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Freies Mandat

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Archiv bis 29. Dezember 2010Frank Schmidt20 29.12.10, 20:32h 
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Autor Beitrag
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Dezember 2010 - 20:40 Uhr:   

Eine Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen lässt sich genauso wenig aus einem Mehrheitsprinzip ableiten wie eine Verhältniswahl. Einzig die Mehrheitswahl im Einheitswahlkreis kommt mit einem Mehrheitsprinzip (und der beschränkten Auswahl) aus; für alle anderen Wahlsysteme braucht man weitere Prinzipien, die eben bewirken, dass sich Entscheidungen des Gremiums nicht mehr von seinen Wählern ableiten lassen, und dem Gremium eine Eigendynamik geben.

Abgeordnete als reine Lobbyisten ihrer Wähler zu betrachten, ist höchstens dann akzeptabel, wenn jeder Wähler annähernd einen gleichen Bruchteil eines Abgeordneten besitzt. Aber dann könnte man auf Abgeordnete gleich ganz verzichten und stattdessen Parteiprogramme zur Wahl stellen (was durchaus seine Vorteile hätte, aber ein recht starres System bedeuten würde).
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Dezember 2010 - 20:43 Uhr:   

"Volk ist nach dem Wahlrecht auszulegen, das Deutschland hat."
Nein. Unter Volk sind nach Rechtsprechung des BVerfG alle Deutschen (und nur die) zu verstehen. Was mit "Vertreter des ganzen Volkes" gemeint ist, ist doch ziemlich klar: die Abgeordneten sollen nicht Vertreter von Partikularinteressen sein - nicht mehr und nicht weniger.
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Luis Alberto Fernández Vidaud
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Dezember 2010 - 21:51 Uhr:   

@29.12.2010 um 20.28 Uhr:
Unsinn ist es nicht. So sollte es sein. Die Abstimmungen der Abgeordneten bilden eine mittelbare Ausübung des Volkswillen. Daß der Abgeordnete fast immer irrt, steht auf einem anderen Blatt.

Sie können die USA nicht mit Deutschland gleichsetzen, weil dort das Volkssouveränitätsprinzip nicht gilt. Das merkt man u.a. bei der Präsidentschaftswahl. Das Volk wählt den Präsident eben nicht.

"Bloß haben nicht alle Wähler dieselben Interessen, ...." Wo ist das Problem? Die Position des Abgeordneten ist mit der Rolle des Anwaltes zu vergleichen. Der Anwalt hat verschiedene Mandanten, und der Anwalt ist bemüht, sämtliche Interessen zu vertreten, ohne daß er verlangt, daß alle das gleiche Interesse zu vertreten hat. Unmöglich ist das nicht. Es gibt keine Kollision bei unterschiedlicher Interessenlage unter den "Mandanten".

Das Parlament bedarf des Vertrauens durch das Volk. Es darf dieses Vertrauen nicht mißbrauchen, aber das tut es so gut wie ständig. Daß das Parlament auch nebenbei andere Funktionen ausübt, steht nicht in Widerspruch zu dem, wozu dieses Organ eigentlich gut ist.

Herr Benetter, MdB a.D. hat es wie folgt formuliert (siehe ersten Beitrag vom 29.12.2010 um 14.25 Uhr):

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, sagt das Grundgesetz, und das Wahlrecht stellt si­cher – dazu ist es da –, dass das Parlament mit dieser Legitimation arbeiten kann. Nur die demokratische Wahl gibt uns das Recht, eine Regierung zu bestimmen und Gesetze zu be­schließen, die für alle gelten. Dass diese Legitimation zweifelsfrei besteht, muss das gemein­same Anliegen aller Demokraten und jedes einzelnen Parlamentariers hier im Hause sein. (vgl. S. 26156 C des Plenarprotokolls 16/231 vom 03.07.2009).

Hier darf man sich nicht ausschließlich von Ist-Zuständen hinreißen lassen. Denn in Deutschland wird sowieso alles verkehrt, zweckentfremdet und dysfunktional praktiziert.

"Damit ist vollkommen unvereinbar, einen einheitlichen Volkswillen zu unterstellen, wie Sie es hier ständig tun."

Entschuldigung, aber ich meine, an keiner bisherigen Stelle von einem "einheitlichen Volkswillen" gesprochen zu haben. Ein derartiger Ausdruck würde gegen das Verhältniswahlrecht und seine Vorstellung von "Volk" -- d.h. sein sogenanntes "Volksbild" -- verstoßen. Ich bin grundsätzlich gegen Einheitlichkeit. Ich bin für mehr Entropie im System.

Sie können nicht davon ausgehen, daß andere Menschen "doof" oder sogar "rassisch und geistig unterlegen" sind, nur weil sie die Welt anders betrachten als Sie. Solche Untertöne und Unterstellungen grenzen an Volksverhetzung.

Als ich an Ihrer Stelle von Art. 38(1) GG gesprochen habe, habe ich von freiem Mandat zunächst mal nicht gesprochen. Das Verhältniswahlrecht ermächtigt den Parlamentarier nicht, das "ganze Volk" zu vertreten, sondern nur seinen Wahlkreis bzw. seine Wähler.

Volksvertretung und freies Mandat dagegen widersprechen sich gegenseitig. Wer ein freies Mandat ausübt, kann das Volk nicht vertreten. Entweder er vertritt sich selbst und übt ein "freies Mandat" aus, oder er vertritt das Volk. Sicherlich kann es vorkommen, daß der in Frage kommende Abgeordnete einerseits sich selbst als auch diejenigen vertreten kann, die ihn gewählt haben.

In der Regel ist es so: wer das Volk im verhältnisrechtlichen Sinne vertritt, übt kein freies Mandat aus, denn es ist an den Willen derjenigen gebunden, die ihn gewählt haben oder in seinem Wahlkreis wohnen.

Ich kann nur hoffen, daß Sie mich nicht aufgrund meiner unterschiedlichen Weltanschauung und Lebensführung so oft von oben herab blicken. Vielleicht spielt an dieser Stelle die ethnische Herkunft eine Rolle.

Es tut mir äußerst leid, daß ich Ihnen nicht gefalle.

Ihr


Luis
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Luis Alberto Fernández Vidaud
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Dezember 2010 - 22:34 Uhr:   

@29.12.2010 um 20.32 Uhr:
Lieber Herr Schmidt,

mein Eindruck von dem, was Sie geschrieben haben, ist, daß Sie die Welt aus einer zu sehr tendenziös konfessionellen Seite betrachten. Sie beurteilen bzw. verurteilen andere aufgrund ihres Glaubens. Menschen haben „den richtigen Glauben“ zu vertreten, sonst muß man sie – intellektuell gemeint – in die Gaskammer stecken.

So eine Auffassung würde jedem spanischen bzw. kirchlichen Inquisitor gefallen, aber mein Ziel ist nicht, Orthodoxie zu praktizieren. Ich bin weder orthodox noch unorthodox. Ich meine, die Welt aus der Sicht des Glaubens ist nicht geeignet, Sachverhalte einzuschätzen, deren Bewertung nach Sachlichkeit und Nüchternheit trachten.

Das sage ich zunächst mal im Vorfeld.

Und gerade, weil Sie so glaubensfixiert und Partei für eine und gegen eine andere Konfession ergreifen, waren Sie nicht [mehr] in der Lage, die Sachverhalte zu beobachten, worum es in meinem Beitrag zum deutschen Widerstandsrecht ging. Der von Ihnen in den Vordergrund gestellt Glaube hat bei Ihnen eine kognitive Autoaggression ausgelöst.

Denn ich habe nicht gesagt, daß die DDR kein Unrechtsstaat sei. Ich habe eher gesagt, daß kein deutsches Gericht bisher feststellen konnte, daß die DDR ein Unrechtsstaat ist. Das Bundesverfassungsgericht hat dagegen in einem Beschluß in bezug auf die Zwangsarbeiter im III. Reich festgestellt, daß das III. Reich ein „Unrechtsstaat“ sei. Es sprach von der NS-Herrschaft und bezeichnete sie als Unrechtsstaat. Gleichzeitig behauptete es, daß es so was von „nationalsozialistischem Unrecht“ gegeben hat.

Das ist alles nett und schön; das Gericht sagt allerdings nicht, über welche Eigenschaften das III. Reich verfügt hat, um es als „Unrechtsstaat“ zu bezeichnen. Die reine Bezeichnung reicht mir nicht aus. Ich bin auch nicht so sehr davon überzeugt, daß das Gericht in Karlsruhe es mit seinen Bezeichnungen ernst meint. Denn wenn man behauptet, das III. Reich sei ein Unrechtsstaat, dann müßte man wohl sagen können, warum dem so ist und wie man zu dieser Schlußfolgerung kommt. Was sind die Parameter und die Maßstäbe für eine solche Bewertung?

Darüber schweigt das Bundesverfassungsgericht, und weil es darüber schweigt, kann ich nicht ausschließen, daß diese Behauptungen verlogen sein könnten.

„Darin steht, dass die BRD ein Unrechtsstaat ist (das gewählte Beispiel ist das Verbot der KPD), während es die DDR nicht war.“

Das habe ich nicht behauptet. Das Urteil, das zum Verbot der KPD geführt hat, ist kein Beispiel dafür, daß die BRD ein Unrechtsstaat ist.

Fast alle Staaten auf der Erde sind Unrechtsstaaten, wenn Sie die in Frage kommenden Staaten nach meiner Definition von Unrechtsstaat bewerten. Das schließt sowohl die DDR als auch die angebliche „BRD“ ein. Wichtig ist nicht die Bezeichnung, sondern der Grund, warum Staat X ein Unrechtsstaat ist. Ich habe auch ein Gegenbeispiel geliefert und angegeben, wann sich ein Staat als Rechtsstaat bezeichnen darf. Das war das Beispiel mit Kennedy. Sie brauchen diese Sachen nur zu lesen, nachvollziehbar sind sie schon.

„Ich sehe nicht einmal eine Grundlage für weitere Diskussionen, wenn Sie auf dieser Meinung beharren, insbesondere deshalb, weil die Volkssouveränität, so wie Sie sie beschreiben, nämlich als möglichst direktem Einfluss des Volks auf die Entscheidungen, in der DDR praktisch nicht existierte.“

Die Welt muß ja nicht Ihre Meinung teilen. Volkssouveränität herrscht, wenn der Staat tut, was das Volk will und was ihm gut tut. Dabei muß sich der betreffende Staat am Volk, nicht an sich und nicht an anderen Staaten, orientieren. Wie der Staat dies tut, ist letzten Endes unerheblich.

Etwas anderes habe ich nicht vertreten. Ihre Mißdeutung meiner Aussagen liegt m.E. daran, daß Sie nach Anhaltspunkten Ausschau halten, inwieweit ich eine andere Meinung, einen anderen Glauben und eine andere Weltanschauung bzw. Religion teile wie Sie. Doch die Menschen nach diesen Anhaltspunkten zu bewerten, halte ich für unfair. Sie gehen unfair mit Ihren Menschen und Zeitgenossen um.

Was Sie in den Absätzen 3 und 4 gesagt haben, kann ich nicht verstehen. Ich staune, wie es Ihnen gelingt, mich so absolut mißzuverstehen. Ich fürchte, wenn ich etwas dazu sage, dann werden Sie mich aufgrund meiner Weltanschauung weiterhin kriminalisieren. Da ich mich ungerne in der Hölle aufhalte, versichere ich Ihnen, daß Sie mich völlig falsch verstanden haben.

Mein gewünschtes System habe ich nicht angesprochen. Vielmehr geht es darum, das zu verwirklichen, was bereits im Grundgesetz – insbesondere in Art. 20 und 79(3) GG – vorhanden ist. Dabei halte ich mich nicht für den „großen Diktator“ – und zwar auch dann, wenn Sie in mir einen suchen. Wie kommt es, daß Sie so passiv sind?

Ich werde Sie ebensowenig so behandeln, als wären Sie eine alte Oma im Krankenheim, der man Nahrung mit einem Löffel zuführen muß, damit sie essen kann. Diese Auflöffelung geistiger Nahrung werde ich nicht vornehmen.

Ebensowenig werde ich Ihren Sicherheitsbedürfnissen entsprechen, die Sie in der Aufforderung: "Sprich arisch, oder verrecke" deutlich genug zum Ausdruck bringen.

Ich bitte um Verständnis – und teilweise auch um Nachsicht.


Luis
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Dezember 2010 - 22:44 Uhr:   

Ein Anwalt vertritt selten gleichzeitig Parteien, die einen direkten Konflikt miteinander haben, ein Abgeordneter dagegen regelmäßig schon. Ein Anwalt hat gewisse Kenntnisse über die Interessen seinens Mandanten, ein Abgeordneter weiß dagegen praktisch nichts davon, was seine Wähler wollen.

Abgesehn davon ist beim Bundestagswahlrecht völlig unklar, wer wen gewählt hat. Wie soll z.B. Ströbele einen Wähler am besten vertreten, der ihn "gewählt" hat, um damit den Grünen zu schaden? Wer sind die Wähler eines Nachrückers für einen im Wahlkreis Gewählten? Bei einem Wahlrecht wie z.B. in Hamburg sind derartige Fragen noch viel komplexer.
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Luis Alberto Fernández Vidaud
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Dezember 2010 - 22:44 Uhr:   

@29. Dezember 2010 - 20:40 Uhr:
Sehr geehrter Herr Linke,

ich verstehe überhaupt nicht, was Sie mir mitteilen wollen, falls es Ihre Absicht ist, dies zu tun. Wir haben in Deutschland nicht das Mehrheitswahlrecht, sondern das Verhältniswahlrecht, das man auch als „Minderheitswahlrecht“ durchaus bezeichnen kann, denn es gewährt den politischen Minderheiten im Land den deutlichen Vorzug.

Was Sie unter „Mehrheitsprinzip“ meinen, kann ich ebensowenig nachvollziehen. Was soll das für ein „Prinzip“ sein? Der Abgeordnete muß nicht tun, was irgendeine Mehrheit will.

Schließlich geht es beim Regieren darum, eine gute Regierung zu führen. Mehrheiten können diese Art Regieren nicht immer gewährleisten. Volkssouveränitätsprinzip und Mehrheitsprinzip sind auch nicht gleichlautende Ausdrücke, welche als solche die gleiche Bedeutung haben.

Staatliches Handeln muß auch inhaltlich geprüft werden, ob es richtig und gerecht ist. Das ist ebensosehr ein Prinzip der verfassungsmäßigen Ordnung wie das Volkssouveränitätsprinzip. Die Volksherrschaft unterliegt schließlich auch dem Rechtsstaatsprinzip und seiner Umsetzung wie das Parlament.

Abgeordnete haben nach der geltenden Ordnung als Lobbyisten für ihre Wähler zu handeln. Daß dem nicht so ist, liegt eher daran, daß die verfassungsmäßige Ordnung noch keine Umsetzung finden konnte. Darunter meine ich die nachkonstitutionelle im Gegensatz zur vorkonstitutionellen Ordnung des III. Reichs und des II. Weltkrieges. Denn es gibt Menschen, die es unternehmen, diese Ordnung zu beseitigen (vgl. Wortlaut des Art. 20(4) GG). Ich weiß auch, wer sie sind und wo sie sitzen.


Luis

(Beitrag nachträglich am 29., Dezember. 2010 von psychonaut editiert)
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Luis Alberto Fernández Vidaud
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Dezember 2010 - 22:59 Uhr:   

@Mittwoch, 29. Dezember 2010 - 20:43 Uhr:
Sehr geehrter Herr Frings,

Sie sagten:

„Nein. Unter Volk sind nach Rechtsprechung des BVerfG alle Deutschen (und nur die) zu verstehen.“

Wenn das stimmen soll, dann möchte ich die Fundstelle aus der bundesverfassungsgerichtlichern Rechtsprechung gerne erfahren.

Allerdings muß ich Ihnen im Vorfeld mitteilen, daß ich dieses Gericht nicht als „heilige Kuh“ behandele. Ich sage nicht mehrmals am Tag: „Heil Bundesverfassungsgericht !!“ Vielmehr meine ich, daß die Gebote der Logik, der Nachweiserbringung und der Argumentation auch für dieses Gericht gilt – so heilig, wie es für manche sein mag.

Ich schaue mir den Text an, wo das Bundesverfassungsgericht so eine Behauptung aufgestellt, wie Sie es angegeben haben.

Der Abgeordnete hat aber „Partikularinteressen“ zu vertreten. Dafür wurde er ermächtigt. Zur Vertretung des ganzen Volkes wurde er nicht ermächtigt. Hier liegt ein Widerspruch im Grundgesetz vor, und auch eine Normenkollision zwischen dem Volkssouveränitätsprinzip, dem Verhältniswahlrecht und dem freien Mandat. Das Volkssouveränität trägt m.E. das größere Gewicht, nicht das „freie“ bzw. „wilde“ Mandat.

Sie stellen sich als Untertan, Staatsgläubige und als Staatsagent zu feierlich zur Schau, der Gott abschaffen und ihn durch den Staat ersetzen will, der als solcher der neue Gott darstellen soll, den wir alle devot anzubeten haben. Das grenzt m.E. an Gotteslästerung.

Gott mag derartige geistige Sklaven nicht.


Luis
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Luis Alberto Fernández Vidaud
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Dezember 2010 - 23:08 Uhr:   

@29.12.2010 um 17:04 Uhr:
Dieses Argument wird in manchen Kommentaren des Grundgesetzes so vorgetragen. Das ist zwar ein schlaues Argument, das reich an technischen Fähigkeiten ist. Weise ist das Argument allerdings nicht.

Das Widerstandsrecht muß im konservierenden Sinne ausgeübt werden. Es muß entweder die Restauration oder die Umsetzung des Rechtsstaatsprinzip zum Ziel haben.

Die "andere Abhilfe" ist die, die man erhält, wenn man sich nicht auf das Widerstandsrecht beruft oder auch berufen muß.

Kann ein Anspruch nicht durchgesetzt werden, weil mann sich nicht auf das Widerstandsrecht berufen kann, dann tritt der Widerstandsfall ein. Das Widerstandsrecht kann deswegen ausgeübt werden, weil man alle gewöhnlichen Mittel erschöpft hat. Das Widerstandsrecht ist also als "letzte Instanz" anzusehen, die nur in Betracht kommt, wenn alles andere nicht hilft. Es ist dann die einzige Hilfe, die einem übrigbleibt. Diese Hilfe soll man vom Gericht einholen.


Luis

wenn nichts anderes hilft, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist ...

(Beitrag nachträglich am 29., Dezember. 2010 von psychonaut editiert)

(Beitrag nachträglich am 29., Dezember. 2010 von psychonaut editiert)
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Luis Alberto Fernández Vidaud
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Dezember 2010 - 23:14 Uhr:   

@29.12.2010 um 22:44 Uhr:
Sehr geehrter Herr Linke,

Sie wecken dort den Eindruck, daß Sie nicht möchten, daß das System irgendwann mal in der Zukunft funktioniert -- und zwar richtig funktionieren. Deswegen lassen Sie Ihrer Fantasie freien Lauf, indem Sie sich fragen: Welche geistige Sabotage kann ich einrichten, damit nichts funktioniert und auch in Zukunft nichts funktionieren wird?

Mit der gleichen Energie, die Sie für den Vandalismus investieren, können Sie gute geistige Werke verrichten.


Luis

Der Teufel hat viele Erscheinungen

(Beitrag nachträglich am 29., Dezember. 2010 von psychonaut editiert)
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Luis Alberto Fernández Vidaud
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Dezember 2010 - 23:19 Uhr:   

@29.12.2010 um 22:44 Uhr:
"Ein Anwalt vertritt selten gleichzeitig Parteien, die einen direkten Konflikt miteinander haben, ein Abgeordneter dagegen regelmäßig schon."

Woher wissen Sie das? Ist das ein Beispiel einer zerstörerischen, alles kaputtmachenden Fantasie?

"Ein Anwalt hat gewisse Kenntnisse über die Interessen seinens Mandanten, ein Abgeordneter weiß dagegen praktisch nichts davon, was seine Wähler wollen."

Das könnte aber an der fehlenden Bürgernähe des Abgeordneten liegen. In der Regel wissen die Abgeordneten nicht, daß sie Volksvertreter und sich als solche zu benehmen haben.

Anstatt dessen tun sie so, als wüßten sie nicht, was ein Bürger ist. Sie erkennen die Existenz bzw. die Existenzberechtigung dieser merkwürdigen Wesen gar nicht an, weil sie zu sehr mit sich selbst und mit dem Staat als Regierung beschäftigt sind.

Versuchen Sie doch, Sachverhalte zu analysieren, anstatt sich in Spekulationen zu wühlen.


Luis
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 2010 - 00:04 Uhr:   

Das Mehrheitsprinzip gibt der absoluten (oder gar einer relativen) Mehrheit das Recht, für die Gesamtheit zu entscheiden, ohne einen Konsens zu fordern (der im Fall einer nach Millionen zählenden Gesamtheit gar nicht möglich ist), gibt aber andererseits einer Minderheit dieses Recht nicht. Wie ich erfolglos zu erläutern versuchte, hat das mit Wahlen im Allgemeinen gar nichts zu tun.

Dass das Bundestagswahlrecht kaum ansatzweise so funktioniert, wie ein Wahlsystem funktionieren sollte, ist eine Tatsache, und in einem Wahlrechtsforum kann man auch eine zumindest rudimentäre Auseinandersetzung der Diskutanten damit verlangen. Die Transformation individueller Ansichten in objektiv eindeutige Entscheidungen kann aber überhaupt kein Wahl- und Parlamentssystem leisten, ohne dass man es zur Religion erhebt.

Woher sollten die Abgeordneten, die ich gewählt hab, wissen, was ich will? Wie die meisten Wähler leg ich keinen Wert darauf, dass sie regelmäßig bei mir auf der Matte stehn und mich ausquetschen. Dann könnten die Wähler viel einfacher gleich alles selber entscheiden (bei wichtigen Fragen sollten sie das auch).
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Luis Alberto Fernández Vidaud
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 2010 - 07:08 Uhr:   

"Das Mehrheitsprinzip gibt der absoluten (oder gar einer relativen) Mehrheit das Recht, für die Gesamtheit zu entscheiden, ...."

Woraus leitest du diesen Grundsatz ab? Ich meine, daß du so was frei erfunden hast.

"... ohne einen Konsens zu fordern (der im Fall einer nach Millionen zählenden Gesamtheit gar nicht möglich ist), ...."

Nicht eine Mehrheit, sondern bestenfalls eine Minderheit fordert Konsensentscheidungen. Dies ist z.B. in der Schweiz übliche Praxis, so habe ich wenigstens gehört. Möglich ist sowohl der eine als auch der andere Weg. Hier sehe ich, daß du zum Anarchismus neigst, indem du darauf bestehst, daß kein System richtig funktionieren darf.

"Dass das Bundestagswahlrecht kaum ansatzweise so funktioniert, wie ein Wahlsystem funktionieren sollte, ...."

Bitte näher erläutern, denn päpstliche Verlautbarungen fördern das Verständnis der Menschen nicht. Es ist gerade die Katholische Kirche, die meint, unfehlbar und unanfechtbar zu sein.

" Die Transformation individueller Ansichten in objektiv eindeutige Entscheidungen kann aber überhaupt kein Wahl- und Parlamentssystem leisten, ohne dass man es zur Religion erhebt."

Das liegt aber daran, daß kein ernsthafter Versuch in diese Richtung vorgenommen wurde. Wer nichts versucht, dem gelingt auch nichts.

"Woher sollten die Abgeordneten, die ich gewählt hab, wissen, was ich will? "

Indem du ihm mitteilst, was du willst. Das System funktioniert nicht auf Automatik. Du mußt und sollst deinen Beitrag zur Funktionsfähigkeit des Systems leisten.

Natürlich wenn du dich wie ein Mauerblümchen verhältst, hat das System keine Chance zu funktionieren.

"Wie die meisten Wähler leg ich keinen Wert darauf, dass sie regelmäßig bei mir auf der Matte stehn und mich ausquetschen."

Du willst nicht, daß die Demokratie und der republikanische Rechtsstaat funktionieren. Du bist einfach ein Systemgegner und richtest dich gegen jedes System, egal wie es beschaffen ist.


Luis
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 2010 - 11:49 Uhr:   

"„Nein. Unter Volk sind nach Rechtsprechung des BVerfG alle Deutschen (und nur die) zu verstehen.“

Wenn das stimmen soll, dann möchte ich die Fundstelle aus der bundesverfassungsgerichtlichern Rechtsprechung gerne erfahren."

Siehe z. B. BVerfGE 83, 60


"Der Abgeordnete hat aber „Partikularinteressen“ zu vertreten. Dafür wurde er ermächtigt. Zur Vertretung des ganzen Volkes wurde er nicht ermächtigt. Hier liegt ein Widerspruch im Grundgesetz vor,"
Nein, hier liegt nur ein Widerspruch in Ihrer Privatmeinung vor. Dieser ist irrelevant.

Ich habe ehrlich gesagt keine Lust, ihre wirren und sich mehrfach selbst widersprechenden Ergüsse weiter zu kommentieren. Sie können meinetwegen jeden, der Ihre wirren Ansichten nicht teilt, als Sklaven ansehen. Das interessiert hier aber sicher niemanden.
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Luis Alberto Fernández Vidaud
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 2010 - 13:28 Uhr:   

Ich schlage diese Fundstelle nach. Das, was Sie als "meine Privatmeinung" bezeichnen, kann auch stimmen. Sie kann die Tatsachen um diesen Sachverhalt wiedergeben. Ich verstehe nicht, was Sie unter "Privatmeinung" wirklich verstehen. Heißt es bei Ihnen, daß Menschen nicht eigenständig denken dürfen, daß sie auf andere hoffnungslos angewiesen sind, um überhaupt denken zu können sowie zu dürfen?

So kommt es mir vor.

Nur Sie bezeichne ich als geistigen Sklaven, weil Sie es für eine Tugend halten, sich des eigenen Verstandes nicht zu bedienen und auf Menschen angewiesen zu sein, die Sie ungeprüfter Weise als "Autoritäten" geltend machen wollen.

Durch Lust oder Unlust sammelt man weder Erkenntnisse noch neue Erfahrungen oder Wissen überhaupt. Orthodoxie bildet nicht den Maßstab für "richtiges Denken und Wahrnehmen".


Luis
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Luis Alberto Fernández Vidaud
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 2010 - 14:07 Uhr:   

Urteil des Bundesverfassungsgerichtgs vom 31.10.1990 unter 2 BvF 3/89, nachlesbar in: BVerfGE 83, 60ff., S. 60 bis 81:

Ich habe die Fundstelle entdecken können. Sie bedarf allerdings der näheren Präzisierung. Denn es kann wohl nicht der Fall sein, daß das gesamte Urteil das bestätigt, was Sie an dieser Stelle geltend oder glaubhaft machen wollen.

Sie sagten in Ihrem Beitrag vom 29. Dezember 2010 um 20:43 Uhr folgendes:

"Unter Volk sind nach Rechtsprechung des BVerfG alle Deutschen (und nur die) zu verstehen."

Aber das habe ich an keiner Stelle bestritten. Das Gericht hat eigentlich hier Recht. Es vergleicht die Menge der Deutschen mit der der Ausländer und stellt dabei fest, daß die eine Menge das Wahlrecht innehat, während die andere Menge das Wahlrecht nicht innehat.

Hier geht es dem Gericht darum, die Deutschen, also das Volk, von den Ausländern zu unterscheiden. Wie "Volk" angesichts des Verhältniswahlrechts und im Gegensatz zum Mehrheitswahlrecht zu verstehen, ist an dieser Stelle nicht Gegenstand der Erörterung. Deswegen kommt es auch nicht zur Sprache. Das müßte auch für Sie, der zur Dickköpfigkeit und Sturheit neigt und die Tradition -- anstatt der Gegenwart und der Zukunft -- über alles liebt, auch nachvollziehbar sein.

Die Ausübung des Unterscheidungsvermögens bei der Abhandlung derartiger Fragen ist wichtig und soll praktiziert werden.

Dennoch danke ich Ihnen für den Hinweis. Das war das Urteil, das dem damaligen Regierenden Bürgermeister Momper nicht gefallen hat.


Luis

(Beitrag nachträglich am 30., Dezember. 2010 von psychonaut editiert)

(Beitrag nachträglich am 30., Dezember. 2010 von psychonaut editiert)
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 2010 - 15:45 Uhr:   

"Es vergleicht die Menge der Deutschen mit der der Ausländer und stellt dabei fest, daß die eine Menge das Wahlrecht innehat, während die andere Menge das Wahlrecht nicht innehat."
Soweit richtig. Das Urteil lässt aber eindeutig erkennen, dass das ganze Volk gemeint ist und nicht nur ein Teil vom ihm.

Ganz klar kommt das in Rndnr. 40 zum Ausdruck:
Organe und Amtswalter der staatlichen und kommunalen Verwaltung bedürfen zur Ausübung von Staatsgewalt einer Legitimation, die - als eine demokratische - auf die Gesamtheit der Staatsbürger, das Volk, zurückgeht, jedoch regelmäßig nicht durch unmittelbare Volkswahl erfolgen muß.}
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 2010 - 17:30 Uhr:   

@Luis Alberto Fernández Vidaud:

Ich leite das Mehrheitsprinzip überhaupt nicht ab (eine kurze Übersicht insbesondere zur Geschichte gibts z.B. hier). Ganz im Gegenteil wollt ich sagen, dass es erstens nicht selbstverständlich ist und zweitens überhaupt nur in einfachen Fällen funktioniert, weil ich (offenbar fälschlicherweise) davon ausgegangen bin, dass du etwas in der Art unterstellst, wenn du eine Bindung der Abgeordneten an einen Volks- oder Wählerwillen postulierst. Wie und von wem dieser Wille ermittelt werden sollte, bleibt aber nach deinen Ausführungen völlig unklar (selbst unter der Voraussetzung, dass die Grundmenge bekannt ist). Jedenfalls gibt es keine Methode, die objektiv eindeutig zu bevorzugen wäre, ganz abgesehn von Fragen der Praktikablität oder der Sinnhaftigkeit.

"Das liegt aber daran, daß kein ernsthafter Versuch in diese Richtung vorgenommen wurde."

Wie sollte ein ernsthafter Versuch zur Bestimmung objektiv eindeutiger Entscheidungen denn ausschaun? Es gibt ja real eine Vielzahl von Methoden zur Entscheidungsfindung, deren Existenz die Eindeutigkeit schon weitgehend widerlegt, und Objektivität kann man nicht durch Versuche ermitteln.

Beim Bundestagswahlrecht ist in diesem Zusammenhang vorallem das Problem, dass die Abgeordneten doppelt gewählt werden, womit ihre Legitimation nicht eindeutig zurückverfolgt werden kann. Einerseits verdankt (abgesehn von Überhang und Einzelbewerbern) jeder Abgeordnete seine Wahl den Zweitstimmen, die für die aufstellende Partei abgegeben worden sind. Andererseits werden die Abgeordneten aber über die Erststimme von Wählern gewählt, die diese Partei gerade nicht gewählt haben. Das gilt auch für Listenbewerber, die u.A. dadurch gewählt werden, dass die Wähler der aufstellenden Partei ihre Erststimmen nicht dem konkurrierenden Kandidaten dieser Partei im Wahlkreis gegeben haben.
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Luis Alberto Fernández Vidaud
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 2010 - 20:32 Uhr:   

@30.12.2010 um 15:45 Uhr:
Entschuldigung, aber das ist ein anderer Fall, der hier abgehandelt wird.

Damals -- und ich kann mich daran erinnern, weil Berlin brennend daran interessiert war, Ausländern das kommunale Recht zu gewähren -- haben Politiker behauptet, Ausländer seien Inländer. Das war absolut absurd. Das gibt es auch in keinem Land.

Auch heutzutage bereut der Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte Hanke, daß Ausländern das Wahlrecht bei Kommunalwahlen nicht eingeräumt wird. Deswegen -- so behauptet er wenigstens -- werden sie nicht so "integriert", wie sie hätten sein sollen.

Ich antwortete ihm, daß das absurd ist. Das Wahlrecht an sich ist nicht so ein großes Recht. Es ist nur dann ein großes Recht in Verbindung mit dem Volkssouveränitätsprinzip.

Hanke ist aber auch nicht bereit, Bürgern und sonstigen Einwohnern die Mitwirkungsrechte anzuerkennen, die es in §§ 40 bis 44 BezVG enthalten. Von Bürgerbeteiligung hält er absolut nicht. Dabei diskriminiert er nicht nur die Staatsbürger -- wie mich --, sondern auch die übrigen Einwohner, die keine Staatsbürger sind.

Das Urteil über das kommunale Wahlrecht hat mit dem Verhältniswahlrecht überhaupt nichts zu tun. Deswegen muß man diese gerichtlichen Definitionen relativiert, differenziert und sorgfältig betrachten und abwägen.

Das Urteil ist kein juristisches passe partout.

Luis
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Luis Alberto Fernández Vidaud
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 2010 - 20:40 Uhr:   

@30.12.2010 um 17:30 Uhr:
Wenn du das Mehrheitsprinzip von irgendwoher nicht ableitest, was tust du dann? Wie ist dieses Prinzip, das dem Verhältniswahlrecht entgegensteht, überhaupt entstanden? Vielleicht aus dem Nichts?

Ich muß sie enttäuschen, aber eindeutiges und apodiktisches Wissen gibt es wenigstens in diesem Leben nicht. Danach zu streben, ist nicht ergiebig, aber das haben Philosophen getan -- z.B. der Vater der Phänomenologie Husserl.

Eine hohe Wahrscheinlichkeit reicht völlig aus.

Wenn man keine Versuche wagt, dann wird man allerdings weder etwas wissen noch etwas tun können.

Abgeordnete werden durch die Erst- und Zweitstimmen nicht "doppelt" gewählt. Der Abgeordnete, der ein Direktmandat ausübt, wird von der Erststimme gewählt -- und zwar unabhängig, wie die Partei sonst abschneidet, die ihn als Kandidat vorschlägt.

Der Abgeordnete, der ein "indirektes Mandat" ausübt, wird von der Zweitstimme gewählt. Nun, ich sehe, daß manche von euch -- auch du -- dazu neigen, alles miteinander zu vermengen und verflechten, damit erst recht Unklarheit und Unverständnis auf diesem Gebiet herrschen.

Das mag ein Beweis für irgendeine Form von Intelligenz sein, Weisheit ist es aber bei weitem nicht.


Luis
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 2010 - 21:13 Uhr:   

Volk ist keineswegs identisch mit Deutschem Volk.
Das hat gerade das Bundesverfassungsgericht oft genug betont.

Allerdings tatsächlich nicht in Bezug auf das Wahlrecht.

Die Verfassungsväter und -mütter haben diesen Unterschied auch bewußt betont, denn duch die Nürnberger Gesetze haben die Nazis große Teile aus dem Volk ausgeschlossen, indem sie sie für nicht Deutsch erklärten.

Es war also klar, das Volk mehr sein muss als Deustches Volk.
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Luis Alberto Fernández Vidaud
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 2010 - 21:39 Uhr:   

Wenn dem so ist, dann möchte ich gerne diese Fundstellen sehen. Nach dem o.a. Urteil vom 31.10.1990 unter 2 BvF 3/89, nachlesbar in: BVerfGE 83, 60ff., S. 60 bis 81 hat das Gericht behauptet: Volk = Deutsche. Das ist übrigens auch in Art. 2 Satz 1 VvB [= Verfassung von Berlin] der Fall.


Luis
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 2010 - 22:54 Uhr:   

@Luis Alberto Fernández Vidaud:

Zum Mehrheitsprinzip hab ich einen Link angegeben, unter dem man sich informieren kann, wenn man nicht Bescheid weiß.

Objektivität ist keine Sache von Wahrscheinlichkeiten. Man kann deren Existenz weitgehend bestreiten, aber dann erübrigen sich apodiktische Forderungen sowieso.

Dass Abgeordnete im Bundestagswahlrecht (nicht aber in Bayern) durch die Erststimme unwiderruflich gewählt sind, ist richtig, aber sie werden in der Regel auch den Zweitstimmenwählern ihrer Partei in Rechnung gestellt.

Mit der Zweitstimme werden beim Bundestag einzelne Personen nur dann gewählt, wenn auf die Liste mehr Sitze entfallen, als die Partei im Land Wahlkreiskandidaten hat. Ansonsten entscheiden die Erststimmen darüber, welche Personen die Sitze bekommen (durch die Absicherung der Wahlkreisbewerber auf der Liste ist es praktisch etwas komplexer). Z.B. ist Diana Golze effektiv von den 103 Wählern gewählt worden, die für Andrea Wicklein statt Rolf Kutzmutz gestimmt haben (Bewerber, Wahlkreisergebnis, Gewählte).

@Ingo Zachos:

Das Wahlrecht ist in Deutschland gerade schon mit der Zugehörigkeit zum deutschen Volk (im Sinn des Grundgesetz) verbunden und nicht mit der Staatsangehörigkeit. Wahlberechtigt sind durchweg auch Ausländer, wenn sie als Deutsche gelten. Der Großteil der Betroffenen ist allerdings 1999 zwangseingebürgert worden (wie man es eigentlich auch für alteingesessene sonstige Ausländer erwarten würde), drum ist der zahlenmäßige Unterschied nicht mehr so groß.

Außerdem sind in der Nachkriegszeit sehr viele Deutsche vom Wahlrecht ausgeschlossen worden (einige dauerhaft, indem sie gehenkt worden sind); im Zweifelsfall ist grundsätzlich gegen das Wahlrecht entschieden worden (wobei die Version bei der ersten Bundestagswahl schon relativ entschärft war).
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Luis Alberto Fernández Vidaud
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Veröffentlicht am Samstag, 01. Januar 2011 - 07:07 Uhr:   

Gerade der Kutzmutz-Fall weist nach, daß Erst- und Zweitstimme zweierlei sind. Sie hängen in der Tat nicht miteinander zusammen. Obwohl Kutzmutz gut abgeschnitten hat, war er nicht auf der Landesliste, also konnte er kein Mandat erringen -- weder ein direktes noch ein indirektes.

Der Mensch kann Objektivität -- besser gesagt ist Wahrhaftigkeit -- anstreben, aber gelingen wird es ihm nicht. Damit muß er rechnen. Er muß dies in seine Berechnung aufnehmen.

Und jetzt sage ich noch was:

Man darf nicht schlampig mit Fundstellen umgehen. Wenn jemand mir sagt: Schau auf das gesamte Urteil, dann ist das geistige Schlamperei. Das hört sich wie die Bezirksämter hier in Berlin an, die als Rechtsgrundlage beim Sozialamt "SGB XII, SGB I und SGB X" schreiben.

Das gesamte Gesetz bildet nicht die Rechtsgrundlage für die Gültigkeit eines Bescheides, sondern bestenfalls einige Paragraphen davon.

Jetzt habe ich das Problem mit dem Widerstandsrecht. Am 28.06.1968 wurde das Widerstandsrecht in das Grundgesetz aufgenommen -- und zwar in Art. 20 GG, was etwas zu bedeuten hat.

Keiner konnte mir sagen, wo ich den gesetzgeberischen Willen ermitteln kann. Oder hat der Gesetzgeber diesen Hoheitsakt völlig kommentarlos erlassen?

Wer da ein bißchen Auskunft darüber liefern kann, würde mir eine große Hilfe leisten. Hier ist reines Spekulieren fehl am Platz. Was hat die Bundesregierung dazu gesagt? Was hat der Bundesrat dazu gesagt? Was hat der Bundestag dazu gesagt?


Luis
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Luis Alberto Fernández Vidaud
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 01. Januar 2011 - 09:44 Uhr:   

Betr.: eine Frage der Recherche -- und nicht Gott sei Dank eine Frage der Gesinnung oder und des Bekenntnisses

Liebe Leute,

weil ich Auskunftsuchender bin, habe ich mich an einem Freund im Bundestag gewandt. Das ist André Bornstein, der persönlicher Referent von Markus Kurth, MdB. Ich kenne ihn deswegen, weil ich mich sehr für Behindertenrecht und seinen Aubau engagiert habe. Vielen Konferenzen, die der Abgeordnete bisher veranstaltet hat, habe ich beigewohnt. Folgendes sagte ich André:

"Lieber André,

anläßlich des Ausbaus meiner Informationsseite auf de.wikiversity.org unter

http://de.wikiversity.org/wiki/Widerstandsrecht_(Deutschland)

habe ich zunächst mit Erfolg festgestellt, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17.08.1956 gegen die KPD behauptet hat, das Widerstandsrecht sei dem Grundgesetz "systemimmanent". Das bedeutet, daß nach Rechtsdogma dieses Gerichts [das Gericht hätte genau so gut etwas anders, nämlich das Gegenteil, erzählen können] das Widerstandsrecht Teil des Grundgesetzes sei, obwohl es nicht ausdrücklich dort erwähnt wurde.

Währenddessen haben einige Verfassungen der Länder ein Widerstandsrecht (vgl. Berlin unter Art. 36(3) VvB und Bremen unter Art. 19 BremLV, der sogar eine Widerstandspflicht enthält).

Leider habe ich nicht in das Urteil des gleichen Gerichts gegen die Sozialistischde Reichspartei geschaut, aber niemand spricht von diesem Urteil. Das war eines der ersten Urteile, die das Gericht bei Karlsruhe gefaßt hat.

Dabei bin ich sehr bemüht, kein Apologet der angeblichen "BRD", die m.E. keine ist, zu sein. Die "BRD" ist aus meiner Sicht eine "fake republic". Die CIA usw. redet von "failed states", während ich von "fake republic" rede. Sie ist das glänzende Modell für jeden anderen Staat auf der Welt, der behauptet möchte, eine Demokratie zu sein, während sie in Wirklichkeit eine Diktatur ist. In Burma redet man von "diszipliniertzer Demokratie", während ich von einer Diktatorisierung der Demokratie durch die angebliche "BRD" rede.

Schließlich ist die Demokratie eine "Strafe", welche die ganze Welt Deutschland wegen des II. Weltkrieges und des III. Reichs auferlegt hat. Entsprechend wird damit umgegangen. Denn die Deutschen sind nicht "doof".

Jetzt bin ich an einen Teil meines Vortrages, wo ich nicht weiterkomme. Es steht auf meiner Website folgendes:
"was hat diese Aufnahme [des Widerstandsrecht nach Art. 20(4) GG] ins Grundgesetz – und ausgerechnet in Art. 20 GG – für eine Bedeutung??

Für die Bürger [nach Art. 20(2) GG] sowie für die Bewohner [nach Art. 25 GG] Deutschlands bleibt es ein Rätsel, was das Parlament dazu bewogen hat, das Widerstandsrecht in das Grundgesetz aufzunehmen.

Denn – wie vorhin gesagt – hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 17.08.1956 gegen die KPD das Widerstandsrecht als systemimmanent, dem Grundgesetz innewohnend. Allerdings waren die Vorstellungen des Gerichts nicht marxistisch geprägt, sondern sie rührten vielmehr von John Locke her.

Es bleibt ebenfalls ein Rätsel, warum der Bundestag diese Entscheidung ausgerechnet im Jahre 1968 und auch anläßlich der sogenannten "Notstandsgesetze" getroffen hat."

Wo kann ich den gesetzgeberischen Willen ermitteln? Hat er in den parlamentarischen Drucksachen ein "Testament" hinterlassen, das man als "gesetzgeberischen Willen" bezeichnen könnte? Das muß ausdrücklich sein. Die Menschen hierzulande fangen an zu spekulieren, wenn sie etwas nicht wissen, was sie eigentlich hätten wissen müssen. Aber aus Schweigen ist nichts abzuleiten. Schweigen ist halt Schweigen und demzufolge keine Mitteilung von Information. Manchmal kann man aus Schweigen eine Absicht ableiten, aber nicht immer -- und meistens gar nicht.

Deswegen schweigt unsere Renate darüber, was sie vorhat, wenn sie regierende Bürgermeisterin wird, damit kein Wähler enttäuscht wird, nachdem sie zu regieren anfängt.

Was das Widerstandsrecht selbst angeht, bin ich mir nicht so ganz sicher, daß das Bundesverfassungsgericht das "ganze Paket" aus der politischen Phiilosophie von Locke übernommen hat. Denn dieses Recht wächst aus dem Verhältnis des Bürgers zum Parlament bzw. das Verhältnis des angeblichen "Volksvertreters" gegenüber Bürger und Volk zugleich.

Deutsche Abgeordnete sind keine Volksvertreter, solange sie ein "freies Mandat" ausüben, d.h. solange sie Parteiverrat am Bürger verüben. Denn "freies Mandat" ist ein Euphemismus für Parteiverrat und Verrat schlechthin.

Wenn der Abgeordnete sowie die Abgeordneten das Volk bzw. den Bürger nicht vertreten, dann handelt er oder handeln sie dysfunktional. Sie verursachen eine Zweckentfremdung des Mandats, indem sie den Staat vertreten und verteidigen und den Bürger sowie das Volk schädigen.

Wenn das Überhand nimmt, dann darf der Bürger und das Volk zugleich das Widerstandsrecht ausüben. Das Gleiche gilt auch, wenn das Parlament das Rechtsstaatsprinzip nicht umsetzt und wenn es auch die Grundrechte nicht verwirklicht.

Dieser Fall liegt in der fake republic of Germany [verfälschte Republik Deutschland = VRD] vor.

Um Rückmeldung wird ausdrücklich gebeten. Auch andere, die Mitteilungsadressaten dieser Nachricht sind, können mich anschreiben, um mir Hinweise über mein Anliegen mitzuteilen.

Kennst du das Lied von Alexander O'Neil: "You're a fake, baby !!" ?? Das Video dazu ist einfach umwerfend.

Dein


Luis"

Das Bundesverfassungsgericht hinterläßt in seinem Urteil vom 17.08.1956 gegen die KPD nur vage Spuren über den Umfang des Widerstandsrecht. Daß dieses Recht aus der politischen Philosophie vom Gericht hergeleitet wird, läß sich anhand folgenden Satzes erkennen:

"Die Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ist legitim. Sie ist es nicht nur deshalb, weil sie auf demokratische [d.h. an dieser Stelle plebiszitäre] Weise zustande gekommen und seit ihrem Bestehen immer wieder in freien Wahlen vom Volke bestätigt worden ist. Sie ist es vor allem [!!], weil sie -- nicht notwendig in allen Einzelheiten, aber dem Grundsatze nach -- Ausdruck der sozialen und politischen Gedankenwelt ist, die dem gegenwärtig erreichten kulturellen Zustand des deutschen Volkes entspricht."

Das mußte deswegen zitiert werden, damit ihr den darauffolgenden Satz nachvollziehen könnt. Wichtig ist dennoch an dieser Stelle festzuhalten, daß das Gericht meint, die Wahlen bilden nicht das Hauptlegitimierungsmittel für die innere sowie für die völkerrechtliche Gültigkeit der Bundesrepublik Deutschland, sondern vielmehr eine recht vage zum Ausdruck gebrachte Kontinuität, welche das Gericht geltend zu machen sucht.

"Sie [die Legitimität der BRD] beruht auf einer ungebrochenen Tradition, die -- aus älteren Quellen gespeist -- von den großen Staatsphilosophen [gemeint sind m.W. solche geistige Größen wie Hobbes, Locke, Hume, Mill und Kant] der Aufklärung über die bürgerliche Revolution [gemeint ist vermutlich die französische Revolution] zu der liberal-rechtsstaatlichen Entwicklung des 19. und 20. Jahrhunderts geführt [ich weiß nicht, wen das Gericht meint] und der sie selbst das Prinzip des Sozialstaats, d.h. das Prinzip der sozialen Verpflichtung [ebensowenig weiß ich an dieser Stelle, wen das Gericht meint] hinzugefügt hat."

Marx selbst hat -- soweit ich weiß -- nicht für den Sozialstaat plädiert, sondern vielmehr für den "Arbeiterstaat", der über die Reichen und die Mächtigen herrschen sollte.

Daraus leite ich ab, daß das Gericht in Karlsruhe in bezug auf das Widerstandsrecht und seine Ausgestaltung Locke zu seinem Vorbild herangezogen hat.


Luis

(Beitrag nachträglich am 01., Januar. 2011 von psychonaut editiert)

(Beitrag nachträglich am 02., Januar. 2011 von psychonaut editiert)
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Thomas Frings
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Veröffentlicht am Samstag, 01. Januar 2011 - 16:08 Uhr:   

@Ratinger Linke
"Das Wahlrecht ist in Deutschland gerade schon mit der Zugehörigkeit zum deutschen Volk (im Sinn des Grundgesetz) verbunden und nicht mit der Staatsangehörigkeit. Wahlberechtigt sind durchweg auch Ausländer, wenn sie als Deutsche gelten."
Ausländer sein und Deutscher sein schließen sich aus, weil das Ausländergesetz die als Ausländer definiert, die nicht Deutsche sind. Da es so gut wie keine Statusdeutschen mehr gibt, ist der Kreis der deutschen Staatsangehörige aber nahezu identisch mit den Deutschen.

@Vidaud
Müllen Sie nicht das Forum zu.
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Luis Alberto Fernández Vidaud
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Veröffentlicht am Samstag, 01. Januar 2011 - 17:31 Uhr:   

@01.01.2011 um 16:08 Uhr:
Ist das nicht ein bißchen rassistisch und volksverhetzend, was Sie sich mir gegenüber erlauben? Sind Ihre Gedanken kein Müll? Wie kommen Sie überhaupt auf die Idee, daß Sie rassisch oder geistig mir gegenüber überlegen sind? Offensichtlich hängen Sie zu sehr an der Vergangenheit und wollen sich an ihr festhalten bzw. festklammern.


Luis
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Samstag, 01. Januar 2011 - 23:12 Uhr:   

@Luis Alberto Fernández Vidaud:
"Obwohl Kutzmutz gut abgeschnitten hat, war er nicht auf der Landesliste, also konnte er kein Mandat erringen -- weder ein direktes noch ein indirektes."

Natürlich hätte er ein Mandat bekommen können (und hat es ja auch nur ganz knapp verpasst), so wie z.B. Hans-Christian Ströbele, der auch auf keiner Landesliste war und trotzdem (statt Özcan Mutlu) im Bundestag sitzt.

Erst- und Zweitstimmen hängen eben schon in ziemlich komplexer Weise voneinander ab. Andrea Wicklein (SPD) säße auch im Bundestag, wenn sie im Wahlkreis nicht gewählt worden wäre; es war aber insbesondere auch für Wähler der Linken attraktiv, sie völlig unabhängig von ihrer Person für sie zu stimmen, weil in Brandenburg Überhang für die SPD wahrscheinlich und deshalb vermehrtes Stimmengewicht aussichtsreich war. Umgekehrt war Rolf Kutzmutz (Linke) für die Wähler der CDU und der FDP der attraktivere Kandidat. Hätte er sich deshalb im Fall seiner Wahl für deren Interessen einsetzen müssen, und wie wäre das gegebenenfalls durchzusetzen?

"Keiner konnte mir sagen, wo ich den gesetzgeberischen Willen ermitteln kann."

Das kann man in Deutschland in der Regel auch nicht, weil hier Begründungen normalerweise kein formaler Bestandteil der Gesetzgebung sind (und wo das der Fall ist, ist dadurch auch nicht sichergestellt, dass damit die tatsächliche Motivation einer Mehrheit korrekt wiedergegeben wird). Die Begründung derer, die den Entwurf eingebracht haben, kann man allerdings meistens in den entsprechenden Drucksachen nachlesen (wozu man beim Bundestag vor 1977 eine Bibliothek aufsuchen muss). Einzelmeinungen finden sich oft auch in den Plenarprotokollen.

Im konkreten Fall scheinen die relevanten Bundestagsdrucksachen V/1879 und V/2873 zu sein, die offenbar noch niemand ins Netz gestellt hat. Online sind allerdings die alten Plenarprotokolle des Bundesrats, wo zumindest in der 308. Sitzung (Seite 59) was dazu steht. Demnach scheint ein explizites Widerstandsrecht im ersten Entwurf der Bundesregierung nicht vorgesehn gewesen zu sein; es ist aber in der Begründung unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht bejaht worden. Hessen (wo sogar eine Widerstandspflicht in der Verfassung steht) wollte es aber im Grundgesetz haben, allerdings nur in der wesentlich schwächeren Form eines politischen Streikrechts in Artikel 9.

@Thomas Frings:

Das Ausländergesetz gibts nicht mehr. Was Ausländer sind, ist eine Definitionsfrage. Die Nachfolgeregelung im Aufenthaltsgesetz (weiterhin die Umkehrung des Begriffs eines Deutschen im Sinn des Grundgesetz) ist insbesondere für die Wahlkreiseinteilung maßgeblich. Nach dem Melderechtsrahmengesetz werden Statusdeutsche aber nicht als Deutsche oder separat von sonstigen Ausländern (im Sinn der Staatsangehörigkeit) geführt, obwohl sie praktisch von den selben Behörden zur Führung der Wählerverzeichnisse erfasst werden müssen und auch die Statistik von den Meldebehörden abhängig ist.
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Luis Alberto Fernández Vidaud
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Veröffentlicht am Sonntag, 02. Januar 2011 - 04:34 Uhr:   

@01.01.2011 um 23:12 Uhr:
Zum Fall Kutzmutz habe ich damals ganz zufällig das Radio gehört. Die Medien haben ihn interviewt. Am 27.09.09 hieß es, daß er das Direktmandat für Potsdam -- oder einen Teil davon -- errungen hat. Am 28.09.09 hieß es, daß er dies knapp verpaßt hat.

Seine Partei hat ihn nicht auf die Landesliste gestellt, weil er bei der eigenen Partei nicht beliebt war. Das hat er behauptet, und das hat seine Gegnerin ebenfalls behauptet. Rolf Kutzmutz war ein umstrittener Mensch, was ihn aus meiner Sicht sympathisch gemacht hat.

Die Grünen dagegen haben Hans-Christian Ströbele so behandelt, wie sie es taten, weil sie ohnehin davon ausgingen, Ströbele würde das Direktmandat erringen. So habe ich das wenigstens erfahren.

Die Parteien müssen die Direktmandat-Kandidaten gleichzeitig auf die Landesliste setzen, damit sie ein anderweitiges Mandat erhalten können. Sonst fliegen sie heraus, wenn sie das Direktmandat nicht gewinnen.

In der Regel sucht niemand -- und nicht einmal das Bundesverfassungsgericht -- nach dem gesetzgeberischen Willen. Wer nicht sucht, der findet auch nichts. Allerdings steht gelegentlich so was. Das ist an denjenigen Stellen zu erkennen, an denen entweder Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag irgendeine Rechtfertigung für eine bestimmte Fassung oder Formulierung im Gesetz hinterlegt.

Ich schaue mir das Protokoll der 308. Sitzung des Bundesrats an. Vielleicht finde ich etwas.

Nochmals vielen Dank für den netten und freundlichen Hinweis.


Luis
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Luis Alberto Fernández Vidaud
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Veröffentlicht am Sonntag, 02. Januar 2011 - 09:50 Uhr:   

@Ratinger Linke am 01.01.2011 um 23.12 Uhr:
Die Fundstelle in den Drucksachen des Bundesrats habe ich gefunden. Es handelt sich dabei um den Vortrag des Herrn Dr. Strelitz, der Hessen vertritt. Der Vortrag fängt auf S. 57 D an und hört auf S. 60 B auf. Das, was er über das Widerstandsrecht zu sagen hat, befindet sich auf S. 59 A bis B.

Da dies ein anderes Thema erfaßt, habe ich ein neues Forum eröffnet, das

"der republikanische Rechtsstaat und das deutsche Widerstandsrecht"

heißt und bei den Themen unter "Sonstiges" steht.


Luis

(Beitrag nachträglich am 02., Januar. 2011 von psychonaut editiert)

(Beitrag nachträglich am 02., Januar. 2011 von psychonaut editiert)
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Ratinger Linke
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Veröffentlicht am Sonntag, 02. Januar 2011 - 09:58 Uhr:   

2009 war absehbar, dass Ströbele den Wahlkreis gewinnen würde, aber 2002, wo er keinen sicheren Platz auf der Landesliste bekommen hat, sind die Chancen allgemein eher als schlecht eingeschätzt worden. Ströbele hat schon 1998 9 Punkte Rückstand gehabt, und der Wahlkreis ist 2002 durch die Verschiebung in den Osten für die Grünen wesentlich schlechter geworden (nach umgerechneten Erststimmen von 1998 nichtmal die Hälfte der SPD und auch noch weit hinter der PDS).

Es gibt auch kaum einen Grund, Kandidaten, bei denen man sicher davon ausgeht, dass sie ihren Wahlkreis gewinnen werden, nicht auf die Landesliste zu setzen. Dann nehmen sie dort ja niemandem einen Platz weg. Höchstens könnten sie Wähler abschrecken, wenn sie auf der Liste genannt werden; meistens wird aber das Gegenteil der Fall sein.

Bei normalem Splittingverhalten hätten die Grünen den Wahlkreis übrigens auch 2009 noch nicht gewonnen, obwohl er nach den Erststimmen inzwischen zu den sichersten überhaupt zählt.
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Luis Alberto Fernández Vidaud
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Veröffentlicht am Sonntag, 02. Januar 2011 - 13:11 Uhr:   

Alles, was ich zur 308. Sitzung des Bundesrats am 28.04.1967 habe ich auf meiner Website bei wikiversity unter:

http://de.wikiversity.org/wiki/Widerstandsrecht_(Deutschland)

gesagt. Es steht im Abschnitt, der

was sagen "die Bundesgesetzgeber" dazu?

heißt. Dort wird von einer Drucksache 162/67 gesprochen, und zwar auf Seite I dieses Plenarprotokolls. Das ist eine Bundesrats-Nr., da diese mit dem Jahr versehen werden, in dem das Ereignis stattgefunden hat.

Beim Bundestag sowie bei der Bundesregierung an den Bundestag ist es anders. Dort ist die Wahlperiode ausschlaggend, während der das Ereignis stattgefunden hat. Die Jahre 1967 und 1968 befanden sich in der 5. Wahlperiode, d.h. im 5. Bundestag, der von 1965 bis 1969 gedauert hat.

Jetzt muß ich mal schauen, wie ich an BRat-Drs. 162/67 herankomme.

Weiteres erfahren Sie im Forum, der

der republikanische Rechtsstaat und das deutsche Widerstandsrecht

heißt. Er wurde heute von mir gegründet, da zu viel im Forum über das "freie Mandat" [= Verratsmandat] gesagt wurde. Das Widerstandsrecht muß sich woanders einnisten. Deswegen habe ich für dieses Thema ein "eigenes Nest" gebaut.

Ihr


Luis

(Beitrag nachträglich am 02., Januar. 2011 von psychonaut editiert)

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