Thüringer Verfassungsgerichtshof

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Pressemitteilung

21.11.2007


Pressemitteilung

 
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 6. November 2007 in dem konkreten Normenkontrollverfahren betreffend die fünf-vom-Hundert-Sperrklausel bei Wahlen zu den Gemeinderäten und Kreistagen (VerfGH 22/05) das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Organstreitverfahren der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag des Landes Schleswig-Holstein (Az. 2 BvK 1/07) ausgesetzt. Der Beschluss erging mit fünf zu vier Stimmen. 1
In dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem am 28. November 2007 in Karlsruhe mündlich verhandelt wird, ist Gegenstand die fünf-vom-Hundert-Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein. Nach dem Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz kann der Verfassungsgerichtshof sein Verfahren bis zur Erledigung eines bei einem anderen Gericht anhängigen Verfahren aussetzen, wenn für seine Entscheidung die Entscheidung dieses anderen Gerichts von Bedeutung sein kann. 2
Der bereits auf den 26. November 2007 festgesetzte Verkündungstermin wurde aufgehoben. Neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt. 3
Weimar, den 21. November 2007  

 


eingetragen von Matthias Cantow