Ukraine (Oberster Rat)

[Wahlsysteme im Ausland]

Parlamentswahl am 26. Oktober 2014: Das auf dieser Seite dargestellte Verhältniswahlrecht wurde Ende 2011 in ein Grabenwahlrecht geändert! Seit der Wahl 2012 werden nach dem neuen Wahlgesetz 225 Sitze per Mehrheitswahl in Einmandatswahlkreisen und lediglich die weiteren 225 Sitze per Verhältniswahlrecht vergeben. Die Sperrklausel beträgt nun 5 Prozent.

Wahlsystem

System der Wahl des Parlaments der Ukraine – Oberster Rat (ukrainisch: Верховна Рада [Werchowna Rada])

Besonderheiten

Abgeordnetenzahl

Das ukrainische Parlament besteht aus insgesamt 450 Mitgliedern.

Wahlperiode

Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.

Aktives und passives Wahlrecht

Wahlberechtigt ist jeder ukrainische Staatsangehörige, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Einteilung des Wahlgebietes

Das Wahlgebiet bildet einen Einheitswahlkreis.

Stimmenzahl

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme für die geschlossene Liste einer Partei oder eines Blocks.

Sperrklausel

Parteien oder Blöcke erhalten nur Sitze, wenn sie mindestens drei Prozent der Stimmen erhalten.

Sitzzuteilungsverfahren

Die Mandate werden nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) zugeteilt.


von Martin Fehndrich und Matthias Cantow (30.09.2007, letzte Aktualisierung: 29.10.2014 – Stand des Wahlrechts: 01.06.2007)