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21.06.2008
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte am 11. Juni 2008 dem Digitalen Wahlstiftsystem dotVote 1.0 die Einhaltung eines speziellen Schutzprofils nach den Common Criteria. Basierend auf den Testberichten kann die Hamburgische Bürgerschaft oder ein anderer Gesetzgeber nun entscheiden, ob der elektronische Wahlstift für zukünftige Wahlen zugelassen wird.
Im Gegensatz zu normalen elektronischen Wahlgeräten, die vollständig von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüft und zertifiziert werden, wurde ein Teil der Wahlstift-Zertifizierung durch das BSI vorgenommen. Die PTB hatte ihren Bericht bereits im Januar 2008 an das Landeswahlamt in Hamburg übersandt. Nach dem erfolgreichen Abschluss des gesamten Anerkennungsverfahrens des Digitalen Wahlstift-Systems stellte die Wahlbehörde nun die Prüfberichte ins Internet.
Ursprünglich war der Einsatz eines zertifizierten Wahlstiftes zu der vor vier Monaten durchgeführten Wahl der Hamburgischen Bürgerschaft vorgesehen. Nachdem mehrere Sachverständige auf einer Anhörung des Verfassungsausschusses am 9. November 2007 Bedenken zur Sicherheit sowie zum knappen Zeitplan geäußert hatten, verzichtete die Bürgerschaft Mitte November 2007 auf die Verwendung des Wahlstiftes. Schließlich wurde am 24. Februar 2008 mit normalen Stiften gewählt und per Hand ausgezählt.
Auch wenn mit der Absage im November 2007 der Zeitdruck aus dem Zertifizierungsverfahren genommen wurde, erscheint es fraglich, ob sein Abschluss bei sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung rechtzeitig zur Bürgerschaftswahl möglich gewesen wäre. Es ist allgemein bekannt, dass bei der Umsetzung anspruchsvoller IT-Projekte stets eine zeitliche Verzögerung einkalkuliert werden sollte.