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Lai
| Veröffentlicht am Samstag, 01. Oktober 2005 - 15:06 Uhr: | |
Hallo, ein Aspekt wird auf der Homepage leider nicht berücksichtig. Nach der Wahl erhalten die Parteien teilweise beträchtliche Steuermittel, um ihre Wahlkampfkosten zu finanzieren. Die einzelnen Regelungen hierzu (Sperrklauseln, Höhe der Mittel, Bediegung der Zahlungen) würden mich sehr interessieren. Weiß hierzu jemand etwas genaueres?? Grüße Lai |
Lars Tietjen
| Veröffentlicht am Samstag, 01. Oktober 2005 - 15:57 Uhr: | |
Hier dürften die meisten Fragen beantwortet werden: http://www.bundestag.de/bic/finanz/index.html |
Sole
| Veröffentlicht am Samstag, 01. Oktober 2005 - 16:49 Uhr: | |
Noch genauer findest du es in den Berichten des Bundestagspräsidenten. Die enthalten u.a. die Rechenschaftsberichte der Parteien. Aus denen geht auf den Euro genau hervor, wer was kriegt. |
Lai
| Veröffentlicht am Samstag, 01. Oktober 2005 - 18:03 Uhr: | |
Hallo, na das ging ja fix. Habe alles gefunden. Nicht nur die gesetzlichen Vorschriftem der Euros je Stimme, sondern auch Tabellen mit den tatsächlichen Zuwendung. Ist ja super. Vielen Dank! |
Sole
| Veröffentlicht am Samstag, 01. Oktober 2005 - 18:10 Uhr: | |
Beachte, dass diese Euro in der Regel nicht 1:1 ausgezahlt werden, sondern gedeckelt sind. |
Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Samstag, 01. Oktober 2005 - 22:18 Uhr: | |
http://www.wahlrecht.de/lexikon/wahlkampfkostenerstattung.html |
Charlotta
| Veröffentlicht am Sonntag, 02. Oktober 2005 - 11:52 Uhr: | |
Hallo, ich habe mir nun die Mittelvergabe auch mal angesehen. Und bin auf folgenden Satz gestoßen: "0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je natürliche Person berücksichtigt." Was soll das denn? Warum bekommt eine Partei Geld vom Staat, wenn ich ihr Geld spende? Sollen damit die Parteien schlechter gestellt werden, die arme Mitglieder haben und daher wenige Spenden bekommen? |
Lars Tietjen
| Veröffentlicht am Sonntag, 02. Oktober 2005 - 12:59 Uhr: | |
@Charlotta Begründung für die Regelung ist, dass damit eine Verankerung in der Bevölkerung honoriert wird. Die Konzept kommt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BVE 2/89). Siehe dazu auch die Empfehlungen der Kommission unabhängiger Sachverständiger zur Parteienfinanzierung: http://www.parlamentsspiegel.de/cgi-bin/hyperdoc/show_dok.pl?k=BAD12/4425 |
Charlotta
| Veröffentlicht am Sonntag, 02. Oktober 2005 - 15:08 Uhr: | |
@Lars Tietjen Danke! |
Listen to the rhythm of the falling rain
| Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2005 - 08:42 Uhr: | |
Wie viel Geld jeder Partei zusteht, errechnet die Bundestagsverwaltung nach einem komplizierten Verfahren. Jedes Jahr werden alle Zweitstimmen der jeweils neuesten Wahl zum Bundestag, dem Europaparlament und den 16 Landtagen auf einem Stimmenkonto zusammengezählt. Dabei zählen nur die Stimmen für Parteien, die bei Bundes- und Europawahlen über 0,5 Prozent und bei Landtagswahlen über ein Prozent der Stimmen erhalten. Für die ersten vier Millionen Stimmen auf dem Konto haben die Parteien Anspruch auf jeweils 85 Cent, für jede weitere Stimme gibt es 70 Cent. Zusätzlich haben die Parteien Anspruch auf 38 Cent für jeden Euro, der an sie gespendet wird. Im Jahr 2004 hatten die Parteien dadurch Anspruch auf insgesamt 159 Millionen Euro. Nach dem Parteiengesetz dürfen jedoch nur 133 Millionen Euro ausgeschüttet werden. Daher wurden die Ansprüche pauschal um 16,5 Prozent gekürzt. Für die ersten vier Millionen Stimmen gab es also real nur 71 Cent, 58 Cent für jede weitere Stimme. Der genaue Betrag schwankt jährlich um wenige Cent. |
Fragender
| Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2005 - 23:16 Uhr: | |
@Lars Tietjen Was ich dabei nicht wirklich verstehe sind allerdings einige Diskrepanzen zwischen Zuwendungen und relativer Obergrenze: Die ProDM hat danach trotz 51.097,29 € Zuwendungen eine relative Obergrenze von 839.665,88 € (die sie wegen der absoluten Obergrenze nicht ausschöpfen kann). Beim SSW ist die Differenz immerhin noch 82.107,49 € zu 415.831,20 €. Bei Tierschutzpartei, Familienpartei, Frauenpartei und Deutschland ist die relative Obergrenze nur minimal höher als die Zuwendungen, was dann ja zu Kappungen führt. Wird da mit zweierlei Maß gemessen? Daß eine politische richtung bevorzugt wird kann ja nicht sein, dazu differieren sowohl die begünstigten als auch die belasteten Parteien zu sehr. |
Thomas
| Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2005 - 23:39 Uhr: | |
Werterr Fragender, wer lesen (und recherchieren) kann ist klar im Vorteil - Link: http://www.wahlrecht.de/lexikon/wahlkampfkostenerstattung.html Unter "Einschränkung" "Relative Obergrenze Für jede einzelne Partei gilt eine relative Obergrenze. Die staatlichen Finanzierungsmittel dürfen nicht höher sein als die von ihr selbst erwirtschafteten Mittel. Dies galt im Jahre 2001 insb. für die Schill-Partei." Und dies gilt analog für die oben genanten Parteien ebenfalls. In der Hoffnung weitergeholfen zu haben, mit lieben Grüßen Thomas |
Lars Tietjen
| Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2005 - 23:56 Uhr: | |
@Fragender Die relative Obergrenze gemäß § 18 Abs. 5 PartG ist unabhängig von der absoluten Obergrenze gemäß § 18 Abs. 2 PartG. Die relative Obergrenze der Partei ergibt sich aus den Einnahmer der Partei die keine staatlichen Mittel darstellen. Die staatlichen Mittel dürfen nicht mehr als 50% der Gesamteinnahmen der Partei ausmachen. Die ProDM hat also Einnahmen von 839.665,88 € aus Spenden, Mitgliedsbeiträger etc. Deshalb düften die staatlichen Mittel höchstens 830.665,88 € sein. Wenn die staatlichen Mittel deutlich geringer als die Einnahmen aus Spenden, Mitgliedbeiträger etc. sind, gibt es kein Problem. Wenn eine Partei geringe eigene Einnahen (Spenden, Beiträge etc.) hat, dann reduziert dies den Anspruch auf staatliche Leistungen. Dies ist z.B. bei der Tierschutzpartei der Fall. Da diese Partei nur eigene Einnahmen in Höhe von 59.380,29 € hatte (und die staatlichen Zuschüsse höchstens 50% des Gesamteinnahmen betragen dürfen) erhält sie nur 59.380,29€. |
Sole
| Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Oktober 2005 - 00:59 Uhr: | |
Bisher dachte ich, es ginge nur um Zuwendungen (Spenden und Beiträge) Werden angerechnet - Kreditaufnahmen - Einnahmen aus eigener wirtschaftlicher Aktivität (zB Mieten, Verkäufe) - Einnahmen aus Unternehmensbeteiligungen (Dividenden, Gewinnausschüttung) ? |
Lars Tietjen
| Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Oktober 2005 - 09:45 Uhr: | |
@Sole Anggerechnet werden Einnahmen im Sinne von § 24 Abs. 4 Punkt 1-7 des PartG: 1. Mitgliedsbeiträge, 2. Mandatsträgerbeiträge und ähnliche regelmäßige Beiträge, 3. Spenden von natürlichen Personen, 4. Spenden von juristischen Personen, 5. Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen, 6. Einnahmen aus sonstigem Vermögen, 7. Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit, Kredite also nicht. |
Fragender
| Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2005 - 02:22 Uhr: | |
Ich wüßte trotzdem gerne worauf der Unterschied bei der ProDM zwischen ca. 50.000 Euro und 840.000 Euro bei den einnahmen herkommt. Die b50.000 Euro kommen ja wohl aus Punkt 1-4. Ich kann aber kaum glauben, das Punkt 5-7 ca. 790.000 Euro ausmachen, das ist doch völlig unglaubwürdig. Warum ist das nicht öffentlich dargelegt bei solchen absurden Summen? |
Lars Tietjen
| Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2005 - 08:24 Uhr: | |
@Fragender Die Details kann man im Rechenschaftsbericht der Partei nachlesen. Dieser ist als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. http://dip.bundestag.de/btd/15/055/1505551.pdf (Sehr große Datei! 20 MB) ProDM hat ca. 760000 € Einnahmen aus sonstigen Vermögen erzielt. |
Fragender
| Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2005 - 17:55 Uhr: | |
@Lars Genau das habe ich auch gesehen, hätte es aber - da der Anteil so unglaublich hoch ist im Vergleich zu den übrigen Einnahmen - gerne aufgeschlüsselt, da stinkt doch was. |
Good Entity
| Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2005 - 22:25 Uhr: | |
Wahrscheinlich ist aufgrund des Parteinamens alles noch in DM gerechnet. Dass die ProDM ein Vermögen ausgerechnet in € hat muss man sich schon auf der Zunge zergehen lassen... |
Lars Tietjen
| Veröffentlicht am Freitag, 07. Oktober 2005 - 20:33 Uhr: | |
@Fragender Hatte vorher die Fragen wohl falsch verstanden. Nun zumindest findet man bei ProDM ähnliche Größenordnungen auch in den Jahren davor. Da die Partei davon auch keinen erkennbaren Vorteil hat, sehe ich keinen Anlass der Partei nicht zu glauben. Aber es ist schon die Frage ob die Rechenschaftsberichte wirklich das Transparenzgebot des Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG hinreichend umsetzen. |