Hinweis: Nach der Erklärung des Bundeskanzlers, den Weg zu Neuwahlen
über die Vertrauensfrage nach Art. 68 freizumachen,
gab es Kritik am Verfahren und Forderungen nach einem
Selbstauflösungsrecht,
die auch von Wahlrecht.de getragen werden.
Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe an Persönlichkeiten, die diese
Forderung auch vertreten (Köhler, Papier usw.)
Eine Vertrauensfrage ist nicht der vorgesehene Weg
Das jetzt angedeutete Verfahren über eine (unechte)
Vertrauensfrage ist kein geeigneter Weg um das Parlament aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen.
- Die jetzige Regierung hat eine (schon penetrante) Mehrheit im Parlament, ein ausgesprochenes Mißtrauen bei der Vertrauensfrage erscheint damit sehr manipulativ und nicht echt.
- Für den Verdacht der Manipulation spricht die Ankündigung von Neuwahlen durch die Vertrauensfrage, ohne Darlegung der fehlenden Mehrheit und unter Bezug auf außerhalb des Bundestages liegenden Gründen (Bundesrat, ...).
- Auch eine Kombination mit einer Sachfrage brächte keine Änderung, solange keine Mehrheit für etwas sondern Mißtrauen gesucht wird.
- Inzwischen haben Bundestagsabgeordnete eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
- Bei der Beurteilung hat das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen angelegt, die bei den vorherigen mißglückten Vertrauensfragen als gerade noch (und mit Bauchschmerzen) gegeben ansehen werden könnten
- 1972 hatte Willy Brandt durch Fraktionswechsel mehrerer Abgeordneter keine Mehrheit im Parlament mehr. Die Haushaltsabstimmung scheiterte mit 247:247 Stimmen.
Die Abgeordneten, die auch Mitglieder der Bundesregierung waren, blieben der Vertrauensabstimmung fern (durchaus mit manipulativer Absicht).
- 1983 hat das Bundesverfassungsgericht keine sichere Mehrheit durch die FDP Bundestagsfraktion über den März 1983 hinaus gesehen. Die neue Regierung wurde auch nicht von allen FDP Abgeordneten unterstützt.
Der überwiegende Teil der CDU Abgeordneten enthielt sich der Stimme.
- 2005 bestand bis zur Ankündigung von Neuwahlen eine knappe aber konstante Mehrheit. Der Regierung wird von allen Teilen der Koalition Vertrauen bekundet.
- Der Bundespräsident kann, muß aber nicht, das Parlament nach einer gescheiterten Vertrauensfrage und entsprechender Bitte des Bundeskanzlers auflösen.
- Sollte er von einer Manipulation überzeugt sein, darf er den Bundestag auch nicht auflösen.
Wenn man dem Bundestag gestatten will, auch
ohne objektive Regierungskrise sich selbst auflösen zu können, dann
sollte man ein richtiges Selbstauflösungsrecht einführen.
Durch eine Verfassungsänderung wäre der Bundestag in der Lage, sich selbst mit entsprechender Mehrheit aufzulösen.
- Der Bundestag wäre unabhängig von Bundeskanzler und Bundespräsident.
- Eine ausreichende Mehrheitserfordernis könnte Manipulationsversuche vermeiden. D.h. mind. 2/3 Mehrheitserfordenis, oder sogar noch mehr. Es ist zu vermuten daß z.Z. auch eine ¾ Mehrheit erreicht werden würde.
- Ein Vergleich mit Weimar läuft fehl. Nach der Weimarer Reichsverfassung konnte das Parlament sich nicht selbst auflösen. Dies konnte nur der Reichspräsident.
- Gegen eine leichtfertige Selbstauflösung spräche
- Das Beharrungsvermögen von Abgeordneten am Mandat.
- Widerstand der Opposition in einer für Sie ungünstigen Situation. Hier liegt ja das einmalige der derzeitigen Situation. Die regierenden Parteien liegen in den Umfragen weit zurück, so daß insgesamt ein breiter Konsens besteht, Neuwahlen durchführen zu lassen.