Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Archiv bis 09. September 2004

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wählen ohne Ausweis » Archiv bis 09. September 2004 « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Stephan Schosser
Veröffentlicht am Sonntag, 21. April 2002 - 10:40 Uhr:   

Ich habe hier bereits eine Diskussion mitverfolgt, bei der es darum ging, ob man auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen darf. Dies ist – zu dem Ergebnis kammen wenigstens die Diskussionsteilnehmer – bei Vorlage des Personalausweises möglich. Nun aber die Gegenfrage: Darf man auch ohne Personalausweis, also nur mit Wahlbenachrichtigung, wählen? Ich frage dies, da ich hier in der Nähe eines Studentenwohnheims wohne, in welchem die Wahlbenachrichtigungen oft direkt im Papierkorb neben den Briefkästen landen, und sich im Wahllokal keiner für meinen Ausweis interessiert.
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Veröffentlicht am Sonntag, 21. April 2002 - 12:58 Uhr:   

Das kommt darauf an. In den Wahlordnungen steht meistens (?) lediglich die Ausweispflicht "auf Verlangen". In der Praxis möchte der Wahlvorstand oft nur dann den Ausweis sehen, wenn der Wähler unbekannt ist und dessen scheinbares Alter von dem im Wählerverzeichnis abweicht oder, wie Du festgestellt hast, gar nicht.

Wird der Ausweis jedoch verlangt und er kann nicht vorgelegt werden, begeht man wegen der generellen Ausweispflicht in Deutschland eigentlich schon eine Ordnungswidrigkeit. Abgesehen davon, dass dann der Wähler zurückgewiesen werden müsste, bezweifle ich allerdings stark, das diese jemals geahndet wurde.
 Link zu diesem Beitrag

André Lucas
Veröffentlicht am Montag, 09. September 2002 - 17:52 Uhr:   

Ich finde es auch ein wenig komisch, dass man ohne Probleme ohne Ausweis und nur mit der Wahlbenachrichtigung wählen kann. Ich habe in Köln schon mehrmals gewählt und zeige immer freiwillig meinen Ausweis, aber den wollte bisher noch niemand (von den etwas unmotiviert dreinschauenden Wahlhelfern) sehen. Auf diesem Weg kann man sich bestimmt ein paar unberechtigte Stimmabgaben 'erschleichen'.
 Link zu diesem Beitrag

Eike
Veröffentlicht am Montag, 09. September 2002 - 18:36 Uhr:   

Kann man, sollte man aber nicht, weil man sich strafbar macht.
 Link zu diesem Beitrag

André Lucas
Veröffentlicht am Montag, 09. September 2002 - 18:48 Uhr:   

Man sollte auch nicht in den Laden um die Ecke gehen und 'billiger' bargeldlos einkaufen (stehlen). Trotzdem gibt es Menschen, die gebotene Möglichkeiten zum Schaden anderer ausnutzen. Dementsprechend sollte es verpflichtend sein, sich vor der Ausübung des Wahlrechts auszuweisen (ob jetzt mit Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Geburtsurkunde...).
 Link zu diesem Beitrag

Eike
Veröffentlicht am Montag, 09. September 2002 - 19:02 Uhr:   

Normalerweise muss man ja auch entweder Wahlbenachrichtigung oder Ausweis vorzeigen. Der Ausweis kann auch bei Wahlbenachrichtigung verlangt werden. Anstelle eines Ausweises genügt auch das persönliche Kennen des Wahlberechtigten durch ein Mitglied des Wahlvorstandes.
Es handelt sich also um ein (durchaus gravierendes) Versäumnis des Wahlvorstandes.
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 01:54 Uhr:   

In meinem Wahlbezirk handhaben wir es so, daß generell immer auch um Vorlage des Ausweises gebeten wird. Höchstens, wenn die Leute gerade wegen des großen Andrangs Schlange stehen, verzichten wir mal darauf und akzeptieren die Benachrichtigungskarte. Allerdings überprüfen wir in jedem Fall kurz anhand von Geschlecht und Geburtsdatum, ob es Anlaß zu Zweifeln gibt. Wenn jemand trotz Aufforderung keinen Ausweis vorlegen kann, fragen wir nach seinem Geburtsdatum. Wenn die Antwort nur zögerlich kommt oder wir sonst irgendwie das Gefühl haben, daß da was nicht stimmt, bitten wir den Wähler, seinen Ausweis zu holen und dann noch einmal zu wählen.

Die Praxis in deutschen Wahllokalen ist mir viel zu lax, auch wenn die Bundeswahlordnung diesen Spielraum gestattet. Besonders fatal finde ich es, wenn man als Wahlhelfer eine Gleichgültigkeit an den Tag legt, wie es oben von André geschildert wird. Damit schwächt man völlig unnötiger Weise das Vertrauen der Wähler, daß alles mit rechten Dingen zugeht.

Eine kurze Bemerkung zur Ausweispflicht, damit keine Mißverständnisse entstehen: Vorgeschrieben ist lediglich, daß man einen Ausweis besitzen und ihn auf Verlangen vorzeigen muß. Dazu reicht es aber, ihn von zu Hause zu holen oder ggf. mit den Beamten nach Hause zu fahren und ihn dort vorzuzeigen. Es ist also keine Ordnungswidrigkeit, wenn man den Ausweis nicht dabei hat.
 Link zu diesem Beitrag

Eike
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 02:10 Uhr:   

Ich denke, auch in dem Fall sollte man die BWO ändern.

Problematisch ist eure Praxis aber dann, wenn ein Wähler kurz vor 18.00 Uhr kommt und nicht mehr wählen dürfte, wenn er noch seinen Ausweis holen müsste.
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 02:40 Uhr:   

@Eike: Das ist zum Glück bisher noch nicht vorgekommen. Wenn aber wirklich Zweifel an seiner Identität bestehen, hat er halt Pech gehabt. Schließlich steht auf der Benachrichtigungskarte klar und deutlich drauf, daß man seinen Ausweis mitnehmen soll.
 Link zu diesem Beitrag

Eike
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 13:11 Uhr:   

Ist auch wieder richtig. Bist du Wahlvorsteher oder Schriftführer oder einfacher Beisitzer? Und zum wievielten Mal? Ich werde jetzt bei der Bundestagswahl erstmals Beisitzer sein, und ich glaube, wenn ich nun anfangen würde, immer Ausweise sehen zu wollen, würde ich schnell verjagt (obwohl ich Recht habe).
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 16:17 Uhr:   

@Eike: Ich bin Wahlvorsteher. Bei einer Bundestagswahl zum ersten Mal (1998 war ich Beisitzer), insgesamt zum dritten Mal. Aber als Wahlvorsteher kann man die Leute ja nicht einfach nach seiner Pfeife tanzen lassen, da fast alle Entscheidungen vom Wahlvorstand insgesamt zu treffen sind. Ich würde das Thema an Deiner Stelle auf jeden Fall (vor Eröffnung der Wahlhandlung) ansprechen.
 Link zu diesem Beitrag

Eike
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 16:29 Uhr:   

@Wilko: Danke für deinen Rat. Ich wollte mit meiner Aussage sagen, dass auch die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes es wenig gut finden könnten, wenn so ein Jungspund plötzlich anfängt, die BWO extrem kleinlich zu nehmen. Aber sonst hast du natürlich Recht.
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 16:57 Uhr:   

@Eike: Okay, da muß man natürlich aufpassen. Vor allem, wenn es sich um ein seit Jahren "eingespieltes" Wahlhelferteam handelt, ist die Das-haben-wir--aber-schon-immer-so-gemacht-Einstellung vermutlich recht ausgeprägt. Du wirst wahrscheinlich etliche Dinge feststellen, wo der Wahlvorstand die Vorschriften einfach ignoriert bzw. nicht kennt.
 Link zu diesem Beitrag

Eike
Veröffentlicht am Dienstag, 10. September 2002 - 17:58 Uhr:   

Ich habe die Hoffnung, dass unser Bürgermeister, der bei uns wohl Wahlvorsteher sein wird, die BWO wenigstens kennt.
 Link zu diesem Beitrag

3247
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2002 - 16:58 Uhr:   

@Matthias Cantow:
Es gibt keine Ausweichpflicht in Deutschland, auch wenn dieser Unsinn immer wieder verbreitet wird.
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2002 - 18:06 Uhr:   

@3247

Du hast Recht. Deutsche Kinder unter 16 Jahren müssen sich nicht ausweisen. Ansonsten gilt gemäß dem Gesetz über Personalausweise in der Fassung vom 09.01.2002 (vielleicht ist das ja bis Bayern noch nicht vorgedrungen ;-):

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden
 Link zu diesem Beitrag

Fragender
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 09:01 Uhr:   

@Matthias Cantow
Nur warum brauchen wir eine Ausweispflicht? Es gibt auch Länder, die das ohne können und nicht zugrunde gehen.
 Link zu diesem Beitrag

The Joker
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 15:57 Uhr:   

Eine andere Frage: Ich habe erst vor kurzem festgestellt, dass mein Personalausweis bereits im Februar 2004 abgelaufen ist. Habe aber dennoch bei der Europawahl wählen können (nachdem ich den Ausweis vorgelegt habe). Hätte man mir die Ausübung der Wahl verbieten können?
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 16:29 Uhr:   

@The Joker
Hätte man mir die Ausübung der Wahl verbieten können?

Ich würde das verneinen, denn ausweisen im Sinne der Wahlordnung konntest Du Dich ja.

@Fragender
Nur warum brauchen wir eine Ausweispflicht?

Ich bin nicht der Gesetzgeber und habe mir auch nicht die Gesetzesbegründung durchgelesen, IMHO gibt es ähnliche Pflichten (in unterschiedlicher Form) schon seit dem 18. Jahrhundert (vielleicht weiß da jemand mehr drüber?), wobei sicherlich der Grund für diese Pflicht mit der Zeit wechselte.

Es gibt auch Länder, die das ohne können und nicht zugrunde gehen.

Einige dieser Länder hätten - aufgrund der aktuellen Weltlage - diese Ausweispflicht gern schon eingeführt (auch wenn das in Wirklichkeit kaum Vorteile für die Sicherheit gebracht hätte).
 Link zu diesem Beitrag

Sole
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. September 2004 - 10:22 Uhr:   

Mathias: es ist dann kein gültiges Personaldokument mehr.

Theoretisch dürfte man dir nicht mal ein persönlich zu übergebendes Postpaket (der exakte Name fällt mir nicht ein) überreichen. Auch nicht gegen Unterschrift.

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite