Idealansprüche der Parteien |
[Wahlrechtslexikon] |
Der Idealanspruch einer Partei bei einer Verhältniswahl sind so viele Mandatsbruchteile, dass deren Anteil an den zu vergebenden Mandaten exakt dem Anteil der Partei an den zu berücksichtigenden Stimmen entspricht, also:
Idealanspruch := zu vergebende Mandate · | Stimmen für die Partei zuteilungsberechtigte Stimmen |
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Nachdem sich damit im Allgemeinen kein ganzzahliger Wert ergibt, ein Mandat aber unteilbar ist, müssen die Ansprüche irgendwie gerundet werden. Zu diesem Zweck gibt es verschiedene Methoden der Stimmenverrechnung.