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16.10.2001

Hessischer Staatsgerichtshof verhandelt über Wahlprüfung

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen wird sich am 14. November in einer öffentlichen Verhandlung mit der Grundrechtsklage von Bündnis 90/Die Grünen und einigen hessischen Bürgern gegen den Beschluß des Wahlprüfungsgerichts vom 23. Februar 2001 befassen. Das Wahlprüfungsgericht stellte damals sein Verfahren anläßlich des CDU-Finanzskandals ein, weil es angesichts der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts keine Möglichkeit mehr sah, die Verstöße der CDU gegen das Parteiengesetz im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens zu ahnden. Zwar sei möglicherweise von einem Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien auszugehen, doch könne selbst dies nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 2001 nicht als relevanter Wahlfehler angesehen werden.

Nach Ansicht der hessischen Grünen beruht diese Interpretation des  Karlsruher Urteils durch das Wahlprüfungsgericht auf einem Mißverständnis. Das Bundesverfassungsgericht habe bewußt auf Äußerungen verzichtet, die als Vorentscheidung des konkreten Falles in Hessen verstanden werden könnten. Das Fehlen derartiger Andeutungen könne nun nicht so interpretiert werden, daß Vorfälle in Hessen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts wahlprüfungsrechtlich irrelevant seien. Vielmehr sei die Landtagswahl 1999 aus zwei Gründen für ungültig zu erklären. Zum einen habe die CDU durch die Nichtdeklaration von rund 18 Mio DM in dem der Wahl vorausgehenden Rechenschaftsbericht gravierend gegen das Transparenzgebot verstoßen, das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor allem die Funktion habe, den Wählern die Möglichkeit zu geben, die Finanzquellen der Parteien nachzuvollziehen. Dies sei als Verstoß gegen die Freiheit und Gleichheit der Wahl zu werten. Zum anderen sie die nach einhelliger Ansicht der Wahlforscher wahlentscheidende Unterschriftenkampagne zur doppelten Staatsbürgerschaft nahezu ausschließlich mit nicht deklarierten Geldern finanziert worden, was gegen die Chancengleichheit der Parteien verstoße.

Die Besetzung der Richterbank des Staatsgerichtshof hat sich unterdessen möglicherweise entscheidend geändert. Im März war die Amtszeit der Richterin Felicitas Fertig und des Richters Georg Schmidt-von Rhein, die seinerzeit von der SPD nominiert wurden, abgelaufen. Mittlerweile wurde Fertig wiedergewählt, während Schmidt-von Rhein durch den von der Regierungskoalition nominierten Ekkehard Bombe ersetzt wurde. Damit sind von den 11 Richtern nunmehr sechs von CDU/FDP nominiert worden, nur fünf dagegen von SPD und Grünen.

Die mündliche Verhandlung findet am Mittwoch, den 14. November 2001, ab 10.30 Uhr im Sitzungssaal Nr. 510 W des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen im Gebäude des Hessischen Landtags in Wiesbaden statt. Wegen der begrenzten Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze ist eine Anmeldung zur mündlichen Verhandlung erforderlich. Entsprechende Anfragen können gerichtet werden an die Geschäftstelle des Staatsgerichtshofs - Frau Amtsinspektorin Fein -, Tel.: 0611/322721, Fax-Nr.: 0611/322617.


von Wilko Zicht