Europawahl in Österreich |
[Europawahlrecht] |
In Österreich werden bei der Wahl am 7. Juni 2009 17 Abgeordnete (2004: 18) für das Europäische Parlament gewählt.
Die Legislaturperiode des Europäischen Parlaments beträgt fünf Jahre.
Aktiv wahlberechtigt ist jeder in Österreich lebende EU-Bürger, der am Wahltag das 16. Lebensjahr (bis 2004: 18. Lebensjahr) vollendet hat.
Passiv wahlberechtigt (wählbar) sind EU-Bürger, am Wahltag das 18. Lebensjahr (bis 2004: 19. Lebensjahr) vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme (Parteistimme). Darüberhinaus kann er eine Vorzugsstimme für einen Bewerber der von ihm gewählten Parteiliste vergeben.
Bei der Sitzverteilung werden nur jene Parteien berücksichtigt, die mindestens 4 % der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben.
Allerdings muss eine Partei wegen der faktischen Hürde (natürliches Quorum) des Divisorverfahrens mit Abrundung (d’Hondt) mindestens 5,56 % der gültigen Stimmen erreichen, um sicher einen Sitz zu erhalten, bei den 8 kandidierenden Parteien zur Europawahl 2009, kann eine Partei mit weniger als rund 4,17 % niemals einen Sitz erringen.
Die Mandate werden bundesweit nach dem Divisorverfahren mit Abrundung (d’Hondt) an die Parteien verteilt.
Die Sitze gehen zuerst an die Kandidaten, die mind. 7 % der auf ihre Parteiliste entfallenen gültigen Stimmen erzielt haben (Vorzugsstimmen), und kann damit gerade für Kandidaten kleiner Parteien einen Einfluss auf die Sitzverteilung haben. Da die Relevanzschwelle proportional mit den Stimmen der Partei wächst, geht die personelle Wirkung bei größeren Parteien verloren. Bei der Europawahl 2004 ging der eine Sitz der FPÖ an Andreas Mölzer (Listenplatz 3), der 21.980 (also 13,9 % der FPÖ-Stimmen) erhielt.