Lettland (Saeima)

[Wahlsysteme im Ausland]

Wahlsystem

Das lettische Parlament (die Saeima) wird durch Verhältniswahl mit Personenpräferenz (lose gebundene Listen) gewählt.

Besonderheiten

Wahlkreise/Abgeordnetenzahl

Es gibt fünf Wahlkreise (Riga, Vidzeme, Latgale, Kurzeme, Zemgale). Insgesamt werden 100 Sitze verteilt. Diese 100 Sitze werden proportional nach der Bevölkerung (Hare-Niemeyer) den Wahlkreisen (2006: je Wahlkreis zwischen 14 und 29 Mandate) zugeteilt.

Ein Kandidat kann in mehreren oder allen Wahlkreisen für eine Partei antreten.

Wahlperiode

Die Legislaturperiode beträgt nach dem Gesetz vier Jahre. Wahltermin ist jeweils der erste Samstag im Oktober (7. Oktober 2006).

Aktives und passives Wahlrecht

Wählen dürfen über 18 Jahre alte Letten, die keine Freiheitsstrafe verbüßen.

Wählbar ist, wer vor dem Wahltag 21. Jahre geworden ist und wahlberechtigt ist.

Stimmabgabe

Der Wähler hat eine Stimme für eine Liste in seinem Wahlkreis. Die Auswahl erfolgt über die Auswahl eines Stimmzettels der entsprechenden Wahlkreisliste.

Auf dem Stimmzettel für eine Wahlkreisliste kann jeder Kandidat mit einem Plus (+) oder Minus (−) oder keiner Markierung versehen werden, so dass die Kandidaten jeweils 0, 1 oder 2 Stimmen erhalten.

Ein Wähler kann in einem beliebigen Wahllokal, in allen Wahlkreisen wählen. Die Ausübung der Wahl wird durch einen Stempel im Pass dokumentiert.

Sperrklausel

Wahlkreislisten können nur Sitze erhalten, wenn die Partei mindestens 5 % der abgegebenen Stimmen landesweit erhalten hat (Wahlbriefumschläge, also inkl. ungültiger Stimmen).

Sitzzuteilungsverfahren

Auf die Wahlkreislisten, deren Partei mind. 5 % landesweit erreicht hat, werden die Sitze im Wahlkreis nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) zugeteilt.

Sitzverteilung

Zuerst wird festgestellt, welche Parteien 5 % der Stimmen landesweit erreicht haben. Dann werden die Sitze in den Wahlkreisen nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) auf die Wahlkreislisten dieser Parteien verteilt. Bei Listenerschöpfung geht der Sitz im Wahlkreis an die Wahlkreisliste mit dem nächsthöchsten Anspruch.

Jeder Kandidat auf einem Stimmzettel erhält – je nach dem ob er auf dem Stimmzettel gestrichen, nicht verändert oder „geplusst“ wurde – 0, 1, oder 2 Personenstimmen. Die Kandidaten sind in der Reihenfolge ihrer Personenstimmen auf der Liste gewählt. Ist ein Kandidat in mehreren Wahlkreisen gewählt, gilt er als in dem Wahlkreis gewählt, in dem er mit den meisten Personenstimmen gewählt worden ist.

Quellen für diese Seite


von Martin Fehndrich (06.01.2008, letzte Aktualisierung: 09.03.2008 – Stand des Wahlrechts: 01.01.2008)