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Archiv bis 17. Dezember 2004

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Sitzzuteilungsverfahren: Hare/Niemeyer, d’Hondt etc. » Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss » Archiv bis 17. Dezember 2004 « Zurück Weiter »

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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Oktober 2002 - 01:20 Uhr:   

Ein neuer Streit vor dem BVerfG steht womöglich bevor. Am Mittwoch werden die 16 Bundestagssitze im Vermittlungsausschuss verteilt. CDU/CSU wollen eine Verteilung an Koalition und Opposition im Verhältnis von 8:8, wie sie nach den bisher verwendeten Sitzzuteilungsverfahren entstehen würde, SPD/Grüne dagegen mit 9:7 eine Abbildung der Mehrheiten des Bundestages. Die CDU kann schon (wohl in hellseherischer Voraussicht dieses Problems) mit einem Gutachten des Jenenser Juristen Michael Brenner aufwarten. Bemerkenswert ist hier, dass eine "gerechte Verteilung", wie das Gutachten das BVerfG zitiert, z.B. in BVerfGE 96, 264 niemanden der möglichen Streitgegner interessiert hatte.

Sollte es zu einer Klage kommen, hätte das BVerfG allerdings die Chance, endlich klare Regeln für die Sitzzuteilung in den Ausschüssen aufzustellen und die noch nie haltbare Behauptung der Gleichwertigkeit der Zuteilungsverfahren zurückzunehmen. Aber mit größerer Wahrscheinlichkeit wird wieder eine Lösung gefunden, die sich bei nächster Gelegenheit erneut als Problem entpuppt.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Oktober 2002 - 10:24 Uhr:   

Wenn ich den aktuellen Spiegel richtig verstehe, bildet jedes der üblichen Verteilungsverfahren (es wird dort von dreien gesprochen, also mindestens wohl d'Hondt, Hare-Niemeyer und dann wohl noch eine Variante) die Stärke der Parlamentsfraktionen so ab, daß es zu einer 7:7:1:1-Verteilung im Ausschuß kommt.

Die von der Koalition gewollte 9:7 Koalitionsmehrheit (die Verteilung auf die Parteien wird nicht angegeben) ist dagegen rein politisch definiert, die Opposition bezeichnet das dann als willkürlich.

Die zugrunde liegenden Paragraphen kenne ich nicht - wer kann da weiterhelfen?

Mir scheint es aber eher unwahrscheinlich, daß die Auffassung der Koalition vor Gericht durchkommen kann. Wie immer die Argumentation dafür sein würde - dann wäre das auch ein Freibrief für die Regierungsmehrheit, die Opposition noch viel krasser zu behandeln.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Oktober 2002 - 13:07 Uhr:   

"Normalerweise" gilt als Verteilungsverfahren für die Ausschußbesetzung Sainte Lague, und wenn das Ergebnis nicht paßt (d.h. wenn die Regierungsmehrheit nicht im Ausschuß abgebildet wird) gilt d'Hondt.

D.h. es wird nicht eines der üblichen Verteilungsverfahren benutzt, sondern ein Verfahren wird passend zur Wunschverteilung herausgesucht und dies wird nun konsequent weiterentwickelt.

Die Geschäftsordnung des Bundestages sagt auch nicht viel mehr als "im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen"
http://www.bundestag.de/gesetze/go/

Es bleibt zu klären, ob dies ein Verfahren erfüllt, daß einer Parlamentsmehrheit immer eine Ausschußmehrheit garantiert.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Oktober 2002 - 13:28 Uhr:   

Dann ist offensichtlich Sainte Lague das dritte Verfahren.

Daß die Mehrheit sich jedes Mal passend eines der Verfahren aussuchen kann, ist etwas merkwürdig, aber nicht kritisch.

Aber wenn ich den Spiegel richtig verstanden habe, wird nicht etwa "ein Verfahren weiterentwickelt", sondern es gibt überhaupt kein Berechnungsverfahren, sondern die Sitzverteilung wird freihändig festgelegt. Und das entspricht m. E. nicht der Formulierung in der Geschäftsordnung. Diese definiert "Verhältnis der Stärke" zwar nicht explizit, aber das bedeutet noch keine völlige Wahlfreiheit.
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M. Fehndrich
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Oktober 2002 - 13:50 Uhr:   

Vor 3 Jahren hast Du das schon noch kritisch gesehen :)
http://www.wahlrecht.de/forum/messages/172/54.html

"freihängig" heißt aber noch nicht völlige Wahlfreiheit, wenn ein gewisser Rahmen eingehalten wird.

Eine Lösung (Verfahren im Sinne der jetzigen Regierungkoalition) wäre der Koalitionmehrheit vorab die Hälfte +1 im Ausschuß zuzuteilen und danach unter Anrechnung der schon zugeteilten Sitze nach größten Höchstzahlen (D'Hondt oder Sainte Lague).
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ich
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Oktober 2002 - 14:22 Uhr:   

Es ist nicht schwer, ein Verfahren zu konstruieren, das der Regierung grundsätzlich die Mehrheit sichert, ohne den Grundsatz "Verhältnis der Stärke" ganz aufzugeben:

Es wird zweistufig verteilt. Zunächst auf Regierungsparteien und Opposition nach Hare mit Mehrheitsklausel wie bei der Bundestagswahl (bei ungerader Sitzzahl ist die Mehrheitsklausel unnötig und es geht auch ein beliebiges Divisorverfahren). Im zweiten Schritt wird in einem beliebigen Verfahren auf die Fraktionen der Regierung bzw. der Opposition weiterverteilt.

Das ist nicht abwegiger als das Bundestagswahlrecht, das ja auch Unterverteilungen und Mehrheitsklausel kennt. Den zusätzlichen Sitz würden nach Sainte-Laguë wie Hare die Grünen bekommen, bei d'Hondt die SPD. Abgehn würd er in jedem Fall von der Union.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Oktober 2002 - 14:32 Uhr:   

@Martin und @ich

Ja, ist ja kein Problem ein neues Zuteilungsverfahren zu entwickeln, nennen wir es dann mal z.B. Hare-(oder d`Hondt)-Müntefering. Eine Frage bei dieser Zuteilung ist nur, welche Fraktion den Vorabsitz bekommt, wohl die stärkere Fraktion. Eine solche Lösung würde auch die willkürlichen Wechsel zwischen den Zuteilungsmethoden beenden, bei denen ich auch, wie Ralf früher, Bedenken habe.

[OT] @ich
Hast Du eigentlich einen Vornamen? Der ließe sich besser zitieren als ein Personalpronomen :).

@Ralf

SPD und GRÜNE wollen eine 8:6:1:1 Besetzung. Nach welchem Modus die Verteilung erfolgen soll, kann ich nicht sagen, der Antrag der SPD ist noch nicht im DIP. Ich denke mal, nach einem Martins Verfahren ähnlichen Methode.

Dazu als Auszug aus BVerfGE 96, 264 (die Seite des Zitats könnte ich bei Bedarf nachliefern):

"In der Abweichung von dem üblicherweise bei der Gremienbesetzung angewandten Verfahren nach Ste. Lague/Schepers liegt keine mißbräuchliche Handhabung der Geschäftsordnungsautonomie. Wie sich aus dem Beschluß des Bundestages vom 16. Februar 1995 (BTDrucks 13/542) ergibt, wird der Wechsel des Zählsystems dadurch motiviert, daß das System nach Ste. Lague/Schepers die politischen Mehrheiten im Bundestag nicht abbildet. Bei dessen Anwendung entstünde ein Patt zwischen Koalition und Opposition (8:8), während das Verfahren nach d'Hondt bewirkt, daß die Koalitionsfraktionen mit 9 Sitzen über die Mehrheit der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuß verfügen. Ein Wechsel des Zählsystems mit dem Ziel, die Mehrheitsverhältnisse des Plenums in der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses wiederzugeben, ist verfassungsrechtlich unbedenklich."

Auf diese Entscheidung beruft sich auch das Gutachten der Bundestagsverwaltung. Das Bundesverfassungsgericht hat hier demnach schon entschieden, dass die "willkürliche" Besetzung nach Mehrheitsverhältnissen unbedenklich ist (wobei natürlich das BVerfG nicht an seine eigenen Entscheidungen gebunden ist und es in dieser Entscheidung immer noch von einer Gleichwertigkeit der Zuteilungsverfahren und damit fälschlicherweise von einer proporzgerechten Verteilung durch d´Hondt ausgeht). Wenn nicht gerade die Frage auftaucht, warum in der Hälfte des Vermittlungsausschusses die Regierungskoalition eine Mehrheit haben muss, sehe ich keine Probleme für die Koalition.

Ein wenig amüsiert mich die Reaktion der CDU/CSU-Bundestagsfraktion schon: nach Grundmandatsklausel, Überhangmandaten, Bundestagsvizepräsidenten ist dies schon wieder ein Thema, wo die Fraktion ihre ehemalige Meinung teilweise schon nach wenigen Jahren teilweise wieder aufgibt, nur weil sie jetzt betroffen ist :).

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,220301,00.html
DER SPIEGEL: Union will in Karlsruhe klagen

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,218494,00.html
DER SPIEGEL: Der Streit vor dem Streit
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ich / c07
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Oktober 2002 - 15:32 Uhr:   

Mit Mehrheitsklausel gibts keinen "Vorabsitz", es wird nur der Pool für die Unterverteilung größer. Bei ungerader Sitzzahl und zweistufiger Verteilung ergibt sich das gewünschte Ergebnis auch automatisch.



> Hast Du eigentlich einen Vornamen?

Ja: Andreas.

> Der ließe sich besser zitieren als ein Personalpronomen :).

Ich nehm das mal zum Anlass, wieder mein altes Pseudonym c07 zu verwenden. Nachdem ich aus Zeitmangel und wegen der extrem gestiegenen Postingfrequenz vor der Wahl dieses Forum abrupt verlassen hab, hab ich später vereinzelt als "ich" gepostet, weil noch Fragen an mich offen waren, für deren Beantwortung mir die Zeit gefehlt hat. Irgendwie ist das dann zur Gewohnheit geworden und die Fragen sind immer noch unbeantwortet... Aufmerksame Leser werden eh schon längst vermutet haben, dass "ich" und "c07" identisch sind.

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Eike
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Oktober 2002 - 16:04 Uhr:   

Was würde eigentlich passieren, wenn es dann plötzlich (theoretisch) während der Legislaturperiode zu schwarz-grün käme? Würde das wieder umverteilt, oder wie?
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Oktober 2002 - 12:35 Uhr:   

Folgendes meldet AP zum gebilligten Antrag:

"In dem vom Bundestag mit rot-grüner Mehrheit gebilligten Antrag werden die bekannten Zählverfahren (St.Lague/Schepers und d*Hondt) aufgeführt. Weiter heißt es, wenn keines der Verfahren die parlamentarische Mehrheit abbilde, «ist das Verfahren St.Lague/Schepers mit der Maßgabe anzuwenden, dass die zu verteilende Anzahl der Sitze um einen reduziert und der unberücksichtigte Platz der stärksten Fraktion zugewiesen wird»."

Da wird also das ganze Rumgemurkse mit der Besetzung noch mal verschärft. Für etwas andere als die jetzigen Mehrheitsverhälnisse paßt es wieder nicht. Wenn man die Zählverfahren nur Hilfsmittel sieht, soll man sich doch gleich eins definieren, daß die gewünschten Eigenschaften hat.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Oktober 2002 - 13:13 Uhr:   

Hypothetischer Fall: 2 SPD-Abgeordnete wechseln zur CDU. Rot-Grün hat dann immer noch eine Mehrheit. Weil aber im Ausschuss diese Mehrheit nicht abgebildet wird, muss die SPD noch einen Sitz zusätzlich abgeben. :)
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Oktober 2002 - 14:06 Uhr:   

Hier zur Dokumentation die Anträge:

der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

der Fraktionen CDU/CSU und FDP
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Oktober 2002 - 16:27 Uhr:   

Die Begründung des SPD/Grüne-Antrags spricht eindeutig gegen ihn selbst.

"Für die Fälle, in denen die Wiedergabe der Mehrheit auch nicht durch Veränderung der Gremiengröße erreicht werden kann, ist daher eine Regelung erforderlich. Dem trägt Ziff. 2 Satz 2 Rechnung."

Das tut er eben nicht. Ziff. 2 Satz 2 lautet:

"Führt auch ein Rückgriff auf dieses Verfahren [d'Hondt] nicht zur Abbildung der parlamentarischen Mehrheit, ist das Verfahren St. Lague / Schepers mit der Maßgabe anzuwenden, dass die zu verteilende Anzahl der Sitze um einen reduziert wird und der unberücksichtigte Platz der stärksten Fraktion zugewiesen wird."

Die gewünschte Wirkung tritt nur in Spezialfällen ein. Wie ich vorher schon geschrieben hab, ist nicht mal sicher, dass das für die aktuelle Wahlperiode immer stimmen wird. Und dass genau die gegenteilige Wirkung eintritt ist nahezu gleich wahrscheinlich.

Außerdem unterstellt die Begründung, dass ein Patt in der Bundestagshälfte des Vermittlungsausschusses (und damit der Antrag von Union und FDP) verfassungswidrig wär. Ich bezweifle sehr, dass das stimmt, hab aber die angegebene Entscheidung (BVerfGE 96, 283) nicht selber nachgelesen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 01. November 2002 - 11:54 Uhr:   

@Martin Fehndrich:
> Vor 3 Jahren hast Du das schon noch kritisch gesehen
Höhö, das hast Du wohl recht.

Angesichts der jetzt geplanten Murks-Regelung schien mir wohl der "einfache Mißbrauch" plötzlich viel tolerierbarer ...

Grundsätzlich bleibe ich durchaus bei meiner Meinung, daß ein Parlament mehr Eigenständigkeit entwickeln sollte und sich nicht so zum Regierungsanhängsel degradieren darf.
Für die praktische Arbeit finde ich mich ab und zu damit ab, daß von diesem Ideal abgewichen wird - aber nur in gewissen Grenzen.
Wenn nämlich nur die Praxisarbeit der Regierung im Vordergrund steht - dann könnte man als nächstes die Opposition komplett abschaffen, die stört den Prozeß ja nur ...

Totkomisch finde ich hier, wie mit dem Umweg über die "stärkste Fraktion" das nächste Problem schon eingebaut wird.

Das Kernproblem ist halt, daß der Begriff "Regierungsmehrheit" mit einem Parlamentarismus nach GG einfach nicht kompatibel ist.
Aus der Zugehörigkeit gewisser Abgeordneter zu Fraktionen, und aus unverbindlichen Absichtserklärungen von Fraktions- oder Parteiführungen (vulgo: Koalitionsvertrag) läßt sich juristisch halt nichts ableiten. Sonst wäre es ja völlig unnötig, per Abstimmung eine Kanzlermehrheit festzustellen.

Eigentlich sehe ich (außer Rechtsbeugungserlaubnis durchs BVG) keinen Weg, wie rot/grün diese logische Lücke schließen könnte.
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Eike
Veröffentlicht am Freitag, 01. November 2002 - 16:41 Uhr:   

Am besten wäre wohl, wenn die Ausschussmitglieder über Listen aufgestellt würden (ähnlich den Wahlmännern für die Bundesversammlung aus den Ländern); denn dann würde man - zumindest systemlogisch - den richtigen Einwand von Ralf beheben.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Freitag, 01. November 2002 - 21:30 Uhr:   

@Ralf Arnemann
Ausschüsse entscheiden (zumindest theoretisch) ja nichts wirklich selbst, sondern helfen nur, wie die Fraktionen auch, die Parlamentsarbeit zu organisieren.
Die wirkliche Entscheidung fällt dann das Plenum.
Bei der Berechnung der Ausschussitze könnte man auch einen Quasi-Listenverbund erlauben, bei der sich Fraktionen bei der Berechnung der Sitze zusammenschließen. Dann kommt der Begriff "Regierungsmehrheit" nicht mehr vor, faktisch wirkt es aber so.

Erschreckend ist aber daß eine "Berechnungsmethode" entwickelt wird, die in ihrer Formulierung nicht über die aktuell gültige Sitzverteilung hinausgeht. Da hätte man genausogut über eine konkrte Tabelle mit Ausschussgrößen und Sitzverteilungen abstimmen können.
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Juwie
Veröffentlicht am Samstag, 02. November 2002 - 10:34 Uhr:   

@Eike

> Was würde eigentlich passieren, wenn es dann plötzlich (theoretisch) während der Legislaturperiode zu schwarz-grün käme? Würde das wieder umverteilt, oder wie?

Genau! Wegen Fraktionswechseln ging im Herbst 1970 die Mehrheit der sozial-liberalen Koalition nach d'Hondt verloren, deshalb wurde auf am 8. November zu Hare/Niemeyer gewechselt (Schindler, Datenhandbuch Deutscher Bundestag 1949-1999, S. 2081).
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Juwie
Veröffentlicht am Samstag, 02. November 2002 - 11:56 Uhr:   

@c07 bzw ich:

> Es wird zweistufig verteilt. Zunächst auf Regierungsparteien und Opposition nach Hare mit Mehrheitsklausel wie bei der Bundestagswahl (bei ungerader Sitzzahl ist die Mehrheitsklausel unnötig und es geht auch ein beliebiges Divisorverfahren). Im zweiten Schritt wird in einem beliebigen Verfahren auf die Fraktionen der Regierung bzw. der Opposition weiterverteilt.

Völlig richtig!

Der Antrag der Regierungskoalitionen ist selbstverständlich völliger Stuss:
"Führt auch ein Rückgriff auf dieses Verfahren nicht zur Abblikdung der parlamentarischen Mehrheit, ist das Verfahren St. Lague/Schepers mit der Maßgabe anzuwenden, dass die zu verteilende Anzahl der Sitze um einen reduziert wird und der unberücksichtigte Platz der stärksten Fraktion zugewiesen wird."

D.h. eine schwarz-grüne Koalition bekäme im Vermittlungausschuss noch nicht mal ein Patt der Sitze! Daher ist irgendein Zuteilungsverfahren anzuwenden, das so modifiziert ist, dass absolute Mehrheiten erhalten bleiben (wie Hare/Niemeyer bei der BTW; prinzipiell könnte man das aber auch bei allen Rangzahlverfahren so definieren, die immerhin den Vorteil haben, dass sie auch Zugriffe erlauben.
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c07
Veröffentlicht am Samstag, 02. November 2002 - 21:31 Uhr:   

> prinzipiell könnte man das aber auch bei allen Rangzahlverfahren so definieren

Hast du einen konkreten Vorschlag? Eine generelle Vorabzuteilung des ersten Sitz funktioniert jedenfalls nicht (zumindest nicht ohne die Proportionen auch sonst zu verzerren, z.B. bei Verkleinerung von 70:30 auf 3 Sitze nach d'Hondt).

Natürlich könnte man einen Vorabsitz als Ausnahme erst dann einführen, wenn sich normalerweise ein Patt ergeben würde. Aber auch da widerstrebt mir, dass damit das Verfahren nachträglich geändert wird, wenn einem das Ergebnis nicht gefällt.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 02. November 2002 - 21:47 Uhr:   

Die Fraktionen der Regierungsmehrheit erhalten die Hälfte (plus einen Sitz) zugeteilt, die entsprechend unterverteilt werden.
Danach wird nach größten Höchstzahlen zugeteilt, unter Anrechnung der schon zugeteilten Sitze.

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