Oberverteilung

[Wahlrechtslexikon]

Oberverteilung/Unterverteilung

Als Oberverteilung und Unterverteilung werden zwei Stufen der Sitzverteilung z.B. bei der Bundestagswahl (oder Landtagswahlen in Berlin Berlin, Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg) bezeichnet.

Beim ersten Verteilungsschritt (der Oberverteilung) werden die Sitze an die Parteien verteilt. Beim zweiten Verteilungsschritt (der Unterverteilung) werden die Sitze einer Partei an die Teillisten ihrer Landesverbände (oder Bezirksverbände) verteilt.

Die Aufteilung der Sitzverteilung in Ober- Unterverteilung bedeutet, daß die proportionale Verteilung der Sitze an die Parteien das oberste Prinzip der Sitzverteilung ist. Die Sitzzahl einer Partei erfährt insgesamt nur eine einzige Rundung.


von Martin Fehndrich (23.11.2008, letzte Aktualisierung: 23.11.2008)