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Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Dienstag, 13. Juli 2004 - 21:53 Uhr: | |
@Kai: Auf der Seite www.bundespraesident.de ist tatsächlich das Amtsende des Bundespräsidenten mit dem 30.06., der Amtsantritt des Nachfolgers jeweils zum 01.07. angegeben. Aber was den zitierten Abschnitt angeht, "Wenn also am 23.5. gewählt wurde und Rau am 27.5. plötzlich verblichen wäre (was er zum Glück nicht ist), hätte spätestens am 26.6. die Bundesversammlung einen Nachfolger wählen müssen, der spätestens am 28.6. seine Annahmeerklärung hätte abgeben müssen und damit in das Amt eingetreten wäre, 3 Tage vor Amtsbeginn des zuvor gewählten Nachfolgers." so glaube ich daran nicht. Meines Erachtens tritt der Bundesratspräsident als Vertreter des verstorbenen Bundespräsidenten an, bis der Nachfolger vereidigt ist. Das Grundgesetz besagt doch, dass die Bundesversammlung "spätestens" 30 Tage vor Ende der Amtszeit des amtierenden Präsidenten einzuberufen ist - eben, damit ein Nachfolger rechtzeitig bereitsteht. Es sind ja auch organisatorische Fragen - Besetzung von Posten etc. - damit zu regeln. Dass eine Bundesversammlung zweimal wählen muss, wenn ein Nachfolger bereits feststeht, ist meines Erachtens nicht korrekt. Auf deutsch: Wenn Johannes Rau am 27.05. gestorben wäre hätte die Bundesversammlung natürlich nicht spätestens bis 28.06. zusammentreten müssen, da bereits am 24.05. ein Nachfolger gewählt war, d.h. bereitstand. Ich teile also diese Deine Ansicht nicht. In den anderen Aspekten hast Du sicherlich recht. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Dienstag, 13. Juli 2004 - 22:10 Uhr: | |
Im übrigen zeigen die von Uwe dankenswerterweise ins Forum kopierten PDF-Dokumente aus den stenographischen Berichten des Bundestages vom 01.07.1999 und vom 01.07.2004: Beidesmal wird der ausscheidende Präsident als "ausscheidender Präsident", aber noch als "Herr Präsident" angesprochen. Die Eidesleistung des Nachfolgers erfolgt nach der Rede des ausscheidenden Vorgängers. Insofern kann man durchaus der Ansicht sein, erst mit der formellen Vereidigung trete das neue Staatsoberhaupt sein Amt an. Zumindest vom Protokoll her scheint diese Frage nicht ganz eindeutig zu sein, insofern denke ich, war meine Anregung zu diesem Forum doch interessant. Ich möchte mich bei allen bedanken, die mir so ausführlich geantwortet haben. |

Torsten Schoeneberg
| | Veröffentlicht am Dienstag, 13. Juli 2004 - 22:48 Uhr: | |
"Beidesmal wird der ausscheidende Präsident als "ausscheidender Präsident", aber noch als "Herr Präsident" angesprochen. [...] Insofern kann man durchaus der Ansicht sein, erst mit der formellen Vereidigung trete das neue Staatsoberhaupt sein Amt an. Zumindest vom Protokoll her scheint diese Frage nicht ganz eindeutig zu sein." Nein: den Titel behält der Bundespräsident auch nach Ende der Amtszeit. Auch Scheel, Weizsäcker, Herzog und Rau 'müssen' (sofern man sich an staatsbürgerliche Manieren hält) weiter mit "Herr Präsident" angesprochen werden, so habe ich es auch z.B. bei Interviews mit Weizsäcker und Herzog schon öfter gehört. Die Protokolle scheinen für mich ganz eindeutig zu klären, daß die Amtszeit des neuen/alten BuPrä am 1.7. um 0 Uhr geendet/begonnen hat. |

kai
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Juli 2004 - 01:07 Uhr: | |
@ Bernhard Nowak Exakt das meinte ich doch auch. Ich habe nur die Alternative dargestellt, um darzulegen, wie unsinnig die wäre. Es gibt zwei theoretisch denkbare Möglichkeiten, und die eine ist völlig schwachsinnig, also können die Verfassungsväter nur die andere gemeint haben. Im Ergebnis sind wir beide uns völlig einig. Wie schon erwähnt, werden die Herren Scheel, Freiherr von Weizsäcker, Herzog und Rau auch heute noch als Herr Präsident angesprochen, so wie auch den Helmuts Schmidt und Kohl noch die Anrede Herr Kanzler gebührt. Bemerkenswert ist daher im Protokoll die Unterscheidung zwischen "Herr Präsident Rau" und "Herr Bundespräsident Köhler". |

c07
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Juli 2004 - 18:18 Uhr: | |
Torsten: > Auch Scheel, Weizsäcker, Herzog und Rau 'müssen' (sofern man sich an > staatsbürgerliche Manieren hält) weiter mit "Herr Präsident" angesprochen werden War mir nicht bewusst. Das ist ja genauso schlimm wie die österreichische Titelsucht. Vielleicht sollte man den Bundespräsidenten doch mal per TED bestimmen und hoffen, dass es einer wird, bei dem das danach keiner mehr freiwillig macht. |

kai
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Juli 2004 - 00:07 Uhr: | |
@c07 Auch Schmidt und Kohl werden - nach allgemeinem Usus - immer noch als "Kanzler" angesprochen. Das finde ich genauso wenig verwerflich, wie den Umstand, dass die Königin-Witwe Fabiola von Belgien auch heute noch als Königin angesprochen wird. Es handelt sich einfach um so herausragende Ämter, dass nicht nur der Amtsinhaber das Amt prägt, sondern umgekehrt auch das Amt mit dem Amtsinhaber verbunden bleibt. Betrachten Sie es einfach als Teil der politischen Kultur ohne jede Auswirkung auf Macht- und Einflussverhältnisse. |

Florian
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Juli 2004 - 15:13 Uhr: | |
Dito in Amerika. B. Clinton ist immer noch "President Clinton". |

The Joker
| | Veröffentlicht am Dienstag, 20. Juli 2004 - 16:56 Uhr: | |
Da gibt es übrigens eine Gemeinsamkeit mit dem Sport: Ein Olympiasieger bleibt immer Olympiasieger, auch wenn es einen Nachfolger gibt (Dieter Baumann, 5000-m-Olympiasieger 1992 in Barcelona, behielt das Prädikat auch nach 1996). Dass der Titel eines Olympiasiegers mehr bedeutet als ein Weltmeistertitel, zeigt sich darin, dass man nach Verlust des letzteren nur noch Ex-Weltmeister ist. |

kleisthenes
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 04. August 2010 - 17:01 Uhr: | |
Zum Amtseid sagt der Grundgesetzkommentar von Seifert/Hömig, daß der Amtseid eine Amtspflicht des gewählten Bundespräsidenten ist, aber kein Teil des Amtserwerbs. Das Amt hat er mit der Annahme der Wahl und dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers erworben. |

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 04. August 2010 - 17:53 Uhr: | |
Eide sind im allgemeinen nur deklaratorisch und selbst wenn sich jemand aus religiösen Gründen (z. B. Schwurverbot für Christen) weigert, überhaupt zu schwören, so wird dadurch der Amtsantritt nicht verhindert. Wenn ich es richtig verstehe, dann ist er im Moment,wo das Ergebnis verkündet ist, und er angenommen hat, auch schon juristisch BP. Im Falle der "regulären Wahl" wird er ja ab dem Tag BP, an dem die Amtszeit des Vorgängers abläuft. Die Wahl findet i.d.R. ja kurz vor Ablauf dieser Amtszeit statt. Dieses Mal lief ja keine Amtszeit ab, also gilt die Wahl ab sofort. |

mmaneu
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 04. August 2010 - 18:33 Uhr: | |
("Eide sind im allgemeinen nur deklaratorisch und selbst wenn sich jemand aus religiösen Gründen (z. B. Schwurverbot für Christen) weigert, überhaupt zu schwören, so wird dadurch der Amtsantritt nicht verhindert.") Soweit ich weiß, gilt das beim BPräs. nicht. Das Recht, einen Eid zu verweigern, lässt sich aus den Verfassungsbestimmungen zur Religionsfreiheit herleiten, vielleicht auch aus der in Art. 140 übernommenen Regelung in Art. 136 der Weimarer Reichsverfassung, nach der niemand zu einer religiösen Eidesleistung gezwungen werden darf - die man dann noch etwas erweitert - aber die Bestimmungen über die Wahl des Bundespräsidenten sind nach h. M. lex specialis, also vorrangig. Auf den Beginn der Amtszeit hat das aber wohl wirklich keinen Einfluss (vielleicht aber auf deren Ende, wenn er sich standhaft weigert, diese Pflicht zu erfüllen ...) |

kleisthenes
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 05. August 2010 - 10:15 Uhr: | |
("Das Recht, einen Eid zu verweigern, lässt sich aus den Verfassungsbestimmungen zur Religionsfreiheit herleiten") Wohl kaum. Es ist jedem freigestellt, ob er den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung ("so wahr mir Gott helfe") leistet. Der verpflichtende teil des Eides ist eine von aller Religion unabhängige Erklärung. Wenn der Gewählte sich weigert, den Eid zu leisten, verhindert das den Amtsantriritt nicht, er hat das Amt ja schon angetreten. Die Frage ist nur, ob er es dann verliert. |

AeD Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 05. August 2010 - 10:30 Uhr: | |
Wohl kaum. Doch, es gibt Religionen, die eine Eidesleistung an sich verbieten, stattdessen wird dann z.B. vor Gerichten die eidesgleiche Bekräftigung verwendet. |

mmaneu
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 05. August 2010 - 11:30 Uhr: | |
Evangelium des Matthäus, Kapitel 5 (Bergpredigt) 33 Ihr habt weiter gehört, dass zu den Alten gesagt ist: "Du sollst keinen falschen Eid tun und sollst Gott deinen Eid halten." 34 Ich aber sage euch, dass ihr überhaupt nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Stuhl, 35 noch bei der Erde, denn sie ist seiner Füße Schemel, noch bei Jerusalem, denn sie ist des großen Königs Stadt. 36 Auch sollst du nicht bei deinem Haupt schwören, denn du vermagst nicht ein einziges Haar schwarz oder weiß zu machen. 37 Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. |

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 05. August 2010 - 17:08 Uhr: | |
Richtig. Auch das Christentum kennt also das Schwurverbot. Meine Großmutter war Pietistin, und hat nie geschworen. |

kleisthenes
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 05. August 2010 - 23:35 Uhr: | |
@AeD: Mein "wohl kaum" bezog sich auf Deine Meinung, die Religionsfreiheit erlaube, den Eid zu verweigern. Was den Amtseid des Bundespräsidenten angeht, verweist der Grundgesetzkommentar von Seifert/Hömig auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der der Amtseid ohne religiöse Beteuerung ein rein weltliches Gelöbnis ist. Damit dürfte der Verweis auf die Religionsfreiheit hier gegenstandslos sein. @mmaneu: Dir ist vielleicht aufgefallen, daß Matth. 5,33ff in den anderen Evangelien keine Parallele hat. Das ist nicht unbedingt überraschend. Das Matthäusevangelium zeichnet sich durch besonders viele Bezugnahmen auf das Alte Testament aus, weshalb man annimmt, daß es aus judenchristlichen Kreisen stammt. In Matth. 5,33ff spiegelt sich also die Diskussion zu Eiden und Gelübden in Judentum wieder, aus der auch das Einleitungsgebet im Jom Kippur-Gottesdienst entstanden ist. Für die anderen, in heidenchristlichem Umfeld entstandenen, Evangelien spielte das offenbar keine Rolle. Man kann also nicht so schlicht von einem christlichen Verbot des Eides sprechen. Merke: In den vier Evangelien haben wir Dokumente verschiedener Strömungen des frühen Christentums vor uns, die durchaus unterschiedliche Meinungen vertreten. Das heutige Christentum ist ausschließlich heidenchristlich, hat deshalb auch keine Probleme mit dem Eid - abgesehen von fundamentalistisch angehauchten Gruppen. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 06. August 2010 - 09:35 Uhr: | |
Die historische Herleitung ist völlig irrelevant, weil das erst in jüngerer Zeit ein Kriterium geworden ist, lange nachdem sich der Eid faktisch auch kirchenintern etabliert hat, weil er als nützlich angesehn worden ist. In der Anfangszeit der strukturellen Verfestigung der Kirche und später in der Reformationszeit war das aber durchaus umstritten, und viele Christen betrachten das auch heute zumindest mit Argwohn. Auch theologisch wird die Praxis durchaus nicht einheitlich beurteilt. In Deutschland spielen Gruppierungen, die Eide durchweg ablehnen, politisch keine Rolle (weil sie entweder kaum existent sind oder sich wie die Zeugen Jehovas sowieso nicht politisch betätigen), aber Einzelpersonen, auch aus den Mainstreamkirchen, gibt es durchaus. In Großbritannien haben zumindest historisch die Quäker eine starke Rolle gespielt, zumal sie sich auch eher überdurchschnittlich politisch betätigen: "The religious tenets of Quakers forbade them from swearing oaths (because it was regarded as sacrilegious) and an Act of 1696 had given them the right to make affirmations in place of most required oaths (but not the parliamentary oath). This right was periodically renewed and finally made permanent in the mid 18th century, when the same privilege was extended to Moravians. Because the provisions did not apply to the parliamentary oath, however, a Quaker elected to Parliament in 1699, one John Archdale, was consequently unable to take his seat. He refused to take the oath and the option of affirmation was denied him. It was not until 1833 that the first Quaker entered the House: Joseph Pease. When he claimed the right to affirm, a select committee was appointed to examine the issue and the committee concluded that the relevant acts did, in fact, apply to the parliamentary oath. The Quakers and Moravians Act 1833 enabled both Quakers and Moravians to make a solemn affirmation, omitting the phrase 'So help me God'." http://www.parliament.uk/commons/lib/research/rp2000/rp00-017.pdf Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verweigerung eines Eids durch die Religionsfreiheit geschützt ist, auch wenn er aus der Sicht des Gesetzgebers keinen religiösen Charakter hat: "Der Zeugeneid ist zwar, sofern er gemäß § 66c Abs. 2 StPO ohne Anrufung Gottes geleistet wird, nach der Wertordnung des Grundgesetzes eine rein weltliche Bekräftigung der Wahrheit einer Aussage ohne religiösen oder in anderer Weise transzendenten Bezug. Die entgegengesetzte Glaubensüberzeugung des Beschwerdeführers ist gleichwohl durch Art. 4 Abs. 1 GG geschützt." Konkret zum Bundespräsidenten aber: "Diese Verpflichtungen erwachsen aus dem freiwillig gefaßten Entschluß, die Wahl in das Amt eines Verfassungsorgans anzunehmen, in dem der Staat in besonders ausgeprägter Weise unmittelbar zu repräsentieren ist und das deshalb grundsätzlich die vollkommene Identifizierung des Gewählten mit den in der Verfassung niedergelegten Wertungen voraussetzt." http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv033023.html Der Beschwerdeführer war übrigens evangelischer Pfarrer. In Wirklichkeit hat der Eid in Deutschland aber natürlich schon religiösen Charakter. Der standardmäßige Bezug auf Gott hat ganz klar den Zweck, Religion für den Staat zu instrumentalisieren, was zwar eher nicht der Verfassung widerspricht (das Grundgesetz tut es ja schon in der Präambel selber), aber aus christlicher Sicht ist das das größere Problem als der Eid an sich. Sowas wird allerdings gerade nicht mehr als religiöse Motivation anerkannt, siehe Kriegsdienstverweigerung aus religiös motivierten ethischen Gründen. Aus der Sicht des Staats ist es jedenfalls die klügere Vorgehensweise, möglichst weitgehende Umgehungsmöglichkeiten für Eide vorzusehen. Damit lässt er den Widerstand dagegen weitgehend ins Leere laufen und kann für die Masse weiter auch in säkularisierter Zeit latent fast durchwegs noch vorhandene religiöse Gefühle für seine Zwecke nutzen. Effektiver wäre es natürlich, eine echte Staatsreligion zu haben, aber solche Versuche waren bisher wenig erfolgreich, soweit sie nicht eine vorhandene Religion zweckentfremded haben. Da muss man in Deutschland mit dem vorlieb nehmen, was noch davon übrig ist. |

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 06. August 2010 - 23:33 Uhr: | |
Jürgen Girgensohn, Kultusminister NRW 1970-83 war Quäker. Hat er einen Amtseid geleistet? Ich bin zu jung, um mich daran zu erinnern. |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 08. August 2010 - 12:10 Uhr: | |
@Ingo Zachos Aus dem Wikipedia-Artikel (andere Quellen über ihn habe ich nicht zur Hand) geht leider nicht hervor, wann Girgensohn Quäker wurde, so daß sich auch nicht feststellen lässt, ob überhaupt ein Konflikt vorliegt. Was den Amtseid angeht: In NRW werden die Minister meines Wissens vor dem Landtag vereidigt, so daß sich die Frage unter Zuhilfenahme des jeweiligen Landtagsprotokolls beantworten lassen müsste. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 08. August 2010 - 13:43 Uhr: | |
Die Vereidigung ist nicht im Detail protokolliert worden. 1980 heißt es aber: "Herr Girgensohn, nach Ihrer religiösen Überzeugung bekräftigen Sie den Eid nicht durch die religiöse Formel. Ich entbinde Sie deshalb davon, die Schwurhand zu heben." http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP07-2.pdf http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP08-2.pdf http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP09-2.pdf |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 08. August 2010 - 14:17 Uhr: | |
Wenn ich mir das Plenarprotokoll von 1970 anschaue, ist die Vereidigung da tatsächlich nur sehr kursorisch aufgenommen worden: "(Präsident Dr. Lenz vereidigt die Mitglieder der neuen Landesregierung. - Beifall bei der SPD und der Mehrheit der FDP.)" In Hamburg wird das immer komplett protokolliert, da steht dann bei jedem Senator im Protokoll "Ich schwöre es!" bzw. "Ich schwöre es! So wahr mir Gott helfe." Viel interessanter am Protokoll vom 28. Juli 1970 ist dagegen das Wahlergebnis bei der Ministerpräsidentenwahl und das Verhalten eines Teils der FDP-Fraktion - Hohensyburg lässt grüßen. |
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