Bundeswahlleiter

[Pressemitteilungen]

Pressemitteilung

10/2009;

03.03.2009


Bundestags- und Europawahl 2009: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu elektronischen Wahlgeräten

Wiesbaden – Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, bringt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verwendung von elektronischen Wahlgeräten Klarheit insbesondere für die Gemeinden, bei denen diese bislang zur Erleichterung der Zählung der Stimmen benutzt wurden. Die Gemeinden haben nunmehr hinreichend Zeit, um eine ausreichende Zahl an ehrenamtlich tätigen Wahlhelfern bis zu der am 7. Juni 2009 anstehenden Europa- und der am 27. September 2009 anstehenden Bundestagswahl zu gewinnen. 1
Weitere Auskünfte gibt:
Karl Weichs,
Telefon: 0611 75-2945,
Kontakt: www.destatis.de/kontakt
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eingetragen von Matthias Cantow