Abstimmungsparadoxon

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Definition: Abstimmungsparadoxon

Das Fernbleiben von einer Abstimmung führt zu einer Ablehnung der Vorlage, während eine explizite Nein-Stimme zu einer Ja-Entscheidung (Annahme der Vorlage) führen kann.

Ist bei einer Abstimmung für eine gültige Annahme der Vorlage (Ja-Stimme) eine bestimmte Abstimmungsbeteiligung erforderlich (Beteiligungsklausel), kann eine Ablehnung der Vorlage (Nein-Stimme) zu einem Erreichen des Beteiligungsquorums und damit zu einer Annahme der Vorlage (Ja-Stimme) führen, während ein Fernbleiben von der Abstimmung zu einer Ablehnung der Vorlage wegen zu geringer Beteiligung führen kann.

Beispiel: Abstimmung in Italien am 18. April 1999

Vorgeschrieben ist ein Beteiligungsquorum von 50 %:

  Ja Nein Keine
Stimmabgabe
Beteiligungs-
anteil
Ergebnis
Ergebnis vom 18. April 1999 42,5 % 4,1 % 53,4 % 46,6 % Nein
Annahme: Mehr Nein-Stimmen 42,5 % 10,0 % 47,5 % 52,5 % Ja

Wenn die Gegner einer Vorlage – statt mit Nein zu stimmen – zu Hause bleiben, reduziert sich die Beteiligung unter das vorgeschriebene Beteiligungsquorum und die Vorlage wird verworfen.

Hätten die Gegner des Wahlrechtsreferendums vom 18. April 1999 in Italien ein paar zusätzliche Nichtwähler (mindestens 300.000) zur Abgabe einer Nein-Stimme bewegen können, wäre das Beteiligungsquorum erfüllt und die Abstimmung erfolgreich gewesen.

Ein Gegner einer Vorlage steckt beim Vorliegen eines Beteiligungsquorums immer in dem Dilemma, entweder bei einer Abstimmung die Vorlage explizit abzulehnen (und damit ein Erreichen der notwendigen Beteiligung zu gewährleisten), oder aber der Abstimmung fernzubleiben (und damit den Befürwortern die Mehrheit zu überlassen).

Graphische Darstellung im Wahlsimplex

[Grafik: Beteiligungsquorum][Grafik: Zustimmungsquorum]

Dargestellt ist der Wahlsimplex eines Referendums mit Beteiligungsquorum (links) und mit Zustimmungsquorum (rechts). Im grünen Bereich ist die Abstimmungsvorlage angenommen. Die Pfeile geben Verschiebungen an, wenn die Gegner der Vorlage eine höhere Beteiligung zu ihren Gunsten erzielen können, also Stimmen von Leuten gewinnen können, die zuvor nicht teilgenommen hätten. Die absoluten Stimmenzahlen der Befürworter bleiben dabei jeweils konstant. Der rote Pfeil gibt einen Fall an, bei dem die Gegner die Abstimmung verlieren, weil sie zusätzliche Stimmen gewonnen haben. Bei einem Zustimmungsquorum kann das nicht passieren.

Verbesserungsmöglichkeit – Zustimmungsquoren statt Beteiligungsquoren

Der beschriebene Effekt kann nicht auftreten, wenn statt eines Beteiligungsquorums ein Zustimmungsquorum gefordert wäre.

In diesem Fall wäre neben einer Mehrheit der Ja-Stimmen gegenüber den Nein-Stimmen ein Mindestanteil an Ja-Stimmen von 25 % aller Wahlberechtigten erforderlich. Einen Wechsel von einer Enthaltung zu einer Nein-Stimme kann dabei nicht vom Nein-Gebiet in das Ja-Gebiet führen

Einem Abstimmungsverfahren mit Beteiligungsquorum ist daher immer ein Verfahren mit Zustimmungsquorum vorzuziehen.

Für die Höhe eines sinnvollen Zustimmungsquorum kann ein in sich widersprüchliches Beteiligungsquorum natürlich nur bedingt Hinweise liefern.

Eine halb so großes Zustimmungsquorum erhält man, wenn ein Ergebnis mit Mindestbeteiligung und einer Zustimmung von 50 Prozent und einer Stimme der Beteiligung als gültige Zustimmung gewertet werden soll. Die halbe Quorumshöhe reicht, wenn es vor allem darum geht, bei knappen Mehrheiten eine Mindestbeteiligung zu fordern. Zu diesem Ergebnis käme man auch über das Maximierungsprinzip, das heißt, man gibt der Zustimmungsseite das Recht auf zusätzliche Nein-Stimmen.

Ein gleich großes Zustimmungsquorum erhält man, wenn die Ergebnisse ohne jede Gegenstimme zum selben Ergebnis führen sollen, also insbesondere das Ergebnis 100 Prozent Ja-Stimmen bei Mindestbeteiligung. Zu diesem Ergebnis käme man auch über das Minimierungsprinzip, das heißt, man gibt den Gegnern der Vorlage das Recht, ihre Stimmen zurückzuziehen, damit die notwendige Beteiligung verfehlt wird.


von Martin Fehndrich und Andreas Schneider (23.03.2004, letzte Aktualisierung: 28.11.2013)