Dänemark (Folketing)

[Wahlsysteme im Ausland]

Im Jahr 2007 hat es einige Änderungen im Wahlgesetz gegeben (Parliamentary Election Act of Denmark, Englisches PDF):

Damit ist diese Darstellung nicht mehr aktuell!

Wahlsystem

Besonderheiten

Abgeordnetenzahl

Das dänische Parlament besteht aus insgesamt 179 Mitgliedern, von denen je zwei auf den Faröer-Inseln und zwei in Grönland gewählt werden.
Die Wahl auf den Faröer-Inseln und in Grönland sind extra geregelt. In Dänemark selbst werden 175 Sitze vergeben.

Wahlperiode

Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre.

Aktives und passives Wahlrecht

Wahlberechtigt ist jeder dänische Staatsangehörige, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Einteilung des Wahlgebietes

Dänemark teilt sich in drei Regionen: Metropolitan Copenhagen, the Islands und Jutland.

Die Regionen sind weiter in mehrere Mehrpersonenwahlkreise (multi-member constituencies) eingeteilt.
Metropolitan Copenhagen besteht aus drei Mehrpersonenwahlkreisen, the Islands und Jutland bestehen je aus 7 Mehrpersonenwahlkreisen.

Die Mehrpersonenwahlkreise (multi-member constituencies) sind weiter eingeteilt in Distrikte (nomination districts), die aber nur für die Aufstellung der Kandidaten und den Auslegungsregeln, wie Parteistimmen Kandidaten zugeordnet werden können, von Interesse sind.

Die 175 Sitze werden an die drei Regionen verteilt.
Es gibt 135 Direktmandate (constituency seats), die auf die Regionen und dann auf deren Mehrpersonenwahlkreise (multi-member constituencies) verteilt sind.

Die Verteilung der 175 Mandate insgesamt und der Direktmandate erfolgt dabei aufgrund der Kennzahl = Einwohner + Wähler der letzten Wahl + Quadratkilometerzahl x 20 und erfolgt nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer).

Sollte der County Constituency of Bornholm nicht mindestens 2 Direktmandate erhalten, gehen 2 Sitze vorab an Bornholm und die Berechnung zur Zuweisung der restlichen 133 Direktmandate erfolgt neu.

Die Kandidaten stellen sich in jeweils einem der 17 Mehrpersonenwahlkreise (multi-member constituencies) zur Wahl.

Stimmenzahl

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimmen für einen Kandidaten einer Partei oder für einen unabhängigen Kandidaten im Mehrpersonenwahlkreis (multi-member constituency).

Sperrklausel

Die Mandatszuteilung erfolgt unter den Wählergruppen, die

  1. wenigstens zwei Prozent der im ganzen Land abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben oder
  2. mindestens ein Direktmandat (constituency seat) gewonnen haben [Grundmandatklausel] oder
  3. in zwei der drei Regionen mindestens so viele Stimmen erhalten haben, wie die durchschnittliche Zahl gültiger Stimmen pro Direktmandat in der Region.

Sitzzuteilungsverfahren

Die Mandate werden landesweit nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) verteilt.

Die Verteilung der Direktmandate im Mehrpersonenwahlkreis erfolgt nach der (Skandinavische oder ausgeglichene Methode) einem modifizierten Divisorverfahren mit Standardrundung.
Die Unterverteilung der Stimmen einer Partei auf die Regionen erfolgt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë). Die weitere Unterverteilung auf die Mehrpersonenwahlkreise erfolgt nach einem Divisorverfahren mit der Divisorfolge 1-4-7-10 (Dänische Methode) [Rundungsgrenze bei einem drittel Sitz].

Sitzverteilung

Von den 175 Sitzen, sind 135 Direktmandate (constituency seats), die restlichen 40 Sitze sind Kompensationssitze (compensatory seats).

Schritt 1: Zuerst werden in den Mehrpersonenwahlkreisen (multi-member constituency) die Direktmandate (Constituency Seats) an die Parteien und unabhängigen Kandidaten verteilt. Dazu wird eine Modifikation des Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) mit der Divisorfolge 1,4-3-5-7 benutzt (Skandinavische oder ausgeglichene Methode) benutzt.

Schritt 2: Danach wird geprüft, welche Parteien eine der Sperrklauseln überwunden haben.

Schritt 3: Dann werden die 40 Kompensationssitze Sitze (compensatory seats) unter Anrechnung der schon zugeteilten Direktmandate nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) an die Parteien, die eine der Sperrklauseln überwunden haben, verteilt.

Sollten Parteien dabei mehr Direktmandate erhalten haben als ihnen nach dieser Berechnung insgesamt zustehen, verbleiben diesen Parteien diese Überhangmandate. Die Berechnung wird ohne die Stimmen und Sitze dieser Parteien wiederholt. Der erneute Rechenschritt wird ggfs. nochmal wiederholt.

Schritt 4-5: Nachdem nun die Sitzverteilung an die Parteien feststeht, werden die Sitze weiter an die Regionen, Mehrpersonenwahlkreise und Kandidaten verteilt.

Schritt 4: Die Sitze einer Partei werden nach dem an die Regionen unterverteilt, wobei schon zugeteilte Direktmandate angerechnet werden.

Dabei gehen die Sitze der in der Reihenfolge der Höchstzahlen des Divisorverfahrens mit Standardrundung (Sainte-Laguë) unter Anrechnung schon zugeteilter Direktmandate an die Parteien und Regionen, denen noch Kompensationssitze Sitze (compensatory seats) zustehen.

Dazu werden für die Parteien in den Regionen die Höchstzahlen berechnet. Die Sitze werden dabei von der größten Höchstzahl absteigend verteilt, wobei jeweils darauf geachtet wird, ob der Partei oder Region noch Sitze zustehen. Wenn einer Partei, die nicht in allen Regionen angetreten ist, durch diese Berechnung Sitze nicht zugeteilt werden können, wird dieser Partei die Sitze vorab zugeteilt.

Schritt 5: Die Sitze einer Region werden dann in die Mehrpersonenwahlkreise (multi-member constituency) nach einem Divisorverfahren mit der Divisorfolge 1-4-7-10 [Rundungsgrenze bei einem drittel Sitz] verteilt (Dänische Methode), wobei schon zugeteilte Direktmandate angerechnet werden.

Schritt 6: In den Mehrpersonenwahlkreisen (multi-member constituency) werden die Sitze an die Bewerber der Parteien verteilt: Entweder werden die Sitze in der Reihenfolge der Personenstimmen dieser Partei an deren Berwerber im Mehrpersonenwahlkreis verteilt oder, wenn eine Partei im Mehrpersonenwahlkreis (multi-member constituency) eine geordnete Liste (party list) aufgestellt hat, erhalten die Kandidaten, die mindestens die Hagenbach-Bischoffsche Wahlzahl [Stimmen der Partei im Mehrpersonenwahlkreis/(Sitze+1)] erreicht haben, einen Sitz und die restlichen Sitze werden in der Reihenfolge der Liste verteilt.

Die Wahl der Abgeordneten der Faröer Inseln

Die beiden Faröischen Abgeordneten werden nach dem Divisorverfahren mit Abrunden (D'Hondt) per Listenwahl bestimmt.


von Martin Fehndrich und Wilko Zicht (29.09.2000, letzte Aktualisierung: 17.10.2010 – Stand des Wahlrechts: 29.09.2000)