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Wählen ohne Ausweis

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Stephan Schosser
Veröffentlicht am Sonntag, 21. April 2002 - 10:40 Uhr:   

Ich habe hier bereits eine Diskussion mitverfolgt, bei der es darum ging, ob man auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen darf. Dies ist – zu dem Ergebnis kammen wenigstens die Diskussionsteilnehmer – bei Vorlage des Personalausweises möglich. Nun aber die Gegenfrage: Darf man auch ohne Personalausweis, also nur mit Wahlbenachrichtigung, wählen? Ich frage dies, da ich hier in der Nähe eines Studentenwohnheims wohne, in welchem die Wahlbenachrichtigungen oft direkt im Papierkorb neben den Briefkästen landen, und sich im Wahllokal keiner für meinen Ausweis interessiert.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Sonntag, 21. April 2002 - 12:58 Uhr:   

Das kommt darauf an. In den Wahlordnungen steht meistens (?) lediglich die Ausweispflicht "auf Verlangen". In der Praxis möchte der Wahlvorstand oft nur dann den Ausweis sehen, wenn der Wähler unbekannt ist und dessen scheinbares Alter von dem im Wählerverzeichnis abweicht oder, wie Du festgestellt hast, gar nicht.

Wird der Ausweis jedoch verlangt und er kann nicht vorgelegt werden, begeht man wegen der generellen Ausweispflicht in Deutschland eigentlich schon eine Ordnungswidrigkeit. Abgesehen davon, dass dann der Wähler zurückgewiesen werden müsste, bezweifle ich allerdings stark, das diese jemals geahndet wurde.
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André Lucas
Veröffentlicht am Montag, 09. September 2002 - 17:52 Uhr:   

Ich finde es auch ein wenig komisch, dass man ohne Probleme ohne Ausweis und nur mit der Wahlbenachrichtigung wählen kann. Ich habe in Köln schon mehrmals gewählt und zeige immer freiwillig meinen Ausweis, aber den wollte bisher noch niemand (von den etwas unmotiviert dreinschauenden Wahlhelfern) sehen. Auf diesem Weg kann man sich bestimmt ein paar unberechtigte Stimmabgaben 'erschleichen'.
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Eike
Veröffentlicht am Montag, 09. September 2002 - 18:36 Uhr:   

Kann man, sollte man aber nicht, weil man sich strafbar macht.
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André Lucas
Veröffentlicht am Montag, 09. September 2002 - 18:48 Uhr:   

Man sollte auch nicht in den Laden um die Ecke gehen und 'billiger' bargeldlos einkaufen (stehlen). Trotzdem gibt es Menschen, die gebotene Möglichkeiten zum Schaden anderer ausnutzen. Dementsprechend sollte es verpflichtend sein, sich vor der Ausübung des Wahlrechts auszuweisen (ob jetzt mit Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Geburtsurkunde...).
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Eike
Veröffentlicht am Montag, 09. September 2002 - 19:02 Uhr:   

Normalerweise muss man ja auch entweder Wahlbenachrichtigung oder Ausweis vorzeigen. Der Ausweis kann auch bei Wahlbenachrichtigung verlangt werden. Anstelle eines Ausweises genügt auch das persönliche Kennen des Wahlberechtigten durch ein Mitglied des Wahlvorstandes.
Es handelt sich also um ein (durchaus gravierendes) Versäumnis des Wahlvorstandes.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 01:54 Uhr:   

In meinem Wahlbezirk handhaben wir es so, daß generell immer auch um Vorlage des Ausweises gebeten wird. Höchstens, wenn die Leute gerade wegen des großen Andrangs Schlange stehen, verzichten wir mal darauf und akzeptieren die Benachrichtigungskarte. Allerdings überprüfen wir in jedem Fall kurz anhand von Geschlecht und Geburtsdatum, ob es Anlaß zu Zweifeln gibt. Wenn jemand trotz Aufforderung keinen Ausweis vorlegen kann, fragen wir nach seinem Geburtsdatum. Wenn die Antwort nur zögerlich kommt oder wir sonst irgendwie das Gefühl haben, daß da was nicht stimmt, bitten wir den Wähler, seinen Ausweis zu holen und dann noch einmal zu wählen.

Die Praxis in deutschen Wahllokalen ist mir viel zu lax, auch wenn die Bundeswahlordnung diesen Spielraum gestattet. Besonders fatal finde ich es, wenn man als Wahlhelfer eine Gleichgültigkeit an den Tag legt, wie es oben von André geschildert wird. Damit schwächt man völlig unnötiger Weise das Vertrauen der Wähler, daß alles mit rechten Dingen zugeht.

Eine kurze Bemerkung zur Ausweispflicht, damit keine Mißverständnisse entstehen: Vorgeschrieben ist lediglich, daß man einen Ausweis besitzen und ihn auf Verlangen vorzeigen muß. Dazu reicht es aber, ihn von zu Hause zu holen oder ggf. mit den Beamten nach Hause zu fahren und ihn dort vorzuzeigen. Es ist also keine Ordnungswidrigkeit, wenn man den Ausweis nicht dabei hat.
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Eike
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 02:10 Uhr:   

Ich denke, auch in dem Fall sollte man die BWO ändern.

Problematisch ist eure Praxis aber dann, wenn ein Wähler kurz vor 18.00 Uhr kommt und nicht mehr wählen dürfte, wenn er noch seinen Ausweis holen müsste.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 02:40 Uhr:   

@Eike: Das ist zum Glück bisher noch nicht vorgekommen. Wenn aber wirklich Zweifel an seiner Identität bestehen, hat er halt Pech gehabt. Schließlich steht auf der Benachrichtigungskarte klar und deutlich drauf, daß man seinen Ausweis mitnehmen soll.
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Eike
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 13:11 Uhr:   

Ist auch wieder richtig. Bist du Wahlvorsteher oder Schriftführer oder einfacher Beisitzer? Und zum wievielten Mal? Ich werde jetzt bei der Bundestagswahl erstmals Beisitzer sein, und ich glaube, wenn ich nun anfangen würde, immer Ausweise sehen zu wollen, würde ich schnell verjagt (obwohl ich Recht habe).
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 16:17 Uhr:   

@Eike: Ich bin Wahlvorsteher. Bei einer Bundestagswahl zum ersten Mal (1998 war ich Beisitzer), insgesamt zum dritten Mal. Aber als Wahlvorsteher kann man die Leute ja nicht einfach nach seiner Pfeife tanzen lassen, da fast alle Entscheidungen vom Wahlvorstand insgesamt zu treffen sind. Ich würde das Thema an Deiner Stelle auf jeden Fall (vor Eröffnung der Wahlhandlung) ansprechen.
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Eike
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 16:29 Uhr:   

@Wilko: Danke für deinen Rat. Ich wollte mit meiner Aussage sagen, dass auch die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes es wenig gut finden könnten, wenn so ein Jungspund plötzlich anfängt, die BWO extrem kleinlich zu nehmen. Aber sonst hast du natürlich Recht.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 16:57 Uhr:   

@Eike: Okay, da muß man natürlich aufpassen. Vor allem, wenn es sich um ein seit Jahren "eingespieltes" Wahlhelferteam handelt, ist die Das-haben-wir--aber-schon-immer-so-gemacht-Einstellung vermutlich recht ausgeprägt. Du wirst wahrscheinlich etliche Dinge feststellen, wo der Wahlvorstand die Vorschriften einfach ignoriert bzw. nicht kennt.
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Eike
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 17:58 Uhr:   

Ich habe die Hoffnung, dass unser Bürgermeister, der bei uns wohl Wahlvorsteher sein wird, die BWO wenigstens kennt.
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3247
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2002 - 16:58 Uhr:   

@Matthias Cantow:
Es gibt keine Ausweichpflicht in Deutschland, auch wenn dieser Unsinn immer wieder verbreitet wird.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2002 - 18:06 Uhr:   

@3247

Du hast Recht. Deutsche Kinder unter 16 Jahren müssen sich nicht ausweisen. Ansonsten gilt gemäß dem Gesetz über Personalausweise in der Fassung vom 09.01.2002 (vielleicht ist das ja bis Bayern noch nicht vorgedrungen ;-):

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden
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Fragender
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 09:01 Uhr:   

@Matthias Cantow
Nur warum brauchen wir eine Ausweispflicht? Es gibt auch Länder, die das ohne können und nicht zugrunde gehen.
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The Joker
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 15:57 Uhr:   

Eine andere Frage: Ich habe erst vor kurzem festgestellt, dass mein Personalausweis bereits im Februar 2004 abgelaufen ist. Habe aber dennoch bei der Europawahl wählen können (nachdem ich den Ausweis vorgelegt habe). Hätte man mir die Ausübung der Wahl verbieten können?
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 16:29 Uhr:   

@The Joker
Hätte man mir die Ausübung der Wahl verbieten können?

Ich würde das verneinen, denn ausweisen im Sinne der Wahlordnung konntest Du Dich ja.

@Fragender
Nur warum brauchen wir eine Ausweispflicht?

Ich bin nicht der Gesetzgeber und habe mir auch nicht die Gesetzesbegründung durchgelesen, IMHO gibt es ähnliche Pflichten (in unterschiedlicher Form) schon seit dem 18. Jahrhundert (vielleicht weiß da jemand mehr drüber?), wobei sicherlich der Grund für diese Pflicht mit der Zeit wechselte.

Es gibt auch Länder, die das ohne können und nicht zugrunde gehen.

Einige dieser Länder hätten - aufgrund der aktuellen Weltlage - diese Ausweispflicht gern schon eingeführt (auch wenn das in Wirklichkeit kaum Vorteile für die Sicherheit gebracht hätte).
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Sole
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. September 2004 - 10:22 Uhr:   

Mathias: es ist dann kein gültiges Personaldokument mehr.

Theoretisch dürfte man dir nicht mal ein persönlich zu übergebendes Postpaket (der exakte Name fällt mir nicht ein) überreichen. Auch nicht gegen Unterschrift.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. September 2004 - 11:25 Uhr:   

@Sole
es ist dann kein gültiges Personaldokument mehr.

Das war mir bewusst, deshalb schrieb ich "ausweisen im Sinne der Wahlordnung" - selbst wenn der Ausweis/Pass melderechtlich ordnungswidrig ist. Einem Wahlhelfer müsste auch ein abgelaufenes Dokument ausreichen, um durch Passbild und persönlicher Daten auf dem Dokument zweifelsfrei die Identität des Wahlberechtigten erkennen zu können. Ist das nicht möglich (z.B. durch ein zu altes Passbild), müsste er auch Wahlberechtigte mit gültigen Papieren ablehnen. Eine Prüfung melderechtlicher Bestimmungen steht dem Wahlhelfer meiner Ansicht nach nicht zu.

Leider habe ich keinen Kommentar zu § 49 Abs. 3 Satz 2 EuWO zur Verfügung, es könnte natürlich auch Meinungen geben, die einem Wahlberechtigten das Wahlrecht verwehren, da er eine Owi begangen hat.


Theoretisch dürfte man dir nicht mal ein persönlich zu übergebendes Postpaket (der exakte Name fällt mir nicht ein) überreichen.

"Eigenhändig". Das ist dann aber - sicherlich aus haftungsrechtlicher Sicht - Sache der internen Bestimmungen der Deutschen Post AG.
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Sole
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. September 2004 - 12:10 Uhr:   

Ich hatte mal das Problem mit dem Ausweis und hatte zu der Zeit viel Post vom Verwaltungsgericht. Die wollte man mir ebenfalls nicht aushändigen.
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B. Mergener
Veröffentlicht am Freitag, 26. August 2005 - 06:16 Uhr:   

Ich kann bestätigen, dass die Mitarbeiter der Deutschen Post Sendungen mit dem Vermerk "persönlich" oder "eigenhändig" nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises aushändigen. Dies gilt ebenso für das sog. Post-Ident-Verfahren.
Bezüglich des Wahlrechts ist es jedem Wahlberechtigten, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist (auch ohne gültigen Ausweis bzw. Reisepass) gestattet seine Stimme abzugeben. Das Recht zur Ausübung seines Wahlrechts ist also nicht abhängig davon ob ein Ausweis vorgelegt wird oder nicht. Es kann aber nur eingefordert werden wenn man auch beweisen kann, dass man tatsächlich wahlberechtigt ist. Das wiederum ist nur möglich indem man seine Identität zweifelsfrei nachweisen kann. Es ist also denkbar, dass bei berechtigem Zweifel an der Identität und damit an der Wahlberechtigung die Stimmabgabe verweigert werden kann.
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Carl Wenger
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 01:36 Uhr:   

Kann ich auch mit einem vorläufigen (gültigen) Personalausweis wählen gehen? Vielen Dank für Eure Bemühungen.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 11:46 Uhr:   

@Carl: Wenn du deine Wahlbenachrichtigungskarte vorlegst und Geschlecht und Alter augenscheinlich halbwegs mit dem Wählervezeichnis übereinstimmen, wirst du deinen Ausweis (leider) wahrscheinlich eh nicht vorlegen müssen. Ansonsten dürfte auch der verläufige Ausweis. Letztlich ist es aber Sache des jeweiligen Wahlvorstandes, ob sie Zweifel an deiner Identität haben oder nicht.
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Kai
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 19:34 Uhr:   

@Carl

Der vorläufige Personalausweis ist selbstverständlich ein gültiges Identitätsdokument und genügt zum Nachweis der Person (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Personalausweisgesetz), der bei Wahlen leider in der Praxis unzureichend verlangt wird.

Sofern der Wähler bei mehreren Personen des Wahlvorstandes persönlich bekannt ist, was durch die Berufung von Beisitzern aus dem Stimmbezirk gefördert werden soll, ist der Identitätsnachweis freilich nicht erforderlich.
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Andrea
Veröffentlicht am Montag, 19. September 2005 - 20:13 Uhr:   

Hallo alle zusammen,

bin froh hier diese Gesprächsrunde gefunden zu haben.

Ich wollte gestern morgen zur Wahl gehen, dort angekommen fragte mich die Dame im Wahlbüro nach meinem Personalausweis.
Den hatte ich dabei. Die Dame machte mich dann darauf aufmerksam, dass der Ausweis seit dem 20.8.2005 abgelaufen sei.
Mit demselben Ausweis war ich eine Woche zuvor auf Kreta.

So kommt man eher mit einem abgelaufenen Personalausweis nach Griechenland als durch ein deutsches Wahllokal.
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pk
Veröffentlicht am Dienstag, 20. September 2005 - 09:39 Uhr:   

als ich sonntag an der wahlurne stand, verlangte man nur die wahlbenachrichtigung und fragte: "sind sie herr..." ich verneinte...großes schweigen.ich fragte ob mich denn jemand kenne...antwort:" nein". erst ein junger wahlhelfer stellte fest:" so sicher ist das hier ja anscheinend doch nicht..."
ich durfte auch nach meinem "TEST" meinen wahlzettel OHNE AUSWEISKONTROLLE einwerfen...
man führt supersicherheitsausweise ein,mit iriskontrolle ec.,aber ob die wahlen sicher sind, ist zweitrangig...trotz der tatsache das im ebay wahlberechtigungen angeboten wurden...
wir sind schon eine echte bananenrepublik geworden...

gruß
pk

ps. ich habe gelesen, dass es einige im forum gibt, die meinen so was würde man doch nicht machen...es gibt auch noch den klapperstorch, den osterhasen und den weihnachtsmann...die sollen ruhig weiter träumen...
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uninteressant
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. September 2005 - 01:45 Uhr:   

@pk: Es ist noch viel schlimmer! Wird der Ausweis nicht verlangt, so kann eigentlich jeder seine Stimme weiterverkaufen (das hast du schon richtig erkannt). Aber wer hat wohl das meiste Interesse an den Stimmen? - Richig, die Parteien. Auf diese Art und Weise wird eine umfassende Wahlmanipulation ermöglicht oder zumindest billigend in Kauf genommen.
Ich denke, es ist an der Zeit, eine rechtsverbindliche Regelung zu schaffen, die eine Wahl nur dann erlaubt, wenn sich der Wähler einwandfrei mit seinem Personalausweis ausweisen kann.
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revolutz
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. September 2005 - 13:25 Uhr:   

In Potsdam werden alle Wahlvorstände darauf hingewiesen, dass grundsätzlich ein Ausweisdokument vorgezeigt werden muss. Die Wahlbenachrichtigung ist hingegen ein gern gesehenes Hilfsmittel, mit dem die Wählerinnen im Wählerverzeichnis schneller gefunden werden können, aber nicht erforderlich. Entscheidend ist der Identitätsnachweis und die Eintragung ins Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk. Natürlich ist ein Ausweis verzichtbar, wenn der Wahlvorstand die Person kennt.
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Maren
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 25. September 2009 - 14:44 Uhr:   

Hallo,
ich hätte zum Thema Wahl ohne Ausweis auch nochmal eine Frage:
Und zwar wurde mir vor ein paar TAgen mein Geldbeutel gestohlen, in dem sich natürlich auch mein Ausweis befand. Die Polizei und das Fundamt sagten mir ich soll noch 1-2 Wochen warten bis ich mir einen neuen Ausweis beantrage.
Nun ist die Wahl jedoch schon in 2 Tagen. Ist es in dem Fall möglich nur mit Wahlbenachrichtigung zu wählen?
Ich könnte zur NOt noch meinen Studentenausweis (der auch mit Bild ist) vorzeigen, aber ich bin mir nicht sicher, ob der zählt...

Grüße
Maren
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 25. September 2009 - 15:42 Uhr:   

In der Praxis wird es fast immer möglich sein (zumindest solang du nicht von dir aus sagst, dass du dich nicht ausweisen könntest), aber in der Theorie nicht unbedingt.
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ursula
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 16:35 Uhr:   

hallo alle,
ich finde es sehr wichtig, dass man mit wahlkarte nicht ohne ausweis wählen kann.
beispiel: meine mutti ist im altenheim und hat keine wahlkarte bekommen. auf mein nachfragen bei der gemeinde wurde mir versichert die wahlkarte ist an das heim verschickt. in der verwaltung des heimes meinte man es seien wahlkarten angekommen und in die abteilungen gegeben worden. nur da kamen sie anscheinend nicht an. auf jeden fall wurde sie nicht gefunden. wenn nun jeder der das gleiche geschlecht hat und im entsprechenden alter ist mit der wahlkarte eines anderen zum wählen gehen kann - na danke. ich finde das auf jeden fall unglaublich.
viele grüße von ursula
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Bernd Schimeisky
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 18:59 Uhr:   

Hallo Alle,
die Wahl ob nun Bundestagswahl oder Bürgermeisterwahl und was alles wir in diesem Jahr gewählt haben ist für mich ungültig oder Wahlbetrug in großem Stil.
Wie kann ich denn mit einer Whalbenachrichtigung, ohne mich zu indentifizieren , meine Stimme abgeben? Ich war im Besitz von mehr als 6 Wahlbenachrichtigungen von Leuten die keinen Bock auf die Wahl hatten. Ich hätte 6mal wählen können, was ist das für eine Wahl? Wenn man sich dann über diese Umstände beschwert wird man noch als Betrüger hin gestellt, obwohl sich doch der Staat selber betrügt.
Für mich hat sich dieses Thema Whal erledigt, ich war das letzte mal wählen, wenn man hier manipulieren kann ohne das man sich dagegen wären kann.
Bernd
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Brain Dead
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 07:35 Uhr:   

Wie sieht es denn aus, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung und keinen Ausweis dabei habe, aber das Wahlteam im meinem Wahllokal mich kennt?

Leider habe ich dazu in der BWO und im BWahlG nichts gefunden.

Gruß Braindead
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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 09:10 Uhr:   

Laut den Infos, die ich vom Rathaus bekommen habe, ist es hinreichend, wenn der Wähler einem anwesenden Mitglied des Wahlvorstands persönlich bekannt ist. Aber: Da während der Stimmabgabe immer nur 3 der 7 Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sind, kann man sich nicht darauf verlassen, daß ein ein Bekannter anwesend ist. ALso am besten immer den Personalausweis mitnehmen.
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Brain Dead
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 11:35 Uhr:   

Ist das jetzt nur die Aussage der Mitarbeiter der Kommune, oder gibt es da auch einen Paragraphen für?
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gastxyz
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 18:21 Uhr:   

Ich wohne erst seit kurzem in einer größeren Stadt. Ich wurde weder bei der letzten Landtagswahl noch bei der Bundestagswahl nach meinem Ausweis gefragt. Die anwesenden Wahlhelfer können mich gar nicht kennen.
Nachdem ich fragte, ob ich meinen Ausweis zeigen soll, wurde dies verneint.
Ich finde dies unerhört und das gestrige Ergebnis nach diversen TV-Berichten regelrecht anfechtbar!
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. September 2009 - 16:24 Uhr:   

Das darfst du gern so meinen, spielt aber keine Rolle. Ein numerisch interessanter Wahlbetrug ist gar nicht so einfach.

Man müsste die Wahlbenachrichtigungskarten von Wählern haben,

- die über die Stadt verteilt sind (mehr als 1-2 mal pro Wahllokal kann man nicht aufkreuzen und wenn 3-4 Wahllokale im selben Gebäude sind, wird auch das schon Fragen aufwerfen)

- die vom Alter und Geschlecht her passen

- und diese Wähler dürfen dann tatsächlich auch nicht hingehen

- Sie sollten möglichst auch nicht vorzeitig versterben, wegziehen etc.

Zudem ist es nicht gesichert, dass man wirklich nicht nach dem Ausweis gefragt wird. Selbst, wenn nur jeder vierte Wähler gefragt würde, wäre das Entdeckungsrisiko unlukrativ.

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