16 Parteien dürfen Wahlvorschläge zur Landtagswahl 2014 einreichen |
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Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2014 gemäß § 20 Abs. 4 Thüringer Landeswahlgesetz für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt: | 1 | ||||||||||||||||||||||
1. Folgende Parteien sind im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten:
Anmerkung: Die Reihenfolge der ersten fünf Parteien ist nach dem Zweitstimmenergebnis der letzten Landtagswahl angegeben. Die Nachfolgenden sind alphabetisch aufgeführt. |
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2. Folgende Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, sind für die Landtagswahl am 14. September 2014 in Thüringen als Partei anerkannt worden (alphabetische Reihenfolge):
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„Alle o.g. Parteien müssen bis spätestens 10. Juli 2014, 18 Uhr die Landeslisten beim Landeswahlleiter bzw. die Wahlkreisvorschläge bei den jeweils zuständigen Kreiswahlleitern formgerecht einreichen. Die unter 2. genannten Parteien müssen zusätzlich mindestens 1000 gültige Unterstützungsunterschriften für Landeslisten bzw. mindestens 250 gültige Unterstützungsunterschriften für jeden Wahlkreisvorschlag abgeben. Einzelbewerber müssen ebenfalls ihren Wahlvorschlag mit den 250 gültigen Unterstützungsunterschriften bis spätestens 10. Juli 2014, 18 Uhr beim jeweils zuständigen Kreiswahlleiter formgerecht einreichen“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz. | 4 | ||||||||||||||||||||||
Der Landeswahlausschuss wird in öffentlicher Sitzung am 18. Juli 2014, 11 Uhr Erfurt, Europaplatz 3 Raum 320 über die Zulassung der eingereichten Landeslisten entscheiden. |
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Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse www.wahlen.thueringen.de | 6 | ||||||||||||||||||||||
Weitere Auskünfte erteilt: Büro des Landeswahlleiters Telefon: 0361 37-84120 Kontakt: wahlen@statistik.thueringen.de |
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