Abstimmungsparadoxon |
[Systemfehler] |
Das Fernbleiben von einer Abstimmung führt zu einer Ablehnung der Vorlage, während eine explizite Nein-Stimme zu einer Ja-Entscheidung (Annahme der Vorlage) führen kann.
Ist bei einer Abstimmung für eine gültige Annahme der Vorlage (Ja-Stimme) eine bestimmte Abstimmungsbeteiligung erforderlich (Beteiligungsklausel), kann eine Ablehnung der Vorlage (Nein-Stimme) zu einem Erreichen des Beteiligungsquorums und damit zu einer Annahme der Vorlage (Ja-Stimme) führen, während ein Fernbleiben von der Abstimmung zu einer Ablehnung der Vorlage wegen zu geringer Beteiligung führen kann.
Vorgeschrieben ist ein Beteiligungsquorum von 50 %:
| Ja | Nein | Keine Stimmabgabe |
Beteiligungs- anteil |
Ergebnis | |
|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vom 18. April 1999 | 42,5 % | 4,1 % | 53,4 % | 46,6 % | Nein |
| Annahme: Mehr Nein-Stimmen | 42,5 % | 10,0 % | 47,5 % | 52,5 % | Ja |
Wenn die Gegner einer Vorlage – statt mit Nein zu stimmen – zu Hause bleiben, reduziert sich die Beteiligung unter das vorgeschriebene Beteiligungsquorum und die Vorlage wird verworfen.
Hätten die Gegner des Wahlrechtsreferendums vom 18. April 1999 in Italien ein paar zusätzliche Nichtwähler (mindestens 300.000) zur Abgabe einer Nein-Stimme bewegen können, wäre das Beteiligungsquorum erfüllt und die Abstimmung erfolgreich gewesen.
Ein Gegner einer Vorlage steckt beim Vorliegen eines Beteiligungsquorums immer in dem Dilemma, entweder bei einer Abstimmung die Vorlage explizit abzulehnen (und damit ein Erreichen der notwendigen Beteiligung zu gewährleisten), oder aber der Abstimmung fernzubleiben (und damit den Befürwortern die Mehrheit zu überlassen).
Dargestellt ist der Wahlsimplex eines Referendums mit Beteiligungsquorum (links) und mit Zustimmungsquorum (rechts). Im grünen Bereich ist die Abstimmungsvorlage angenommen. Die Pfeile geben Verschiebungen an, wenn die Gegner der Vorlage eine höhere Beteiligung zu ihren Gunsten erzielen können, also Stimmen von Leuten gewinnen können, die zuvor nicht teilgenommen hätten. Die absoluten Stimmenzahlen der Befürworter bleiben dabei jeweils konstant. Der rote Pfeil gibt einen Fall an, bei dem die Gegner die Abstimmung verlieren, weil sie zusätzliche Stimmen gewonnen haben. Bei einem Zustimmungsquorum kann das nicht passieren.
Der beschriebene Effekt kann nicht auftreten, wenn statt eines Beteiligungsquorums ein Zustimmungsquorum gefordert wäre.
In diesem Fall wäre neben einer Mehrheit der Ja-Stimmen gegenüber den Nein-Stimmen ein Mindestanteil an Ja-Stimmen von 25 % aller Wahlberechtigten erforderlich. Einen Wechsel von einer Enthaltung zu einer Nein-Stimme kann dabei nicht vom Nein-Gebiet in das Ja-Gebiet führen
Einem Abstimmungsverfahren mit Beteiligungsquorum ist daher immer ein Verfahren mit halb so großem Zustimmungsquorum vorzuziehen.