Innenministerium NRW

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Pressemitteilung

 

23.01.2007


Innenminister Wolf: Kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt, mehr Mitsprache für Bürger/
Kabinett stimmt Reform der Gemeindeordnung zu

Die Landesregierung hat jetzt dem von Innenminister Dr. Ingo Wolf vorgelegten Entwurf zur Reform der Gemeindeordnung zugestimmt. „Mit dieser Reform stärken und modernisieren wir die kommunale Selbstverwaltung“, sagte der Minister heute in Düsseldorf. „Damit setzen wir ein weiteres zentrales Vorhaben der Koalition um.“ Vor der Gesetzesinitiative beim Landtag werden die Kommunalen Spitzenverbände, aber auch Wirtschaft, Handwerk und weitere Verbände angehört. 1
Ratsbürgerentscheid/Sperrklausel
Die bürgerschaftliche Mitwirkung an kommunalen Entscheidungen wird gestärkt. Dafür soll ein Ratsbürgerentscheid und ein Kreistagsbürgerentscheid eingeführt werden. Der Rat/Kreistag könnte dann mit Zweidrittelmehrheit beschließen, dass an seiner Stelle die Bürgerinnen und Bürger eine Entscheidung treffen. 2
Auch die Instrumente des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids werden aufgewertet. „Erklärt der Rat künftig, ein eingereichtes Bürgerbegehren für zulässig, tritt automatisch eine Sperrwirkung bis zum Bürgerentscheid ein“, erklärte der Innenminister. „Haben Bürger sich im Bürgerbegehren engagiert, erleben sie es bisher als frustrierend, wenn kurz vor Toresschluss die Gemeinde gegenläufig entscheidet.“ 3
Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht
Die Rechte einzelner Mitglieder im Rat oder Kreistag werden erweitert, indem sie ein eigenständiges Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht gegenüber der hauptamtlichen Verwaltung erhalten. 4
Die Mindestmitgliederzahlen der Fraktionen werden harmonisiert und abgesenkt. Im Rat einer kreisangehörigen Gemeinde sollen bereits zwei und im Rat einer kreisfreien Stadt bereits drei Ratsmitglieder eine Fraktion bilden können. 5
Stärkung der Bürgermeister und Landräte
Die Wahlzeit der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte wird auf sechs Jahre verlängert. Nach einer 2009 stattfindenden gemeinsamen Wahl von Räten, Kreistagen und Hauptverwaltungsbeamten werden im Jahr 2015 die Wahlen entkoppelt. Die Trennung der Wahlen von Räten und Bürgermeistern sowie Kreistagen und Landräten wird die persönliche und fachliche Unabhängigkeit der Bürgermeister und Landräte stärken. Das Amt soll dadurch auch für solche Bewerber attraktiver werden, die nicht aus der Verwaltung kommen. 6
Die Trennung der Wahlen hebt aber auch die Bedeutung der Gremienwahl, da bei der Entkopplung die Bewerber für ein Rats- oder Kreistagsmandat in der öffentlichen Wahrnehmung stärker in den Vordergrund rücken. 7
Die Altersgrenze von 68 Jahren für Bürgermeister und Landräte wird nach den neuen Vorschlägen aufgehoben. „Die Wählerinnen und Wähler können also selbst entscheiden, ob sie einem älteren, lebenserfahrenen Kandidaten zutrauen, das Amt für eine volle Amtszeit von demnächst sechs Jahren auszuüben“, meinte der Innenminister. Die Regel kann jedoch erst für Bürgermeister und Landräte gelten, die nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes gewählt werden. 8
Gestaltungsmöglichkeiten für Gemeinden
„Wir wollen den Gemeinden im traditionellen Bereich der gesetzesgebundenen Verwaltungsarbeit mehr Gestaltungsmöglichkeiten bieten“, sagte Wolf. Um die Aufgaben möglichst bürgernah wahrnehmen zu können, soll eine Gemeinde mit mindestens 20.000 Einwohnern bzw. bei bestimmten Aufgaben mindestens 50.000 Einwohnern beantragen können, dass ihr zusätzliche Aufgaben vom Kreis übertragen werden. Der Einwohnerschwellenwert wird auf Antrag der Kommunen gesenkt. 9
Liegen einzelne Gemeinden unter dem Schwellenwert von 20.000 bzw. 50.000 Einwohnern, können sie mit einer oder mehreren anderen Gemeinden zusätzliche Aufgaben erledigen, wenn die Gemeinden gemeinsam den jeweiligen Schwellenwert erreichen (sog. „additiver Einwohnerschwellenwert“). 10
Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden
Der Vorrang der privaten Leistungen gegenüber solchen durch die öffentliche Hand wird stärker betont. So sollen sich die Gemeinden stärker auf die Kernaufgaben der örtlichen Daseinsvorsorge konzentrieren. 11
Die öffentliche Hand darf sich zukünftig nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn ein dringender öffentlicher Zweck dies erfordert und er durch private Unternehmen nicht ebenso wirtschaftlich erfüllt werden kann. „Allerdings wird es Bestandsschutz für diejenigen wirtschaftlichen Betätigungen geben, die nach der derzeitigen Rechtslage zulässigerweise aufgenommen wurden“, erläuterte der Innenminister. 12
Den Referentenentwurf zur Reform der Gemeindeordnung mit ausführlichen Begründungen finden Sie (parallel zur Information des Landtages) ab Mittwoch, 24.01., 15.00 Uhr, im Internetangebot des Innenministeriums unter www.im.nrw.de/aktuell 13

eingetragen von Matthias Cantow