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Märie
| Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Februar 2004 - 19:17 Uhr: | |
Hallo, ich hätte mal eine theoretische Frage: Ich würde gerne wissen wo genau das aktive und passive Wahlrecht in den verfassungsrechtlichen Grundlagen verankert ist? Im Voraus DANKE! |
Matthias Cantow
| Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Februar 2004 - 19:46 Uhr: | |
Bei den Wahlen zum Bundestag in Artikel 38 Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes: (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. [...] (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt., bei Wahlen zu anderen Verfassungsorganen des Bundes und der Länder dann entsprechend in den betreffenden Artikeln des GG bzw. der Länderverfassungen. |
Gordon Grigoleit
| Veröffentlicht am Dienstag, 06. März 2007 - 08:56 Uhr: | |
Kann mir mal jemand sagen was der Unterschied zwischen dem aktiven und dem passiven Wahlrecht ist? |
ag (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Dienstag, 06. März 2007 - 09:19 Uhr: | |
Das Substantiv Wahlrecht leitet sich (u. a.) ab vom Verb wählen: Infinitiv präsens aktiv: wählen Infinitiv präsens passiv: gewählt werden Alles klar!? |
Helmut (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Montag, 12. März 2007 - 22:38 Uhr: | |
Was ist aktives und passives Wahlrecht? Ab welchem Alter kann man gewählt werden? |
Matthias Cantow
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. März 2007 - 09:22 Uhr: | |
Das passive Wahlrecht, das heißt, das Recht, gewählt zu werden, besitzt in Deutschland jeder Deutsche (bzw. bei Europa- und Kommunalwahlen jeder Unionsbürger), der das 18. Lebensjahr vollendet hat (also ab dem 18. Geburtstag). Bei den Landtagswahlen in Hessen muss man dafür drei Jahre älter sein. Das aktive Wahlrecht, das heißt, das Recht zu wählen, besitzt in Deutschland jeder Deutsche (bzw. bei Europa- und Kommunalwahlen jeder Unionsbürger), der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Kommunalwahlen kann in zunehmendem Maße ab 16 gewählt werden. Für die einzelnen Wahlen sind auf Wahlrecht.de jeweils beide Altersgrenzen für die Bundestagswahl, die Europawahl sowie die Landtags- und Kommunalwahlen aufgeführt, dazu weitere Voraussetzungen, etwa zur Wohnsitzdauer im Wahlgebiet. |
Helmut (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. März 2007 - 20:52 Uhr: | |
Danke für die Auskunft Neue Frage Kann das passive Wahlrecht z.B.in einem Narrenverein anders lauten? |
ag (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2007 - 08:10 Uhr: | |
@Helmut: Ja. Wie in letzter Zeit an anderer Stelle diskutiert, sind die Vorgaben des BGB bzgl. der Bildung eines Vereinsvorstandes wenig konkret – und entsprechend weit der Spielraum der Vereinssatzung. Und wenn es sich nicht um einen eingetragenen Verein handelt, sind die Spielräume wohl noch größer. |
(Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Sonntag, 29. April 2007 - 16:01 Uhr: | |
Aktives und passives Wahlrecht – was ist der Unterschied zwischen aktivem und passivem wahlrecht? |
ullego (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Sonntag, 29. April 2007 - 18:40 Uhr: | |
Aktives Wahlrecht bedeutet, dass man wählen darf und passives Wahlrecht bedeutet, dass man gewählt werden kann, also z. B. kann man zum Bundestagsabgeordneten gewählt werden. |