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Archiv bis 10. August 2012

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Bundestagswahlen » Negatives Stimmgewicht & Bundesverfassungsgericht » Archiv bis 10. August 2012 « Zurück Weiter »

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El Tres
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. August 2012 - 10:22 Uhr:   

Wenn man viel Glück hat, kann man mit der Erststimme schon mal einen Politiker wählen, der nicht völlig auf Parteilinieist, sondern auch mal selber denkt. In den letzten 10 Jahren hat das bei mir zweimal geklappt (auch wenn ich sonst um Union/SPD einen grossen Bogen mache, kann man dann die Zweitstimme gezielt einsetzen).

@RL hat aber die eigentliche Bedeutung der Erststimme klar gemacht: Jeder Wahlkreis hat mindestens einen Abgeordneten. Gerade für die ländlichen Wahlkreise ist das natürlich extrem wichtig. Da ist man auch als Linker froh, wenn der CSU-Abgeordnete die Interessen des Wahlkreises vertritt, z.B. bei der Bahnanbindung.
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Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. August 2012 - 10:22 Uhr:   

Nein, wenn die CDU in NRW kein Überhangmandat erzielt, dann gibts auch insgesamt weder weniger Überhang- noch Ausgleichsmandate.
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nowhereman
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. August 2012 - 10:24 Uhr:   

@ Jan W.
Den Promibonus abzustreiten ist schon etwas verwegen, ich könnte neben Kohl (1998) weitere Beispiele nennen, vielleicht langt der Hinweis: Schröder hatte in NS immer Superwerte, wenngleich er über die Landesliste antrat, Stoiber 2002 in Bayern ein Wahnsinnsergebnis, aber in anderen Regionen wirkte die Herkunft jeweils eher abschreckend. Das hätte sich als Wahlkreiskandidat sogar noch potenziert.
Ich denke nicht, dass ein 100%-SPD-Stammwähler Schwarz wählen wird, aber so ein 80%-Wähler.
In BW gibt es ein Einstimmenwahlrecht, was schon Erstaunliches bewirkt...
Spitzen der jetzigen Regierung, ohne Chance auf Direktmandat erreichen höhere Werte (Schmid in Reutlingen, Kretschmann in Nürtingen) für die jeweilige Partei, obwohl soziologisch ihre WK "schwierig" sind. Ok, womöglich stehlen sie Stimmen im gemeinsamen Lager Rot-Grün vom Partner. Ebenso hat Mappus in Pforzheim ein sehr gutes Ergebnis (und eher Stimmen aus der FDP-Gefolgschaft an sich gerissen), in der Summe jedoch für das bürgerliche Lager in PF nichts verloren, trotz landesweiter Verluste. Zu sagen, der Kandidat spielt keine Rolle ist somit Quatsch. Ebenso kann es sein, dass in einem weiter zersplittenderem Umfeld Promis Stimmen an sich ziehen, die Partei dahinter aber an der 5%-Klausel scheitert, damit dem Lager verlorengehen.

Ich will mal so ein etwas bizarres Gedankenspiel vortragen: Frau Kohde-Kilsch, einstiger Tennisstar, würde im Saarland mit Unterstützung von Lafo kandidieren, nicht allzu schlecht abschneiden. Trotzdem: Altmaier gewönne den Wahlkreis, obwohl SPD-LInke weit stärker wären als CDU-FDP.
Grüne hielten sich aus der Sache heraus, aus den bekannten Umständen. Die SPD stünde dumm im Regen als 2. im Wk.
Bei 4 Wks im Saarland ist schnell ein Direktmandat zuviel errungen und somit negatives Stimmgewicht, aus Sicht sagen wir mal dem linken Sozi Schreiber und seiner Genossen.
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Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. August 2012 - 13:51 Uhr:   

Also erstmal Entschuldigung, ich hatte mich verrechnet.
Erst bei 638 zugeteilten Festsitzen für die Länder ist der Überhang auf 15 abgetragen.
Endgültige Sitzverteilung somit:
CDU 200, CSU 45, SPD 156, FDP 99, Linke 83, Grüne 73.
Schichten wir in NRW 50000 Stimmen von der CDU auf eine der anderen Bundestagsparteien um, verliert die CDU immer einen Sitz.
Die SPD gewinnt einen Sitz dazu, wenn sie 50000 Sitze von der CDU bekommt.
Gleiches würde unter diesen Umständen auch für FDP und Linke gelten.
Nur bei den Grünen bliebe in diesem Fall die Sitzzahl unverändert, die CDU verlöre trotzdem einen Sitz.

Kein negatives Stimmgewicht also.
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marvin
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. August 2012 - 16:43 Uhr:   

@ Nikolaus Krause: Dass in diesem Beispiel kein negatives Stimmgewicht auftritt, ist kein Beweis, dass das vorgeschlagene Verfahren davon frei ist.

Dennoch sehe ich noch nicht, wie hier genau das negative Stimmgewicht vorkommen soll. Ich beobachte seit einigen Tagen, dass bei fast jedem neuen Vorschlag sofort jemand schreit: negatives Stimmgewicht, ohne das näher zu begründen. Vielleicht kann mal jemand an einem konkreten Beispiel diese Behauptung belegen?
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Fragender
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. August 2012 - 17:27 Uhr:   

@Ratinger Linke
"Das ist emotional verständlich, aber rational nicht besonders sinnvoll. In so einem Fall ist halt eine Entscheidung zwischen Pest und Cholera gefragt."

Was wäre denn in dem Fall der Rat an einen Wähler im Wahlkreis Hamburg-Mitte gewesen, der gleichgewichtig auf keinen Fall Johannes Kahrs aber auf jeden Fall Rüdiger Kruse im Bundestag haben möchte?
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Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. August 2012 - 19:34 Uhr:   

@Marvin: Da gebe ich Ihnen recht. Und den Nachweis von Negativem Stimmgewicht hätte ich auch gern, z.B. für das von der SPD vorgeschlagene Ausgleichsverfahren.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. August 2012 - 19:43 Uhr:   

Für den SPD-Entwurf ist hier ein Beispiel.
http://www.wahlrecht.de/systemfehler/trotz-ausgleichsmandaten.html

Allerdings geht das auch ohne negatives Stimmgewicht, zum Beispiel über den direktmandatsorientierten Ansatz von Peifer, Pukelsheim.
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marvin
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. August 2012 - 22:15 Uhr:   

OK, habe das Problem erkannt. Wenn ich das richtig sehe, liegt es daran, dass der letzte Sitz (in der Oberverteilung mit Ausgleich) an die am stärksten überhängende Partei geht. Wenn nun diese Partei durch zusätzliche Stimmen einen Überhang-Sitz verliert, gibt es in der Oberverteilung mit Ausgleich eine niedrigere Gesamtsitzzahl. In der Regel müsste sich aber die Gesamtsitzzahl um mehr als 1 verringern, so dass auch andere Parteien Ausgleichsmandate verlieren - was ja auch logisch ist, wenn ein Überhangmandat wegfällt.

Im konkreten Fall wechselt aber die Partei, welche die Ausgleichsgröße bestimmt - da SPD und CDU relativ gesehen annähernd gleich stark überhängen. Hierdurch verringert sich die Hausgröße nach Ausgleich nur noch um 1, und damit fällt durch zusätzliche SPD-Stimmen der SPD-Sitz weg.

Meines Erachtens ein seltenes Phänomen, welches nicht kalkulierbar ist (und damit für mich hinnehmbar).

Spontane Idee, wie man das auch noch in den Griff kriegen kann: Man geht beim Ausgleich einen Tick weiter als unbedingt nötig, z.B. indem man einen weiteren Sitz zuteilt. Dieser geht dann nicht an die Partei, die die Größe des Ausgleichs bestimmt - so dass zusätzliche Stimmen für diese Partei nicht negativ wirken. In dem angegebenen Beispiel würde das folgendes bedeuten:

Ergebnisse wie BTW 2005:
Es werden nach Ausgleich nicht 622, sondern 623 Sitze zugeteilt. Der Extra-Sitz geht an die Grünen.

Plus 15.000 SPD-Stimmen:
Es werden nicht 621, sondern 622 Sitze zugeteilt. Der Extra-Sitz geht an die SPD.

Vergleich: Die 15.000 zusätzlichen SPD-Stimmen führen jetzt nicht mehr zu einem Sitzverlust der SPD, sondern zu einem Sitzverlust der Grünen. Der relative Sitzanteil der SPD erhöht sich durch die Zusatzstimmen.

Wäre das eine Lösung?
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Bobo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. August 2012 - 23:13 Uhr:   

Ich glaube Ratinger Linke meint folgendes: In einem Land erhält die
Partei X aufgrund zusätzlicher Stimmen ein Mandat mehr, die relevant
überhängende ("relevant" in dem Sinne, dass die Oberverteilung sich an
den Sitzen dieser Partei schlussendlich ausrichtet; das wäre bei der BTW
2009 die CDU) Partei Y erhält in dem Land ein Sitz weniger, wobei Y in
diesem Land keine Überhangmandate hat. Hatte Y vorher N Mandate
bundesweit, so hat sie jetzt N-1 Mandate. X hat ein Mandat mehr
bundesweit. Das alles ist immer noch innerhalb der 1953'er Regelung. Ist
nun Y immer noch die relevant überhängende Partei, so ergibt sich eine
neue Oberverteilung mit verminderter Hausgröße. Nun kann es passieren,
dass neben Y auch X einen Sitz einbüßt und ebenso ein paar andere
Parteien, aber eine Partei Z dabei ist, die ihre Ausgangssitzzahl (also
hinsichtlich der ersten Oberverteilung) behält. Damit hat X trotz
zusätzlicher Stimmen einen Sitz eingebüßt, während Z seine Sitze hält.
Das könnte man als NSG bezeichnen. Allerdings wirken die zusätzlichen
Stimmen eben auch positiv, da Y auch einen Sitz verliert.

Hier stellt sich zum einen die Frage wie wahrscheinlich dieser Effekt
ist und, wenn mehrere Parteien einen Sitz verlieren, ob tatsächlich nur
die Betrachtungsweise gegenüber der Partei Z relevant ist.
Möglicherweise ist es auch viel wahrscheinlicher, dass zusätzliche
Stimmen für X dahin führen, dass eher die anderen Parteien Sitze
einbüßen. Ich habe einige Berechnungen für die BTW 2009 angestellt und
konnte bisher keinen einzigen Fall finden, bei dem X (FDP z.B.) einen
Sitzverlust hinnehmen musste. Aber vielleicht habe ich ja einige Fälle
übersehen. Vielleicht könnte uns Ratinger Linke ein konkretes Beispiel
für die BTW 2009 liefern. Dann kann man die Geschichte auch besser
analysieren und man hätte auch Belege.

Dass man übrigens auch mit statischen Werten arbeiten kann, wie es etwa
M. Fehndrich in einem anderen Thread angedeutet hat (das war wohl im
ersten Schritt die 1953'er Regelung mit 538 Sitzen und dann
Oberverteilung mit 598 Sitzen) ist schon klar. Aber das scheint mir auch
keine befriedigende Lösung zu sein.

Ich hätte noch einen anderen Vorschlag, der auf der 1953'er Regelung
basiert und ohne Oberverteilung auskommt. Vielleicht dazu später mehr
...

Zunächst würde ich aber auch ein konkretes Beispiel bzgl. der BTW 2009
und des obigen Vorschlags sehen wollen.


MfG Bobo.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. August 2012 - 03:35 Uhr:   

@Fragender:

Wenn alle Alternativen völlig gleich schlecht (oder auch gut) sind, kann man sich natürlich enthalten. Ist halt nicht der Sinn von Wahlen, aber wenn man sich bei der Zweitstimme entscheiden kann, hat man mit einer weggeworfenen Erststimme im Normalfall nicht viel verloren. Im konkreten Fall müsste dann aber die Erzeugung bzw. Vermeidung von Überhang ausschlaggebend sein. In deinem Fall wär es dann also sinnvoller, Erkalp zu wählen. Wobei Hamburg-Mitte eigentlich eh für die SPD weitgehend sicher war und die Erststimme damit ziemlich irrelevant. Wenn man da auf Wunder hofft, wär auch Farid Müller infrage gekommen. Das wirkt gegebenenfalls gegen SPD-überhang, stört die CDU-Liste nicht und hat zumindest noch den Hauch einer Chance.

@Martin Fehndrich:

Peifer/Pukelsheim ist allerdigs kein Ausgleich, sondern eine Festlegung der Gesamtsitzzahl, so dass sicher kein externer Überhang auftritt und exzessive interne Kompensation mit gewisser Wahrscheinlichkeit verhindert wird.

@marvin:

Beim SPD-Entwurf gibts mehrere Mechanismen für negatives Stimmengewicht. Jede Landesliste jeder Partei kann davon betroffen sein. Bei den nicht überhängenden Parteien ist die Wahrscheinlichkeit allerdings relativ gering. Insgesamt sind es bei Wahlergebnissen in der Art von 2005 aber immerhin um die 79%. Das ist wohl kaum vernachlässigbar, und auf die Kalkuierbarkeit kommts laut BVerfG nicht an.

Wenn man den letzten Sitz nicht an die am stärksten überhängende Partei gibt, macht man damit im Allgemeinen mehr kaputt als es nützt. Im Beispiel brauchen bloß die Grünen mehr Stimmen zu bekommen und damit beim letzten Sitz die SPD zu überholen, dass zusätzlicher Ausgleich an eine andere Partei fällig wird.
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Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. August 2012 - 10:09 Uhr:   

@Bobo: Das ist der Nachweis fürs Negative Stimmgewicht bei Ihrem Vorschlag, nicht aber bei meinem.
Aber wenn Negatives Stimmgewicht nur zu vermeiden ist, indem man das 53er Modell nimmt und die Länderkontingente schrittweise erhöht, bis nur noch 15 Überhangmandate übreigbleiben, dann muss es halt ohne Oberverteilung geben.
Für den Fall, dass FDP, Piraten und Linke alles über 5% kommen, können wir dann aber u.U. schnell bei über 700 Abgeordneten landen.
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Bobo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. August 2012 - 11:10 Uhr:   

@Nikolaus Krause

Über den Vorschlag ohne Oberverteilung hatte ich auch schon nachgedacht. Um den Bundestag
nicht zu sehr aufzublähen, kann man beim schrittweisen Erhöhen der Sitzkontingente an die
Länder auch Überhang kompensieren; das muss nicht nur im selben Land sein. Man kann
es so sehen, dass die Parteien anderer Länder quasi Kompensationssitze bereitstellen.


MfG Bobo.
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Bobo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. August 2012 - 11:13 Uhr:   

Bobo schrieb:
> Ich habe einige Berechnungen für die BTW 2009 angestellt und
> konnte bisher keinen einzigen Fall finden, bei dem X (FDP z.B.) einen
> Sitzverlust hinnehmen musste.

Ich habe einen Fall für die BTW 2009 gefunden:

Voraussetzungen: 1. Schritt 1953'er Regelung (Bemessung:
Wahlberechtigte, Sainte-Lague)

Die SPD bekommt in Hamburg zusätzliche Zweitstimmen, so dass sie eine
Stimme mehr bekommt als die CDU. Dann bekommt dort die SPD einen Sitz
mehr, die CDU einen Sitz weniger. Beide Parteien haben in Hamburg keinen
Überhang. Bundesweit hat die CDU dann 194, die SPD 147 Sitze. Ausgleich
liefert eine Hausgröße von 666 Sitzen und folgende Sitzverteilung:
CDU 194, SPD 163, FDP 103, "Die Linke" 84, Grüne 76 und CSU 46 Sitze.

Ohne die zusätlichen Stimmen für die SPD ist das Ergebnis:
CDU 195, SPD 164, FDP 104, "Die Linke" 85, Grüne 76 und CSU 47 Sitze.

Gegenüber diesem Ergebnis verliert die SPD oben also einen Sitz, wie
alle anderen Parteien, bis auf die Grünen; die halten ihre 76 Sitze.
Relativ zu den Grünen hat die SPD also trotz zusätzlicher Stimmen einen
Sitz verloren. Aber andererseits haben die zusätlichen Stimmen bewirkt,
dass sonst alle anderen Parteien auch verloren haben. Diese Art von NSG
hat lange nicht die Qualität wie das NSG in den üblichen Beispielen.
Außerdem ist noch fraglich, ob man bei diesem Beispiel noch von NSG
sprechen kann, da eben die Mehrzahl der Parteien Sitze verliert.


MfG Bobo.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. August 2012 - 14:04 Uhr:   

@Nikolaus Krause:

Im Prinzip passt das Beispiel von @Bobo doch. Aber halt nochmal im Detail: So wie ich es verstanden hab, gibt es zunächst eine Oberverteilung auf die Länder nach einer vom Wahlergebnis unabhängigen Bemessung. In den Ländern wird auf die zu berücksichtigenden Listen unterverteilt, ohne Direktmandate zu beachten. Oben drauf kommt eine Oberverteilung nach Parteien. Fehlende Sitze werden zugeteilt ("Zusatzsitze"), überschüssige bleiben erhalten, ohne dass sie als Überhang gewertet werden (hab ich das richtig verstanden?).

Nun wird der Überhang in den Ländern gezählt. Zusatzsitze werden mit dem Überhang verrechnet. Die Gesamtsitzzahl wird so lang erhöht, bis höchstens 15 der so definierten Überhangmandate übrig bleiben (ob das die Anforderungen an eine Begrenzung des Überhangs erfüllt, ist eine andere Frage). (Das hat so viel Asymmetrien, dass eine Freiheit von negativem Stimmengewicht sehr überraschend wär.)

Die Annahme ist nun, dass die CDU überhängt, aber in NRW nicht und auch keinen ungewerteten Überhang aus Rundungsfehlern hat. Die FDP habe 2 Zusatzsitze. Die Soll-Gesamtsitzzahl sei erhöht. In NRW gehe der letzte Sitz an die CDU und der nächste an die FDP; die nötige Stimmenverschiebung für ein Kippen ändere nichts an der Oberverteilung bei der aktuellen Soll-Gesamtsitzzahl.

Nun kippe der Sitz in NRW durch zusätzliche Stimmen der FDP. Bei der FDP ändert sich dadurch zunächst nichts, außer dass sie in NRW einen Sitz mehr erhält und dafür einen Zusatzsitz (egal wo) weniger. Die CDU bekommt umgekehrt in NRW einen Sitz weniger und einen Zusatzsitz mehr. Dieser wird aber mit dem Überhang verrechnet, wodurch es nurnoch 14 gewertete Überhangmandate gibt. Folglich muss die Soll-Gesamtsitzzahl reduziert werden, bis es gerade keine 16 sind oder 598 erreicht sind.

Wegen der doppelten Oberverteilung gibts jetzt viele Möglichkeiten. Der letzte Sitz hat aber jedenfalls ein Überhangmandat abgebaut, vermutlich bei der CDU (wenn nicht bei einer anderen überhängenden Partei). Das kann z.B. dadurch passsiert sein, dass die CDU den Sitz in der Oberverteilung bekommen hat, in einem Land aber nicht (macht einen zusätzlichen Zusatzsitz, der Überhang auffrisst). In der Länderverteilung könnte der Sitz z.B. irgendwo an die Grünen gegangen sein, für die sich aber nichts geändert hat, weil sie dadurch einen Zusatzsitz verloren haben.

Jetzt muss noch Ausgleich abgebaut werden, bis der letzte Sitz wieder ein Überhangmandat deckt. Z.B. könnte der letzte Sitz in der Parteioberverteilung jetzt der FDP gehören. Damit verliert sie einen Zusatzsitz und hat echt einen Sitz weniger. Bei der Länderverteilung geht er im einfachsten Fall auch irgendwo von der FDP ab, wodurch sich nichts ändert (Landessitz wird durch einen neuen Zusatzsitz ersetzt).

Der nächste Sitzabbau könnte schon ein 16. Überhangmandat bedeuten und dürfte damit nicht durchgeführt werden. Bei der effektiven Verteilung auf die Parteien hat sich also insgesamt nichts geändert, außer dass die FDP 1 Sitz verloren hat. Dass es bei einer derart unkoordiniert verzahnten Verteilung überall negatives Stimmengewicht geben kann, ist doch ziemlich offensichtlich.
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marvin
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. August 2012 - 21:45 Uhr:   

OK, mein Schnellschuss von gestern funktioniert tatsächlich nicht (ich habe selber ein paar Gegenbeispiele gefunden). Aber so langsam glaube ich, dass sich das seit nunmehr rund 60 Jahren etablierte grundlegende Wahlsystem für den deutschen Bundestag egal durch welche Korrektur nicht vom negativen Stimmgewicht befreien lässt.

Pukelsheim behauptet zwar, dass sein Vorschlag frei von negativem Stimmgewicht ist, aber das bezieht sich nur auf die Zweitstimme. Betrachten wir mal den Fall, dass die CDU in 2009 ein Direktmandat weniger gewonnen hätte. Dann wäre ihre Mindestsitzzahl nur noch 189, diese wäre ab einer Hausgröße von 650 gewährleistet. Macht man nun die Oberverteilung auf Basis von 650 Sitzen, so erhält man folgendes Ergebnis (in Klammern Differenz zum Pukelsheim-Ergebnis mit dem Original-Wahlergebnis):
CDU 189 (-1)
SPD 159 (-1)
FDP 101
Lin 82 (-1)
Grü 74
CSU 45

Es verlieren also CDU, SPD und Linke je einen Sitz. Bei der erstgenannten Partei wäre das auch verständlich, da sie ja ein Direktmandat weniger hat. Geht man nun davon aus - was ja durchaus wahrscheinlich ist - dass dieses Direktmandat an SPD oder Linke geht, so werden diese Parteien also für ihren Erfolg bestraft. Und zwar absolut und relativ.

Ich weiß jetzt nicht, ob man überhaupt hinsichtlich Erststimmen negatives Stimmgewicht in Betracht ziehen sollte. Aber der gemeine Wähler dürfte davon ausgehen, dass er mit beiden Stimmen der Partei, die er wählt, nützt. Wenn nun das zusätzliche Direktmandat dazu führt, dass die Partei am Ende einen Sitz weniger (und nur noch 12,62% statt 12,71% der insgesamt vergebenen Sitze im Beispiel der Linken) erhält, dann wird diese Erwartungshaltung konterkariert.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. August 2012 - 22:08 Uhr:   

"Aber so langsam glaube ich, dass sich das seit nunmehr rund 60 Jahren etablierte grundlegende Wahlsystem für den deutschen Bundestag egal durch welche Korrektur nicht vom negativen Stimmgewicht befreien lässt."
Interne Kompensation ohne Ausgleich wäre frei von negativem Stimmgewicht und würde die Zahl der Überhangmandate unter 15 halten.

"Pukelsheim behauptet zwar, dass sein Vorschlag frei von negativem Stimmgewicht ist, aber das bezieht sich nur auf die Zweitstimme."
Das stimmt und wurde hier auch schon angesprochen. Mir leuchtet nicht ein, warum nur negatives Stimmgewicht bei Zweitstimmen ein Problem sein soll. Es ist auch zweifelhaft, ob es dem BVerfG einleuchtet. Keine Ausgleichsregelung ist völlig frei von negativem Stimmgewicht.
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Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 10. August 2012 - 00:56 Uhr:   

@Ratinger Linke: So kompliziert habe ich die Sitze nicht gerechnet.
Ich versuchs auch nochmal zu erklären.

So wie ich es verstanden hab, gibt es zunächst eine Oberverteilung auf die Länder nach einer vom Wahlergebnis unabhängigen Bemessung. In den Ländern wird auf die zu berücksichtigenden Listen unterverteilt, ohne Direktmandate zu beachten. Oben drauf kommt eine Oberverteilung nach Parteien. Fehlende Sitze werden zugeteilt ("Zusatzsitze"), überschüssige bleiben erhalten, ohne dass sie als Überhang gewertet werden (hab ich das richtig verstanden?).

Ja, genauso meinte ich das.

Nun wird der Überhang in den Ländern gezählt. Zusatzsitze werden mit dem Überhang verrechnet.
Jetzt: Beträgt der Überhang mehr als 15, wird die Gesamtsitzzahl schrittweise um 1 erhöht. Das Ergebnis wird bei jeder Sitzerhöhung mit dem Ergebnis bei der jeweiligen Sitzzahl nach bundesweiter Oberverteilung verglichen. Dabei wird ermittelt, ob für überhängende Parteien Zusatzsitze anfallen und ob diese evtl. an überhängende Landeslisten gehen und dadurch weiteren Überhang abtragen.

Sitz Nr. 638 geht nach dem 53er Modell (Grundlage deutsche Bevölkerung von Ende 2006) nach Baden-Württemberg (als 81. Sitz), und dort an die CDU (als 30. Sitz).
Damit ist die Zahl der Überhangmandate von ursprünglich 25 bei 598 Sitzen (21 CDU, 3 CSU, 1 SPD in HB) auf 17 reduziert.
Sitzverteilung nach 1953, noch ohne Überhangmandate: CDU 184, CSU 45, SPD 155, FDP 98, Linke 83, Grüne 73.
Sitzverteilung bei 638 gemäß bundesweiter Oberzuteilung:
CDU 185, CSU 45, SPD 156, FDP 99, Linke 81, Grüne 73.
Daher stehen CDU, SPD und FDP jeweils ein zusätzlicher Sitz zu.
Diese zusätzlichen Sitze gehen jeweils an die Landesliste mit der nächsten Höchstzahl. Bei der CDU ist dies das Saarland (3. Sitz bei 4 Direktmandaten), bei der SPD Bremen (2. Sitz bei 2 Direktmandaten).
Damit sind die Überhangmandate auf 15 reduziert.
Außerdem erhält die FDP einen Zusatzsitz.

Bei 638 Sitzen bekommt NRW nach 53er-Modell 137 Sitze zugeteilt, von diesen gehen 48 an die CDU, 21 an die FDP.

Was verändert sich nun, wenn 50000 Stimmen in NRW von der CDU zur FDP wandern?
Erneut ist bei 638 Mandaten die Zahl der Überhangmandate auf 15 reduziert.
Die CDU verliert in NRW einen Sitz an die FDP (CDU 47, FDP 22).
Bundesweit zusammengerechnete Sitzverteilung nach 53er-Modell: CDU 183, FDP 99, alle anderen Parteien bleiben gleich.
Zugleich verliert die CDU auch in der bundesweiten Oberverteilung einen Sitz an die FDP (CDU 184, FDP 100).
Somit ergeben sich wieder drei Zusatzsitze, einer an die CDU im Saarland, einer an die SPD in Bremen und einer an die FDP. (Dieser geht als 23. Sitz nach NRW, aber das ist unerheblich).

Somit verliert die CDU im Endergebnis einen Sitz an die FDP.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 10. August 2012 - 11:36 Uhr:   

Ich hab ja nicht behauptet, dass das genau mit dem Ergebnis von 2009 geht. Aber nachdem offenbar eine konkrete Rechnung nötig ist, hab ich es halt doch durchgerechnet. Du hast 2 verschiedene Rechnungen für 2009 präsentiert; ich komm auf das Ergebnis von weiter oben (bis auf den offensichtlichen Fehler bei der FDP; es reichen also 635 Sollsitze plus 15 gewertete (alle CDU) und 4 ungewertete (3 Linke, 1 CSU) Überhangmandate).

Bei der Implementierung war mir nicht klar, ob es negative gewertete Überhangmandate geben soll, wenn eine Partei mehr Zusatzsitze als Überhangmandate hat. Ich hab sie bei 0 gekappt. Außerdem gibts viele Möglichkeiten, wie man hier Direktmandate von an der Sperrklausel gescheiterten Parteien handhaben kann. Das spielt aber auf der Basis 2009 kaum eine Rolle.

Nach deinem letzten Posting ist mir auch nicht mehr klar, ob die Zusatzsitze direkt mit dem Überhang verrechnet werden sollen oder erst auf die Landeslisten verteilt und nur die der überhängenden Listen verrechnet (ist das der Grund für das jetzt andere Ergebnis?). Nachdem ich zur Verteilung auch noch ein Kriterium dafür bräuchte, hab ich alle verrechnet.

Die normale Verteilung ist dann so (Ober- und Unterverteilung auf die Länder, jeweils letzter und nächster Sitz, Direktmandate und Überhang; unten Oberverteilung (OV) und darunter das Resultat mit gewertetem und ungewertetem Überhang):
 
Sum CDU SPD Grn FDP Lnk CSU letz näch CDU SPD Grn FDP Lnk CSU Über
SH 23 8 6 3 4 2 0 CDU SPD 9 2 0 0 0 0 1
MV 14 5 3 1 1 4 0 SPD FDP 6 0 0 0 1 0 1
HH 13 4 4 2 2 1 0 SPD Lnk 3 3 0 0 0 0 0
NI 63 22 19 7 9 6 0 CDU SPD 16 14 0 0 0 0 0
HB 5 1 1 1 1 1 0 FDP SPD 0 2 0 0 0 0 1
BB 21 5 6 1 2 7 0 Lnk CDU 1 5 0 0 4 0 0
ST 20 6 4 1 2 7 0 SPD CDU 4 0 0 0 5 0 0
BE 25 6 5 5 3 6 0 Lnk SPD 5 2 1 0 4 0 0
NW 136 48 41 14 21 12 0 CDU Grn 37 27 0 0 0 0 0
SN 35 13 5 3 5 9 0 Grn SPD 16 0 0 0 0 0 3
HE 45 15 12 6 8 4 0 Grn CDU 15 6 0 0 0 0 0
TH 19 6 4 1 2 6 0 SPD CDU 7 0 0 0 2 0 1
RP 32 12 8 3 6 3 0 FDP CDU 13 2 0 0 0 0 1
BY 96 0 18 11 15 7 45 CSU FDP 0 0 0 0 0 45 0
BW 80 29 17 12 16 6 0 SPD CDU 37 1 0 0 0 0 8
SL 8 2 2 1 1 2 0 Grn CDU 4 0 0 0 0 0 2
== 635 182 155 72 98 83 45 173 64 1 0 16 45 18
OV 635 184 156 72 99 80 44 FDP CDU
== 654 199 156 72 99 83 45 15

Letzte Sitze (laufende Nummer insgesamt (ab 1 gezählt), Partei in der Parteienoberverteilung, Land in der Länderoberverteilung, laufende Nummer im Land, Partei in der Unterverteilung)
 
630 CDU SH 23 CDU
631 FDP NI 63 CDU
632 SPD BW 80 SPD
633 CDU NW 136 CDU
634 SPD RP 32 FDP
635 FDP BY 96 CSU
636 CDU HE 46 CDU
637 Lnk NW 137 Grn
638 Grn BW 81 CDU
639 SPD NI 64 SPD
640 CDU BY 97 FDP

Dann komm ich auf 6 Typen von negativem Stimmengewicht mit 11 betroffenen Landeslisten (hab bloß das jeweils erste Vorkommen und nur in der ±20%-Bandbreite (wie bei der BMI/BSI-Simulation) sowie nur Fälle mit gleichzeitig absolutem und relativem negativen Stimmengewicht registriert):

CDU +72525 (SH, SN, RP, BW)
=> 184. Sitz Oberverteilung schon bei 630 (gegen Lnk)
=> NI kommt zu spät, um den letzten Zusatzsitz der CDU auffressen zu können
=> Gewerteter Überhang bereits bei 630 Sitzen auf 15 reduziert
OV: SPD -2, FDP -2, Lnk -1
UV: BY -CSU, RP -FDP, NW -CDU, BW -SPD, NI -CDU
Überhang in den Ländern: CSU +1
Gewerteter Überhang: CDU -2, SPD +1, CSU +1
Effekt: CDU -2, SPD -1, FDP -2

CDU -75312 (TH, BW)
=> 184. Sitz Oberverteilung erst bei 636 (gegen Lnk)
=> Letzter Zusatzsitz der CDU wird in HE aufgefressen
=> 639 Sitze nötig
OV: CDU +1, SPD +1, Grn +1, Lnk +1
UV: HE +CDU, NW +Grn, BW +CDU, NI +SPD
Überhang in den Ländern: CDU -1
Gewerteter Überhang: keine Veränderung
Effekt: CDU +1, SPD +1, Grn +1

CDU +18467 (TH)
=> Letzter Sitz in TH kippt von SPD zu CDU
=> Weniger Überhang und früherer Zusatzsitz bei der SPD
=> 630 Sitze reichen
OV: CDU -1, SPD -2, FDP -2
UV: TH +CDU, TH -SPD, BY -CSU, RP -FDP, NW -CDU, BW -SPD, NI -CDU
Überhang in den Ländern: CDU -1, CSU +1
Gewerteter Überhang: CDU -1, CSU +1
Effekt: CDU -2, SPD -2, FDP -2

SPD -7760 (ST)
=> Letzter Sitz in ST kippt von SPD zu CDU
=> Zusatzsitz bei der CDU weg; gewerteter Überhang steigt
=> 640 Sitze nötig
OV: CDU +2, SPD +1, Grn +1, Lnk +1
UV: ST -SPD, ST +CDU, HE +CDU, NW +Grn, BW +CDU, NI +SPD, BY +FDP
Überhang in den Ländern: CDU -1
Gewerteter Überhang: keine Veränderung
Effekt: CDU +2, SPD +1, Grn +1

Grn -14741 (BE)
=> Letzter Sitz in BE kippt von Grn zu SPD
=> Zusatzsitz bei der SPD weg; gewerteter Überhang steigt
=> 640 Sitze nötig
OV: CDU +2, SPD +1, Grn +1, Lnk +1
UV: BE -Grn, BE +SPD, HE +CDU, NW +Grn, BW +CDU, NI +SPD, BY +FDP
Überhang in den Ländern: CDU -1
Gewerteter Überhang: CDU -1, SPD +1
Effekt: CDU +1, SPD +2, Grn +1

Grn -1850 (SN)
=> Letzter Sitz in SN kippt von Grn zu SPD
=> Zusatzsitz bei der SPD weg; gewerteter Überhang steigt
=> 640 Sitze nötig
OV: CDU +2, SPD +1, Grn +1, Lnk +1
UV: SN -Grn, SN +SPD, HE +CDU, NW +Grn, BW +CDU, NI +SPD, BY +FDP
Überhang in den Ländern: CDU -1
Gewerteter Überhang: CDU -1, SPD +1
Effekt: CDU +1, SPD +2, Grn +1

FDP +962 (MV)
=> Letzter Sitz in MV kippt von SPD zu FDP
=> Zusatzsitz bei der SPD senkt gewerteten Überhang früher
=> 630 Sitze reichen
OV: CDU -1, SPD -2, FDP -2
UV: MV +FDP, MV -SPD, BY -CSU, RP -FDP, NW -CDU, BW -SPD, NI -CDU
Überhang in den Ländern: CSU +1
Gewerteter Überhang: CDU -1, CSU +1
Effekt: CDU -2, SPD -2, FDP -1

Der relative Nachteil ist hier überall nicht besonders groß, aber wie gesagt lassen sich auch Fälle konstruieren, wo ausschließlich die Partei mit den zusätzlichen Stimmen einen Sitz verliert. Konkrete Zahlen dafür zu suchen, ist mir jetzt aber zu viel Aufwand (das war jetzt eh schon übertrieben für einen so offensichtlichen Fall).

Die Simulation zur Ermittlung der Wahrscheinlichkeiten rechnet noch, weil das ein Algorithmus mit so unstetigem Verhalten ist, dass man wohl wirklich schrittweise rechnen muss, wenn man die erste Lösung nicht verpassen will (jedenfalls rentiert eine Optimierung nicht).
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Nikolaus Krause
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 10. August 2012 - 12:38 Uhr:   

Nach deinem letzten Posting ist mir auch nicht mehr klar, ob die Zusatzsitze direkt mit dem Überhang verrechnet werden sollen oder erst auf die Landeslisten verteilt und nur die der überhängenden Listen verrechnet (ist das der Grund für das jetzt andere Ergebnis?)

Genau das ist der Grund. Bei 635 Regelsitzen gebe ich den ersten Zusatzsitz für die CDU nach Hessen (als 16.), so dass dann noch drei weitere Regelsitze nötig sind, um auf 15 Überhangmandate zu kommen.

Ansonsten Danke fürs Rechnen! Dieses Modell geht also auch nicht.

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