Presse-Information |
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| Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wird am 18. Januar 2007 um 10.00 Uhr in dem konkreten Normenkontrollverfahren betreffend die 5-vom-Hundert-Sperrklausel bei Wahlen zu den Gemeinderäten und Kreistagen (VerfGH 22/05) mündlich verhandeln. |
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| Das Verwaltungsgericht Weimar hat dem Verfassungsgerichtshof aus Anlass einer Wahlanfechtung zur Stadtratswahl in Weimar die Frage vorgelegt, ob die Bestimmung über die 5%-Klausel im Thüringer Kommunalwahlgesetz mit der Thüringer Verfassung vereinbar ist. |
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| Eine Entscheidung wird nicht am Ende der mündlichen Verhandlung, sondern in einem späteren, noch bekannt zu gebenden Termin verkündet werden. |
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| Weimar, den 4. Januar 2007 |
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