Obernkirchen

[Kommunalwahlrecht]

Negatives Stimmgewicht durch erschöpfte Teilliste

Bei der Kommunalwahl am 9. September 2001 in Niedersachsen kam es bei der Wahl zum Rat der Gemeinde Obernkirchen zu folgendem Ergebnis:

Stadtrat Obernkirchen

              Stimmen        Sitze

SPD             6.436           12
CDU             5.032           10
GRÜNE             542            1
WGO             1.175            2
FDP               481            0
Prof. Dr. Bögel   994           (2)   1
Gesamt:        14.660          (27)  26

Dabei gab es eine Wahlvorschlagsverbindung aus CDU, WGO und dem Einzelwahlvorschlag Bögel, die insgesamt auf 7.201 Stimmen kam.

Bei der Berechnung der Sitze nach dem Divisorverfahren mit Abrunden (D’Hondt/Hagenbach-Bischoff) ergibt sich (mit dem Divisor 496) folgende Verteilung der Sitze:

Oberverteilung     Stimmen     Stimmen/Divisor      Sitze

SPD                 6.436            12,975            12
Listenverbindung    7.201            14,518            14
GRÜNE                 542             1,092             1
FDP                   481             0,969             0
Gesamt:            14.660                              27

Die Unterverteilung auf die einzelnen Wahlvorschläge der Wahlvorschlagsverbindung erfolgt mit dem Divisor 496:
Da in beiden Fällen (Ober- und Unterverteilugn) der Divisor 496 ist, hat sich die Wahlvorschlagsverbindung letztlich nicht ausgewirkt.

Unterverteilung:        Stimmen         Stimmen/Divisor    Sitze
CDU                       5.032            10,145             10
WGO                       1.175             2,368              2
Prof. Dr. Bögel             994             2,004              2   (1)
Listenverbindung Gesamt:  7.201                               14  (13)

In diesem Fall erzielt der Einzelwahlvorschlag Bögel 2 Sitze. Ein Einzelwahlvorschlag kann naturgemäß aber nur einen Sitz besetzen. Dazu regelt das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz – NKWG – in § 36 Abs. 7:

Ergibt die Berechnung nach den Absätzen 2 und 3 mehr Sitze für einen Wahlvorschlag, als Bewerberinnen und Bewerber auf ihm vorhanden sind, so bleiben die übrigen Sitze bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt.

(Interessanterweise fehlt eine solche Klausel bei Wahlen, in denen das Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche eingeteilt ist – Regelungslücke!)

Für die Wahlvorschlagsverbindung insgesamt bedeutet dies den Verlust eines Sitzes. Dieser Sitzverlust wäre dann nicht eingetreten, wenn beispielsweise 100 Stimmen, die an den Einzelwahlvorschlag Bögel gegangen sind, an die SPD gegangen wären.

Für die Wahlvorschlagsverbindung bedeutet dies zusätzlich, dass die absolute Mehrheit von 14 zu 13 Stimmen im Rat verloren gegangen ist.

Lösungsmöglichkeit

Anmerkungen


von Martin Fehndrich (16.09.2001, letzte Aktualisierung: 07.02.2009)