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Gemeinsame Listen bei Bundestagswahlen

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Tim Spier
Veröffentlicht am Montag, 10. Januar 2005 - 10:36 Uhr:   

Meines Erachtens werden wir bei der nächsten Bundestagswahl bis zu zwei Parteiengruppen haben, die versuchen werden, auf gemeinsamen Listen anzutreten. Prominent in der Diskussion ist die "Volksfront von Rechts" aus DVU und NPD, eventuell noch unterstützt von anderen Rechtsparteien. Noch nicht explizit ausgerufen, aber wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, sich nicht gegenseitig unter die 5 %-Hürde zu drängen, wäre ein Wahlbündnis von PDS und Wahlalternative. Ich würde hier gerne einmal diskutieren, welche Möglichkeiten es nach dem Bundestagswahlrecht für unterschiedliche Parteien gibt, gemeinsam zu kandidieren. Nach der folgenden Pressemitteilung gibt es eine neue Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu diesem Thema, die ich leider noch nicht im Wortlaut vorliegen habe, aber im Ergebnis jede Kombination zweier Parteien für unzulässig erachtet:

"2006 offenbar keine gemeinsame Liste von NPD und DVU möglich;
Bei Bundestagswahl - Bericht über Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu Bundeswahlgesetz

Die beiden rechtsextremen Parteien NPD und DVU dürfen bei der Bundestagswahl 2006 offenbar nicht wie geplant mit einer gemeinsamen Liste antreten. Das ergibt sich einem Bericht des Berliner »Tagesspiegel« (Montagausgabe) zufolge aus einer aktuellen Analyse des Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.

Wie die Zeitung berichtet, ist der Wissenschaftliche Dienst zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der Bundestagswahl weder eine Listenverbindung mehrerer Parteien noch eine andere Kombination möglich ist. In Auftrag gegeben hatte die Analyse den Angaben zufolge der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy, um die Zulässigkeit des von NPD und DVU geplanten gemeinsamen Antretens bei der Bundestagswahl prüfen zu lassen.

Sein negatives Votum, in dem laut »Tagesspiegel« NPD und DVU nicht namentlich genannt werden, begründe der Wissenschaftliche Dienst mit dem Bundeswahlgesetz, das nur Wahllisten mit den Kandidaten ein und derselben Partei zulasse. Auch eine Verbindung von Wahllisten zweier Parteien sei unmöglich, hieß es weiter. Ein solches Vorgehen habe das Bundesverfassungsgericht 1990 als verfassungswidrig beurteilt. Auch sei es unmöglich, dass die NPD nur in den Wahlkreisen antrete, die DVU nur auf den Landeslisten und hinterher die Stimmen für beide Parteien zusammengezählt werden.

Im Oktober hatten sich NPD und DVU darauf verständigt, künftig bei Wahlen gemeinsame Listen und Listenverbindungen anzustreben. Bei der Bundestagswahl 2006 sollte den Angaben zufolge die NPD Listenführer sein."

(AP, 9.1.2005)

Soweit die verkürzende Pressemitteilung. Mir kommen aber zumindest zwei Möglichkeiten in den Sinn, die eine solche gemeinsame Liste doch ermöglich müssten.

1. Die CDU/CSU-Lösung: Wenn zwei Parteien in keinem Bundesland gegeneinander antreten, können sie als Listenverbindung antreten. Könnte für PDS (ostdeutsche Länder) und Wahlalternative (westdeutsche Länder) interessant sein.

2. Offene Listen: Es tritt nur eine Partei zur Wahl an, öffnet aber "unabhängigen" Kandidaten, also denen der kooperierenden Partei, ihre Listen. Meines Erachtens die wahrscheinlichste Lösung für NPD/DVU.

Wie werden diese zwei Möglichkeiten hier gesehen? Beziehungsweise: Welche anderen Möglichkeiten könnte es noch geben?
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Kai
Veröffentlicht am Montag, 10. Januar 2005 - 11:13 Uhr:   

Die CDU/CSU-Lösung gibt es nicht. Diese Lösung existiert nur nach der Wahl für die Fraktionsbildung, aber nicht bereits bei der Wahl selbst. Die CSU muss selbständig die 5-%-Hürde oder die Grundmandatsklausel schaffen. (Arg. e. § 7 BWG)

Die offene Liste ist grundsätzlich möglich. Freilich kann sie sehr schnell an Grenzen stoßen, nämlich dann, wenn der Parteitag der listenführenden Partei einen Kandidaten der eigenen Partei auf einen für einen Kandidaten der anderen Partei reservierten Listenplatz setzen möchte. Soweit sanfter Druck auf die Delegierten ausgeübt wird, würde dieses zur Nichtigkeit der Liste führen (§§ 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 27 Abs. 5, 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BWG); unterbleibt der Druck und agiert der Parteitag eigenwillig, ist der gemeinsamen Liste keine Zukunft beschieden.

Keinesfalls darf die Liste jedoch unter einem Doppelnamen (also NPD/DVU oder PDS/WASG) antreten, da die Liste zwingend den Namen der einreichenden Partei nebst der allgemein geführten Kurzbezeichnung tragen muss (§ 27 Abs. 2 BWG) und die Führung von Bezeichnungen, die denen anderer Parteien ähneln, verboten ist (§ 4 Abs. 1 PartG).
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Tim Spier
Veröffentlicht am Montag, 10. Januar 2005 - 12:12 Uhr:   

Interessant, dass die CSU eigenständig die Hürden überspringen muss, war mir bisher nicht bewusst. Klar, 3 Direktmandate holen die in Bayern immer. Bedeutet das aber auch, dass die CSU bei der Europaparlamentswahl, bei der ja nur die 5%-Hürde gilt, aber nicht die Direktmandatsklausel (da es ja nur einen Wahlkreis gibt), dass die CSU eigenständig im gesamten Bundesgebiet 5 % holen muss? Das könnte ja schon mal knapp werden ...
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 10. Januar 2005 - 12:38 Uhr:   

@Tim:
Richtig, auch bei der EP-Wahl muß die CSU eigenständige 5% holen - das könnte durchaus mal knapp werden.

Ansonsten halte ich es für ziemlich ausgeschlossen, daß die PDS mit der WSAG irgendeine Zusammenarbeit eingehen wird.
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Tim Spier
Veröffentlicht am Montag, 10. Januar 2005 - 13:21 Uhr:   

@Ralf: Ein Zusammengehen von WASG und PDS sehe ich inzwischen auch als unwahrscheinlich an, obwohl eine Kandidatur von beiden Parteien wohl bedeutet, dass sie sich gegenseitig die Stimmen wegnehmen und vermutlich beide keine 5 % bekommen -- was für die PDS einfacher zu verkraften sein dürfte, da sie ja ohnehin die Chance auf drei Direktmandate hat. Wenn man verfolgt, wie die Diskussion in diesen beiden Parteien geführt wird, so fällt auf, dass insbesondere die WASG sich gegen eine solche Zusammenarbeit sträubt. PDS-Strategen wie Michael Brie bieten hingegen der Wahlalternative großzügig die Zusammenarbeit an. Was allerdings dann wohl praktisch auf die Öffnung der PDS-Liste im Westen für Kandidaten der Wahlalternative hinauslaufen wird -- eine Option, in der die WASG nur Juniorpartner wäre ... In jedem Fall eine recht interessante Entwicklung.
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Matthias
Veröffentlicht am Montag, 10. Januar 2005 - 13:33 Uhr:   

@Tim
Siehe auch die Threads "Zulässigkeit der Grundmandatsklausel in einem besonderen Fall" und "Tagesspiegel: NPD-DVU-Liste möglicherweise rechtswidrig".
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 10. Januar 2005 - 14:24 Uhr:   

@Tim:
> Wenn man verfolgt, wie die Diskussion in diesen beiden Parteien
> geführt wird, so fällt auf, dass insbesondere die WASG sich gegen
> eine solche Zusammenarbeit sträubt.
Die Ablehnung hängt von der Art der "Zusammenarbeit" ab.

Die Variante: PDS bleibt Hauptpartei und nimmt einige WASG-ler auf die Liste - die wird natürlich von der WASG skeptisch gesehen (könnte aber darauf hinauslaufen).

Die Variante "gleichberechtigte Zusammenarbeit" (wie sie Deinem Vorschlag oben entspricht, daß die PDS nur im Osten, die WASG nur im Westen antritt) aber wird m. e. von der PDS nicht einmal diskutiert, dafür fühlt sie sich zu sehr als Platzhirsch mit den WASGlern als unbedeutende Splittergruppe.

Wobei ich die PDS-Sicht realistischer finde ...
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Tim Spier
Veröffentlicht am Montag, 10. Januar 2005 - 14:54 Uhr:   

@Matthias: Tja, tatsächlich ein paralleler Thread mit der gleichen Thematik ... Naja, was soll's!

@Ralf: Wenn ich das richtig sehe, und das war ja auch meine Frage, ist eine "gleichberechtigte Zusammenarbeit" bei Bundestagswahlen nicht möglich. Oder habe ich eine Option übersehen?
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Lüko Willms
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2005 - 11:36 Uhr:   

Listenverbindung ... aus dem Para 7 Bundeswahlgesetz (BWG) lese ich nur heraus, daß die Landeslisten einer Partei automatisch als verbunden gelten, während sie früher ausdrücklich als verbunden angemeldet werden mußten.

Da steht aber nicht, daß Landeslisten von verschiedenen Parteien nicht miteinander verbunden werden dürfen.


MfG,
L.W.
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RWagler
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2005 - 11:45 Uhr:   

Betreffend der Ergebnisse der CSU:

Europawahl 1999: 9,4%
Zweitstimmen Bundestagswahl 1998: 6,8% / 37 Direktmandate
Europawahl 2004: 8,0%
Zweitstimmen Bundestagswahl 2002: 9,0% / 43 Direktmandate

Im Moment ist die CSU also noch deutlich von der Panikgrenze entfernt... ;-)
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2005 - 11:54 Uhr:   

@Lüko
Da steht aber nicht, daß Landeslisten von verschiedenen Parteien nicht miteinander verbunden werden dürfen.

Es steht aber auch nicht da, dass sie es dürfen. Aus § 7 I S 1 BWahlG („Landeslisten derselben Partei“) lässt sich aber im Umkehrschluss schließen, dass solche Verbindungen nicht erlaubt sind. Wurde vor einiger Zeit hier schon einmal diskutiert.
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Thadeus
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2005 - 12:17 Uhr:   

Ich habe diese Frage auch im anderen Thread gestellt.
Wie treten die Grünen in Hamburg und Berlin an als Grüne oder AL, bzw GAL. Wenn das so ist (AL, GAL) ist dann nicht eine Umbenennung gerade für die PDS eine Möglichkeit. Also im Osten als PDS und im Westen als WASG. Sollte der Name WASG nicht gehen, wegen der Namensgleichheit nenen sich die Westverbände in "Die Linkspartei" um.
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2005 - 12:36 Uhr:   

@Thadeus
In Hamburg treten die Grünen inzwischen unter der Bezeichnung "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Landesverband Hamburg, Grün-Alternative-Liste" mit der Kurzbezeichnung "GRÜNE/GAL" an. In Berlin treten die Grünen seit der Vereinigung mit dem Bündnis 90 meines Wissens nur noch unter "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN" mit der Kurzbezeichnung "GRÜNE" an.
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L.Willms
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2005 - 13:02 Uhr:   

Weil verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist?

Ich hab inzwischen den Text der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 1990 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26. September 1990 -- 2 BvE 1, 3, 4/90, 2 BvR 1247/90 -- gefunden: http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv082322.html

Wodurch der damals wohl extra für die 1. gesamtdeutsche Bundestagswahl eingeführte Paragraph 53 des Bundeswahlgesetzes als eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes abgelehnt wurde:

"3. Ein Wahlgesetz, das es Parteien ermöglicht, ihre Landeslisten zu verbinden, um als bloße Zählgemeinschaft die 5 v.H.-Klausel zu überwinden (Listenverbindung), gewichtet - anders als eine Regelung, die es Parteien erlaubt, eine gemeinsame Liste aufzustellen (Listenvereinigung) -, den Erfolg von Wählerstimmen ohne zwingenden Grund ungleich und verstößt daher gegen den Grundsatz der Wahl- und Chancengleichheit."

Dabei ging es um den Absatz 2 des § 53:

"(2) Landeslisten verschiedener Parteien, die in keinem Land - ausgenommen Berlin - nebeneinander Listenwahlvorschläge einreichen, können durch Erklärung gegenüber dem Bundeswahlleiter verbunden werden. Die Erklärung ist gemeinsam von den Vertrauenspersonen und den stellvertretenden Vertrauenspersonen aller beteiligten Landeslisten spätestens am 20. Tag vor der Wahl schriftlich bis 18.00 Uhr abzugeben. ... § 6 Abs. 6 und § 7 Abs. 2 und 3 gelten für verbundene Landeslisten verschiedener Parteien entsprechend."

Die Argumentation finde ich allerdings nicht ganz überzeugend.

MfG,
L.W.
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2005 - 19:15 Uhr:   

@L. Willms:

Eigentlich ist ja in Deutschland erlaubt, was nicht ausdrücklich oder implizit verboten ist. Und hier handelt es sich um ein implizites Verbot.

Das Bundeswahlgesetz geht durchgängig davon aus, dass Landeslisten nur von genau einer Partei getragen werden können. Dieses ergibt sich aus vielen Normen, wo immer nur von Partei in der Einzahl gesprochen wird, besonders deutlich wird es aber in § 21 Abs. 4 hinsichtlich des Widerspruchsrechtes der Landesvorstände gegen die Kandidatenkür. Wenn mehrere Parteien an der Kandidatenaufstellung beteiligt wären, müsste eindeutig klargestellt sein, ob der Widerspruch des Vorstandes einer der beteiligten Parteien genügt, oder alle Vorstände widersprechen müssen.

Schließlich wird es ganz deutlich in § 20 Abs. 4 und § 27 Abs. 2 BWG die ohne jede Variationsmöglichkeit die Identität des Listennamens bzw. Kennwortes des Kreiswahlvorschlages an den satzungsgemäßen Parteinamen, der sich widerum aus § 6 Abs. 2 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 2 Parteiengesetz ergibt.

Daher müsste eine Listenvereinigung von zwei Parteien, die also in gemeinsamen Parteitagen gemeinsame Wahlvorschläge aufstellen, vom Bundeswahlgesetz ausdrücklich zugelassen und deren Modalitäten geregelt sein. Das ist aber eben nicht der Fall.
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The Joker
Veröffentlicht am Montag, 30. Mai 2005 - 22:58 Uhr:   

Zum Thema Linksbündnis:
1969 trat eine Wahlpartei ADF (Aktion Demokratischer Fortschritt) an. Dessen Träger, DKP, DFU und BdD blieben damals selbständig.
Also wäre eine Wahlpartei aus PDS und WASG auch möglich. Oder wurde das Wahlgesetz da inzwischen geändert?
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Kai
Veröffentlicht am Dienstag, 31. Mai 2005 - 09:41 Uhr:   

Die Gründung einer Wahlpartei, die ihren Mitgliedern grundsätzlich die Mitgliedschaft in anderen oder bestimmten anderen Parteien gestattet, ist, soweit ich es feststellen konnte, nicht verboten. Voraussetzung wäre freilich, dass auch die beteiligten Parteien ihren Mitgliedern die Mitgliedschaft in dieser Wahlpartei gestatten; hierzu werden in der Regel Satzungsänderungen erforderlich sein.

Sie würde allerdings auf ein praktisches Problem treffen: die PDS ist wegen der Landtagssitze in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von der Verpflichtung, Unterstützungsunterschriften für die Aufstellung von Kreis- und Landeswahlvorschlägen beizubringen, befreit (Schreiben des Bundeswahlleiters vom 27.Mai 2005). Die Wahlpartei müsste hingegen in jedem Wahlkreis 200 (also zusammen 59.800) und für eine flächendeckende Listenkandidatur im Bundesgebiet 27.904 Unterstützungsunterschriften sammeln. Hierauf wird sich die PDS keinesfalls einlassen.

Der Weg läuft faktisch nur über eine Eingliederung der WASG in die PDS mit gleichzeitiger Namensänderung bzw. -ergänzung.
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Sole
Veröffentlicht am Dienstag, 31. Mai 2005 - 13:15 Uhr:   

Fusionen, Auflösung etc erlaubt das PDS-Statut nur nach Urabstimmung. Seit dem Rostocker Parteitag sind nur solche Doppelmitgliedschaften zulässig, die vor der Änderung des Statutes schon bestanden. Eine Doppelmitgliedschaft in PDS und Wahlpartei ist damit nicht möglich.

Ebenfalls Probleme gibt es, weil die Wahlpartei möglicherweise nicht die Prüfkriterien für eine Partei (Organisationsgrad, Ernsthaftigkeit, Anlage auf Dauer) erfüllt und die Liste damit anfechtbar ist wenn diverse Fraktionschefs (Ramelow, Enkelmann) und der Chef einer anderen Partei (Bisky) auf der Liste der Wahlpartei kandidieren. Wenn "technische Fraktionen" schon unzulässig sind, dann sicher auch "technische Parteien", die vor allem eine verschleierte Listenverbindung darstellen.

Weiteres Problem ist, dass das PDS-Vermögen wohl nicht so ohne weiteres in den Wahlkampf einer anderen Partei einfließen darf.
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richards
Veröffentlicht am Sonntag, 05. Juni 2005 - 03:04 Uhr:   

Hochinteressantes Forum, das mir einiges an der politischen Entwicklung und den medialen Diskussionen in Deutschland auch als Ausländer (Österreicher) verständlich macht:

1. Warum kann es so ein Problem sein, bis September eine gemeinsame Liste aus WASG und PDS zustandezubringen?

Ich hätte nie gedacht, dass es da in Deutschland tatsächlich verfassungsrechtliche Hürden geben könnte, die es schwierig machen. Ziemlich absurd, aber natürlich von Kai ganz richtig aufgezeigt, erscheint mir etwa die Tatsache, dass die PDS plötzlich Unterstützungserklärungen sammeln müsste, weil sie sich mit einer anderen Partei zusammentut. In Österreich entscheiden immer die Unterstützungserklärungen der Abgeordneten als Person, daher könnte dieses Problem nicht auftreten. Es würde für die Kandidatur reichen, wenn die PDS-Abgeordneten eine Unterstützungserklärung für eine gemeinsame Liste PDS/WASG abgeben würden. Eine Verfassungsänderung wäre hier wohl auch in Deutschland langfristig sinnvoll.

Übrigens bin ich der Meinung, dass sich die PDS, wenn sie klug ist, sehr wohl auf das Unterschriften sammeln einlassen sollte. Die Chance auf eine Verankerung im Westen und echtes bundespolitisches Gewicht kommt nicht so schnell wieder.

Noch ein Punkt im Wahlrecht scheint mir bednklich, wenn es den tatsächlich gibt: die von sole genannten "Prüfkriterien" für eine Partei (Organisationsgrad...). Kann es wirklich sein, dass eine Liste, die genügend Unterschriften hat, "geprüft" wird, ob sie antreten darf??? Sowas klingt doch nach Wächterrat in Teheran. Das kann doch nicht in Deutschland so gelten. Eine Ausnahme sind klar definierte Verfassungsgefährdung und Verhetzung, wo höherrangige Werte bedroht sind. Aber Formalfragen wie "Organisationsgrad" oder diffuse Begriffe wie "Ernsthaftigkeit" dürfen keine Kriterien für das Recht zum Antreten bei demokratischen Wahlen sein - das wäre ja geradezu eine Aufforderung zum Missbrauch gegen unliebsame Konkurrenten.


2. Was bringen dem Machtmenschen Schröder vorgezogene Neuwahlen?

Eben genau das, dass er dadurch hoffen kann, eine absehbare starke linke Konkurrenz zu verhindern. Die Union kommt zwar noch früher an die Macht, aber Schröder kann sich zumindest im "eigenen" Lager als einzige Option präsentieren. Ohne Neuwahldrohung müsste er fürchten, dass ihn die SPD angesichts eines drohenden starken Linksbündnisses a´la Ulivo abserviert oder aber die SPD unter seiner Führung zwischen rechter und linker Opposition aufgerieben wird. Und dafür bleibt der Linken jetzt zu wenig Zeit, da sie kaum damit zurande kommt, die Rechtsfragen bis zur Wahl zu klären.

Völlig unverständlich ist mir jedoch, warum die Erklärung über die vorgezogene Bundestagswahl nach der Wahl in NRW kam anstatt DAVOR, wo sie Sinn gemacht hätte, um eine Verzerrung des Landtagswahlergebnisses durch die bundespolitische Stimmung zu verhindern. Wäre auch im Sinne der SPD und des "unschuldig" abgestraften Steinbrück gewesen. Wieso lassen sich die "Genossen" so eine Aktion vom Egomanen Schröder gefallen, der Steinbrück ziemlich klar absehbar über die Klinge springen ließ, obwohl er offensichtlich bereits vorbereitet hatte, was Steinbrück zur rechten Zeit wohl den Wahlsieg gerettet hätte - mit positiven Folgen auch für die Bundes-SPD und Schröder selbst.
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Querdenker
Veröffentlicht am Sonntag, 05. Juni 2005 - 20:22 Uhr:   

Weshalb gibt es Neuwahlen? Weil Schröder mit den Grünen und Gysi dann 1 Jahr früher wieder ans Ruder kommen kann.

Die Union hat im Bundesrat 43 von 69 Sitzen. Die Extrawurst für die Dänen im Kieler Landtag (2 MdL, obwohl der SSW weder direkt noch via 5% reingekommen ist) hat die Mehrheiten umgedreht und die Große Koalition erzwungen. Sonst hätte die Union 4 weitere Bundesratsstimmen und damit die 2/3-Mehrheit. Einsprüche zurückweisen könnte der Bundestag dann nicht mehr und Schröder wäre ein Kanzler-ohne-Land.

Die PDS ist eine Ostpartei. Ihr Überleben im Bundestag verdankt sie der 3-Direktmandate-Klausel. Streichen wird man die Klausel wohl mit Rücksicht auf die CSU nicht. Die Linke braucht die Kommunisten und die Mitte braucht die Bayern.

Eine neue Partei fängt bei Null an, d.h. das Projekt Linkspartei von PDS/WASG müßte Tausende von Unterschriften sammeln, beide Parteien abwickeln und würde millionenschwere Subventionen für beide Parteien, mehrere Stiftungen und die PDS-Jugendorganisation verlieren. Die PDS würde 90% der Mitglieder und sicher 99% der berufsmäßigen Parteisekretäre stellen und wäre mit der neuen Partei genauso identisch wie mit der Einheitspartei SED der DDR. So toll - so totalitär.

Offenbar funktionieren unheilvolle Allianzen im rechten Lager (DVU=Finanzierung/NPD=Kader/REP=PseudobürgerlichesFeigenblatt) da reibungsloser.
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AeD
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Juni 2005 - 14:37 Uhr:   

Pressemitteilung des Bundeswahlleiters Nr. 001 vom 8. Juni 2005:

Vertreter von WASG und PDS beim Bundeswahlleiter

WIESBADEN - Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass er heute auf Wunsch der „Arbeit + Soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative (WASG)“ ein Informationsgespräch mit Vertretern dieser politischen Vereinigung sowie der „Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS)“ über die rechtlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme an einer Bundestagswahl mit Kreis- und Landeswahlvorschlägen geführt hat.

Es handelte sich um ein allgemeines Rechtsgespräch zu den Voraussetzungen der Teilnahme an einer Bundestagswahl. Über ihr konkretes Vorgehen werden die an einer Wahlteilnahme Interessierten in alleiniger Verantwortung zu entscheiden haben.

Die Entscheidungen über die Zulassung von Kreis- und Landeswahlvorschlägen durch die zuständigen Wahlorgane (Kreiswahlausschüsse, Landeswahlausschüsse und Bundeswahlausschuss)
sowie die Feststellung der Parteieigenschaft nach § 18 Abs. 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz durch den Bundeswahlausschuss kann der Bundeswahlleiter weder beeinflussen noch vorwegnehmen.
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Sole
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Juni 2005 - 14:51 Uhr:   

Der Jugendverband ['solid] wäre von einer Parteifusion erstmal nicht weiter getroffen. Ist ein eigenständiger Verein.
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Jean
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 11:42 Uhr:   

Wie ist das mit den Nichtwählerstimmen? Ich bin der Meinung dass die Nichtwählerstimmen den jeweiligen Parteien zugeteilt werden, oder lieg ich da falsch?
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me (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 29. November 2005 - 16:13 Uhr:   

Hey ich hätte eine Frage: Wo ist das Wahlrecht verankert und wo finde ich heraus wie das Wahlsystem in der BRD läuft? Muss nämlich ein Projekt für meine Uni machn.
Gruß *Walryder*
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Tim Spier
Veröffentlicht am Dienstag, 29. November 2005 - 20:02 Uhr:   

*seufz* Na mensch, das ist ja mal eine zugespitzte Detailfrage ... Wieso kommst Du denn ausgerechnet auf diesen Thread?
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J.A.L.
Veröffentlicht am Dienstag, 29. November 2005 - 22:12 Uhr:   

@ me: Verzeihung, aber wie hast du es in die Uni geschafft? Auf dem Dach rumgeklettert und dann ist es eingestürzt?

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