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Tagesspiegel: NPD-DVU-Liste möglicher...

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001-025J,.A.L.25 13.07.05, 13:41h 
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Thadeus
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Juli 2005 - 00:03 Uhr:   

"Über Tatsachen sind Ansichten nicht möglich, nur zu Werturteilen. Und als Werturteil betrachtet weicht meine Meinung von der Ihren ab."

Hinter diesen Worten scheint ja eine große Weisheit zu stecken - könnten Sie mir dieses doch mal genauer erklären...
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Mörsberg
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Juli 2005 - 16:18 Uhr:   

> Durch staatliche Norm ist es nicht verboten, wohl aber durch die
> Satzung jeder mir bekannten Partei.
Den Mitgliedern der Parteil "DIE PARTEI" sind Mehrfachmitgliedschaften ausdrücklich erlaubt.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Juli 2005 - 18:28 Uhr:   

Thadeus:
Was ich sagen will: Du hast einfach Unrecht.
Zum Inhalt des Parteiengesetzes kann es aber keine Ansichten geben, denn du schriebst.
"Meiner Ansicht nach ist es nach dem Parteigesetz die Doppelmitgliedschaft nicht erlaubt."

Der Inhalt ist dem empirischen Beweis aber leicht zugänglich, probier's mal selbst aus, etwa unter

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/partg/gesamt.pdf
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Thadeus
Veröffentlicht am Freitag, 15. Juli 2005 - 10:22 Uhr:   

@ J.A.L: und guck mal was ich hier geschrieben habe...

Ich habe aber gerade keines hier und zum suchen im Internet kleine Zeit...

also wozu dieses Geleier?

Schönen Gruß trotzdem
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Freier Wähler
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Juli 2005 - 08:49 Uhr:   

Wenn das NPD/DVU-Bündnis rechtswidrig ist, gilt das natürlich ebenso für die Bündnisse von Linkspartei/WASG und Familienpartei/ÖDP. Sollten die alle nicht zugelassen werden, würde die Bundestagswahl insgesamt zur Farce.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Juli 2005 - 12:04 Uhr:   

Was genau ist denn nicht erlaubt?
a) Mitglieder der Partei A, die nicht Mitglieder der Partei B sind, kandidieren auf einer Liste der Partei B
b) Die Wahlversammlung der Partei B kann ihre Kandidaten wegen einer Vorgabe nicht frei wählen
c) wenn a und b zusammenkommen
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Carsten Heine
Veröffentlicht am Mittwoch, 31. August 2005 - 22:26 Uhr:   

Ich habe auf den NPD-Plakaten einen Aufdruck mit dem DVU-Logo bemerkt.
Es war kein nachträglich aufgeklebter Zettel, sondern Bestandteil des Plakates. Kann das als unzulässige Listenverbindung nachträglich bewertet werden?
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. September 2005 - 13:01 Uhr:   

Natürlich nicht. Abgesehen davon ist das Gerede von "Listenverbindungen" (auch und vor allem im Zusammenhang mit der Linkspartei) terminologisch ziemlich verquer. Denn das Bundeswahlgesetz kennt nämlich Listenverbindungen, und das sogar ausdrücklich als Normalfall. Nur ist damit nicht eine gemeinsame Liste mehrerer Parteien gemeint, sondern daß die Stimmen aller Landeslisten einer Partei bei der Berechnung der Mandatsstärke auf Bundesebene zusammengezählt werden.
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Horst Hetzer
Veröffentlicht am Samstag, 10. September 2005 - 13:49 Uhr:   

Mir ist absolut nicht klar, wie die APPD zur Bundestagswahl zugelassen wurde. Denn diese Partei steht nicht auf der Basis des Grundgesetzes, wie ihr Name ja auch aussagt: "Anarchistische Pogo - Partei Deutschlands". Anarchie gleich Gesetzlosigkeit (sh. Duden bzw.Fremdwörterbuch).
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Görd
Veröffentlicht am Samstag, 10. September 2005 - 13:53 Uhr:   

NPD, DVU etc. stehen auch nicht auf der Basis des Grundgesetzes und wurden zugelassen. So lang die Partei nicht verboten wurde, kann sie an Wahlen teilnehmen. Damit eine Partei verboten werden kann, muss sie ihre Ziele aggressiv-kämpferisch verfolgen. Das sehe ich bei der APPD nicht.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 10:58 Uhr:   

Die Zulassung der APPD in der Sitzung des Bundeswahlausschusses vom 12.08.05 kann man sich hier per Video-Stream ansehen. Die APPD kommt ungefähr bei 3:16:05 dran.

Übrigens war die Entscheidung über die APPD die einzige, die nicht mit Zustimmung des Bundeswahlleiters erfolgt ist. Er hatte sich enthalten.
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Kalle
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 16:44 Uhr:   

Und wieso hat der Bundeswahlleiter sich enthalten? Ich dachte, die Zulassung zur Bundestagswahl sei eine Formalität (Überprüfung von Listen, Unterschriften usw)?
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Jesauer
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 17:43 Uhr:   

Ich nehme mal an, er hatte Zweifel an der sog. "Parteieigenschaft" der APPD. Für mich wirkt sie auch eher wie ein abstruses Kunstprojekt. ;-)
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Schorsch
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 19:16 Uhr:   

Vor der Bundestagswahl 1990 gab es mal die "Deutsche Biertrinker Union"; die hat den Ernsthaftigkeitsnachweis nicht geschafft und ist vom Wahlausschuß nicht zugelassen worden.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 19:27 Uhr:   

Zur Volkskammerwahl hat die DBU, die nur im Bezirk Rostock antrat, 2.534 Stimmen erhalten.

http://www.wahlrecht.de/ergebnisse/volkskammerwahl-1990.htm
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AeD
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 19:38 Uhr:   

Zur Landtagswahl 1990 am 14.10.1990 ist sie noch in Mecklenburg-Vorpommern angetreten und erzielte 4.936 Stimmen.
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Mitschnacker
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 13:35 Uhr:   

Gab es nicht auch mal eine Sex-Partei? (ernstgemeinte Frage)
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Görd
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 16:10 Uhr:   

Ja, die "Deutsche Sex Liga" ehemals "Deutsche Sex Union" (Das Kürzel DSU war aber schon vergeben, deshalb die Umbenennung). Der Sinn der "Partei" bestand aber glaube ich eher darin, ein Pornomagazin steuerlich gefördert (als Parteizeitung) vertreiben zu können. Ich kann mich nicht erinnern, dass diese Partei jemals zu Wahlen angetreten ist.
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Eisvogel
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 22:41 Uhr:   

Interessant, das mit der Parteizeitung. Inwieweit wird denn eine Parteizeitung steuerlich gefördert? Oder geht es nur um den Unterschied zwischen 14 und 7 % Mehrwertsteuer?
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Görd
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 23:34 Uhr:   

Eine Parteizeitung bekommt man, wenn man Mitgliedsbeiträge oder Spenden zahlt, die sind IMHO steuerlich absetzbar. Ich kann mir auch vorstellen das auf solcherlei Zeitungen gar keine Mehrwertsteuer entrichtet werden muss, da diese ja offiziell kostenlos sind, für die Parteimitglieder.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 00:18 Uhr:   

Ohne ein Exemplar des in meinem Elternhause verbreiteten "Vorwärts" vorliegen zu haben, behaupte ich, dass ein Preis aufgedruckt ist, für Erwerb außerhalb der Parteimitgliedschaft.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass dies nur pro forma geschieht, um presserechtlichen Anforderungen (Jedes Druckerzeugnis muss seinen gebundenen Preis aufgedruckt haben.) zu genügen. Ich habe jedenfalls noch nie den Vorwärts im freien Verkauf gesehen.
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Görd
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 00:22 Uhr:   

Ich bekomm mein "Vorwärts" auch kostenlos, aber ein Preis ist aufgedruckt. Dieser Preis ist aber deutlich geringer als mein Mitgliedsbeitrag.
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Eisvogel
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 00:39 Uhr:   

Der Preis auf der Zeitung könnte auch mit dem Vorsteuerabzug zu tun haben.
Denn solange auch nur ein Exemplar verkauft wird, wird die Zeitung ja für den Verkauf hergestellt, dann kann die Vorsteuer für die Materialien vom Finanzamt zurückerstattet werden.
Gebunden wäre der Preis doch nur mit ISBN-Nmmer wie bei Büchern üblich.

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