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Archiv bis 27. Oktober 2019

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Thüringen » Archiv bis 27. Oktober 2019 « Zurück Weiter »

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Martin Dauser
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Oktober 2019 - 17:30 Uhr:   

Inhaltlich kann ich Gaucks Position durchaus nachvollziehen. Ich finde es für Altbundespräsidenten trotzdem merkwürdig, wenn er sich so explizit zu einer tagespolitischen Angelegenheit äußert. Zumal es aktuell ja nur um eine "Was wäre, wenn ... ?"- Situation handelt.

Es wäre unvorstellbar gewesen, dass sich Richard von Weizsäcker nach seiner Präsidentschaft öffentlich darüber spekuliert, wer in irgendeinem Bundesland nach einem spekulativen Wahlergebnis miteinander koalieren sollte.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Oktober 2019 - 20:07 Uhr:   

Die Frage welche Parteien grundsätzlich miteinander koalitionsfähig sein sollten, ist schon eine grundsätzliche Frage. Zur Regierungsbildung in Thüringen hat er sich schon 2014 im Amt geäußert:

"Ist die Partei, die da den Ministerpräsidenten stellen wird, tatsächlich schon so weit weg von den Vorstellungen, die die SED einst hatte bei der Unterdrückung der Menschen hier, dass wir ihr voll vertrauen können?"
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rot-rot-gruen-in-thueringen-joachim-gauck-hadert-mit-ramelow-a-1000570.html

Interessant ist auch seine Aussage jetzt:

"Ich muss doch imstande sein, einen Hardcore-Kommunisten, der Mitglied in der Linken ist, zu unterscheiden von einem Ministerpräsidenten, der aus der gewerkschaftlichen Tradition stammt und der doch gezeigt hat, dass er mit einem linken Profil dieser Gesellschaft nicht schadet. Das heißt, dass wir unter Umständen auch mal neu hinschauen müssen und unsere früheren Abgrenzungen noch mal überprüfen. Auch parteipolitisch."

Anscheinend ist Gauck 2014 mehr oder weniger davon ausgegangen, dass Ramelow mit seinem "linken Profil" diese Gesellschaft zurück in die Unterdrückung nach SED-Vorbild führt.

Interessant auch was er zur AfD sagt:

"Ich teile die Auffassung der politischen Menschen, die in Deutschland die Zeit noch nicht für gekommen sehen, die AfD als eine Partei, mit der man jetzt koalieren kann, zu betrachten. Ich bin da sehr skeptisch."

In der Partei tummele sich alles Mögliche. "Sie müssen sich klarer zu erkennen geben. Wenn sie den demokratischen Rechtsstaat als offene Gesellschaft mitgestalten wollen, dann sollen sie das zeigen."

Bestimmte Themen, bestimmte Wörter, bestimmte Begrifflichkeiten und ein Gestus nahe der Nazi-Propaganda müsse zuvor aus der Partei verbannt werden, so der Ex-Bundespräsident.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article201326478/Joachim-Gauck-sieht-Zeit-fuer-Koalition-mit-AfD-noch-nicht-gekommen.html

Selbst mit diesen Aussagen, dürfte Gauck für viele schon viel zu AfD-freundlich sein, schließlich spricht er ihr nicht per se die Berechtigung ab, und zeigt ihr Wege auf, anerkannt zu werden, wozu er sie auch ermuntert.

In Gaucks Aussagen 2014 zur Linken und 2019 zur AfD spiegelt sich aber jeweils ein starkes Fremdeln wieder, das wohl von nicht bewältigten Diktatur-Traumata stammt. Ich glaube, in vielen Köpfen bestehen/bestanden einfach die Gleichungen "links der SPD = SED" und "rechts der Union = NSDAP". Da fehlt es einfach an einem Realitätscheck, einer Konfrontation mit der Realität. Im Falle der Linken hat Gauck diesen jetzt erhalten.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 13. Oktober 2019 - 17:50 Uhr:   

Eine weitere Perle linksgrüner Gesetzgebung im vollen Wortlaut (falsche Anführungszeichen im Original):

Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes - Einführung der paritätischen Quotierung
Vom 30. Juli 2019


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Das Thüringer Landeswahlgesetz in der Fassung vom 28. März 2012 (GVBI. S. 309), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBI. S.89), wird wie folgt geändert:


1. § 29 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 4 wird folgender neue Absatz 5 eingefügt:

"(5) Die Landesliste ist abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei der erste Platz mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden kann. Personen, die im Personenstandsregister als 'divers' registriert sind, können unabhängig von der Reihenfolge der Listenplätze kandidieren. Nach der diversen Person soll eine Frau kandidieren, wenn auf dem Listenplatz vor der diversen Person ein Mann steht; es soll ein Mann kandidieren, wenn auf dem Listenplatz vor der diversen Person eine Frau steht."

b) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6.

2. In § 30 Abs. 1 werden nach Satz 3 folgende Sätze eingefügt:

"Wahlvorschläge, die nicht den Anforderungen des § 29 Abs. 5 entsprechen, werden zurückgewiesen; Wahlvorschläge, die zum Teil den Anforderungen des § 29 Abs. 5 nicht entsprechen, werden nur bis zu dem Listenplatz zugelassen, mit dessen Besetzung die Vorgaben des § 29 Abs. 5 noch erfüllt sind (Teilzurückweisung). Dies gilt auch für die Streichung einzelner Bewerbungen, die gegen § 29 Abs. 5 verstoßen."

Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

https://parldok.thueringen.de/ParlDok/vorgaenge/70445/1


Also eine rigide Quotenregelung. Die ursprünglich vorgesehene Ausnahme für den Fall, dass von einem Geschlecht nicht ausreichend Personen kandidieren, wurde im Gesetzgebungsverfahren gestrichen (auch die Möglichkeit nur Männer oder Frauen auf die Liste zu setzen).

Dass dies ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheit der Wahl ist, wurde anderswo schon diskutiert. Die hier gewählte Variante, dass sog. diversen Menschen (übrigens eine bloße Selbstdeklaration, irgendwelche biologischen Voraussetzungen gibt es nicht) können beliebig einsortiert werden können, während für Männer und Frauen rigide Regeln gelten, ist natürlich genauso wenig mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren wie die Brandenburger Variante.

Neben dem grundsätzlichen Unsinn hat man auch noch gesetzestechnischen Murks eingebaut. Unklar ist die Bedeutung des neuen § 30 Abs. 1 Satz 5.

Ein Bespiel:
Platz 1 Mann
Platz 2 Frau
Platz 3 Mann
Platz 4 Mann
Platz 5 Frau
Platz 6 Mann
Platz 7 Frau

Ist jetzt nach § 30 Abs. 1 Satz 4 die Liste ab Platz 4 zurückzuweisen oder nach § 30 Abs. 1 Satz 5 nur Nr. 4 streichen, weil die Liste ohne diese gesetzeskonform wäre? Auch das Verhältnis zu Satz 3 (Sind die Anforderungen nur hinsichtlich einzelner Bewerber nicht erfüllt, so werden ihre Namen aus der Landesliste gestrichen.) ist unklar, denn so eine Streichung zerschießt die vom neuen § 29 Abs. 5 vorgeschriebene Reihenfolge. Eine Parität garantiert das Gesetz ohnehin nicht annähernd, denn es gibt noch 44 Direktmandate.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 13. Oktober 2019 - 22:30 Uhr:   

Ich hoffe, dass gegen das Gesetz geklagt wird. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält sowas ja für verfassungswidrig. Bricht in dem Fall Bundesrecht Landesrecht?

Unabhängig von Gerichten könnte die CDU, wenn sie gemeinsam mit der AfD eine Mehrheit erhält, das Gesetz auch wieder beseitigen. Sie könnte im Landtag einfach den Antrag einbringen und die AfD stimmt zu, oder sie könnte zukünftigen linken Koalitionspartnern die Abschaffung aufzwingen. Wirklich vertraue ich der CDU in der Frage aber nicht.

Die Intention des Gesetzes ist undemokratisch und der Ansatz ist zusätzlich sehr verkorkst.

- Zunächst einmal gab es bei der Landtagswahl 2014 in Thüringen laut repräsentativer Wahlstatistik 933.300 (51,5%) wahlberechtigte Männer und nur 879.100 (48,5%) wahlberechtigte Frauen. Eine 50%:50%-Quote verzerrt also das Verhältnis zugunsten des weiblichen Geschlechts. https://statistik.thueringen.de/webshop/pdf/2014/29416_2014_01.pdf

- Diversgeschlechtliche Personen können im Gegensatz Männern und Frauen für alle Listenplätze kandidieren, und sind daher klar bevorteilt. Um ihre Chancengleichheit zu wahren, müssten Frauen und Männer sich als divers eintragen lassen. Unter welchen Umständen das ohne ärztliche Bescheinigung möglich ist, ist mir nicht ganz klar. ("(3) Durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist nachzuweisen, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. Dies gilt nicht für Personen, die über keine ärztliche Bescheinigung einer erfolgten medizinischen Behandlung verfügen und bei denen das Vorliegen der Variante der Geschlechtsentwicklung wegen der Behandlung nicht mehr oder nur durch eine unzumutbare Untersuchung nachgewiesen werden kann, sofern sie dies an Eides statt versichern.") https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45b.html

- Das Gesetz benachteiligt Parteien mit ungleichem Geschlechterverhältnis. Auf der 34-köpfigen AfD-Landesliste zähle ich z. B. nur fünf Frauen. Damit würde es zukünftig nur noch für die Zulassung einer 9-köpfigen Landesliste reichen. Dadurch könnten der Partei sehr viele Mandate durch die Lappen gehen. Dagegen erscheint der Fall in Sachsen 2019 wie eine Kleinigkeit.

Um den Mandatsverlust zu vermeiden, müsste eine solche Partei mehr Frauen aufstellen, die sie unter Bedingungen einer freien Wahl nicht aufgestellt hätte. Das führt zu sehr vielen Problemen:
- die zusätzlichen Frauen könnten rein fachlich unter dem Niveau der frei gewählten Abgeordneten liegen, was zum einen das Niveau der betroffenen Fraktion aber zum anderen auch das Niveau der Arbeit des gesamten Landtags absenken könnte.
- die zusätzlichen Frauen könnten inhaltlich eine von der von der Partei gewollten Linie abweichende Position vertreten. Insbesondere in der Geschlechter- und Wahlrechtsfrage ist das kritisch. Eine Minderheit frauenquotenbefürwortender Frauen könnte z. B. die Mehrheit der Parteimitglieder damit Erpressen, dass der Partei Mandate im Landtag entgehen.
- Parteien, die einen Fokus auf die Vertretung von Männerinteressen legen, könnten benachteiligt gegenüber Parteien sein, die einen Fokus auf die Vertretung von Fraueninteressen legen. In allen politischen Lagern ist nämlich die politische Aktivität von Frauen insgesamt niedriger als die der Männer. Selbst bei den Grünen sind nur 39% der Mitglieder Frauen. Bei den AfD sind es hingegen 16%. Das heißt selbst die Partei mit dem größten Frauenanteil, hat eher noch ein Problem, damit Frauen zu finden als Männer. Bei einer Partei, die eine andere Geschlechterpolitik verfolgt, ist das Problem aber ungleich schlimmer. Durch das Gesetz werden Parteien also abhängig von ihrer inhaltlichen Ausrichtung in der Geschlechterpolitik indirekt benachteiligt.
- Zwar ist schon die allgemeine Neigung von Frauen, in die Politik zu gehen, niedriger als die von Männern, die Neigung ist aber noch einmal niedriger bei Parteien, die gesellschaftlich ausgegrenzt werden. Die Wahlstatistiken zeigen, dass Frauen stärker als Männern Parteien der Mitte zuneigen. So wird nicht nur die AfD von Frauen weniger gewählt, sondern auch die Grünen mit ihrer frauenpolitischen Agenda wurden in ihrer Anfangszeit, wo sie noch nicht etabliert waren, noch mehr von Männern gewählt. Im Falle von gesellschaftlich stark ausgegrenzten Parteien wie der AfD kommt noch hinzu, dass deren Mitglieder physischen Angriffen ausgesetzt sind, die für Frauen umso gefährlicher sind. Für Frauen ist es daher stärker abschreckend in eine solche Partei zu gehen als für Männer. Durch das Gesetz werden solche Parteien also gegenüber anderen benachteiligt.

Zusammenfassend ist also durch das Gesetz zu befürchten, dass gesellschaftlich ausgegrenzte Parteien mit nichtfeministischer Agenda durch interne Erpressung durch Frauen auf einen feministischen Kurs gezwungen werden und/oder durch die Kürzung und schwächere Besetzung ihrer Landeslisten und Landtagsfraktionen bestraft werden.

Da Frauen seltener in die Politik gehen, sind die Frauen in der Politik auch weniger repräsentativ für die Gesamtheit aller Frauen als die Männer in der Politik repräsentativ für die Gesamtheit aller Männer sind. Ein Klüngel frauenquotenbegünstigter Frauen soll nun in allen Parteien zwangsweise durchgesetzt werden, gegen welches man sich "demokratisch" auch garnicht mehr wehren können soll.

Das antidemokratische dikatotrisch-feministische Wesen des Gesetzes hängt auch mit der verkorsten Art der Umsetzung der Frauenquote zusammen. Es gäbe durchaus weniger problematische Möglichkeiten einer Frauenquote. Um das Problem auf den Punkt zu bringen: Wie kann man sich zukünftig dafür einsetzen, eben dieses Gesetz wieder abzuschaffen? Wenn alle Frauen in der eigenen Partei sich diesem Kurs geschlossen verweigern, wird man nur noch eine 1-köpfige Landesliste aufstellen können. Das heißt, es wäre quasi unmöglich irgendetwas zu bewirken. Bei einer sauberen Trennung der Männer und Frauen bei der Wahl gäbe es das Problem nicht. Wenn die Thüringer bei der Wahl nach Geschlecht getrennt separat Landeslisten wählen würden (so wie sie heute regional getrennt voneinander Direktkandidaten wählen), könnte man bei der Männerwahl frei kandidieren, ohne dass aufgrund des politischen Inhalts die Wahl durch die Frauen sabotiert werden kann. Trotzdem würde es am Ende etwa 50% Frauen im Landtag geben (wenn es mit rechten Dingen zugeht 48,5%). Auch das Problem der Bevorteilung der Diversen gäbe es nicht, wenn man ihnen die Vorgabe machen würde, nur entweder bei den Frauen oder den Männern kandidieren zu dürfen. Wenn genug zusammen kommen, könnte man für die auch einen eigenen dritten "Wahlkreis" machen. Aber statt einer immernoch sehr zweifelhaften sauberen Lösung zieht die Politik mal wieder Murks vor, indem sie irgendwelche neuen Regelungen in ein altes System reinbastelt, das dafür gar nicht ausgelegt ist.
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J.A.L.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 13. Oktober 2019 - 22:50 Uhr:   

Aus dem Umstand, dass trotz großsprecherischer Ankündigung hier bislang noch niemand gegen die ähnlich geartete Regelung in Brandenburg geklagt hat, könnte allerdings abzuleiten, dass die Verfassungswidrigkeit doch nicht so offensichtlich begründbar ist, wie das hier manche tun.
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Wahlhelfer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 14. Oktober 2019 - 10:40 Uhr:   

"Aus dem Umstand, dass trotz großsprecherischer Ankündigung hier bislang noch niemand gegen die ähnlich geartete Regelung in Brandenburg geklagt hat, könnte allerdings abzuleiten, dass die Verfassungswidrigkeit doch nicht so offensichtlich begründbar ist, wie das hier manche tun."

https://www.tagesspiegel.de/berlin/gleichstellung-im-landtag-brandenburger-paritaetsgesetz-landet-vor-dem-landesverfassungsgericht/24137564.html
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Holger81
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 14. Oktober 2019 - 14:06 Uhr:   

Nicht nur die NPD klagt, auch die Piraten:
https://www.piratenbrandenburg.de/2019/05/verfassungsbeschwerde-und-organklage-gegen-paritaetsgesetz-eingereicht/

Ironischerweise hätten die rot-rot-grünen Parteien in Brandenburg bei der Landtagswahl 2014 alle gegen ihr (späteres) eigenes Gesetz verstoßen: Alle drei Parteien habe das Reißverschlussverfahren zwar für die meisten Listenplätze angewandt, aber nicht mehr bei den Kandidaten am Ende der Liste.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 18. Oktober 2019 - 16:55 Uhr:   

Auffallend sind die relativ großen Unterschiede zwischen Infratest dimap- und fgw-Umfragen. Die AfD ist bei Infratest 4 %-Punkte höher und der Vorsprung der LInkspartei vor der CDU 5 %-Punkte, bei der fgw nur einer.

Die wahrscheinlichste Erklärung: Der langjährige CDU-Propagandasender ZDF will die Wahl als Duell Linke-CDU darstellen. Die fgw macht normalerweise auch noch eine Umfrage in der Wahlwoche, da dürfte man sich dann auf Infratest zubewegen. Der Infratest-Umfrage ist aber auch nicht unbedingt zu trauen, vor allem dass das linke Lager so hoch steht.
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 18. Oktober 2019 - 21:16 Uhr:   

Also Umfragen sind Umfragen...das ist ein Fakt.
Die Erhebungsmethoden kann ja jedes Institut so machen wie es will, da gibt es keinerlei Vorgaben.

...............................................
Ich kann nicht erkennen ,daß das "linke Lager" stärker dargestellt wird.

Allein die LINKE liegt in den Umfragen momentan bei oder leicht über ihrem Wahlergebnis zur LtW Thüringen 2014.
SPD und Grüne schwächeln darunter.
Somit ist das angesprochene linke Lager eher konstant oder gar leicht verlustig anzusehen.

Die starken erdbebenartigen Verschiebungen verlaufen in den Umfragen zwischen CDU und AFD !

Auch dieses Lager ist fast so stark wie 2014, tendenziell sogar umfragewertig sogar stärker als 2014..... nur das in den Umfragen die CDU stark abgenommen hat und NUR die Afd scheinbar davon profitiert.

Die FDP bleibt von All dem recht unbeeinflusst um oder unter 5%.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 19. Oktober 2019 - 01:06 Uhr:   

Die 2014er Werte zu halten, wäre aber schon außerordentlich gut für Rot-Rot-Grün. In Sachsen und Brandenburg hat Rot-Rot-Grün gegenüber 2014 an Stimmen verloren. Und jeweils haben die Demoskopen dort vor der Wahl die Verluste unterschätzt.

RRG in Sachsen:
2014: 37,0%
2019 (Umfragen):~34%
2019 (Wahlergebnis): 26,7%

RRG in Brandenburg:
2014: 56,7%
2019 (Umfragen): ~50%
2019 (Wahlergebnis): 47,7%

RRG in Thüringen:
2014: 46,3%
2019 (Umfragen): ~44%
2019 (Wahlergebnis): ?

Der Verdacht liegt einfach nahe, dass es in Thüringen ähnlich läuft.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 19. Oktober 2019 - 14:47 Uhr:   

@SaaleMAX
Was soll das für ein Lager sein, innerhalb dessen die eine Partei die andere als "Systempartei" verunglimpft und deren ehem. Bundesvorsitzende zur Hassfigur gemacht hat?
Wie baut man sowas in eine irgendwie konsistente Definition von "Lager" ein?
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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Oktober 2019 - 12:40 Uhr:   

Linkliste zur Landtagswahl in Thüringen am 27.10.2019

Ergebnisse am Wahlabend
http://www.wahlrecht.de/news/2019/landtagswahl-thueringen-2019.html *
http://wahl.tagesschau.de/wahlen/2019-10-27-LT-DE-TH/
http://wahltool.zdf.de/slideshow/2019-10-27-LT-DE-TH.html
https://wahlen.thueringen.de/landtagswahlen/lw_wahlergebnisse.asp
https://wahlen.votemanager.de/
http://www.election.de/cgi-bin/news1.pl
http://www.wahlrecht.de/forum/messages/40/2717.html?1571489221
https://uselectionatlas.org/FORUM/index.php?topic=306151.msg7025458#msg7025458
http://vote-2012.proboards.com/thread/1104/german-elections?page=51
https://twitter.com/search?q=%23ltwth%20OR%20%23ltwth19&src=typed_query&f=live
https://twitter.com/search?q=from%3A%40MDRAktuell... *
https://twitter.com/search?q=from%3A%40tagesschau%20OR%20from%3A%40ZDFheute&src=typd&f=live
https://twitter.com/Wahlrecht_de/with_replies

Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Th%C3%BCringen_2019
https://en.wikipedia.org/wiki/2019_Thuringian_state_election

Live-Streams
https://www.daserste.de/live/index.html Das Erste
https://www.zdf.de/live-tv ZDF
https://www.mdr.de/video/livestreams/thueringen/index.html MDR Fernsehen Thüringen
https://www.mdr.de/nachrichten/livestream-mdr-aktuell-radio--100.html MDR Aktuell Radio
https://www.ardmediathek.de/ard/live/Y3JpZDovL3Bob2VuaXguZGUvTGl2ZXN0cmVhbS1waG9lbml4 Phoenix

Mediatheken
https://www.ardmediathek.de/mdr/
https://www.ardmediathek.de/ard/search/Th%C3%BCringen
https://www.zdf.de/suche?q=Th%C3%BCringen&synth=true&sender=Gesamtes+Angebot&from=&to=&attrs=&abName=abtest-update-2020-01-10&abGroup=gruppe-c
https://www.deutschlandfunk.de/landtagswahl-thueringen.4022.de.html

(überregionale) Medien
https://www.mdr.de/thueringen/landtagswahl/index.html
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/landtagswahl-in-thueringen-2019-100.html
https://www.dw.com/de/th%C3%BCringen/t-18443770

Diverse Zeitungen (sortiert nach der Auflage https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Zeitungen#Tageszeitungen ab 30.000)
https://www.thueringer-allgemeine.de/
https://www.otz.de/
https://www.tlz.de/
https://www.insuedthueringen.de/

Landes- / Bundeszentrale für politische Bildung
https://www.lzt-thueringen.de//
https://www.politische-bildung.de/landtagswahlen_ergebnisse_infos.html
http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/299142/wahl-in-thueringen

Parteien / Kandidaten
http://www.bpb.de/politik/wahlen/wer-steht-zur-wahl/
https://www.abgeordnetenwatch.de/

Wahl-O-Mat
https://www.wahl-o-mat.de/thueringen2019/

Umfragen
http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/thueringen.htm
https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Th%C3%BCringen_2019#Umfragen_und_Prognosen
http://www.election.de/cgi-bin/showpoll.pl?name=ltw_th
https://dawum.de/Thueringen/
https://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundeslaender/thueringen/
https://www.zdf.de/politik/politbarometer

Prognosen / Tippspiele / Wahlbörsen
http://www.wahlrecht.de/wahltippspiele/thueringen-2019/eingabe.html
https://www.election.de/cgi-bin/showforecast_th19.pl
https://wahlkreisprognose.de/prognose-thueringer-landtagswahlkreise.html
http://www.wahlfieber.com/de_du/thema/Deutschland
https://boerse.prognosys.de/

Wahlsystem
http://www.wahlrecht.de/links.htm#th-wl
http://www.wahlrecht.de/landtage/thueringen.htm

Jugendwahlen
https://www.juniorwahl.de/
https://www.u18.org/willkommen

Wahlplakate
http://www.hamburger-wahlbeobachter.de/2019/08/wahlplakate-from-hell-landtagswahlen-in.html

Frühere Wahlen
http://www.wahlrecht.de/ergebnisse/thueringen.htm
http://www.election.de/cgi-bin/content.pl?url=/ltw_th.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Landtagswahl_in_Th%C3%BCringen
http://wahl.tagesschau.de/landtag.shtml
http://www.parties-and-elections.eu/germany3.html
https://wahlen.thueringen.de/start.asp

Liste der Landkreise und kreisfreien Städte
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Landkreise_und_kreisfreien_St%C3%A4dte_in_Th%C3%BCringen
Liste der Städte und Gemeinden
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_St%C3%A4dte_und_Gemeinden_in_Th%C3%BCringen

Kreisfreie Städte
https://www.eisenach.de/startseite
https://www.erfurt.de/ef/de/index.html
https://gera.de/
https://startseite.jena.de/
https://www.suhltrifft.de/
https://stadt.weimar.de/

Landkreise
https://www.altenburgerland.de/
https://www.kreis-eic.de/startseite.html
http://www.landkreis-gotha.de/
https://www.landkreis-greiz.de/
https://www.landkreis-hildburghausen.de/
https://www.ilm-kreis.de/
https://www.kyffhaeuser.de/kyf/index.php
https://www.landratsamt-nordhausen.de/
https://www.saaleholzlandkreis.de/
http://www.saale-orla-kreis.de/sok/
http://www.kreis-slf.de/landratsamt/
https://www.lra-sm.de/
http://www.lra-soemmerda.de/
https://www.kreis-sonneberg.de/
https://www.unstrut-hainich-kreis.de/
http://www.wartburgkreis.de/
https://weimarerland.de/index_lra.html

* = aktualisiert bzw. ergänzt

(Beitrag nachträglich am 27., Oktober. 2019 von zigzag editiert)

(Beitrag nachträglich am 27., Oktober. 2019 von zigzag editiert)
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Oktober 2019 - 19:29 Uhr:   

Linke und AfD werden nicht überhängen, aber eventuell die CDU.
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cyrix
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Oktober 2019 - 20:23 Uhr:   

Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU) wäre bei Überhang ihrer Partei (bzw. genauer: Wenn die Landesliste nicht zieht) nicht wiedergewählt. Sie ist zwar auf Platz 2 der Landesliste, tritt aber nirgends als Direktkandidatin an.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Oktober 2019 - 21:15 Uhr:   

Auch die FDP dürfte drin sein, wahrscheinlich ein Überhangmandat für CDU.
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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Oktober 2019 - 21:30 Uhr:   

Wird wohl a****knapp:

2975 von 3017 Wahlbezirk/en

Grüne: 5,1
FDP: 4,9985

https://wahlen.thueringen.de/datenbank/wahl1/wahl.asp?wahlart=LW&wJahr=2019&zeigeErg=Land
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Martin Dauser
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Oktober 2019 - 21:39 Uhr:   

Bemerkenswert ist der Unterschied zwischen den Erst- und den Zweitstimmen.

Erststimmen:
CDU 27,3 %
Linke 25,6 %

Zweitstimmen:
CDU 21,8 %
Linke 31,0 %
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Kepler
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Oktober 2019 - 22:28 Uhr:   

Stand 22:27: 3004 von 3017 Wahlbezirken und die FDP ist bei 5,0017% – 19 Stimmen weniger und sie wären draußen.
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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Oktober 2019 - 22:33 Uhr:   

Die noch nicht ausgezählten Wahlbezirke liegen zumindest alle in Städten/Kreisen, in denen die FDP bei >5% liegt.

https://wahlen.thueringen.de/datenbank/wahl1...
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Oktober 2019 - 23:27 Uhr:   

Weil es knapp ist, habe ich mal nach Fehlern zu Lasten der FDP gefahndet.

Der klarste Fall:

Wahlkreis 36, Gemeinde Eisenberg, Wahlbezirk 8 (Kursdorf): 89 gültige Stimmen, davon 16 Wahlkreisstimmen für die FDP und angeblich nur eine Landesstimme für die FDP, dagegen 11 Landesstimmen für die Piraten. Mit absoluter Sicheheit ein Zahlendreher. Da die FDP zwischen den viel kleineren Parteien NPD und Piraten steht, sind solche Fehler systematisch zu ihrem Nachteil.

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