Verfassungsgerichtshof
des Landes Berlin

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Pressemitteilung

 

17.10.2002


Text der Entscheidung, Informationen zur Entscheidung, Entscheidungen 2000 - heute

Terminshinweis für den 25. November 2002: Mündliche Verhandlung über die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin im Bezirk Steglitz-Zehlendorf

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin wird voraussichtlich am 25. November 2002 unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Dr. Storost in einem Wahlprüfungsverfahren über den Einspruch zweier Zehlendorfer CDU-Mitglieder gegen die Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus vom 21. Oktober 2001 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf verhandeln. 1
Die Einsprechenden waren im Juli 2001 von einem Kreisparteitag als Bewerber auf Wahlvorschlägen nominiert worden, die der Kreisverband Steglitz-Zehlendorf der CDU mit Datum vom 20. August 2001 unter Benennung einer Vertrauensperson beim Bezirkswahlleiter eingereicht hatte. Nachdem Parteigerichte der CDU eine dieser Nominierung zugrundeliegende Delegiertenwahl im Ortsverband Dahlem wegen Nichteinhaltung der Ladungsfrist für unwirksam erklärt hatten, fand im September 2001 ein weiterer Kreisparteitag statt, auf dem neue Wahlvorschläge beschlossen wurden. Diese wurden im selben Monat ohne neue Benennung einer Vertrauensperson und ohne Erklärung der bisher benannten Vertrauensperson über die Änderung oder die Rücknahme der bisherigen Wahlvorschläge ebenfalls beim Bezirkswahlleiter eingereicht. Die Einsprechenden wurden dabei nicht mehr als Bewerber benannt. Der Bezirkswahlausschuß ließ nur die zuletzt eingereichten Wahlvorschläge und die darin benannten Bewerber zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus zu. Die hiergegen eingereichte Beschwerde der Einsprechenden blieb vor dem Landeswahlausschuß erfolglos. 2
Daraufhin haben die Einsprechenden nach der Wahl beim Verfassungsgerichtshof beantragt, die Wahlen zum Abgeordnetenhaus im Bezirk Steglitz-Zehlendorf für ungültig zu erklären und für die Wiederholungswahl die Zulassung der Wahlvorschläge der CDU vom August 2001 anstelle der erst danach eingereichten Wahlvorschläge anzuordnen. 3
Der Verfassungsgerichtshof hat den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 25. November 2002, 10.00 Uhr bestimmt. 4
– VerfGH 192/01 –

 


eingetragen von Matthias Cantow