Landeswahlleiter Thüringen

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Medieninformation

188/2014

04.07.2014


16 Parteien dürfen Wahlvorschläge zur Landtagswahl 2014 einreichen

Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2014 gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Landeswahlgesetz für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt: 1
1. Folgende Parteien sind im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten:

Christlich Demokratische Union DeutschlandsCDU
DIE LINKEDIE LINKE
Sozialdemokratische Partei DeutschlandsSPD
Freie Demokratische ParteiFDP
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENGRÜNE
Bürger in WutBIW
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.CSU
FREIE WÄHLER in ThüringenFREIE WÄHLER
Nationaldemokratische Partei DeutschlandsNPD
Piratenpartei DeutschlandPIRATEN
Südschleswigscher WählerverbandSSW

Anmerkung: Die Reihenfolge der ersten fünf Parteien ist nach dem Zweitstimmenergebnis der letzten Landtagswahl angegeben. Die Nachfolgenden sind alphabetisch aufgeführt.
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2. Folgende Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, sind für die Landtagswahl am 14. September 2014 in Thüringen als Partei anerkannt worden (alphabetische Reihenfolge):

Alternative für DeutschlandAfD
Die Parteifreien WählerDPFW
DIE REPUBLIKANERREP
Kommunistische Partei DeutschlandsKPD
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz,
Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
Die PARTEI
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„Alle o.g. Parteien müssen bis spätestens 10. Juli 2014, 18 Uhr die Landeslisten beim Landeswahlleiter bzw. die Wahlkreisvorschläge bei den jeweils zuständigen Kreiswahlleitern formgerecht einreichen. Die unter 2. genannten Parteien müssen zusätzlich mindestens 1000 gültige Unterstützungsunter­schriften für Landeslisten bzw. mindestens 250 gültige Unterstützungsunterschriften für jeden Wahl­kreisvorschlag abgeben. Einzelbewerber müssen ebenfalls ihren Wahlvorschlag mit den 250 gültigen Unterstützungsunterschriften bis spätestens 10. Juli 2014, 18 Uhr beim jeweils zuständigen Kreiswahl­leiter formgerecht einreichen“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz. 4
Der Landeswahlausschuss wird in öffentlicher Sitzung am
18. Juli 2014, 11 Uhr
Erfurt, Europaplatz 3
Raum 320
über die Zulassung der eingereichten Landeslisten entscheiden.
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Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse www.wahlen.thueringen.de 6
Weitere Auskünfte erteilt:
Büro des Landeswahlleiters
Telefon: 0361 37-84120
Kontakt: wahlen@statistik.thueringen.de
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eingetragen von Matthias Cantow