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Wahlrecht.de Forum » Sonstiges (FAQs, Wahltipps, usw. ...) » Fragen zum Wahlehrenamt (Wahlvorstand/Wahlhelfer) » Ablehnung eines Wahlehrenamtes » 26-50 « Zurück Weiter »

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Mike Menzel
Veröffentlicht am Dienstag, 30. März 2004 - 12:46 Uhr:   

Kai: hehee! dann nützt mir mein schwerbehinderten-ausweis also vielleicht? Bin zu 50% schwerbehindert, werde aber kaum einen Arzt finden der mir bescheinigt nicht 8 Stunden im Wahllokal sitzen zu können ... was nun tun?

Meinst du nicht auch (kai), dass die Menschen viel mehr querulieren sollten um diesen evetuell bösartigen Beamten mal bißchen Mehrarbeit zu beschaffen?!

Grüße
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Florian
Veröffentlicht am Dienstag, 30. März 2004 - 14:57 Uhr:   

"Meinst du nicht auch (kai), dass die Menschen viel mehr querulieren sollten um diesen evetuell bösartigen Beamten mal bißchen Mehrarbeit zu beschaffen?!"

Na was ist denn das bitte schön für eine Einstellung?
Erstens einmal gefällt mir die Grundeinstellung schon nicht, sich vor dieser Arbeit unbedingt drücken zu wollen.
Und zweitens ist ein Beamter nicht "bösartig", nur weil er die undankbare Aufgabe hat, Leute für dieses Ehrenamt zu rekrutieren.
Und drittens ist querulieren nur um des querulieren wollens genau das: mieses Querulantentum.

Außerdem @ Mike und Su:
Nur weil Ihr in diesem Forum Hilfe für Euer "Problem" bekommen habt, solltet Ihr nicht den Trugschluss daraus ziehen, hier würde mit Eurer Einstellung mehrheitlich symphatisiert. Dem ist nämlich ganz sicher nicht so!
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Jürgen
Veröffentlicht am Dienstag, 30. März 2004 - 19:17 Uhr:   

Gibt es für Wahlhelfer ein Höchstalter?
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Jürgen
Veröffentlicht am Dienstag, 30. März 2004 - 19:28 Uhr:   

> Gibt es für Wahlhelfer ein Höchstalter?

Hab's selbst gefunden:

Antwort: Ja, nämlich 65.

"Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können ablehnen...
Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben."
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 31. März 2004 - 00:54 Uhr:   

Mike:
> Meinst du nicht auch (kai), dass die Menschen viel mehr querulieren sollten
> um diesen evetuell bösartigen Beamten mal bißchen Mehrarbeit zu beschaffen?!

Wenn die Beamten nur eventuell bösartig sind und die gesetzliche Grundlage auch einwandfrei ist, startet man damit u.U. völlig unnötig eine Gewaltspirale.
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Juwie
Veröffentlicht am Mittwoch, 31. März 2004 - 07:27 Uhr:   

@ Florian

Freue mich über Deine Klarstellung ggü. Mike und Su.

Ich begrüße es, dass man den beiden bei ihrem Problem hilft, denn sie sind mit ihrer politischen Einstellung für das Amt des/der Wahlhelfer/in schlicht ungeeignet (schön, dass sie das auch selbst so sehen).
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Kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 31. März 2004 - 10:24 Uhr:   

zu den vorigen.

Mike: Als Wahlhelfer musst Du nicht acht Stunden am Stück im Wahlbüro sitzen. Üblicherweise ist es die Hälfte der Wahlzeit und die Auszählung, zusammen also etwa 6 Stunden, und auf Deine Behinderung würde bei der Verteilung der Anweseneheitszeiten Rücksicht genommen werden.

Mike & Florian: In der Tat ist die Organisation einer Wahl eine sehr undankbare Aufgabe, gerade weil die Bereitschaft zum Wahlhelfen immer geringer wird. Wenn mir dann noch jemand den Datenschutzbeauftragten auf den Hals hetzen würde, weil ich die Durchschriften der Schreiben mit den Berufungen nicht durch den Schredder gejagt habe, dann würde ich jedenfalls mir überlegen, ihm zu zeigen, dass der Arm des Staates der längere ist, denn mein Gedächtnis kann kein Datenschutzbeauftragter löschen.

Ich selbst habe mich 1994 und 1998 freiwillig als Wahlhelfer gemeldet. Nach der Wahl 1998 wurde ich dann auch für die Europa- und Kommunalwahlen 1999 und die Landtagswahl 2000 berufen, und fand das eigentlich sehr nett, weil wir bei allen vier Wahlen das selbe Team waren und sehr gut zusammenarbeiteten. Gerade dann, wenn man - wie es nach Möglichkeit geschehen soll - im eigenen Wahlbezirk eingesetzt wird, ist es auch ganz nett, wenn man im Laufe des Tages die gesamte Nachbarschaft im Wahllokal begrüßen kann. Die Achtung der Bürger vor den Ehrenamtlichen ist einem dann auch sicher.

@Jürgen: Über 65 kann man ablehnen, muss man aber nicht. Theoretisch kann man auch mit 90 noch Wahlhelfer machen.

@Juwie: Su hat ja nur gesagt, dass sie nicht ständig berufen werden möchte und sich davor sorgt, weil eben ihre Bekannten ihr davon berichten, dass sie immer wieder genannt werden. Das ist für mich durchaus nachvollziehbar. Wahlämter, die so verfahren, produzieren damit auch von selbst eine enorme Scheu davor, sich freiwillig als Wahlhelfer zu melden, da die bereits mehrfach erfolgte Berufung kein Grund ist, das Wahlehrenamt abzulehnen.
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Mike
Veröffentlicht am Mittwoch, 31. März 2004 - 12:18 Uhr:   

@Flrian:

Dir gefällt also meine Grundeinstellung nicht, da Du denkst ich möchte mich vor etwas drücken! (Oder ist es doch eher meine politische Einstellung???) Dann lies mal bitte noch mal von vorne diesen Thread. Aus diesem geht nämlich hervor, dass ich mich ganz sicher NICHT vor meiner sozialen und demokratischen Verantwortung in diesem Staat drücken werde, sondern sie immer gern wahr genommen habe und dieses auch in Zukunft so sein wird. Eine derartige Veranstaltung wie Wahlen halte ich für unnötig und möchte eben nicht genötigt werden, solch ein "Ehrenamt" auszuüben. Das sollte jeder selbst für sich entscheiden können. Wenn es mir um das von Dir in die Welt gesetzte "vor etwas drücken" ginge, hätte ich dem Kreiswahlleiter sicher die Fahrt zu meinen tatsächlich schwerbehinderten Vater als Grund der Weigerung angegeben und dann wäre es gut gewesen!

Zum anderen hat ja wohl kai den eventuell bösartigen Beamten ins Spiel gebracht und ich das dann lediglich aufgenommen. (Auszug:"Als zuständiger Beamter will ich nicht ausschließen, dass ich mir aus reiner Boshaftigkeit schon die Namen dieser "Querulanten" merken würde")

Ich hoffe nun auch was klargestellt zu haben!

An Juwie noch ein Wort: Die Nichteignung zu einer derartigen Stimmabgabe (ich behalte gern meine Stimme, als Sie irgendjemanden zu geben der ganz sicher nicht in meinem namen handelt, wenn der fraktionszwang ruft oder angebliche real-politsche erkenntnisse keine andere entscheidung zulassen.) sagt nichts, aber auch gar nichts über den Menschen der hinter dieser Entscheidung steht und auch nichts über die Erfahrungen die bei dieser Entscheidung eine Rolle spielten!

danke für's lesen!!
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Sven
Veröffentlicht am Freitag, 02. April 2004 - 09:27 Uhr:   

Hallo!

Habe auch aufmerksam alle Beiträge zu diesen Thread gelesen. Bin von der Stadt ebenfalls zum Wohlvorstand berufen worden und nicht bereit, dieser Berufung Folge zu leisten.

Welche Gründe, "Wichtiger Grund", zählen denn dazu? Krankheit, Familie usw. habe ich schon gelsen, was genau schreibt man denn in seiner Ablehnung? Muß man dazu eine ausführliche Begründung abgeben oder reicht ein kurzer Satz "wg. Pflege der Großmutter"...

Wer hat damit schon Erfahrungen gemacht und kann hierüber berichten?
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 02. April 2004 - 11:39 Uhr:   

@Sven:

Auch wenn ich nicht nachvollziehen kann, warum Sie keine Lust haben, dieser Berufung, bei der es sich um eine Bürgerpflicht handelt, Folge zu leisten, beantworte ich Ihre Frage.

Die Begründung muss so ausführlich sein, dass daraus hervor geht, warum die Wahrnehmung des Wahlehrenamtes unmöglich (und nicht nur unbequem) ist. Das heißt, Sie müssen insbesondere darlegen, warum Sie den ganzen Tag über verhindert sind, im Wahllokal zu sitzen. In der Regel ist die Anwesenheit von 7.30 Uhr bis ca. 8.15 Uhr und von ca. 20.45 Uhr bis zum Ende der Auszählung für alle Wahlvorstandsmitglieder Pflicht. In der übrigen Zeit können regelmäßig die Hälfte der Mitglieder abwesend sein, sodass noch gute 6 Stunden bleiben. Wenn Sie je eine Stunde vormittags, mittags und abends Ihre Oma pflegen müssen, können Sie immer noch das Wahlehrenamt wahrnehmen.
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André
Veröffentlicht am Freitag, 02. April 2004 - 13:29 Uhr:   

Ich habe keinerlei Verständnis für die Ablehnung eines Wahlehrenamtes
(wenn es sich nicht um eine unzumutbare Härte handelt).
Für mich ist es eine selbstverständlichkeit bei jeder Wahl seit 1994 dieser "Bürgerflicht" (Kai) nachzukommen, die Demokratie in Deutschland und der EU gehört für mich zu den erhaltenswertesten Errungenschaften der Neuzeit.
Eine Mitarbeit bei einer Wahl muss für jeden Demokraten eine Ehre sein.
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Sven
Veröffentlicht am Freitag, 02. April 2004 - 13:54 Uhr:   

Ach Sch*** auf Wahlehrenamt...Die ganze Woche im Büro abhängen und dann auch noch mit meinen verrückten Nachbarn den Sonntag zusammen bei Stulle und Kaffee in einer verdreckten Schule an verklebten Schultischen verbringen? Kann mir was besseres vorstellen, als das.

Und auf die 23 EUR kann ich getrost verzichten. Gibt genug Fanatiker die das Toll finden und sich freiweillig melden um jeden Nachbarn einzeln am Sonntag zu begrüßen und zu wissen wer erschienen und wer nicht um das dann weiterzutratschen. Ne, kein Bock, da sollen die sich andere Dumme suchen, die dazu Lust haben.

@André
Wieso hast Du kein Verständnis dafür? Ich lasse mich nicht meiner Freiheit berauben (so fasse ich diese "Einladung" der Stadt auf) und gehe da zu irgendwelchen oberschlauen Rentnern die mir dann noch was zu sagen haben hin und lasse mir den tollen freien Tag (von denen ist diesee Jahr ja nicht viele gibt) vermiesen. Habe Familie und die braucht Ihren Vater und Enkel, da bleibt keine Zeit für eine "Europa"-Wahl...

Habe scho bei mir im Job mit genügend "tollen" Kollegen zu tun und brauche meine Ruhe an einem Sonntag...Also sehen werden die mich am 13.6. garantiert nicht, wäre auch soweiso nicht zur Wahl gegangen, boykottiere die Wahlen und mache hächstens Briefwahl...

Also, das ist meine Meinung zu dem Thema und die mach ich hier gerne öffentlich, denn Meinungsfreiheit haben wir in Deutschland.

Grüäße an all die anderen die das was ich gerade geschrieben habe sicher genauso sehen und grüße an die, die am 13.06. bei schönen Wetter lieber die stinkende Trunhalle der örtlichen Grundschule "überwachen" wollen und eine Strichliste stundenlang abzuarbeiten...

Sven
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Sole
Veröffentlicht am Freitag, 02. April 2004 - 16:08 Uhr:   

Demokratie funktioniert eben nur, wenn die Leute mitmachen. Unser Staat erlaubt recht großzügige Freiheiten, sein Funktionieren setzt aber voraus, dass der Einzelne sich auch immer seiner Pflichten bewußt ist.
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Uwe
Veröffentlicht am Freitag, 02. April 2004 - 16:21 Uhr:   

@sole:
»Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab: vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.«
Sollte Jose Ortega y Gasset da etwas vergessen haben?
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Sole
Veröffentlicht am Freitag, 02. April 2004 - 18:22 Uhr:   

Nun, das Zitat ist höchst umstritten.
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Juwie
Veröffentlicht am Samstag, 03. April 2004 - 11:15 Uhr:   

Warum sollen denn nur die Wahlvorstand sein, die das "toll" finden.

Das heißt doch, jene die hochmotiviert sind, das Amt zu übernehmen. Wobei die Frage ist, was die Leute motiviert. Schon mal überlegt, dass dies für eine "Volksbewegung" eine günstige Methode wäre, das Ergebnis zu beeinflussen, wenn keiner sonst mehr will?
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Kai
Veröffentlicht am Samstag, 03. April 2004 - 13:54 Uhr:   

@Sven

In der Regel berufen die Wahlämter vorrangig Freiwillige und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die dafür Freizeitausgleich bekommen. Wenn sich aber nicht genügend Freiwillige melden, kann die gesamte Wahl nicht funktionieren. Ich finde es nun wirklich nicht unzumutbar, an einem Sonntag mal sechs bis sieben Stunden auch was für den Staat zu tun, in dem man sich in das Wahlbüro setzt. Denn mehr Aufwand ist das nun wirklich nicht.

Kein Wunder, dass es mit dem Land bergab geht, wenn die Einstellung seiner Bürger so egoistisch ist.

Mike hat hier sehr deutlich gemacht, dass er das System der repräsentativen Demokratie ablehnt. Das kann ich zwar nicht nachvollziehen, die Ablehnung des Wahlehrenamtes ist dann aber konsequent.

Su ist bereit, ein Mal als Wahlhelferin tätig zu werden, möchte aber nicht ständig berufen werden, das ist nachvollziehbar.

Aber bei Ihner pur-egoistichen Einstellung kommt mir wirklich die Galle hoch.

Wenn Sie meinen, dass das unter Ihrer Würde ist, werden Sie sicherlich gerne das dann fällig werdende Bußgeld zahlen. Verdient haben Sie's.
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Jo
Veröffentlicht am Montag, 05. April 2004 - 13:45 Uhr:   

Hallo zusammen,

ich möchte mich in den Kreis derer einreihen, die eine Berufung erhalten haben, aber ihrer "Pflicht nicht nachkommen wollen". Mir ist bewußt, daß die Meinungen zu diesem Thema geteilt sind - das geht ja allein schon aus diesem ganzen Thread überdeutlich hervor - aber vielleicht findet sich hier doch jemand, der mich auch ein wenig verstehen kann.

Mir ist Politik einfach zuwider. Ich weiß, daß ich mit dieser Aussage bei vielen auf Protest stoßen werde, aber es ist einfach eine Tatsache: es interessiert mich nicht. Höchstens so weit, daß ich in der Lage bin, zu wählen. Und das mache ich prinzipiell per Briefwahl. Vor allem Sven spricht mir da aus der Seele. Warum soll man es sich ausgerechnet an einem Sonntag - besonders wenn das der EINZIGE Tag in der Woche ist, an dem keine Verpflichtungen warten und den man daher eigentlich braucht, um sich mal zu erholen - antun, sich in ein Wahllokal zu setzen, sich die Menschen antun, denen man sonst aus dem Weg geht?

Um das Ganze abzukürzen: Für das Amt des Wahlhelfers bin ich denkbar ungeeignet. Nicht nur wegen meiner Einstellung, sondern auch weil es mir zuwider ist, so viele Menschen um mich zu haben.
Auch aus beruflichen Gründen sehe ich mich nicht in der Lage, dieses Amt auszuführen. Ich bin im Job zur Zeit voll eingespannt und habe nebenbei ein Studium laufen, das in diesem Jahr sehr intensive Prüfungsvorbereitungen erfordert.

Meine Frage: Reicht das als Begründung aus? Bzw. wie ausführlich müßte ich das darlegen, um es ausreichend zu machen?
Oder wäre es hilfreicher, "gesundheitliche Gründe" anzugeben? Wie z.B. daß ich mich nicht über längere Zeit mit anderen Menschen in einem Raum aufhalten kann, ohne Panikattacken zu bekommen?

Ich weiß, daß mich hier sehr viele nicht verstehen werden, aber ich weiß auch, daß es einige gibt, denen es ganz genauso geht. Vielleicht gibt es ja jemanden, der mir weiterhelfen kann.

Vielen Dank im Voraus.
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Gast
Veröffentlicht am Montag, 05. April 2004 - 18:09 Uhr:   

Hallo,

ich war so clever und habe meine persönlichen Daten bei der letzten Berufung löschen lassen. Nicht so clever ist, dass ich immer noch im öffentlichen Dienst arbeite. Die Stadt fragte also bei meinem Arbeitgeber nach, und der gab die Daten wieder raus. Bin ich nun bis in alle Ewigkeit dazu verpflichtet "freiwillig" zu helfen, oder kann man sich auf eine gerechte Verteilung der Tätigkeiten berufen.

42 Wahllokale á ca. 8 Personen macht ca. 350 patriotische Mitbürger. Dazu kommen noch einige Briefwahlvorstände. Bei 60.000 Einwohnern gibt es doch bestimmt auch weitere "Freiwillige", selbst wenn man Kinder und Renter berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit in einem Wahlvorstand tätig zu werden dürfte dann irgendwo zwischen 1 und 2 % liegen. Bei einer gerechten Verteilung wären das dann ein- bis zweimal im Leben. [Es mag ein Gedankenfehler vorliegen, aber weit von der Wirklichkeit bin ich nicht entfernt]

Meine Einstellung zur Politik als solche sei mal dahingestellt. "Wer die Wahl hat, hat die Qual".

Nebenbei erwähnt, die 16 € für den freien Tag stehen in keinem Verhältnis zur angedrohten Strafe. Warum wird nicht der gesetzliche Mindestlohn auf die Stunden umgerechnet, oder is er das schon? Und warum nimmt man eigentlich keine Sozialschmarotz... äh, nicht Erwerbstätigen?
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J.A.L.
Veröffentlicht am Dienstag, 06. April 2004 - 00:20 Uhr:   

Seltsam, dass sich hier tagesweise mehrere Leute zu Wort melden, denen das Thema dieser Site angeblich völlig am Hintern vorbei geht und die noch nie zuvor geschrieben haben. Habe Verdacht auf böswilligen Zeitdiebstahl eines Einzeltäters.
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Jo
Veröffentlicht am Dienstag, 06. April 2004 - 07:33 Uhr:   

Was hat es mit Böswilligkeit zu tun, wenn es nun mal Leute gibt, die das Thema tatsächlich nicht interessiert und die den Mut haben, dazu zu stehen, es aber auch wagen, um Rat zu fragen?

Ich dachte, es herrscht bei uns sowas wie Meinungsfreiheit. Aber das scheinen offenbar manche etwas mißzuverstehen.

Und es IST böswillig, es als Zeitdiebstahl zu bezeichnen, wenn Leute um Rat bitten, die sich nun mal einfach nicht für Politik, Wahlen & Co. interessieren.

Auch wenn manchen hier angesichts dieser Aussage hier wieder die Galle hochkommen dürfte.
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Jo
Veröffentlicht am Dienstag, 06. April 2004 - 07:34 Uhr:   

Im übrigen wäre es wirklich eine gute Idee, mal nicht Erwerbstätige für solche Aufgaben heranzuziehen. Die haben vielleicht unter der Woche weniger Streß als jemand, der einen Vollzeitjob (mit öfters mehr als 40 Stunden) hat...
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Mike
Veröffentlicht am Dienstag, 06. April 2004 - 08:53 Uhr:   

Böswillig möchte ich es nicht nennen, aber unpassend ist es schon!

Macht doch einen eigenen Thread auf mit eurem "ich bin so sehr beruflich eingespannt und der sonntag ist mir heilig"-Geheule!

das hat nix mit meinungsfreiheit zu tun, sondern einfach und allein der Übersichtlichkeit wegen wäre das von Vorteil!

Nichterwerbstätige, die in Zukunft noch weniger Geld zum Leben haben werden und ebenso wenig Aussicht auf einen Job haben, sind sicher nicht die idealen Wahlhelfer. Viel größer schätze ich das Potential der Wahl-Saboteure ein!
Hier von Sozialschmarotzern zu reden, zeugt von Engstirnigkeit und sozialer Verhaltensweisen die aus meiners Sicht verabscheuenswürdig sind!
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Kai
Veröffentlicht am Dienstag, 06. April 2004 - 09:39 Uhr:   

Jo:

Mit einem psychiatrischen Attest könnten Sie vielleicht Erfolg haben. Ansonsten wird aber die Gemeinde wohl Ihre Einwände abbügeln können. Wobei ich zugeben muss, dass ich bei Menschen mit Sechs-Tage-Woche ein gewisses Verständnis dafür habe, dass sie einen Tag zur Erholung brauchen. Insofern könnten die Gemeinde mit entsprechendem guten Willen Ihre Berufung zurücknehmen, da dieser Grund den "dringenden beruflichen Gründen" gemäß § 9 Nr. 5 EuWO durchaus nahe kommt.

Andererseits bedenken Sie bitte, dass demokratische Wahlen nur funktionieren Können, wenn sie auch jemand durchführt. Und dazu bedarf es eben der Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger.

Zu Ihren Vorschlag bzgl. der Nicht-Erwerbstätigen darf ich Ihnen nur zu bedenken geben, dass die Gemeinden selbst über keine Daten verfügen, welche Bürgerinnen und Bürger arbeitslos sind und welche nicht. Eine entsprechende Nachfrage an das Arbeitsamt müsste mangels gesetzlicher Grundlage aus Datnschutzgründen unbeantwortet bleiben. Worüber die Gemeinden verfügen, sind die Daten der Sozialhilfeempfänger, aber auf deren Zuverlässigkeit (insbesondere hinsichtlich des rechtzeitigen Erscheinens) würde ich nicht vertrauen, und die Verhängung eines Bußgeldes wäre bei diesen ein stumpfes Schwert.

Gast:

Leider können Sie in der Beziehung überhaupt nichts machen. Sie sind hier als Angestellter im öffentlichen Dienst von Gesetzes wegen "gearscht". Ein Widerspruchsrecht gegen die Herausgabe Ihrer Daten an die Wahlbehörden steht Ihnen nicht zu. Es gibt auch keinen Anspruch auf gleichmäßige Heranziehung der Wahlberechtigten zu Wahlehrenämtern. Allerdings würde ich einfach mal bei Ihrem Personalamt mit einer Gegenvorstellung vorstellig werden, dass Sie bitten, von der Weitergabe Ihrer Daten ausgenommen zu werden, solange nicht alle Kollegen auch zu Wahlehrenämtern herangezogen waren. Denn Ihre Dienststelle ist keinesfalls verpflichtet, die Daten aller in Betracht kommenden Mitarbeiter herauszugeben, sondern kann hieraus eine Auswahl treffen - und bei übermäßiger Heranziehung in der Vergangenheit könnte hier durchaus auch mit einer Fürsorgepflicht des Dienstherren argumentiert werden, auf gleichmäßige Heranziehung aller Mitarbeiter hinzuwirken.
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Mike
Veröffentlicht am Dienstag, 06. April 2004 - 11:19 Uhr:   

ZITAT v. Kai: "Worüber die Gemeinden verfügen, sind die Daten der Sozialhilfeempfänger, aber auf deren Zuverlässigkeit (insbesondere hinsichtlich des rechtzeitigen Erscheinens) würde ich nicht vertrauen"

Was sind das für Pauschalisierungen?? Und das dem Hirn eines ach so demokratischen Wahlhelferleins! Wenn Sie gewählten "Volksver(t)rätern" mehr Vertrauen entgegen bringen können, als einem x-beliebigen Sozialhilfeempfänger dann haben Sie aber ein ernsthaftes Problem hinsichtlich Ihrer Wahrnehmungsfähigkeiten.

Schönen Tag noch!

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