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26.1.2001

Häfner wieder im Bundestag

Der Wahlrechts-Experte von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Gerald Häfner, wird in den Bundestag zurückkehren. Durch das voraussichtliche Ausscheiden der designierten Parteivorsitzenden Claudia Roth aus dem Parlament wird ein Nachrücker von der bayrischen Landesliste in den Bundestag einziehen. Eigentlich wäre die ehemalige Bundestagsabgeordnete Halo Saibold erste Berechtigte, doch aufgrund ihres Parteiaustritts anläßlich des Kosovo-Krieges wird sie gemäß § 48 Absatz 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes als Nachrückerin nicht berücksichtigt.

Häfner, der mittlerweile Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie e. V. ist, zeigte sich von dieser Entwicklung zwar überrascht und bat sich zunächst Bedenkzeit aus. Dem Vernehmen nach hat er sich aber mittlerweile entschlossen, das Mandat anzunehmen.

Der gelernte Waldorflehrer und ehemalige bayrischer Grünen-Vorsitzende saß bereits von 1987 bis 1990 sowie von 1994 bis 1998 im Deutschen Bundestag.  In der vergangenen Legislaturperiode hatte sich Häfner u. a. für eine Kompensationsregelung für Überhangmandate eingesetzt. Im Jahre 1990 hatte das Bundesverfassungsgericht u. a. auf Häfners Verfassungsbeschwerde hin die geplante einheitliche Fünfprozenthürde bei der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl und die auf die Bedürfnisse von DSU und CSU zugeschnittene Ausnahmeregelung für Ost-West-Listenverbindungen für verfassungswidrig erklärt. Haupt-Leidtragene dieses Urteils waren aber letztlich die Grünen selbst, die im Westen an der Fünfprozenthürde scheiterten, obwohl sie bundesweit zusammen mit der damaligen Ost-Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf über fünf Prozent der Zweitstimmen kamen.


von Wilko Zicht