Thüringer Verfassungsgerichtshof

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Pressemitteilung

12.10.2006


Pressemitteilung

 
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in dem konkreten Normenkontrollverfahren betreffend die 5-vom-Hundert-Sperrklausel bei Wahlen zu den Gemeinderäten und Kreistagen (VerfGH 22/05) dem Verwaltungsgericht Weimar Gelegenheit gegeben, die Begründung seines Vorlagebeschlusses vom 13. Juli 2005 zu ergänzen. 1
Das Verwaltungsgericht hat dem Verfassungsgericht im vergangenen Jahr aus Anlass einer Wahlanfechtung zur Stadtratswahl in Weimar die Frage vorgelegt, ob die Bestimmung über die 5 %-Klausel im Thüringer Kommunalwahlgesetz mit der Thüringer Verfassung vereinbar ist. 2
Der Verfassungsgerichtshof ist zu der Auffassung gelangt, dass die Begründung des Vorlagebeschlusses nicht in vollem Umfange den gesetzlichen Begründungsanforderungen entspricht. Er gibt dem vorlegenden Gericht deshalb die Gelegenheit, die Vorlage bis zum 1. Dezember 2006 zu ergänzen, weil er sie als nachbesserungsfähig ansieht. 3
Weimar, den 12. Oktober 2006  

 


eingetragen von Matthias Cantow