mir ist kein Paragraph ersichtlich, der mir das verbietet...
 Link zu diesem Beitrag

PNK
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 15:24 Uhr:   

Ich habe einmal eine ähnliche Anfrage an meine Wahlleiterin der NRW LTW 2005 gesendet (ich fragte mich damals, warum die Wahlhelfer meinen Personalausweis nicht sehen wollten- ich hätte ja jedermanns Wahlbenachrichtigung kaufen können um Wahltag alle Wahllokale abzukalppern. Die lappidare Antwort von damals beinhaltet auch die Antwort auf deine Frage. Ich habe aber besagten § 107a Strafgesetzbuch (StGB) nicht kontrolliert. Kommafehler stammen nicht von mir!!!

hier die mails (ohne Namen)

Sehr geehrte Frau XXX,
zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zum Durchführen der NRW-Landtagswahl.
Ich habe eine Frage zur Wahldurchführung. Mir ist aufgefallen, dass die Wahlhelfer keine Ausweise sehen wollten. Auch musste ich nicht per Unterschrift meine Wahl bestätigen. Theoretisch wäre es doch möglich, dass die Wahlbenachichtigung bei mir gar nicht ankommt bzw. aus meinem Briefkasten geklaut wird. Dann könnte jemand anderes für mich wählen gehen. Oder noch schlimmer: ich könnte meine Wahlbenachichtigung meistbietend verkaufen... . Ich verstehe nicht, warum die Wahlhelfer offenbar keine Ausweiskontolle durchführen sollen, das gleiche Phänomen ist mir nämlich schon bei den Komunalwahlen aufgefallen.
In anderen Ländern scheint dies anders zu sein: ich habe gerade in den Nachrichten gesehen, dass Monsieur Chirac unter vorzeigen seines Reisepasses heute gewählt hat.
Vielen Dank und eine schöne Woche.
YYY

Sehr geehrter Herr YYY,
zu Ihrer Email teile ich Ihnen folgendes mit:
In den wahlrechtlichen Vorschriften ist nicht vorgeschrieben, dass der Wahlvorstand die Vorlage eines Ausweises verlangt.
Bundesweit einheitlich wird es aus wahlrechtlicher Sicht grundsätzlich als ausreichend angesehen, wenn der/die Wähler/in seine/ihre Wahlbenachrichtigung abgibt und auf diese Weise die Identität der Wählerin/des Wählers mit der/dem im Wählerverzeichnis aufgeführten Wahlberechtigten und ihre/seine Wahlberechtigung überprüft werden kann.
Der Wahlvorstand kann aber die Vorlage eines Ausweises verlangen, wenn er z.B. Zweifel an der Identität hat.
Im Übrigen macht sich derjenige der unbefugt wählt nach § 107a Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
ZZZ
 Link zu diesem Beitrag

Taugenichts
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 17:51 Uhr:   

@PNK
In Frankreich wird nicht nur der Ausweis vorgezeigt, der Wähler unterschreibt auch noch neben seinem Namen im Wählerverzeichnis.

Bei meinem letzten Einsatz als Wahlhelfer führte ich zeitweise das Wählerverzeichnis im Wahllokal. Ich kannte fast niemanden der Wähler. Neben mir saß die Inhaberin eines örtlichen Fleisch- und Wurstwarengeschäftes. Berufsbedingt kommt sie natürlich mit vielen Leuten zusammen. Ich habe mich praktisch blind auf ihre Personenkenntnis verlassen. Ich gehe aber davon aus, dass sie auch Leute, die ihr unbekannt waren, einfach durchgewinkt hat. Hätte ich jedes Mal nach einem Identitätsnachweis verlangt, hätte ich mich wohl sehr unbeliebt gemacht und den Wahlablauf verzögert.

Das jetzige System ohne Ausweispflicht ist problematisch. In Chemnitz sind jüngst Flugblätter aufgetaucht, die die Wahlberechtigten auffordern, ihre Wahlbenachrichtigungskarten an eine andere Person zu schicken. Die sächsische Landeswahlleiterin plädiert daher nun für eine Änderung der Bundeswahlordnung:
http://www.mdr.de/sachsen/6714161.html

Zurzeit beobachtet ja die OSZE die Bundestagswahl. Vielleicht sollte man auch der Beobachtergruppe diesbezüglich einen kleinen Hinweis geben.

In einem Altenpflegeheim in Halle sind den Bewohnern (laut einem Bericht des MDR-Fernsehens) die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl von der Heimleitung vorenthalten worden.
http://www.ard-mediathek.de/ard/servlet/content/3031986;jsessionid=84D370ED621641CD871A8DF898767DD3

Ich finde das eine Frechheit. Und strafbar ist es sowieso.
 Link zu diesem Beitrag

Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. September 2009 - 18:27 Uhr:   

Den § 107a StGB kann ich nachliefern:


§ 107a Wahlfälschung

(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.

(3) Der Versuch ist strafbar.
 Link zu diesem Beitrag

Grando
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 14:19 Uhr:   

Bin seit ca. 2 Monaten an meinem neuen Wohnort angemeldet und wollte heute wählen gehen(habe bis heute keine Wahlbenachrichtigung bekommen) und wurde prompt wieder weggeschickt.Die Wahlhelferin musste erst telefonieren um mir zu sagen "ich wäre korrekt angemeldet" würde aber trotzdem nicht in der Wahlliste stehen also dürfte ich nicht wählen.
So wurde ich um mein Wahlrecht gebracht.
 Link zu diesem Beitrag

Seltsam
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 10:33 Uhr:   

Hallo,

ich habe meine Wahlbenachrichtigung auch nicht erhalten.

Von der Wahlhelferin im für mich zuständigen Wahlbüro des Ratshauses Bonn Beuel erfuhr ich, dass sehr viele in Beuel keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Es gäbe eine Liste mit allen Beschwerdefällen zu fehlenden Wahlbenachrichtigungen, hat sie mir auch anvertraut. Um näheres zu erfahren, müsste ich mich allerdings an das Abteil Wahlen im Stadthaus Bonn wenden.

Ich habe mich also an die städtische Wahl-Abteilung gewandt und vom leitenden Sachbearbeiter dort erfahren, dass tatsächlich eine Liste existiere, die man im Nachfeld mit dem zuständigen Zulieferdienst, der Deutschen Post evaluiere. Diese sei jedoch intern und er könne mir daher keine weitere Auskunft erteilen.

Ich habe später am Tag noch einmal angerufen, denn als Bürger habe ich ja Recht auf Information, solange ich keine persönlichen Daten oder Betriebsinterna wissen möchte. Ich wollte aber nur wissen, wie viele betroffen sind.

Nun hatte ich den Leiter der Wahl-Abteilung am Apparat. Dieser bestritt vehement, dass es eine solche Liste überhaupt gäbe, obgleich ich ihn darauf hinwies, dass die Wahlhelferin und sein Mitarbeiter das Gegenteil gesagt hatten.

Seltsam finde ich das schon, kann es vielleicht sein, dass hier im großen Stil Zustellungsfehler bei der Post oder sogar Fehler bei der Datenübertragung zum Erstellen vom Wählerverzeichniss verheimlicht werden sollen?

Ich selbst hatte "Glück". Bei mir lag es wohl an einer Fehlzustellung durch die Post, ich habe also gestern wählen dürfen.

Für eine Einsicht ins Wählerverzeichnis während der Frist vom 7. -11. September wäre ich allerdings auch wie Grando zu spät dran gewesen. Denn auch ich habe einfach angenommen, dass ich ja durch das Einwohnermeldeamt registriert bin und somit auch im Wählerverzeichnis.

Vom Wahlleiter im Stadthaus Bonn erfuhr ich jedoch auch, dass die Registrierung im Einwohnermeldeamt nicht unbedingt bedeutet, dass man im Wählerverzeichnis enthalten ist.

Denn es könne ja bei der Ermittlung der Wahlberechtigten aus dem Einwohnermelderegister und der Übertragung der Daten ins Wählerverzeichnis zu technischen Fehlern kommen.

Wie auch immer: ich möchte es nun auch wissen:

WIE VIELE SIND DA WEGEN ZUGSTELLUNGSFEHLER BEI DER POST ODER AMTSFEHLERN BEI DER DATENÜBERTRAGUNG UM IHR WAHLRECHT GEBRACHT WORDEN?
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 10:41 Uhr:   

Sofern man im Wählerverzeichnis steht, kann man auch ohne Karte wählen. Nicht schön für die Crew im Wahllokal, aber möglich.
 Link zu diesem Beitrag

Evilix3rd
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 12:19 Uhr:   

So ist es auch in meinem Fall gewesen. Meine Frau und ich sind, ohne eine Wahlbenachrichtigung erhalten zu haben, wählen gegangen. Da wir bereits seit mehr als zwei Jahren vor Ort wohnen, gingen wir von einem Fehler bei der Postzustellung aus.

Interessanterweise hat uns die Wahlhelferin im Wahllokal nicht gleich im Wählerverzeichnis finden können und musste erst telefonisch unsere Wählernummer erfragen, da wir nicht mit allen anderen Familien der gleichen Hausnummer auf der Liste standen. Aber wählen durften wir natürlich.

Für einige mag eine nicht zugestellte Wahlbenachrichtigung das Zünglein an der Waage sein, dann eben nicht wählen zu gehen. Insofern sollten die Fälle wirklich mal dokumentiert und untersucht werden.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite