Pressevorbericht |
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Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wird am 16. Juli 2007 um 12.00 Uhr in dem konkreten Normenkontrollverfahren betreffend die 5-vom-Hundert-Sperrklausel bei Wahlen zu den Gemeinderäten und Kreistagen (VerfGH 22/05) erneut mündlich verhandeln. | 1 |
Das Verwaltungsgericht Weimar hat dem Verfassungsgerichtshof aus Anlass einer Wahlanfechtung zur Stadtratswahl in Weimar die Frage vorgelegt, ob die Bestimmung über die 5 %-Klausel im Thüringer Kommunalwahlgesetz mit der Thüringer Verfassung vereinbar ist. | 2 |
Am 12. März 2007 hatte der Verfassungsgerichtshof beschlossen, den Sachverhalt vor einer abschließenden Entscheidung weiter aufzuklären. Danach soll Beweis erhoben werden, ob seit Bestehen des Landes Sachsen-Anhalt Tatsachen bekannt geworden sind, wonach bei Gemeinden von mehr als 10.000 Einwohnern und/oder bei Kreisen die Entscheidungsfähigkeit der Gemeinderäte bzw. der Kreistage ohne 5-vom-Hundert-Sperrklausel wegen Zersplitterung beeinträchtigt war bzw. ist, insbesondere in Haushaltsfragen. Im Termin soll der für kommunale Angelegenheiten zuständige Abteilungsleiter aus dem Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt, der gleichzeitig Landeswahlleiter ist, als sachverständiger Zeugen zu dieser Frage vernommen werden. | 3 |
Eine Entscheidung wird nicht am Ende der mündlichen Verhandlung, sondern in einem späteren, noch bekannt zu gebenden Termin verkündet werden. | 4 |
Weimar, den 26. Juni 2007 |