Die SPD-Abgeordnete Birgit Roth (Speyer) wurde gewählt, da es zu wenige SPD-Stimmen gab.
Durch einen Wahlrechtsfehler werden Wählerstimmen vom Ergebnis abgezogen, statt dazu gezählt.
Die SPD-Abgeordnete Birgit Roth verdankt ihren Einzug in den Bundestag gerade den Wählern, die nicht SPD gewählt haben. Denn hätten beispielsweise 20.000 Wahlberechtigte in Hamburg, die am 27. September 1998 zu Hause geblieben sind, stattdessen SPD gewählt, säße Roth nicht für die SPD im Bundestag, ohne dass sich sonst etwas an der Sitzverteilung ändern würde.
Dieses nur auf den ersten Blick überraschende Ergebnis ist die Folge eines Wahlrechtsfehlers, der die Zweitstimmen für die Bremer SPD ins Gegenteil verkehrt. Durch die Überhangmandate-Regelung wird die Zweitstimme für eine Partei zu einer Stimme gegen diese Partei.
- Die sozialdemokratische Abgeordnete Birgit Roth (Listenplatz 14, SPD-Landesliste RP) wurde gewählt, da 20.000 Wähler in Hamburg nicht SPD gewählt haben.
Birgit Roth wurde damit von den Nichtwählern gewählt.
- Weitere 10.000 SPD-Zweitstimmen in Mecklenburg-Vorpommern hätten der SPD-Abgeordneten Hedi Wegener (Listenplatz 35, SPD-Landesliste Niedersachsen) das Mandat gekostet.
- Andererseits haben 30.000 SPD-Wähler in Bremen und zusätzlich 1.000 SPD-Wähler in Brandenburg die Berliner Sozialdemokratin Kerstin Raschke (Listenplatz 7) abgewählt (oder auch 70.000 Wähler zuviel in Schleswig-Holstein, Saarland, Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern inkl. 1.000 Wähler in Brandenburg). Dies hätte auch zu einer Mandatsverschiebung von der PDS zur FDP geführt).
- Allein durch die beiden Zusatzmandate der SPD von Roth und Wegener kommt es zu Veränderungen in der Ausschussbesetzung (jeweils zu Lasten der CDU).
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