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11.06.2013
Am 10. Juni 2013 fand eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Europawahlgesetzes vor dem Innenausschuss des 17. Deutschen Bundestages statt. Inhalt des Entwurfs ist u. a. die Einführung einer Dreiprozentklausel, die Anpassung der dem Europawahlgesetz nach in Deutschland zu wählenden Zahl von Mitgliedern an den Vertrag von Lissabon (96 statt vorher 99 MdEP für Deutschland) sowie die Angleichung des Rechtsschutzes und der Fristen bei der Europawahl an die im Gesetz über die Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen getroffenen Regelungen. Auf dieser Seite dokumentieren wir die Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen.
Auch Wilko Zicht von Wahlrecht.de war als Sachverständiger eingeladen, konnte an der mündlichen Anhörung aber nicht teilnehmen, da sein Zug wegen eines nächtlichen Deichbruchs in Sachsen-Anhalt über zweieinhalb Stunden Verspätung hatte. Dadurch kam er erst wenige Sekunden, nachdem der Vorsitzende, Wolfgang Bosbach, die Anhörung vorzeitig beendet hatte, im Sitzungssaal an.
Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zu einem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP sowie Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Europawahlgesetzes in der 110. Sitzung des Innenausschusses des 17. Deutschen Bundestages vom 10. Juni 2013 (Dauer 1:48:18 h)
Sachverständiger/Stellungnahme |
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Prof. Dr. Bernd Grzeszick, Universität Heidelberg – Ausschussdrucksache 17(4)763 A (PDF • 288 KB) |
Prof. Dr. Dr. h. c. Werner Heun, Institut für Allgemeine Staatslehre und Politische Wissenschaften, Göttingen |
Prof. Dr. Franz C. Mayer, LL. M. (Yale) Universität Bielefeld – Ausschussdrucksache 17(4)763 D (PDF • 288 KB) |
Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier, Ludwig-Maximilians-Universität München – Ausschussdrucksache 17(4)763 B (PDF • 240 KB) |
Prof. Dr. Christoph Schönberger, Universität Konstanz |
Wilko Zicht, Wahlrecht.de – Ausschussdrucksache 17(4)763 C (PDF • 220 KB) In der Stellungnahme wird fälschlicherweise behauptet, von den sieben kleinen Parteien, die bei der Europawahl 2009 ohne Sperrklausel einen Sitz errungen hätten, hätte es bei der anschließenden Bundestagswahl nur die NPD geschafft, in allen 16 Bundesländern ausreichend Unterstützungsunterschriften für die Zulassung einer Landesliste zu sammeln. Die NPD war bei der Europawahl gar nicht angetreten und musste überdies bei der Bundestagswahl keine Unterschriften sammeln. In Wirklichkeit ist es keiner einzigen der besagten Parteien gelungen, in allen Bundesländern genügend Unterschriften zu sammeln. Die Freien Wähler sind zur Bundestagswahl gar nicht erst angetreten, die Republikaner haben es in elf Ländern geschafft, die Tierschutzpartner in sechs, die Familienpartei in vier, die Piraten in 15, die Rentner-Partei in drei und die ÖDP in acht (siehe hier). |