Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Pressemitteilung

 

03.07.2008


Jede Stimme zählt gleich – Urteil zum Wahlgesetz ist zu begrüßen

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlgesetz ist zu begrüßen, denn es ist eine Entscheidung im Sinne der Wählerinnen und Wähler sowie der Demokratie. Es ist in der Tat paradox, wenn ein Zuwachs an Zweitstimmen für eine Partei zu einem Verlust an Sitzen und umgekehrt ein Verlust an Zweitstimmen zu mehr Sitzen führen kann. Hier muss gelten: Jede Stimme zählt gleich! Dies hat das Bundesverfassungsgericht nun klar gestellt. 1
Das Urteil darf nur in einem breiten Konsens der im Bundestag vertretenen Parteien umgesetzt werden. Dies entspricht guter deutscher demokratischer Tradition. 2
Es darf zu keiner Schwächung des Elements der Verhältniswahl kommen. Mögliche Lösungsansätze wären die Einführung von Bundeslisten oder die Schaffung von Ausgleichsmandaten. 3

 


eingetragen von Matthias Cantow