Polen (Sejm)

[Wahlsysteme im Ausland]

Parlamentswahl in Polen am 15. Oktober 2023: Wahlergebnis und Sitzverteilung  • Links zur Wahl

Wahlsystem

Besonderheiten

Abgeordnetenzahl

Wahlperiode

Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre.

Aktives und passives Wahlrecht

Wahlberechtigt ist jeder polnische Staatsangehörige, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Wählbar ist jeder wahlberechtigte Pole, der mind. 21 Jahre alt ist und seit mind. 5 Jahren in Polen wohnt.

Einteilung des Wahlgebietes

Polen ist in 41 Mehrpersonenwahlkreise eingeteilt, in denen jeweils zwischen 7 und 20 Abgeordnete gewählt werden.

Stimmenzahl

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimmen für einen Kandidaten auf den Wahlkreislisten.

Sperrklausel

Die Mandatszuteilung erfolgt unter den Wahlkreislisten,

Eine Ausnahme gilt für nationale Minderheiten, die sich von einer der obigen Regelungen befreien lassen können. Hiervon profitiert insbesondere die deutsche Minderheit in Polen.

Sitzzuteilungsverfahren

In den Wahlkreisen werden die dort zu verteilenden Sitze nach dem Divisorverfahren mit Abrundung (d’Hondt) auf die Wahlkreislisten verteilt. Durch die getrennte Anwendung in den 41 Wahlkreisen wird der Proporz erheblich zugunsten größerer Parteien verzerrt. Nur bei der Sejm-Wahl 2001 galt vorübergehend das unverzerrte Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte Laguë).

Sitzverteilung

Die in einem Wahlkreis an eine Wahlkreisliste zugeteilten Sitze gehen an die Kandidaten in der Reihenfolge Ihrer Personenstimmen.


von Martin Fehndrich und Wilko Zicht (03.03.2001, letzte Aktualisierung: 16.10.2023, letzte Linkaktualisierung: 17.10.2023 – Stand des Wahlrechts: 2023)